Tachomanipulation juristisch stichhaltig beweisen
Werte A6-Gemeinde,
vor kurzem hatte ich einen schönen A6 4B mit allem Komfort aus dem Gebrauchtmarkt von privat mit 220.000 km abgebissen. Der Preis war - angesichts der km-Zahlen im oberen Mittelfeld aber die Ausstattung war ok.
Bei der Inspektion fiel dem Werkstattmeister auf, dass der Wagen auf Grund der etwas blinden Xenons wohl deutlich mehr als die 220.000 km haben müsste und er zeigte mir, dass der Wagen Anfang 2004 bereits knapp 290.000 km hatte und dann gegen Ende 2004 auf einmal nur mehr noch runde 130.000 km, die er dann bis heute wieder auf 220.000 km aufgebaut hat.
Der Tacho war also um 150.000 km zurückgestellt worden und der Hobel hat nun runde 400.000 km.
(Ist ja eigentlich eine glockenklare Aussage über die Qualität der A6er)
Alle verräterischen Dinge (Lenkrad, Pedale, Sitze) waren wie neu, das Serviceheft las sich plausibel und der Fahrzeugbrief war eine Zweitschrift aus 2004, so dass ein Kontakt mit den Vorbesitzern nicht möglich war.
Der Vk (bzw. sein Anwalt) behauptet jedoch, ich müsste die Tachomanipulation beweisen und will einen Andruck der km-Historie. Sonst - so sagt er - müsse er den Wagen nicht zurücknehmen.
Wo um alles in der Welt bekomme ich nun einen juristisch verwertbaren Andruck der Werkstatthistorie?
Ganz liebe Grüße
Miquel