Tachomanipulation juristisch stichhaltig beweisen

Audi A6 C5/4B

Werte A6-Gemeinde,

vor kurzem hatte ich einen schönen A6 4B mit allem Komfort aus dem Gebrauchtmarkt von privat mit 220.000 km abgebissen. Der Preis war - angesichts der km-Zahlen im oberen Mittelfeld aber die Ausstattung war ok.

Bei der Inspektion fiel dem Werkstattmeister auf, dass der Wagen auf Grund der etwas blinden Xenons wohl deutlich mehr als die 220.000 km haben müsste und er zeigte mir, dass der Wagen Anfang 2004 bereits knapp 290.000 km hatte und dann gegen Ende 2004 auf einmal nur mehr noch runde 130.000 km, die er dann bis heute wieder auf 220.000 km aufgebaut hat.

Der Tacho war also um 150.000 km zurückgestellt worden und der Hobel hat nun runde 400.000 km.
(Ist ja eigentlich eine glockenklare Aussage über die Qualität der A6er)
Alle verräterischen Dinge (Lenkrad, Pedale, Sitze) waren wie neu, das Serviceheft las sich plausibel und der Fahrzeugbrief war eine Zweitschrift aus 2004, so dass ein Kontakt mit den Vorbesitzern nicht möglich war.

Der Vk (bzw. sein Anwalt) behauptet jedoch, ich müsste die Tachomanipulation beweisen und will einen Andruck der km-Historie. Sonst - so sagt er - müsse er den Wagen nicht zurücknehmen.

Wo um alles in der Welt bekomme ich nun einen juristisch verwertbaren Andruck der Werkstatthistorie?

Ganz liebe Grüße

Miquel

46 Antworten

tja so ist das mit der manipulation...hatte das ja auch, den dicken dann mit hilfe vom anwalt zurück zum händler. warte aber imernoch auf ca 1000 euro ( gebrauchtwagengarantie, spritkosten etc).

wenn der typ den dicken anstandslos wieder zurücknimmt, mach es...die sache mit der staatsanwaltschaft ist nen ding für sich, damit hast du wenig abzumachen.

Welchen Motor hast du denn verbaut?

Wenn der KM-Stand 2004 geändert wurde hast du vielleicht Glück und die Laufleistung wurde nicht im Motorsteuergerät mit geändert.

Würde mal versuchen mit VAGCOM die Laufleistung auszulesen.

Zitat:

Original geschrieben von hochstaedter


Was lässt sich denn zum Fahrverhalten deines Audis sagen? Fährt der sich noch gut, was hat er für nen Motor, Automatik oder Schalter, knackt im Innenraum irgendwas oder is das alles noch geschmeidig?

Entschuldige bitte meine späte Antwort - deinen Beitrag hatte ich im ganzen Paragrafengeraffel fast übersehen. Endlich mal wieder Technik. 😉

Motor: Die Kennnummer weiß ich nicht. Es ist auf jeden Fall ein 4B. 179PS.

Getriebe: Automatik.

Knacken: In Rechtskurven knatscht und knarzt es im hinteren Bereich der vorderen Armlehne oder rechts vom Fahrersitz.

Sitze: Fahrersitz nicht blank "gestiegen". Eben "wie neu". Kaum ein Unterschied zwischen Beifahrersitz und Fahrersitz. Lenkrad: Leder. Keine Lackabriebe bis zum Leder zu sehen. Keine Serviceaufkleber an den Holmen oder im Motor erkennbar.

Dem Wagen würde dem Innenraum nach ein Gutachter die 220.000 bescheinigen. Oder sogar behaupten, dass der Wagen weniger hätte und der Tacho nach oben geschraubt wurde.

Fahren tut der Wagen wie Gift - aber es ist mein erster A6 und vom A80 zum A6 ist es kein wirklich guter Vergleich. An der Ampel in "D" vibriert das Fahrzeug sehr deutlich. (Nockenwelle? Getriebe?) Die Xenons sind matt vom Insektenbeschuss. Im oberen Bereich sogar komplett undurchsichtig.
Leuchtweitenregulierung ist defekt aber das hat wohl nix mit dem kms zu tun.

Heute hatte ich einen "echten" 250.000 km A6 besichtigt. 150PS, Langstreckenfahrzeug. Meist Autobahn. Hier vom Dorf und erste Hand. Die Xenons waren nicht halb so matt wie die des Betrugsfahrzeugs. Leder-Lenkrad mit deutlichen Abriebspuren bis herunter auf das Leder und Fahrersitz links deutlich "angesessen". Pedalriffelung am Gas bis auf 1mm herunter. Bremse ebenso. Struktur oben glänzend. Werkstatthistorie: Clean.

Der Betrugswagen ist hingegen superbe aufbereitet.
Derjenige, der den Fake gebaut hat, hat sich richtig Mühe gegeben.
Mit (fast) allem.

Liebe Grüße

Miquel

wozu? ist doch vollkommen bockwurst....da ja in der reparaturhistorie nachvollziehbar eine tachomanipulation belegt ist.
ergo braucht nur die staatsanwaltschaft den damaligen halter(beim kilometerrücksprung) ausfindig machen, denn dann befragen.

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Zitat:

Original geschrieben von fireblader27


wozu? ist doch vollkommen bockwurst....da ja in der reparaturhistorie nachvollziehbar eine tachomanipulation belegt ist.
ergo braucht nur die staatsanwaltschaft den damaligen halter(beim kilometerrücksprung) ausfindig machen, denn dann befragen.

so ist es die Staatsanwaltschaft bekommt die Halter locker raus das ist für die gar kein Problem und dann fliegt der Betrüger schon auf

wäre an Deiner Stelle auch vorsichtig mit irgendwelchen Beschuldigungen

Formuliere es, gegenüber der Staatsanwaltschaft, eher mit der Bitte zur Überprüfung, ob denn der Straftatbestand des Betrugs (Verschweigen des richtigen KM-Stands und zwar nur das) erfüllt ist.

naja die pedalkappen wechseln, mit farbiger lederpflege die sitze in schuß bringen dürfte nicht das problem sein. auch das lenkrad könnte mit farbe aufgefrischt sein...aber wenn der mit 220tkm ein neu aussehendes lenkrad hat(eigentlich unmöglich, da sich das leder am lenkrad glatt rubbelt) entweder neu bezogen (ebay 95 euro) oder nen fast neues gebrauchtes verbaut.

wie gesagt: wenn er den wagen zurücknimmt, mache es!!!
so ganz unschuldig wird der vk auch net sein, die letzen 90tkm gingen sicher auch net spurlos am wagen vorbei (stichwort aufbereitung).
im enteffekt ist wenn er den wagen net freiwillig zurücknimmt die frage ob er von dem kilomterbetrug wußte.... wenn ja macht er sich mitschuldig (durch verschweigen).

meiner hatte "damals" kein scheckheft...komisch aber ich depp habs net gleich gerafft...würde immer erst mit der fahrzeugidentnummer zu audi fahren und mit denen die historie durchplaudern (das machen sie auf jeden fall).

Zitat:

Original geschrieben von RoterDrache35


wen die staatsanwaltschaft echt ermittelt dann bekommen die das alles raus
du solltest besser abwarten

Tja - da ist wieder mein Zeitproblem und zupft mich quengelnd am Rockzipfel.

Mit dem Vk hatte ich mich ja auch schon geeinigt. Aber der hatte dann irgendwie keine Cojones mehr gegenüber seinem Paragrafenreiter und jetzt reiben wir uns gegenseitig auf, statt alle Energie in die Ermittlung des Betrügers zu stellen.

Mein Vk ist lt. Fahrzeugbrief nur sehr unwahrscheinlich der Betrüger sondern hat den Wagen in gutem Glauben an mich verkauft und ist seinerseits geleimt worden.

Daher auch erst meine Bereitschaft, ihn nicht gleich mit der juristischen Schrotflinte ins Gesicht zu schießen, sondern die Abmachung ohne Schadensersatz, an die er sich aber auf einmal nicht mehr halten wollte. Kompliziert wurde das erst mit dem Anwalt.

Zitat:

wie gesagt ob audi die daten an dich rausgeben muss oder nicht ist ne andere sache aber ich bin mir sicher das sie das nicht müssen

Sie müssen das ja auch nicht an mich herausgeben. Die Anwälte und die Ermittlungsbehörden würde vollkommen reichen.

Ich finde das aber mindestens mal befremdlich, dass selbst auf die Mitteilung eines Aktenzeichens durch eine Privatperson keine Daten an die ermittelnden Behörden gegeben wird.

Und über die Beihilfe bei einer derartig aufgebauten Verweigerungshaltung - da brauchen wir nicht mehr diskutieren.

Ansonsten ist der A6 ein echtes Sahnetörtchen. Ich dachte nie, dass man mal "gemütlich" mit 180 fahren kann - da rappelte und schaukelte der 95er A80 aber wie ein Korken im Wasser. 😉

Zitat:

kann mir auch gut vorstellen das dein anwalt da ein bisschen geld an dir verdienen will denn jeder brief den der schreibt kostet dich geld oder deiner rechtschutzversicherung wen die das bezahlt

Die Verfahrenskosten zahlt der Verlierer des Verfahrens. Da gehören auch die Schreiben dazu.

Zitat:

drück dir aber beide daumen das die solchen a... löchern die die tachos drehen echt mal weg schließen denn das ist ne echte sauerrei

Die Dreherei wäre mir ja auch egal. Aber sagen muss man es beim Verkauf. So viel Ehrlichkeit muss sein. Ob das mit der Herunterdreherei nun von Audi oder vom Vk oder von beiden gesagt wird - das ist nun wirklich unerheblich. Aber das Vertrauen ist durch das Verschanzen hinter einem nicht vorhandenen - weil nicht personenbezogenen - Datenschutz beschädigt.

Und die Zeit, die einem mit so einem Gelumpe verlorengeht ist ohnehin unbezahlbar.

Liebe Grüße

Miquel

das mit den anwaltskosten ist blödsinn!!! egal ob der einen brief schreibt oder 100, egal ob in ner halben stunde erledigt oder in 20...es gibt eine prozentuale summe die abhängig ist von der höhe des kaufpreises bei mir waren es bei 10900 euro kaufpreis 890 euro.
den die kiste soll ja wieder rückabgewickelt werden oder?

wie kommst du denn da drauf das ein anwalt in deutschland auf prozente arbeitet das ist usa so aber hier nicht er ist ja auch nur nebenkläger

ankläger ist die staatsanwaltschaft

aber wollen uns da nicht streiten wichtig ist das der tachodreher einen mit bekommt egal ob das der händler war oder der vorbesitzer und das nicht zu knapp

Zitat:

Original geschrieben von fireblader27


tja so ist das mit der manipulation...hatte das ja auch, den dicken dann mit hilfe vom anwalt zurück zum händler. warte aber imernoch auf ca 1000 euro ( gebrauchtwagengarantie, spritkosten etc).

wenn der typ den dicken anstandslos wieder zurücknimmt, mach es...die sache mit der staatsanwaltschaft ist nen ding für sich, damit hast du wenig abzumachen.

Du wirst lachen - aber ich würde das in der Tat schon an diesem Wochenende abgewickelt haben wollen. Und zwar genau so, wie Du das gesagt hast. Die Zeit, die einem mit so einem Theater verlorengeht ist Zeit, die man besser in der Familie verbringt. Und zwar ohne schmale Lippen und bleiche Ohrläppchen.

Die Rechtsanwälte und die Verweigerungshaltung von Audi sind das eigentliche Problem.

Liebe Grüße

Miquel

wie ich drauf komme? weils so ist! bei ner scheidung ist das auch so (weiß ich aus erfahrung).
der hat seine kostenrechnungsscheibe rausgeholt zweimal gedreht und fertig.

der te sollte versuchen sich mit dem vk zu einigen um den dicken so schnell als möglich loszuwerden!

die usa geschichte ist sicher eine prozentuale erfolgsbeteiligung...wenn man kohle einnimmt, hier gehts aber darum den wagen kostenneutral loszuwerden!

Zitat:

Original geschrieben von manni580


wäre an Deiner Stelle auch vorsichtig mit irgendwelchen Beschuldigungen

Formuliere es, gegenüber der Staatsanwaltschaft, eher mit der Bitte zur Überprüfung, ob denn der Straftatbestand des Betrugs (Verschweigen des richtigen KM-Stands und zwar nur das) erfüllt ist.

Das Betreff in der Strafanzeige lautet auf "Warenbetrug".

Dabei ist es nach Aussage des aufnehmenden Polizeibeamten nicht erheblich, ob der Betrug zwischen mir und meinem Vk stattfand sondern ob in der Halter-Kette vorher ein Verschweigen vorkam, so dass die Staatsanwaltschaft so lange ermittelt, bis in der Halterkette ein Halter gefunden wird, dem das Verschweigen und damit der Betrug nachgewiesen werden kann.

Und die Definition von "Betrug" ist im StGB unter §263 nachzulesen: (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Vermögensvorteil ist klar: 130.000 km anstelle von 280.000 km bei gleichem Baujahr ist trivial und einleuchtend. Der Irrtum wird erregt oder unterhalten. Auch klar. Die Absicht - Ha!

Da mir die wahre Laufleistung verschwiegen wurde, liegt aus meiner Sicht eindeutig ein Betrug vor. Wer nun der Betrüger ist - das ist mir erst mal egal - aber die zivilrechtliche Seite muss halt warten, bis die strafrechtliche Seite abgewickelt ist. Danach tropfen die Ansprüche nach unten zum eigentlichen Betrüger.

Nur bis dahin vergeht unendlich viel Zeit, Hoffen und Bangen, die eigentlich nicht nötig wäre, wenn Audi sich da etwas kooperativer zeigen würde.

Liebe Grüße

Miquel

wenn du den wagen an den vk los wirst, kann dir die starfrechtliche seite auch egal sein.
soll sich doch der vk damit rumärgern.

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