Tachobeleuchtung umcodieren auf dauer AN ?
hallo guten tag allerseits .. ich bin seit einigen wochen besitzer eines up von 2019. das man bei vw einiges ändern/programmieren kann, habe ich auch schon erfahren. meine frage: kann man die tachobeleuchtung auch auf "dauerhaft an" programmieren? dieser lichtüberwacher im drezahlmesser habe ich auch schon entdeckt und für mich ist diese hell-hell und dunkel-dunkel geschraube vom lichtwächter völlig sinnfrei. oft sehe ich nicht oder nur schlecht, wie schnell ich fahre und schalte den digi tacho dazu.
danke für eure antworten!
jo
53 Antworten
Zitat:
@Badu85 schrieb am 4. Januar 2022 um 02:11:23 Uhr:
Ich hab mir angewöhnt. Am Tage, sei es beim Up von Frauchen oder meinem BMW. Standlicht und Nebelscheinwerfer an, zumindest so lange es noch Hell genug ist. Da geht dann auch die Tacho Beleuchtung mit an. Und sobald nötig, wird auf normales Abblendlicht umgeschaltet.Hab leider schon öfters auch welche gesehen, wo die Tachobeleuchtung an war, aber dann auch nur das TFL vorne. Die haben dann voll vergessen das normale Abblendlicht ein zu schalten.
gerade ausprobiert und das funktioniert tatsächlich ... danke für den tipp jedoch kann ich dann auch direkt mit normalen abblendlicht fahren ... mit nebelscheinwerfer am tag zu fahren ist nicht so sinn der nebelleuchten zumal man garantiert bei einer polizei kontrolle austreten darf.
erstaunlich wie weit die "diskusion" geht :-)) ich wollte doch nur in erfahrung bringen, ob jemand es gebacken bekommen hat, daß das ki instrument bei einem vw up dauerhaft beleuchtet ist. es wäre mein persönlicher wunsch.
interessant und etwas kurios finde ich das "bessere wahrnehmen" .. wenn jemand am tag oder bei regen ein kfz ohne licht nicht wahrnimmt, sollte man doch einem augenarzt aufsuchen denn vieles auf oder neben der straße ist ebenso nicht bzw nie beleuchtet!!!
daher
das am tag-licht fahren nützt der Industrie/wirtschaft und weniger der sicherheit (ausnahme motorrad etc)
wenn argumente der sicherheit sich auf das fahrlicht konzentriert .. warum gibt es schwarze graue dunkle autos? helle farben sieht man immer besser und sind sicherer zu sehen.
Zitat:
@Nik1435 schrieb am 4. Januar 2022 um 07:05:34 Uhr:
Zitat:
@up-down schrieb am 4. Januar 2022 um 01:41:16 Uhr:
oh hast du das über eine codierung verändert? das tfl darf NICHT zusammen mit standlicht leuchten. die idee mit dem standlicht habe ich probiert und wäre eine passende lösung aber auch da seltsamerweise keine beleuchtung der ki .. auch wenn es nacht ist .. nix nur wenn ich das fahrlicht einschalte ist das ki voll beleuchtet
Nein, habe nichts codiert. Es gibt beim FL up keine extra Lampe fürs Standlicht. Das geht alles über die TFL-Leuchte.
Ist serienmäßig so. Wenn Zündung an, dann ist das Standlicht =TFL.
Wenn Zündung aus, dann ist das Standlicht gedimmt.
Von vorne macht es somit bei Fahrt keinen Unterschied, ob Standlicht an oder aus ist.Nik
ob mit tfl oder standlicht ... das ki ist bei mir nicht beleuchtet bzw dunkel. nur bei abblendlicht oder die kombi nebelleuchte zusammen mit standlicht ist das ki beleuchtet
Zitat:
@tottesy schrieb am 4. Januar 2022 um 12:59:54 Uhr:
STVO:(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. …
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. …Das sollte diejenigen, die solche "Tipps" geben, auch mit dazuschreiben.
Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht
voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Begrenzungsleuchten
(Standlicht) gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht
(z.B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17
Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.
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Daran kann man mal wieder schön sehen wie unterschiedlich Gesestzestexte Interpretiert werden.:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
Ich würde bei diesem Gesetzestext nachwievor davon ausgehen, das man gennerrell nicht mit NUR
Begrenzungsleuchten (Standlicht) fahren darf . Dann muss es als Tagfahrlicht Zugelassen sein um damit bie Tage fahren zu dürfen.
Der Busgeldkatalog schreibt dazu:
https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/#licht
Zitat:
@H.KNEBEL schrieb am 5. Januar 2022 um 09:53:14 Uhr:
Zitat:
@tottesy schrieb am 4. Januar 2022 um 12:59:54 Uhr:
STVO:(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. …
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. …Das sollte diejenigen, die solche "Tipps" geben, auch mit dazuschreiben.
…
Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der
Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst
erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht)
allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17
Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus.
…
Woher nimmst Du diesen Bezug? Hast Du dafür unterstützendes Material/Textstellen?
Mich wundert das, weil dann ja z.B. in Absatz 2a der letzte Satz überflüssig wäre.
Zitat:
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
Hm, da scheinst Du tatsächlich recht zu haben.
Wundert mich zwar, aber…
Zitat:
@up-down schrieb am 4. Januar 2022 um 01:24:57 Uhr:
gibt es das?ist das möglich?
Sonst würde ich es nicht schreien ;-)
Zitat:
jedenfalls gibt es auch ampeln die grell grün oder rot leuchten aber eher das grün (nicht jede) oder auch das bremslicht vor einem ist mir sehr oft zu hell (beim warten an einer kreuzung)
Ich würde Dir wirklich empfehlen mal einen Augenarzt zu konsultieren. Schaden wird es auf keinen Fall.
Ja, bei manch einem SUV mit LED Bremslicht, da muss man tatsächlich anschliessent zum Augenarzt wenn man hinter dem stand.