Tachobeleuchtung auch bei ausgeschaltetem Licht ?

VW Polo 5 (6R / 6C)

Weiß jemand ob man sich die Tacho-und Drehzahlmesserbeleuchtung so kodieren lassen kann, dass sie auch bei ausgeschaltetem Licht an ist ? Bei dunkler Bewölkung oder in Parkhäusern wäre das
ratsam.

Beste Antwort im Thema

Hallo,

das ist gar nicht nötig, denn bei dunkler Bewölkung und im Parkhaus sollst Du Dein Abblendlicht ja auch einschalten!

Drum wird die Tachobeleuchtung ja dunkler: Um Dich zu erinnern, das Abblendlicht einzuschalten.

Gruß,

diezge

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Ich bin gestern nachdem ich dein Problem gelesen auch nochmal losgefahren in ein Waldgebiet um dieses "Problem" mal zu testen.
Selbst bei komplett unbeleuchteten Tacho konnte ich das Tempo noch ablesen. Ohne die Augen zusammenzukneifen oder zu raten.😉
Ich "sehe" durchaus dein Problem, finde es aber nicht so schlimm. Es ist ja nicht so, dass man überhaupt nichts mehr sieht.

Natürlich soll mit dem beleuchteten Tacho, die Ablesbarkeit verbessert werden, vorallem bei starker/"falsch fallender" Sonne. So kann es ja durchaus zu Spiegelungen auf dem Tachogehäuse kommen und da hilft der beleuchtete Tacho. Zumindestens ist mir das bisher positiv aufgefallen.

Wenn es dich/euch wirklich so sehr stört, bleibt euch wohl nix anderes übrig als das Abblendlicht in diesem Stück anzuschalten. Oder Polo verkaufen😛

Edit: Oder du benutzt den digitalen Tacho in der MFA.

Nixx, der wird mit sicherheit nicht verkauft. Nur wenn es sich als ein Montags-Auto heraustellen sollte, aber bisher gibt es nichts zu bemängeln.

Das mit dem Licht ist auch kein Mangel, es stört einfach nur 😉
Kann auch sein das ich da vieleicht etwas empfindlich drauf reagiere, also darauf das es nicht ganz so ist wie ich mir das vorstelle bzw. wie ich mir vorstelle das es sein müßte.

Allerdings habe ich das ja nun auch nicht alleine bemängelt sondern auch schon andere, aber letzten Endes ist es wie es ist. Muß ich damit leben, und werde es auch 😉
Ich hoffe noch das es wirklich an der manuellen Einstellung lag und wenn diese voll aufgedreht ist es vieleicht einen Tick heller ist, auch bei automatischer Dimmung.

Ansonsten geben ich dir recht, man kann es schon noch ablesen, aber ohne jetzt wieder von vorne Anfangen zu wollen: Diese wechsel Spiele zwischen hell und dunkel nerven, das habe ich schon öfter geschrieben aber irgendwie will das keiner so recht verstehen, denn bei allen anderen Punkten sie wir uns so gut wie einig.

Ich persönlich finde die beleuchteten Instrumente bei Tage eben auch klasse und super ablesbar, dehalb stört es mich ja auch so das es obwohl es wirklich noch hell draußen ist, eben nur das Umgebunglicht nicht, eben diese tolle Beleuchtung einfach runter regelt... Das ist für mich der Stein des Anstoßes 😉

Dann teste es einfach mal mit voller Instrumentenbeleuchtung, wenn du Zeit hast. Ich drücke dir die Daumen!😉
Bei meinem Versuch war gestern übrigens die Beleuchtung auch auf volle Lotte.

Zitat:

Original geschrieben von simonhst


Dann teste es einfach mal mit voller Instrumentenbeleuchtung, wenn du Zeit hast. Ich drücke dir die Daumen!😉
Bei meinem Versuch war gestern übrigens die Beleuchtung auch auf volle Lotte.

So, Frau mußte nochmal zu Budi, also Frau abgesezt und schnell eine Runde durch den Wald 😁 Nein, nicht "Querfeldein" sondern über Straßen 😎

Ich kann das jetzt schlecht belegen, aber ich könnte tippen das es bei voll aufgedrehter manueller Instrumentenbeleuchtung wirklich ewas besser ist. Ist nicht viel aber irgendwie kam es mir so vor... Ist natürlich schwer zu belegen da die automatische absenkung ja auch eventuell nicht ganz runter geregelt haben könnte...

Ich habe meiner Frau gesagt sie solle morgen auf dem Weg zur Arbeit nochmal drauf achten, denn da ist ihr das auch schon mehrfach aufgefallen. Eventuell berichtet sie ja ähnliches...

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Zitat:

Original geschrieben von VAGCruiser



Und selbst das ist evtl. nur Spekulation, denn nach den Stromlaufplänen hab ich noch keine Dimmmöglichkeit entdeckt. Und den VW Stromlaufplänen glaub ich in erster Line mal mehr als das was manche meinen an Unterschied zu sehen 😉

Theoretisch ist es auch gar nicht zulässig, was mich dadurch noch mehr zweifeln lässt.
Für Dauerfahrlicht gibt es gesetztlich keinen Begriff, daher zählt es als normales Abblendlicht und muss dessen Vorgaben erfüllen und darf daher eigentlich nicht einfach gedimmt werden.

Ist aber definitv vorhanden. Wie das genau gergelt wird kann ich nicht sagen.

Aber wenn du z.B. vor einer Wand stehst oder wir im Carport und dann vom DFL zum Ablendlicht schalten sieht sogar ein Blinder das das Licht welches an die Wand geworfen wird deutlich heller ist 😉

Kann auch täuschen durch den kurzen Lichtausfall, da es sich ja um "Glüh"-Lampen handelt, welche nicht wie LED's sofort volle Leuchtkraft haben, sondern ein paar Millisekunden Zeit brauchen um wieder auf Betriebsleistung zu kommen.

War nämlich schon beim 9N so, dass viele behaupteteten sie sehen da einen unterschied. Als ich bei meinem aber mal die Spannung gemessen hatte, war dort zwischen Dauerfahrlicht und Abblendlicht nicht wirklich Unterschied, also keine Dimmung.

Verlass dich also lieber nicht auf deine Augen oder Behauptungen anderer, sondern messe es entweder selbst mal bei deinem nach oder warte bis es hier mal jemand macht und stichfeste Beweise liefert.

Ich kann es leider nicht messen, da mein 6R kein Dauerfahrlicht hat.
Aber nach dem ich mal grob den Stromlaufplan überflogen habe, bin ich gegenteiliger Meinung von dir, da ich keine Dimmtechnische Steuergeräteanbindung oder andere Dimmmöglich entdeckt habe.

Hallo,

wieso sollte es beim Einschalten des Abblendlichts zu einem kurzen Lichtausfall kommen? Das wäre vielleicht der Fall, wenn der Lichtschalter direkt die Leistung schalten würde. Tut er aber nicht. Er liefert nur das Signal an das Steuergerät, dass dieses die Leistung von gedimmt ohne Ausfall auf volle Leistung hochgehen soll. Außerdem würdest Du einen Lichtausfall mit LEDs noch viel deutlicher sehen, als mit Glühlampen.

Noch eine Anmerkung zu der von Dir beschriebenen "dimmtechnischen Steuergeräteanbindung":
Die Leistungshalbleiter sind meines Wissens im Steuergerät verbaut. Das Steuergerät kann also selbst dimmen. Oder hast Du auf dem Stromlaufplan irgendwelche Leistungshalbleiter außerhalb des Steuergeräts gefunden? Wenn ja, dann kann das Steuergerät diese zum Dimmen ansteuern, wenn nein, sind sie intern und machen genau das Gleiche, als wie wenn sie extern wären.

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Hallo,

wieso sollte es beim Einschalten des Abblendlichts zu einem kurzen Lichtausfall kommen? Das wäre vielleicht der Fall, wenn der Lichtschalter direkt die Leistung schalten würde. Tut er aber nicht. Er liefert nur das Signal an das Steuergerät, dass dieses die Leistung von gedimmt ohne Ausfall auf volle Leistung hochgehen soll. Außerdem würdest Du einen Lichtausfall mit LEDs noch viel deutlicher sehen, als mit Glühlampen.

Noch eine Anmerkung zu der von Dir beschriebenen "dimmtechnischen Steuergeräteanbindung":
Die Leistungshalbleiter sind meines Wissens im Steuergerät verbaut. Das Steuergerät kann also selbst dimmen. Oder hast Du auf dem Stromlaufplan irgendwelche Leistungshalbleiter außerhalb des Steuergeräts gefunden? Wenn ja, dann kann das Steuergerät diese zum Dimmen ansteuern, wenn nein, sind sie intern und machen genau das Gleiche, als wie wenn sie extern wären.

Gruß,

diezge

Attentione!!!!

Um von DFL auf ABL zu kommen muss man über die Standlichtstellung des Drehschalters gehen, und da sind die Fahrlichtlampen AUS!!!

Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht. Danke für den Hinweis.

Gruß,

diezge

Da es hier gerade um Beleuchtung, geht, frage ich einfach mal so ganz dreist: Gibt es eine Möglichkeit die serienmäßige Fußraumbeleuchtung im Polo während der Fahrt anzulassen?

Über den Sinn dieser Aktion braucht ihr euch nicht den Kopf zu zerbrechen, ich will lediglich wissen ob es möglich ist! 😉

Zitat:

Original geschrieben von diezge


...Das wäre vielleicht der Fall, wenn der Lichtschalter direkt die Leistung schalten würde. Tut er aber nicht. Er liefert nur das Signal an das Steuergerät, ...

Schau dir die Stromlaufpläne nochmal genau an, neben einem normalen Schaltrelais kann ich dort keine Steuergeräteanbindung erkennen.

Falls du doch gegenteiliges entdeckt hast, lass es mich wissen wo.

Eine reine Steuergerätesignalgebefunktion kenne ich bis jetzt nur vom Golf und aufwärts, deshalb sind dort auch nur kleine 0,35er Kabel am Lichtschalter, nicht so wie beim Polo mit Teils 1,5mm Querschnittskabeln.

Und wie Castro67 schon sagte, geht deine Lichtschalterstellung erst über Parklichtstellung von Dauerfahrlicht auf Abblenddlicht. Und bei Parklicht ist nunmal Abblendlichtspannung unterbrochen

Zitat:

Original geschrieben von DeepBlacknWhite


Da es hier gerade um Beleuchtung, geht, frage ich einfach mal so ganz dreist: Gibt es eine Möglichkeit die serienmäßige Fußraumbeleuchtung im Polo während der Fahrt anzulassen?

Über den Sinn dieser Aktion braucht ihr euch nicht den Kopf zu zerbrechen, ich will lediglich wissen ob es möglich ist! 😉

Theoretisch ja, denn den Polo gibt es auch als Fahrschulwagen, wo diese Funktion möglich ist. Nur dessen Codierung, oder Sonderverkabelung herauszufinden, ist es nicht ganz einfach.

Da würde ich eher einen Schaltkreis zusammenbasteln um diese manuel via Schalter ein und aus schalten zu können.

Hallo,

bei Dauerfahrlicht wird ja die Armaturenbeleuchtung im dunkeln abgedimmt bzw. nach einiger Zeit abgeschaltet, dass soll einen dazu bewegen das Abblendlicht auf normalem Wege über den Schalter einzuschalten, aber...

warum eigentlich ? Beim DFL ist die komplette Beleuchtung an und dass das DFL um 20% dunkler sein soll und man vielleicht deswegen das Abblendlicht einschalten sollte ist doch Spekulation - oder ?

Kann man das irgendwo nachlesen ?

Hallo,

ich würde vorschlagen, jemand geht mal her misst den Helligkeitsunterschied mit einem Belichtungsmesser, so wie sie die Profifotografen haben. Hat jemand Zugriff auf so ein Teil?

Warum das so, kann ich mir eigentlich denken: Deutsche Vorschriften. Da das DFL nicht als Abblendlicht zählt, muss man zum Beispiel im Tunnel das Abblendlicht einschalten, weil es dort laut StVO vorgeschrieben ist. Dass normale Menschen da keinen Unterschied bemerken steht auf einem anderen Blatt und interessiert die StVO nicht.

Noch ein anderes Off-Topic-Beispiel deutschen Vorschriftenwahns:
Es gibt ja für Fahrräder solche Akku-Klemmlampen mit Halogenlämpchen. Es gibt welche mit 4 Akkus und welche mit 5 Akkus. Eine der beiden Ausführungen ist verboten. Welche?

Auflösung:
Die mit 4 Akkus sind verboten, weil in Deutschland ein Fahrrad eine Beleuchtungsanlage mit 6 Volt - Spannung haben muss und 4 Akkus a 1,2 Volt halt nur auf 4,8 Volt kommen. Dass in der 4 Akku-Version eine 4,8 Volt - Lampe verbaut ist, die genauso hell leuchtet, wie ihre 6 Volt - Schwester interessiert die Vorschrift nicht. Denn in ihr ist nur die Spannung vorgeschrieben nicht aber die Helligkeit.

Fazit:
Beide Versionen bringen das gleiche Ergebnis, aber eine ist verboten, weil der Lösungsweg der falsche ist...

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Hallo,

ich würde vorschlagen, jemand geht mal her misst den Helligkeitsunterschied mit einem Belichtungsmesser, so wie sie die Profifotografen haben. Hat jemand Zugriff auf so ein Teil?

Warum das so, kann ich mir eigentlich denken: Deutsche Vorschriften. Da das DFL nicht als Abblendlicht zählt, muss man zum Beispiel im Tunnel das Abblendlicht einschalten, weil es dort laut StVO vorgeschrieben ist. Dass normale Menschen da keinen Unterschied bemerken steht auf einem anderen Blatt und interessiert die StVO nicht.

Als was soll es sonst zählen?!? Es zählt definitiv als Abblenddlicht, es gibt nach den Gesetzten neben dem normalen Abblendlicht nur noch seit neuestem das Tagfahrlicht. Aber das hat ganz andere gesetzliche Rahmen bis hin zu zusätzlichen Scheinwerfern.

Dadurch wäre hier eben auch die Dimmung sowie ohne Heckleuchten unzulässig.

Oder worunter würdes du es in den deutschen Straßenregelungen einordnen?

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Noch ein anderes Off-Topic-Beispiel deutschen Vorschriftenwahns:
Es gibt ja für Fahrräder solche Akku-Klemmlampen mit Halogenlämpchen. Es gibt welche mit 4 Akkus und welche mit 5 Akkus. Eine der beiden Ausführungen ist verboten. Welche?

Auflösung:
Die mit 4 Akkus sind verboten, weil in Deutschland ein Fahrrad eine Beleuchtungsanlage mit 6 Volt - Spannung haben muss und 4 Akkus a 1,2 Volt halt nur auf 4,8 Volt kommen. Dass in der 4 Akku-Version eine 4,8 Volt - Lampe verbaut ist, die genauso hell leuchtet, wie ihre 6 Volt - Schwester interessiert die Vorschrift nicht. Denn in ihr ist nur die Spannung vorgeschrieben nicht aber die Helligkeit.

Fazit:
Beide Versionen bringen das gleiche Ergebnis, aber eine ist verboten, weil der Lösungsweg der falsche ist...

Gruß,

diezge

Genauso wie du dieses Beispiel geschrieben hast ist es gesetzlich auch beim Abblendlicht. Die Abdimmung würde eben über ein herabsetzten der Spannung funktionieren, sei es über Widerstände oder Pulsierung mit längeren unterbrechnungen, also der selbe Fall wie beim Fahrrad.

Daher braucht man da auch kein Aufwendiges Lichtmessgerät, sondern nen 0815-Spannungsmesser tut's auch.

Hallo,

Du hast es noch nicht verstanden:
Das DFL ist kein Abblendlicht!! Auch wenn der gleiche Scheinwerfer verwendet wird.

Warum:
- Dimmung auf 80 % --> sollte noch nachgemessen werden
- Keine Kennzeichenbeleuchtung
- Ist eigentlich das Standlicht auch aus?
- Keine Instrumentenbeleuchtung

Abblendlicht ist nur, wenn der Lichtschalter ganz nach rechts gedreht wird.

Drum ist es zum Beispiel auch verboten, mit DFL durch einen Tunnel zu fahren.

Gruß,

diezge

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