ForumT1, T2 & T3
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Transporter
  6. T1, T2 & T3
  7. T3 Sonder KFZ Welche zulassung

T3 Sonder KFZ Welche zulassung

VW T3
Themenstarteram 28. November 2004 um 14:05

Wollt ma eure meinung hörn

ich will mir n t3 kaufen

worauf muss ich achten?

Was ist günstiger als LKW zulassen oder als Wohnwagen?

Gelten sachen wie Sonntag fahrverbot überholverbot für LKW usw. auch für mich?

Ähnliche Themen
20 Antworten

Re: T3 Sonder KFZ Welche zulassung

 

Zitat:

Original geschrieben von KMX driver

Was ist günstiger als LKW zulassen oder als Wohnwagen?

Als Wohnwagen mit Auflastung auf 2,8 t. DAnn zahlst Du "nur" die Gewichtssteuer, aber nicht die teurere LKW-Versicherung. Bei vielen Versicherungen mußt Du auch bei der LKW-Vers. wieder mit 100 % anfangen.

Zitat:

Original geschrieben von KMX driver

Gelten sachen wie Sonntag fahrverbot überholverbot für LKW usw. auch für mich?

Nein. Fahrverbot an Sonntagen gelten nur für LKW ab 3,5 t und beim Überholverbot kommt es auf das Zeichen an(steht evtl 2,8t drunter). Normal aber auch nicht.

Es gibt Leute die behauten das man mit Anhänger dann am Sonntag nicht fahren darf, dies ist aber Unsinn.

Re: Re: T3 Sonder KFZ Welche zulassung

 

Zitat:

Original geschrieben von go_north

Es gibt Leute die behauten das man mit Anhänger dann am Sonntag nicht fahren darf, dies ist aber Unsinn.

Echt? Das dachte ich aber auch immer! Ich dachte das kommt daher, dass man dann 3 Achsen hat!

normale pkws mit anhänger dürfen ja an wochenenden auch fahren

Wie das PKW schon sagt, ist das dann ja auch keine LKW-Zulassung.

ja aber wenn es um anhänger geht oder um 3 achsen geht ein pkw mit anhänger hat auch 3 achsen? ändert das irgendwas am fahrverbot?

und fahrverbote hängen meines wissens nach nicht von der achsenanzahl ab sondern vom fahrzeug typ

und lkws haben nach meinem wissen auch fahrtenschreiber die benutzt werden müssen

http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr/text671.htm

 

das habe ich mal dazu gefunden

Hallo,

ich dachte, das Auflastungen ab nächsten Jahr nicht mehr gehen, d.h. die Steuerersparnis fählt weg.

Zitat:

Original geschrieben von boober

Hallo,

ich dachte, das Auflastungen ab nächsten Jahr nicht mehr gehen, d.h. die Steuerersparnis fählt weg.

Richtig. Auflasten ist zwar kein Prob., aber es bringt nur noch was mit Gewerbeschein (welches ein solches Fahrzeug unabdingbar macht)

Zitat:

Original geschrieben von BC-PD

ja aber wenn es um anhänger geht oder um 3 achsen geht ein pkw mit anhänger hat auch 3 achsen? ändert das irgendwas am fahrverbot?

und fahrverbote hängen meines wissens nach nicht von der achsenanzahl ab sondern vom fahrzeug typ

und lkws haben nach meinem wissen auch fahrtenschreiber die benutzt werden müssen

Jein. Also richtig ist das das Fahrverbot es nicht von den Achsen abhängt sonder von der Zulassung + dem zul. Gesamtgewicht.

Ob man ein Fahrzeug als LKW zugelassen bekommt hängt eigentlich von der Art der Nutzung ab. Hierbei ist die Größe des Fahrzeuges nicht relevant. Hier gibt es nur ein paar Richtlinien wie z.B. die Ladefläche muß größer als der Fahrgastraum sein.

Die Nutzung eines Fahrtenschreibers ist ab einem zul. Gesamtgewicht von über 3,5 t vorgeschrieben (auch bei Bussen). Kleinlaster wie z.B. der Caddy brauchen keinen.

Zitat:

Original geschrieben von go_north

Richtig. Auflasten ist zwar kein Prob., aber es bringt nur noch was mit Gewerbeschein (welches ein solches Fahrzeug unabdingbar macht)

FALSCH!!!

Bringt weiterhin etwas bei Zulassung als Wohnmobil, hier ändert sich definitiv NICHTS!

Bei Zulassung als Pkw fällt die Vergünstigung aber tatsächlich ab 2005 weg...

versicherung und steuern lkw

 

hey,

hab mir n t3 zugelegt mit lkw zulassung.

bei meiner versicherung bin ich bei 50 % geblieben und zahle 193 € teilkasko (ohne km begrenzung ) halbjahrlich-find ich eigentlich billig.steuern sind 175 € im jahr.somit ist der lkw meiner meinung nach recht günstig --> einziger nachteil 2 bzw 3sitzer.

aber du hast nicht das problem mit steuern /auflastung usw.

soweit ich weiss bleibt bei womos mit auflastung die steuerbegünstigung ( aber du musst hockerkocher spühle bett usw im bulli drin haben und das nimmt platz weg) meinen lkw baue ich mir jetzt so zurecht wie ich es will.

hoffe ich konnte helfen.mfg der tio

falls die versicherung interessant sein sollte bitte pn schicken.

moin moin,

das mit der wohnmobilausstattung stimmt so ncht ganz.

du must eine schlafmoeglichkeit vorweisen, einen tisch der nicht fest im bus verankert werden muss, einen kocher (gas mit kartusche) und was leider wichtig ist fest eingebaute staufaecher aber die kann ich auch nachher wieder rausschrauben keine spuele so so. mann muss erkaennen das der bus als wohnmobil nutzbar ist.

ich fahre mit auflastung und wohnmobilzulassung fuer 172€ steuern und wohnmobilversicherung bei 15tkm im jahr mit 330€ im jahr(teilkosko). billiger geht es wohl nicht.

ich moechte nur jedem raten versucht euch ne sokfz-zulassung zuholen billiger geht es nicht.und was ihr mit dem bulli fuer die naechsten 2 jahre macht bis ihr wieder zum tuev muest...........

 

 

 

 

mfh punkt1

Ich habe bei mir auch einen gaskocher mit kartusche. Wichtig ist, dass der ein Sicherheitsventil hat! Ein solcher Kocher kostet ca. 70€. Ich musste meinen Kocher auch fest verschrauben!

Wie das mit dem wieder rausschrauben von teilen ist, ist mir allerdings nicht ganz klar, denn in meinem Schein steht, dass ich einen hinter dem Fahrersitz verschraubten Schrank mitführe. Wenn da mal einer genau in die Fahrzeugpapiere schaut?!?

Zitat:

Original geschrieben von [iL]SHARK

Wie das mit dem wieder rausschrauben von teilen ist, ist mir allerdings nicht ganz klar, denn in meinem Schein steht, dass ich einen hinter dem Fahrersitz verschraubten Schrank mitführe. Wenn da mal einer genau in die Fahrzeugpapiere schaut?!?

Um diesbezüglichen Ärger zu vermeiden, sollte man nach der Zulassung als Womo bzw. der HU die Teile auch NICHT wieder 'rausbauen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen