T3 Geisterbus - wie soll ich weiter vorgehen?

VW T3

Hallo liebe Motor-Talkler,

ich bin seit genau jetzt im Forum und befinde mich in folgender Situation:

Auf der Suche nach einem T3 bin ich bei Kleinanzeigen auf einen Syncro gestoßen, Preis war VB..
,Bitte macht mir Angebote ab 2000€‘ hieß es in der Beschrgeibung. Gesagt getan.
Kurz danach bekam ich einen Anruf vom Verkäufer. Anscheinend ein älterer Mann.
Er erklärte mir, dass dieses Auto seit 11 Jahren auf einem von ihn vermieteten Parkplatz steht. Seit ca. 2 Jahren wird die monatliche Miete für den Parkplatz nicht gezahlt. Jegliche Kontaktversuche zum Halter des Busses scheiterten. Der Mann (Verkäufer aber nicht Besitzer?!) war (sagt er) schon bei der Polizei und hätte den Fall geschildert. Auf der Polizeistelle war die Suche nach dem Halter anhand der Fahrgestellnummer erfolglos.

Der Mann will kein Geld für den Abschleppdienst zahlen...er will den Bus loswerden - ich hätte ihn gerne.

Verzwickte Situation....kennt sich da jemand aus?

Mit freundlichen Grüßen
Laurenzo

20 Antworten

Abend,

sobald der Wagen vom Privatparkplatz abgeschleppt wird, muss er entweder auf dem Gelände der Abschleppfirma oder von der Polizei abgestellt werden. Er wird nicht einfach am Strassenrand hingestellt. Und dann werden Kosten fällig und in den meisten Fällen sucht die Gemeinde (oder halt privates Unternehmen) von wen die das Geld bekommt. Und wenn keiner mahr zu finden ist vererbt der Stadt/die Gemeinde das Ganze. Und dann geht es an die Entscheidung : schrott oder versteigern.
Und es weiß nicht wirklich jemand ob der Vorbesitzer den Bus aufgegeben hat. Vielleicht hat er die Zahlungen veranlasst, aber es ist was zwischen gekommen. Und im halben Jahr meldet er sich nach einer Weltreise und sein Bus wurde für Appel und Ei verkauft. Dann Gute Nacht zusammen.
Viele glauben dass es so einfach ist: mein Parkplatz oder meine Wohnung, ich kann machen was ich will. Leider ist dem nicht so.

MfG Serj

Zitat:

@Serj schrieb am 8. Juni 2020 um 20:00:04 Uhr:


Abend,

sobald der Wagen vom Privatparkplatz abgeschleppt wird, muss er entweder auf dem Gelände der Abschleppfirma oder von der Polizei abgestellt werden. Er wird nicht einfach am Strassenrand hingestellt. Und dann werden Kosten fällig und in den meisten Fällen sucht die Gemeinde (oder halt privates Unternehmen) von wen die das Geld bekommt. Und wenn keiner mahr zu finden ist vererbt der Stadt/die Gemeinde das Ganze. Und dann geht es an die Entscheidung : schrott oder versteigern.
Und es weiß nicht wirklich jemand ob der Vorbesitzer den Bus aufgegeben hat. Vielleicht hat er die Zahlungen veranlasst, aber es ist was zwischen gekommen. Und im halben Jahr meldet er sich nach einer Weltreise und sein Bus wurde für Appel und Ei verkauft. Dann Gute Nacht zusammen.
Viele glauben dass es so einfach ist: mein Parkplatz oder meine Wohnung, ich kann machen was ich will. Leider ist dem nicht so.

MfG Serj

Es gibt Mietrückstände.
Also hat der Grundstückbesitzer Ansprüche gegenüber dem Besitzer des Fahrzeugs.
Ob und wie er diese durchsetzen kann und so den Platz frei und die Rückstände bekommt, das soll ein Anwalt erklären.

Abend,
hast du überhaupt vom Anfang an gelesen?
Der Verkäufer wollte angeblich so schnell wie möglich den Platz frei haben und den Wagen verkaufen, was er nicht darf.
Aus der Geschichte wird höchstwahrscheinlich sowieso nix.

MfG Serj

Zitat:

@Serj schrieb am 26. Juli 2020 um 22:39:38 Uhr:


Abend,
hast du überhaupt vom Anfang an gelesen?
Der Verkäufer wollte angeblich so schnell wie möglich den Platz frei haben und den Wagen verkaufen, was er nicht darf.
Aus der Geschichte wird höchstwahrscheinlich sowieso nix.

MfG Serj

Der Eigentümer des Grundstücks kann das Fahrzeug auch nicht einfach so verschrotten.
Wenn er den also loswerden will, dann muss er etwas unternehmen.
Den Wagen einfach so auf einem anderen Grundstück abzustellen würde vermutlich als illegale Abfallentsorgung gelten.

Das einzig sinnvolle ist ein Anwalt.

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Gibt es in diesen Fall inzw. ein Update?

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