T3 Bus PKW zu LKW
Servus,
HAbe vor mir einen T3 Bus zuzulegen. Dieser ist aber als PKW angemeldet. Ergo sauviele Euronen für die Steuer! Wie bekomme ich den ohne grosse Probleme als LKW zugelassen???
Bin da für jeden Tip dankbar!
Grüsse
Sven
36 Antworten
Du wirfst da was durcheinander:
a) LKW-Zulassung hat mit zGG (und damit Auflastung) nichts zu tun. LKW-Zulassung und Steuer-Einstufung beim Finanzamt sind unabhängig von einander. Das FA erkennt bekanntermaßen VW-Busse nur als LKW an, wenn u.a. die Sitzbank-Befestigungen hinten unabrauchbar gemacht wurden.
b) Dass Gewichtsbesteuerung billiger ist als Hubraum/Abgasbesteuerung, hat niemand bestritten.
Ähm, ich bringe da nichts durcheinander, ich habs seit Jahren selbst. Kenne insgesamt 5 aufgelastete Bullis. Ein Freund von mir macht das in seiner Werkstatt.
Ein LKW ist beim Finanzamt deutlich billiger, zumindest beim Diesel.
Steffi
Ach ja, habe 5 eingetragene Sitzplätze, alle Scheiben und eine kleine Wohnmobilausstattung. Habe KEINE Wohnmobil Zulassung nur ne geprüfte Flüssiggasanlage, nur LKW Zulassung durch Auflastung (der Wagen wiegt natürlich jetzt wieder sein "normal Gewicht"😉
Ich kenne kein Gesetz, in dem steht, dass ein LKW mindestens soundsoviel wiegen muss, und das damit eine Verbindung zwischen Auflastung und LKW-Status herstellt.
Deine Schilderung widerspricht zudem meiner Erfahrung der letzten Jahre und den Aussagen in unzähligen anderen Threads in diesem Forum. Daher bitte ich um genauere Erläuterung, auf welcher rechtlichen Basis das laufen soll.
Mahlzeit!Oh Mann wieder mal der selbe Scheiß!
Ein originaler Bus,mit normalem,Gewicht kostet als LKW ca.140€
Steuern.Wenn man Ihn auflastet auf 2805Kg kostet er 172€.
Also kontrapruduktiv.Nur in Erwägung zu ziehen wenn man die erhöhte Zuladung braucht.
Um eine LKW-Zulassung zu bekommen ist eine Auflastung ganz bestimmt nicht erforderlich.
Das wie oben schon erwähnt:Sitze raus,Schraublöcher unbrauchbar,Trennwand.Das reicht fürn Tüv.
Dann kann das FA noch anderes fordern.Ob mit Recht sei dahingestellt.
Wenn du Steffi 172€ Steuern zahlst und eine LKW-Zulassung hast
solltest du wieder ablasten.Spart Geld.
In dem Fall war die Auflastung sowieso umsonst.Aber das hätte dein Bekannter dir auch sagen können.???
Wenn du allerdings eine WOMO-Zulassung hast dann lass es.
Noch werden WOMO nach Gewicht besteuert wenn über2,8t.
Achn das hasse ja nich .Tja dann würd ich sagen begehst du Steuerhinterziehung.
Und das alles zusammengenommen erklärt hoffentlich die Einwürfe von wegen Durcheinanderwerfen.Gruß Frank!
Ähnliche Themen
Woher soll ich die rechtliche Grundlage wissen? Bin doch kein Anwalt.
Fakt ist, das es beim Diesel bei einer Auflastung über 400 Euro steuern spart.
Und wenn das eurer Meinung nach Schwachsinn ist warum steht
a) das Netz voller Anbieter die das machen
b) bei Ebay, Autoscout42 etc. schon Wagen drin, die ausdrückliche auf die Ersparnis hinweisen?
Aber, mir soll es egal sein. Hab meine 2. Auflastung (da 2. Bulli) hinter mir.
Macht doch eure Sitze raus, deckt die Scheiben zu und zieht ne Trennwand. Wenn es so für Euch besser ist.
Steffi
die anbieter wollen ihr geld verdienen mit der auflastung, war halt in den letzten jahren interessant.
und die fahrzeuge die aufgelastet sind und zum verkauf stehen, stehen nur zum verkauf weil die besitzer wissen das es bald die auflastungslücke nicht mehr geben wird.
das war doch dem staat die ganze zeit schon ein dorn im auge das die ganzen 3 - 4 liter geländewagen (x5, ml und wie sie alle heissen) aufgelastet nur nach gewicht besteuert wurden.
für eine reine lkw zulassung braucht man wie schon gesagt die auflastung nicht, ich habe ein zulässiges gesamtgewicht von 2460 kg eingetragen, und bezahle deswegen auch nur knapp 150€ steuern.
@Pentagramm1978
Steht in deinem Fahrzeugschein LKW Geschlossen Kasten, oder PKW Geschlossen Kasten?
Also die erste Auiflastung hatte ich 1999. Die zweite jetzt im Januar. Kein Problem.
Ich weiß aber, dass es beim T4 und bei diversen Mercedes Modellen schon nicht mehr so leicht geht, warum weiß ich jeoch nicht.
Habe ich in diversen Foren gelesen.
steffi
Mahlzeit!@tank83:vergiß es.Ich gebe auf.Hier wird mal wieder gehörtes,selbst angelesenes bunt mit allem gemischt.
Warum soll es auf einmal schwierig sein nen T4(gerade diesen wo es bei einigen Modellen ne Freigabe von VW gibt)
oder verschiedene Mercedes Modelle(dito)aufzulasten?
Seit dem 1.5.05 gibt es bei PKW Auflastungen keine Umtypisierung mehr.Es bleibt beim Eintrag PKW,nicht wie vorher So.KFZ.Kombinationkraftwagen.
Fakt ist immer noch das ein T3 mit hinten eingetragenen Sitzen nicht die Voraussetzungen (Doka ausgenommen)einer
LKW-Zulassung entspricht.Von Küchenmöbeln ganz abgesehen.
Und die Begründung das man Auflasten muss um ne LKW-Zulassung zu bekommen wird immer nur als Is so definiert.
Die Auflastung der T3 wurde bis jetzt immer nur(in 99% aller Fälle)gemacht um in die Gewichtsbesteuerung zu kommen.
Seit dem 1.5.05 eben nur noch für WOMO interessant.
Gruß Frank!
Ganz mein reden 😉
Daher wollte ich ja die (angebliche) Rechtsgrundlage wissen.
Aber ich geb's auch auf. Hab keine Lust mehr, jede Woche in nem neuen Thread immer wieder die gleichen Sachen schreiben zu müssen und die gleichen Fragen zu lesen.
Hat sich auch grad erledigt!
Hab mir einen T3 Magnum mit Klima und Standheizung gekauft!
Der hat die 2,1l Maschine drin!Kaltlaufregler rein und gut!
Wie ich mich freu!!!!!!!!!
Grüsse
Sven
Mahlzeit!Na dann mal Glückwunsch.Erzähl doch mal näheres.Gruß Frank!
Zitat:
Original geschrieben von dieHalle
Mahlzeit!@tank83:vergiß es.Ich gebe auf.Hier wird mal wieder gehörtes,selbst angelesenes bunt mit allem gemischt.
Warum soll es auf einmal schwierig sein nen T4(gerade diesen wo es bei einigen Modellen ne Freigabe von VW gibt)
oder verschiedene Mercedes Modelle(dito)aufzulasten?
Seit dem 1.5.05 gibt es bei PKW Auflastungen keine Umtypisierung mehr.Es bleibt beim Eintrag PKW,nicht wie vorher So.KFZ.Kombinationkraftwagen.
Fakt ist immer noch das ein T3 mit hinten eingetragenen Sitzen nicht die Voraussetzungen (Doka ausgenommen)einer
LKW-Zulassung entspricht.Von Küchenmöbeln ganz abgesehen.
Und die Begründung das man Auflasten muss um ne LKW-Zulassung zu bekommen wird immer nur als Is so definiert.
Die Auflastung der T3 wurde bis jetzt immer nur(in 99% aller Fälle)gemacht um in die Gewichtsbesteuerung zu kommen.
Seit dem 1.5.05 eben nur noch für WOMO interessant.
Gruß Frank!
Also geht das jetzt nicht mehr?
Wenn ich mir jetzt einen T3 "LKW" kaufe hat er aber noch die Gewichtsbesteuerung?
Was ist eigentlich, wenn ich einen T3-LKW(2/3-Sitzer) zum Womo ausbauen will(hinten aber keine Sitzplätze)? Bleibt er ein LKW oder muß ich ihn umschreiben lassen?
Tut mir leid, ich kenn mich da nicht aus, bei meinem T2b gibts sowas nicht 😉
Mahlzeit!
LKW hat Gewichtsbesteuerung.Da was zu ändern war auch nie im Gespräch.
Wenn du nen LKW fährst und hinten einen WOMO Ausbau reinmachst begehst du Steuerhinterziehung.
Also umschreiben.
Du kannst immer noch auflasten.Jede Fahrzeugart.
Für den Steuervorteil aber nur beim WOMO.Wie lange da noch die Gewichtsbesteuerung gilt steht nicht fest.Gruß Frank!
ich habe es noch einmal zusammengefasst:
> Kann ich meinen T3/ T4 auflasten?
ja. es gibt spezielle Anbieter, die hierfür Gutachten vertreiben. Ihre Kontaktdaten findet man über die Suchfunktion hier im Forum. Für den T3 sind neben dem Gutachten meist auf der Hinterachse zwei Felgen im Format 6J*14 notwendig.
Für den T4 tut es häufig eine Anfrage bei 0800/Volkswagen, da VW die Auflastung freigibt und gerne fahrgestellnummernspezifisch die Anforderungen für eine Auflastung per Gutachten bestätigt.
> Spare ich mit einer Auflastung Steuern?
unter Umständen. Für alle PKW und Kombinationsfahrzeuge sind die Grundlagen für die Gewichtsbesteuerung zum 1.5.2005 weggefallen. Lediglich LKW (unabhängig vom Gesamtgewicht) und Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht über 2,8to werden noch nach Gewicht besteuert. Für Wohnmobile wird die Gewichtsbesteuerung vermutlich abgeschafft.
Momentan gilt eine Art Waffenstillstand, in dem die Finanzämter nach wie vor die Gewichtsbesteuerung für Wohnmobile anwenden, die Steuerbescheide aber meist mit einem Vorbehalt der Nachprüfung versehen. Dann würde nachgefordert.
> Wie geht es weiter mit der Wohnmobilbesteuerung?
Der momentane Diskussionsstand ist folgender:
„Für Wohnmobile über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht soll die Kraftfahrzeugsteuer künftig (ab 2006) auch nach dem Hubraum unter Berücksichtigung der Emissionsklassen bemessen werden, allerdings mit Abschlägen. Ab dem Jahr 2006 bis einschl. 2008 wird ein Abschlag von 40 (bis 3,5to) bzw. 50 v.H. (ab 3,5 to) vorgesehen, ab 2009 bis einschl. 2010 ein Abschlug von 25 bzw. 30 v.H. und ab 2011 regulär ein Abschlag von 20 v.H. auf die nach Hubraum bemessene Kraftfahrzeugsteuer. Dieser Abschlag soll nicht für Wohnmobile mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 2,8 t gelten“
Die Länderfinanzminister haben diesem Entwurf im Bundesrat zugestimmt. Jetzt müsste das Vorhaben noch im Bundestag abgesegnet werden. Die Bundesregierung ist aber dagegen und auch viele Fraktionen wollen nicht zustimmen. In der ersten Lesung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Es ist also völlig unklar, ob das so beschlossen wird:
Aktuelle Informationen gibt es in den extra eingerichteten Portalen, z.B. www.Camperline.de
> Was wären die Auswirkungen für die T3-Busse?
- Auflasten würde sich für Dieselbusse, die als Wohnmobil ganzjährig zugelassen sind, auch weiterhin lohnen. Die jährliche Steuerersparnis bei aufgelastetem Bus wäre für Busse mit Kat 180.- Euro, ohne Kat 240.- Euro. Nach ca. 2 Jahren würde man im Plus fahren.
- Euro 2 Nachrüsten lohnte sich für Dieselbusse (WoMo) zunächst nur bedingt: die jährliche Steuerersparnis für aufgelastete Busse bei einer Verbesserung von Euro1 auf Euro2 betrüge gerade mal 108.- Euro. Auf lange Sicht rechnet es sich natürlich, nicht zuletzt auf Grund der Feinstaub/Smogplakettendiskussion.
- Für Benziner wäre Auflasten nur noch eingeschränkt sinnvoll: Busse mit Euro1 sparen max. 132.- Euro (2,1 Litermotor) im Jahr, mit Euro2 sind es sogar nur 61,8 Euro p.a.
- Richtig günstig würde es für aufgelastete Wohnmobile mit SS oder MV-Motor, wenn Euro 2 nachgerüstet wurde: die jährliche Steuer betrüge nur noch 92,2 Euro.
In jedem Fall ist auch die Versicherung für Wohnmobile in der Regel günstiger.
> wie wird mein Fahrzeug zum Wohnmobil
Vom TÜV vorgeschrieben sind Schlafgelegenheit, Kochgelegenheit, Stauraum und ein (ggf. mobiler) Kocher. Viele Finanzämter verlangen inzwischen die Vorführung des Wohnmobils. Dann wird in der Regel eine feste Kochgelegenheit, ggf. auch Stehhöhe und anderes verlangt. Die Regelung ist uneinheitlich. Beim Finanzamt vorher erkundigen!
> kann ich mein Fahrzeug alternativ auch als LKW zulassen?
beim T3 in der Regel kein Problem. Hinten keine Sitze und unbrauchbare Gurtaufnahmen, zusätzlich eine mindestens halbhohe Trennwand zum Fahrerhaus sind notwendig. Achtung: nicht alle Finanzämter müssen LKW anerkennen, einige verlangen zumindest eine Vorführung. Beim Finanzamt erkundigen
> wie kann ich sonst Steuern sparen?
Die Benzinmotoren mit 92 und 95 PS lassen sich auf Euro 2 nachrüsten und sind dann sehr günstig in der Steuer. Für einige Dieselmotoren, z.B. den Turbodiesel mit 70 PS sind ebenfalls Euro 2-Nachrüstsätze im Angebot. Die Kosten betragen so 600.- - 800.- Euro. Im Gespräch sind auch Partikelfilter, mit denen man auf Euro 3 käme. Hier gibt es aber noch kein kaufbares Angebot. Für andere Benziner und Diesel kann man mit Katalysatoren wenigstens auf Euro 1 kommen.
Grüße
Kai