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Suche Rote Kennzeichen

Themenstarteram 7. März 2004 um 19:58

Hallo,

ich beabsichtige, einzelne gebrauchte Pkw`s in Süddeutschland einzukaufen und nach Norddeutschland zu überführen. Die Überführungen sollen auf eigener Achse erfolgen.

Mögliche Kennzeichen:

1. Ausfuhr-Kennzeichen ist laut Zulassungsstelle für mein Vorhaben viel zu teuer.

2. Kurzzeit-Kennzeichen kosten ca. Euro 40,- für die Versicherungsdoppelkarte plus Euro 30,- für die Schilder. Außerdem habe ich erfahren, dass der Pkw dann aber auch bei der Versicherung angemeldet werden muss! Da die Pkw`s exportiert werden, kommen Kurzzeit-Kennzeichen nicht in Frage.

3. Für Saison-Kennzeichen kenne ich die Kosten nicht? Die Mindestdauer beträgt 2 Monate. Was passiert, wenn ich das Kfz bereits nach einer Woche exportiert habe? Kann ich auch gleichzeitig mehrere Saison-Kennzeichen erhalten?

4. Für Rote Kenneichen kenne ich die Kosten nicht ? In der Startphase möchte ich noch kein Gewerbe anmelden, um zunächst festzustellen, ob mein Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann. Eine Gewerbeanmeldung wird allerdings für Rote Kenneichen vorausgesetzt.

Es gibt viele Autohäuser, die ihren Kunden Überführungskennzeichen anbieten. Die gesuchten Pkw`s finde ich i.d.R. aber nicht bei diesen Händlern.

Vor längerer Zeit habe ich eine Anzeige entdeckt, die den Verleih von Überführungskennzeichen anbietet, ohne Pkw-Kauf. Preis pro Tag Euro 20,-. Da kommen dann schnell Euro 100,- pro Kfz nur für die Kennzeichen zusammen.

Gibt es kostengünstigere oder alternative Formen?

Für sämtliche Infos bedanke ich mich im voraus.

MfG

Car-Connections

Beste Antwort im Thema

Also Kurzkennzeichen sind nur für 4 Tage kosten bei uns 10 euro gebühren + 10 euro für die schilder, wenn du das Fahrzeug darauf hin nicht bei der Versicherung anmeldest kostet das dann nochmal 75 euro bei meiner. Saisonkennzeichen sind nur für ein Auto das du von einem gewissen Zeitraum betreiben möchtest, zb. von 4-10 oder 11-3. Die kosten belaufen sich hier für das Auto abzüglich der ungebnutzten Monate. Du kannst soviele Saisonkennzeichen haben wie du willst. Musst dann aber auch soviele Fahrzeuge anmelden. Für Rote Kennzeichen brauchste ein Gewerbe, für die Kennzeichen musst du dann Fahrtenbücher ausfüllen. Für dein Vorhaben würde ich einen Anhänger als sinnvollsten ansehen. Wenn Du dann noch nen E320 Rapsölkocher hast passt das auch.

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Nein

Jo. Musst damit aber sofort zum TÜV

13 Jahre später......:D, neuer Leichenfledderer-Rekord?

am 9. Juni 2017 um 6:50

ich hab ja zwei andere auto ich brauch die kennzeichen nur das ich bei tüv komm

Zitat:

@R1103 schrieb am 9. Juni 2017 um 08:50:12 Uhr:

ich hab ja zwei andere auto ich brauch die kennzeichen nur das ich bei tüv komm

Wenn du innerhalb bzw. des angrenzenden Zulassungsbezirkes bleibst, kannst du damit zum TÜV fahren.

am 9. Juni 2017 um 14:26

ich hab tüv bei mir nicht mal 2 km kann so mit abgemeldet auto fahrn

Diese Fahrt am besten mit der örtlichen Polizeiwache abstimmen. Nicht dass die keinen Spass verstehen und einfach austicken.

Was gibt es denn da abzustimmen? Meinst du, du gehst da zur Wache hin und sagst "hömma Chef, ich fahr mal eben ein paar km mit meiner abgemeldeten Karre. passe auch auf dass nix passiert." Und die gucken dann vom Skatspiel hoch und sagen "klar, mach ma', bring mir Zigaretten mit". Oder wie dachtest du das?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Juni 2017 um 18:30:46 Uhr:

Diese Fahrt am besten mit der örtlichen Polizeiwache abstimmen. Nicht dass die keinen Spass verstehen und einfach austicken.

So ein Unsinn!

Für die Fahrt auf dem direkten Weg zum Tüv und zurück schaust mal HIER rein.

Zitat:

Für die Fahrt auf dem direkten Weg zum Tüv und zurück schaust mal HIER rein.

Da steht:

Zitat:

...

Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Und dafür brauchst du eine evb. Und die gilt erst für dein Fahrzeug, wenn es von von der Zulassungsstelle vorab zugelassen wird.

Auch das stimmt so nicht.

Wenn ich für das Fahrzeug eine zugehöriges Kennzeichen (vom Vorbesitzer) habe, kann ich mit der EVB auch ohne vorherige Zulassung zum TÜV, in die Werkstatt (um Tüv relevante Reparaturen ausführen zu lassen) und zur Zulassungsstelle fahren.

Diese Fahrten sind durch die Aushändigung der EVB an dich abgedeckt. Man bekommt die Nummern ja nicht auf dem Jahrmarkt.

Bleibt die Kleinigkeit des strafbaren Kennzeichenmissbrauchs und der Urkundenfälschung. Aber durch den "Mengenrabatt" fällt das dann kaum ins Gewicht. Wirklich coole Tips hier. :cool: *ichlachmichschlapp* :D

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 9. Juni 2017 um 19:04:03 Uhr:

Was gibt es denn da abzustimmen? Meinst du, du gehst da zur Wache hin und sagst "hömma Chef, ich fahr mal eben ein paar km mit meiner abgemeldeten Karre. passe auch auf dass nix passiert." Und die gucken dann vom Skatspiel hoch und sagen "klar, mach ma', bring mir Zigaretten mit". Oder wie dachtest du das?

Mir fällt grad auf, dass ich da wohl den schmeiliiiiii vergessen habe. :D

Berlin, kannst du lesen? Scheinbar nicht, denn . . .

Zitat:

Wenn ich für das Fahrzeug ein zugehöriges Kennzeichen (vom Vorbesitzer) habe,

. . . sollte doch klar sein?

Was Kennzeichenmissbrauch ist, steht im Übrigen im §22. den darfst dir gerne durchlesen.

Im Übrigen haben die Zulassungsstellen eine Hotline, die man anrufen kann und "man wird geholfen".

Weitere Diskussionen sind sinnlos und du darfst dich gerne mit deiner Polizeiwache "abstimmen". :p

 

Eijeieieiei .... ach, Du liegst schon am Boden. Da macht mir das keinen Spaß mehr. :D

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