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Sturz bei Eis in Einfahrt - Versicherungsfall?

Themenstarteram 12. März 2019 um 7:00

Hello People,

 

Ich hab seit gestern ne kleine Pechsträhne. Erst ist mir det Kupplungszug am Auto gestern abend gerissen. Habe mich im ersten Gang nach hause geschleppt. Das ist nicht sooo dramatisch, allerdings musste deswegen meine Frau heute morgen mit dem Roller zur Arbeit.

 

Kritisch: gestern hat es morgens bis mittags geschneit, was auch liegen geblieben ist. Ist aber okay, die Straßen waren gestern Abend schon Schnee- und Eisfrei.

 

So, jetzt schickte ich meine Frau also heute früh mit meinem Roller los, ich nahm das 26to-Gefährt. Sie kam aber kurz darauf zurück, weil sie nen Schlüssel vergeasen hatte. In unserer Hofeinfahrt passierte es dann: Tauwasser übergefroren, Eis, meine Frau hat sich lang gemacht. Sie hat nur nen Kratzer, der Roller aber einen Schaden von bestimmt 180€.

 

Jetzt die konkrete Frage: Ist dje Hausverwaltung (mehrparteienhaus, miete) nicht für die Räumung und Streuung zuständig und haftbar? Der Hausmeister hat auch gestern kein Salz auf die Einfahrt gestreut.

Oder ist es möglich, dass man sagen würde, es wäre unverantwortlich bei dem Wetter roller zu fahren? Die Straßen sind ja frei.

 

Will mir erstmal Meinungen und Erfahrungen einholen, bevor ich die Hausvergewaltigung ankacke. RS-Versicherung besteht leider nicht.

20190312_073256.jpg
Beste Antwort im Thema

Ja und das kann dann sehr teuer werden, für die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers...

Es sei denn, es war sehr früh am Morgen, die Räum- und Streupflicht beginnt, je nach örtlicher Satzung nämlich meist erst ab 7 Uhr.

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Die Hausverwaltung legt die Räumungspflicht gerne auf die Bewohner um.

(Ist viel billiger als 24/7 Einsatzbereitschaft von Profis.)

Siehe Teilungserklärung bzw. Mietvertrag.

Wer hatte denn gerade bei Euch Räumdienst?

Themenstarteram 12. März 2019 um 7:12

Wir haben einen Hausmeister, der allerdings schon 82 ist. Es gibt keine Vereinbarung über Räumdienst unter Mietern.

Na das sieht doch mal richtig gefährlich aus. Ob Roller, Fahrrad oder zu Fuß - sowas gehört unbedingt gestreut und die Hausverwaltung völlig zurecht angezählt...

Themenstarteram 12. März 2019 um 7:38

Ja der Meinung bin ich auch. Wenn man sich zu Fuß hinlegt, ist doch auch der Eigentümer Schadensersatzpflichtig oder?

Ja und das kann dann sehr teuer werden, für die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers...

Es sei denn, es war sehr früh am Morgen, die Räum- und Streupflicht beginnt, je nach örtlicher Satzung nämlich meist erst ab 7 Uhr.

Selbst bei Mißachtung der Räum-& Streupflicht ab 7 Uhr, bekommt der Zweiradfahrer der sich bei Glatteis auf die Schnauze legt, 50 % Teilschuld.

Vielleicht bekommst du dann 90 € von der Versicherung zurück. :D

Themenstarteram 12. März 2019 um 8:09

Der "Tatzeitpunkt" war um 7:30. Wusste ich garnicht mit der 7:00-Regel. Danke

am 12. März 2019 um 8:26

Zitat:

@Bamako schrieb am 12. März 2019 um 09:09:51 Uhr:

Der "Tatzeitpunkt" war um 7:30. Wusste ich garnicht mit der 7:00-Regel. Danke

Ich bin selber Hauswart!

Es muß bis 7:00 mit dem Winterdienst begonnen worden sein, nicht ab 7:00!

Eine verantwortungsvolle Hausverwaltung bzw. Hauswart fängt in der Regel früher an. Glatteis hätte also vorher gestreut werden müssen, erst recht bis 7:00, wobei auch Streugut rutschen kann!

Ich schaue in der Regel das erste mal um 5:30 aus dem Fenster und stehe sofort auf, wenn ich was zu tun habe!

Verstehe mich bitte nicht falsch, wenn aber mit überfrierender Nässe zu rechnen war, wäre ich niemals auf den Roller gestiegen. Auch bei mir in Berlin gab es schon am Abend Schneematsch, der nicht auf den Gehwegen, aber auf den Rasen liegen blieb. Am nächsten Morgen war es weg, aber ich machte wegen 1°C eine Kontrollrunde um 6:30!

Trotz allem sollte die Versicherung mithaften!

Themenstarteram 12. März 2019 um 8:35

Zitat:

@andirel schrieb am 12. Mär 2019 um 09:26:53 Uhr:

Verstehe mich bitte nicht falsch, wenn aber mit überfrierender Nässe zu rechnen war, wäre ich niemals auf den Roller gestiegen.

Danke für deine Antwort. Normalerweise werden die Roller nichtmals bei Streusalz bewegt, es war wegen PKW-Defekt eine Notsituation. Das ist der Haftpflicht der Hausverwaltung natürlich sicherlich egal.

Da aber die Straßen schon seit gestern Nachmittag eisfrei sind, es die Nacht schlimmstenfalls -1°C hatte, hätte ein gestriges Streuen ja das Überfrieren verhindern sollen.

Auf den Straßen hat es jedenfalls funktioniert.

Zitat:

@Bamako schrieb am 12. März 2019 um 08:00:25 Uhr:

Hello People,

Ich hab seit gestern ne kleine Pechsträhne. Erst ist mir det Kupplungszug am Auto gestern abend gerissen. Habe mich im ersten Gang nach hause geschleppt. Das ist nicht sooo dramatisch, allerdings musste deswegen meine Frau heute morgen mit dem Roller zur Arbeit.

Kritisch: gestern hat es morgens bis mittags geschneit, was auch liegen geblieben ist. Ist aber okay, die Straßen waren gestern Abend schon Schnee- und Eisfrei.

So, jetzt schickte ich meine Frau also heute früh mit meinem Roller los, ich nahm das 26to-Gefährt. Sie kam aber kurz darauf zurück, weil sie nen Schlüssel vergeasen hatte. In unserer Hofeinfahrt passierte es dann: Tauwasser übergefroren, Eis, meine Frau hat sich lang gemacht. Sie hat nur nen Kratzer, der Roller aber einen Schaden von bestimmt 180€.

Jetzt die konkrete Frage: Ist dje Hausverwaltung (mehrparteienhaus, miete) nicht für die Räumung und Streuung zuständig und haftbar? Der Hausmeister hat auch gestern kein Salz auf die Einfahrt gestreut.

Oder ist es möglich, dass man sagen würde, es wäre unverantwortlich bei dem Wetter roller zu fahren? Die Straßen sind ja frei.

Will mir erstmal Meinungen und Erfahrungen einholen, bevor ich die Hausvergewaltigung ankacke. RS-Versicherung besteht leider nicht.

Als erstes ,ich dachte du könntest Auto fahren,wenn ja hättest nicht im ersten Gang nach Hause gebraucht,kann man auch schalten ohne Kupplung,also nur ein Fahrzeuglenker.

Dann dein Bild: Zu dem Zeitpunkt war es hell und wenn ich dann den Zustand nicht erkenne muss man schon blind sein, das ist für mich wie gestern war hier eine Brücke und heute ist sie weg,aber egal ich gehe trotzdem drüber. Ein bisschen Verstand und Eigenverantwortung sollte man auch haben und nicht nur nach Papier gehen.

Themenstarteram 12. März 2019 um 10:06

Bernd... du kennst die Schaltung meines Autos nicht. Mit zwischengas war bei dem hakeligen Nutzfahrzeuggelumpe nix zu holen :D Die Syncronringe und das Schaltgestänge waren mit etwas wichtiger, als eine Zeitetsparnis von 3 Minuten!

Mir wäre das mit der Eisplatte vermutlich auch garnicht passiert, meiner Frau halt schon. Nu isses so.

 

Die Argumentation "hättste aufgepasst" kann man ja bei fast jedem Versicherungsfall nutzen. Dann gäbe es keine Versicherungen...

 

Das mag ja alles richtig sein,aber bevor ich einen 82 Jährigen an die Karre piss der den Mist noch machen muss weil die Rente zum Leben nicht reicht vielleicht,spreche ich in an für die Zukunft. Auch wenn die Versicherung bezahlt,es bleibt an dem Mann hängen und könnte sein Butterbrot kosten.Spreche mit dem Mann und lasse die Kanone zu Hause.

Themenstarteram 12. März 2019 um 10:59

Ich habe auch ein sehr gutes Verhältnis zu dem Mann, das ist die Zwickmühle.

 

Deswegen werde ich ihn bzw den von ihm geleisteten Winterdienst nicht direkt anprangern. Um seine Hausmeisterstelle braucht er sich im übrigen eher nicht zu sorgen, er ist der einzige Mann neben mir im Haus und ich hab garkeine Zeit für sowas.

 

Aus nettigkeit werde ich aber auf keinem Schaden freiwillig sitzen bleiben, für den evtl jemand anderes zu haften hat.

Moin Bamako,

leider ging mein ausführlicher Beitrag verloren, hier Kurzfassung aus gerichtlicher Erfahrung durch 2. Instanzen:

25% der Kosten im günstigsten Fall für Dich, Gerichtsgebühren 50% und Kosten RA zuzügl. Einigungsgebühr bleibt bei Dir. Bei Klage zahlst Du drauf. Gewinnst Du den Rentner als Zeugen und er meldet das seiner Hausverwaltung, sieht es je nach Zahlungsmoral der Versicherung des Hausverwalters schon besser aus sofern die HV mit der Räum- und Streupflicht überhaupt beauftragt ist.

Aufgepasst,

ist der Teil der Hofeinfahrt, auf dem der Sturz geschah( die Eisfläche auftrat) schon zur öffentlichen Straße gehörig oder noch Teil der Sondernutzungsfläche der Eigentümer?

Zu deinen Fragen: nein, die HV ist nicht automatisch zuständig zuerst ist es der Eigentümer/Eigentümergemeinschaft

ja, es läuft darauf hinaus, dass der 2-Radfahrer mit erhöhtem Sturzrisiko gerade außerhalb der öffentlichen Straße zu rechnen hat.

Den Mietvertrag lesen, die HV oder besser einen Eigentümer nach der Zuständigkeit fragen, damit klar wird, wer hätte was machen sollen.

Beweissicherung mit Fotos etc., Nachbarn als Zeugen - hatte ich alles für die Verunfallte gemacht - nachweislich falsche Angaben der Gegenpartei vor Gericht - Ergebnis siehe oben.

Lieber trinke ich 2 Bier weniger, spendiere Dir 10.- € für Deine tolle Mitarbeit hier im forum, die anderen ein Vielfaches an Geld hat sparen lassen und bitte alle, denen Du hast helfen können, oder auch nur Deine Beiträge zu schätzen wissen, es ebenso zu machen und das meine ich auch so!

Das ist wie beim Schrauben - nur gemeinsam sind wir stark und freuen uns über jeden wiederbelebten Roller

Liebe Grüße - Bernd-

Wie sagt man hier umme Ecke?

"Auf hoher See und vor deutschen Gerichten liegt Dein Schicksal in Gottes Hand,

Gott hilft uns Allen - wir Friesen bauten den Deich.

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