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Stützlast MK3 Kombi 2.2 TDCI

Themenstarteram 30. August 2018 um 17:08

Hallo, ich habe da mal eine Frage an die Ford Fahrer , weiß einer von euch was der Mondeo Kombi für eine max. Stützlast hat?

 

LG

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23 Antworten

Meiner hatte 75 KG in den Papieren eingetragen. Und eventuell ist es an der AHZV auch noch zu lesen. Aufkleber ?

MK 3 Diesel Kombi / 130 PS Baujahr 03.2007

Themenstarteram 30. August 2018 um 17:27

Vielen Dank für die Antwort, dann stimmt das wohl, wir hatten unserer Tochter so einen gekauft und einen Wohnwagen. ..ich hatte mich etwas gewundert ,hätte eigentlich so 85 Kg geschätzt. ..Ich dachte die 75 KG wären zustande gekommen weil eine AHK aus dem Zubehör nachgerüstet worden war .

Nochmal Danke!

 

LG Michael

Die maximal zulässige Stützlast steht meist auch in der Zulassungsbescheinigung. Wobei die montierte Anhängekupplung durchaus auch geringere Stützlasten haben könnte (selten aber möglich) Hier gilt dann natürlich der niedrigere Wert. Um alle Aspekte zu berücksichtigen: Umbauten wie z.B. geänderte Fahrwerksfedern (z.B. Tieferlegung) können eine reduzierte Achslast und somit ach der Stützlast bei voll beladenem Fahrzeug zu Folge haben. Dies gilt u. u auch sofern Alufelgen mit geänderter Bereifung montiert sind ist aufgrund der ggfs. geänderten Tragfähigkeiten von Reifen oder Rad auch eine Reduzierung der Maximal-Stützlast (Gemäß Teilegutachten/ABE für die Felgen) möglich.

Zitat:

@mdriver10 schrieb am 30. August 2018 um 19:08:40 Uhr:

Hallo, ich habe da mal eine Frage an die Ford Fahrer , weiß einer von euch was der Mondeo Kombi für eine max. Stützlast hat?

LG

Die Stützlast wird vom Hersteller der AHK vorgegeben und nicht von Ford!

@Rabe2701: Die Aussage ist leider komplett falsch!

Der Fahrzeughersteller gibt die Stützlast vor und die AHK Hersteller übernehmen die Werte dann für ihre Konstruktionen (so ist in der Regel der Ablauf!) und lassen die dann Prüfen. Um alle Fahrzeugausführungen abzudecken werden u. U. die Anhängekupplungen auch mit höheren Stützlasten konstruiert und produziert, die aber dann trotzdem nicht "ausgenützt" werden dürfen, da das Fz. vom Hersteller ggfs. in der Ausführung eine geringere Stützlast freigibt.

Das gleiche gilt analog auch für die maximal zulässigen Anhängelasten! Ist der Wert der Anhängekupplung höher als die eingetragene Anhängelast in den Fz.-Papieren, zählt hier nur der maximal vom Fz.-Hersteller vorgegebene Wert und sonst nichts!

Themenstarteram 1. September 2018 um 18:19

Die Frage hatte ich gestellt, da ich im Moment im Ausland bin und die Zulassungsbescheinigung nicht in meiner Hand halte . Die Stützlast bestimmt natürlich Ford ,es gibt in seltenen Fällen allerdings Hersteller von AHK ...die ,die maximale zulässig Stützlast des Fahrzeuges unterschreiten ,dann bekommt man natürlich den niedrigeren Wert eingetragen.

Gewundert über die nur 75Kg hatte ich mich, weil es nicht so gaaaanz zu den anderen Daten passt des Mondeo . Er hat als Fronttriebler und Kombi eine hohe Anhängelast mit 1800 Kg bei 12% und eine Zuladung von über 600 kg, deshalb hätte ich die Stützlast schon eher auf 85 Kg geschätzt und mich über 75 Kg gewundert .

 

LG

@ZTT190: du hast natürlich recht, die Stützlast steht tatsächlich im Fahrzeug Schein, man lernt immer wieder was dazu.

Bei Frontgetriebenen Fahrzeugen sollte man es mit der Stützlast eh nicht übertreiben, da sich das Fahr- und Lenkverhalten bei hohen Stützlasten stark verschlechtern kann.

Daas Fahr-und Lenkverhalten ändert sich aber bei Heckgetriebenen Fahrzeugen genau so ins negative!!!

Themenstarteram 3. September 2018 um 10:46

Da die Stützlast ja zur Zuladung zu zurechnen ist, ist das nicht ganz so relevant. Es ist aber einfach so ,das ein großer scherer Wohnwagen mit einer Stützlast von 85 oder 90 KG viel besser hinterher läuft. Dem Fronttriebler ist das egal ob das Gewicht hinten von der Stützlast oder dem Gepäck stammt.

 

LG

@Actros2554: Durch die Antriebseinflüsse auf die gelenkte Achse (z.B. beim Beschleunigen beim frontgetriebenen Fz.) kommt das Fahrverhalten eher in gefährliche Grenzbereiche wenn es von Haftreibung in "Gleitreibung" übergeht... (Also die Vorderachse wegrutsch und nicht mehr lenkbar ist)

Beim heckgetriebenen Fz. wird die angetriebene Achse durch die Stützlast in punkto Haftung noch unterstützt.

Beim heckgetriebenen Fz. wird die angetriebene Achse durch die Stützlast in punkto Haftung noch unterstützt.

Ist soweit schon richtig! Aber das Aufstellmoment durch Heckantrieb entlastet die Vorderachse aber noch mehr, daher ist ein Ausbrechen oder eine Nichtlenkbarkeit des Fahrzeuges eher gegeben, das mal dazu! In jedem Fall ist zu raten, niemals die zulässige Stützlast zu überschreiten!:D

Themenstarteram 3. September 2018 um 11:27

Wie das Gewicht auf das Heck kommt ist vom Prinzip egal ob durch Gepäck oder Stützlast ....nur mehr Stützlast trägt erwiesenermaßen zur Sicherheit und entspanntem Fahrer bei.

 

LG

...nur mehr Stützlast trägt erwiesenermaßen zur Sicherheit und entspanntem Fahrer bei.

Wo hast du denn bitteschön diese Weisheit her??? Je mehr Stützlast, umso weniger Gewicht an der Lenkachse! Was meinst du wohl, was dann passieren kann??? Denk mal drüber nach!:confused::D

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