Streulinse im Vectra ?
Hi,
ein kumpel von mir hat sich xenon nachgerüstet ( aber in einem anderen auto ) und nun meinte er, er habe sein auto problmelos übern tüv bekommen.
wenn ich auch streulinsen im vectra hätte dürfte das bei mir auch kein problem sein.
woran erkenn ich das denn oder hat der das allgemein schon drin oder nicht ?
ich weiß auch, daß normalerweise die sensoren dran müssen, genauso wie ne wischwasseranlage und automatische höhenverstellung, aber wenns der tüv so macht, sollte es mir recht sein.
cu frosti
23 Antworten
achso die de linsen meinte er 🙄
die gibts aber doch beim original xenon im b vectra, richtig ?
dann wäre es doch ne alternative gebrauchte xenon scheinwerfer ?
cu frosti
Zitat:
Original geschrieben von frostixxl
die gibts aber doch beim original xenon im b vectra, richtig ?
Richtig 🙂
Aber Xenon nachrüsten, ist so eine Sache. Brauchst ja schließlich einiges dazu.
Gruß Kater
wenn der tüv mir das so abnimmt ohne den kram, den ich oben ja schon geschildert hab, kann mir der rest doch egal sein, oder ?
cu frosti
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also ich kenn mich bei euch in deutschland ja nicht so aus, aber ich denk mir wenn der TÜV das abnimmt, dann kann man davon ausgehen dass es auch StVo tauglich ist. Wenn ich was an meinem Auto umbaue und viell. nicht das nötige Fachwissen habe, geh ich logischerweise zum TÜV und frage dort nach, und wenn die mir das so abnehmen wies verbaut ist, kann mir niemand was anlasten. Das sind staatliche Unternehmen (bei uns zumindest soweit ich weiß) und das sind die Experten...
lg SirRaffman
Zitat:
Original geschrieben von SirRaffman
also ich kenn mich bei euch in deutschland ja nicht so aus, aber ich denk mir wenn der TÜV das abnimmt, dann kann man davon ausgehen dass es auch StVo tauglich ist. Wenn ich was an meinem Auto umbaue und viell. nicht das nötige Fachwissen habe, geh ich logischerweise zum TÜV und frage dort nach, und wenn die mir das so abnehmen wies verbaut ist, kann mir niemand was anlasten. Das sind staatliche Unternehmen (bei uns zumindest soweit ich weiß) und das sind die Experten...
lg SirRaffman
Eigentlich sollte man denken das es so läuft, is aber nicht so! Wenn der TÜV was einträgt was illegal ist, dann ist das nichtig.... mal abgesehen davon das sowieso kaum ein Bulle etwas anzweifeln düfte davon was ein TÜV-Mensch schon eingetragen hat!
Heute im Fernsehen: Polizist und Polizistiin fahren auf der AB. Da sagt der Polizist: "Wir halten mal den weißen Lieferwagen an, der Fahrer war nicht angeschnallt!" sagt die Polizistin: "Meinst du den mit dem Tagfahrlicht?" er: "Ja genau!"
dazu gesagt, der weiße Lieferwagen hatte Standlicht und Nebelscheinwerfer an! Soviel dazu was die meisten Polizisten in unserem Land für ne Ahnung haben.....
Im übrigen hat hansol recht.
Der TÜV kann es eintragen, wenn es aber trotzdem Illegal ist(weil der Prüfer keine Ahnung hatte), ist die Eintragung nicht rechtmäßig.
Im übrigen kann ich jedem auch nur davon abraten, sich eine Gasentladungslampe in sein H7 Scheinwerfer zu packen. Es reichen doch schon die ganzen Halogen Blender mit falsch eingestellten Scheinwerfern oder nicht?😉
Außerdem hättet ihr mit den Halogenscheinwerfern eine kaum bessere Ausleuchtung, trotz des Xenon Brenners.
Abschließend bleibt zu sagen:
Wenn Xenon, dann bitte richtig!
Zitat:
Original geschrieben von IAN@BTCC
Im übrigen hat hansol recht.
Der TÜV kann es eintragen, wenn es aber trotzdem Illegal ist(weil der Prüfer keine Ahnung hatte), ist die Eintragung nicht rechtmäßig.
das kann mir doch egal sein ob der ahnung hat ;-)
der tüvér ist zertifiziert und dafür geh ich dahin und
zahl viel geld, wenn da was nicht rechtmäßig ist haftet der prüfer mit seiner unterschrift und nicht ich!
Eben so ist es nich.
Wenn du was eintragen lässt und die Polizei is der Meinung das das nich rechtmäßig is legen die dir das Autoim Extremfall trotzdem still.
Und der Prüfer wird wenns drauf ankommt behaupten das du nach der Eintragung was am entsprechenden Teil verändert hast.
Zitat:
Original geschrieben von Normahl
Eben so ist es nich.
Wenn du was eintragen lässt und die Polizei is der Meinung das das nich rechtmäßig is legen die dir das Autoim Extremfall trotzdem still.
Und der Prüfer wird wenns drauf ankommt behaupten das du nach der Eintragung was am entsprechenden Teil verändert hast.
das sind ammenmärchen!
klar kann die polizei da im nachhinein was dran
bemängeln, aber der prüfer hat es abgenommen.
sonst kann man sich die prüfer schenken wenn ich nach einer abnahme für einen unsachgemäßen einbau zu verantwortung gezogen würde.
und wenn der mir xenon mit den originalen scheinwerfern
ohne dynamische leuchtweitenregelung und scheinwerferreinigung einträgt, möchte ich mal einen richter sehen, der dem prüfer glaubt das der fahrer das nach der eintragung alles zurückgerüstet hat, blödsinn.
So eine Eintragung wie von dir beschrieben is eh ugültig weil der Prüfer das so nich abnehmen darf.
Und damit is der Fall wieder klar.
Zitat:
Original geschrieben von Normahl
So eine Eintragung wie von dir beschrieben is eh ugültig weil der Prüfer das so nich abnehmen darf.
Und damit is der Fall wieder klar.
mittlerweile dürfte sich das auch beim dümmsten prüfer rumgesprochen haben was beim ordnungsgemäßen einbau von xenon vorhanden sein muß, das war aber nicht immer so.
man muß den prüfern auch zu gute halten das sie da ihren job machen und nicht wie "wir" ein haufen freaks die auch schon ein bischen fachspezifisches wissen haben, weil man ja nur ein bestimmtes markenwissen hat und nicht wie die prüfer modellübergreifend.
als ich bei meinem damaligen calibra turbo beim tüv vorstellig wurde und die haube aufmachte, fragte mich der prüfer ob der motor denn eingetragen sei :-)