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Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!

als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...

wie interpretiert ihr dieses schild?

http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg

ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...

und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!

wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!

ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!

ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!

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121 Antworten

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Wo ist hier eigentlich das Problem?

Zwei Mögliche Interpretationen:

1) Es gilt ein absolutes Halteverbot, jedoch darf Mo-Fr 8-19 Uhr, und Sa von 8-14 Uhr Be- und Entladen, Ein- und Ausgesteigen werden. Zu allen anderen Zeiten ist das Halten (auch zum Zweck des Be- und Entladens, Ein- und Ausgesteigens) verboten.

2) Mo-Fr 8-19 Uhr und Sa von 8-14 Uhr besteht ein absolutes Halteverbot. Be- und Entladen, Ein- und Ausgesteigen ist jedoch auch wärend dieser Zeiten erlaubt. Zu allen anderen Zeiten besteht kein Halteverbot.

Wenn Interpretation 2 richtig wäre, hätte das Schild 'eingeschränktes Halteverbot' mit Zusatzschild Mo-Fr 8-19h, Sa 8-14h genügt.

Gruss
trambolubi

Deine 1. Interpretation ist definitiv falsch. Zusatzschilder beziehen sich IMMER auf darüberstehende Verkehrszeichen nicht auf ein Zusatzschild.

Damit ganz eindeutig:
Halteverbot nur in den angegebenen Zeiten
Immer halten zum be- und entladen... erlaubt

Eingeschränktes Halteverbot reicht nicht, da jedes Halten erlaubt ist, hier jedoch nur zum be- und entladen sowei ein- und aussteigen ohne zeitliche Begrenzung. Somit ist hier quasi eine Ladezone definiert.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Deine 1. Interpretation ist definitiv falsch. Zusatzschilder beziehen sich IMMER auf darüberstehende Verkehrszeichen nicht auf ein Zusatzschild.

Ähm...

aber StVO §29 Absatz 2 sagt: "Auch Zusatzschilder sind Verkehrszeichen."

Wenn sich das Zusatzschild "Be- und Entladen..." auf das darüberstehende Verkehrszeichen bezieht, bezieht es sich also auf das Zusatzschild "Mo-Fr...", denn dies ist ein Verkehrszeichen.

Gruss
trambolubi

Edit: Sorry, §39, nicht § 29

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


..............Einschränkungen gelten beite in jedem Fall für das untere Haltverbot Anfang. Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen ist NICHT identisch mit eingeschränktem Haltverbot. Eine "eingeschränkte Einschränkung" existiert nicht. Beides sind eindeutig separate Wirkungen für das untere VZ. ......

Nach einigen "Parkversuchen" an solcher Beschilderung, fleißiger Punktesammlerei und anschließender Bildung dicker Fußgängerwaden wirst Du deine Parkgewohnheiten hoffentlich noch mal überdenken 😁.

Gruß, Günni.

@Trambolubi: Stimmt, ist §39. Im weiteren ist aber immer die Verwendung Verkehrsschild und Zusatzschild in der StVO üblich.
Aber auch das würde nichts an der Bedeutung ändern. Haltverbot innerhalb der ang. Zeiten. Innerhalb eben Laden erlaubt. Außerhalb der Zeiten eh kein Haltverbot, daher auch egal.

In den Erläuterungen div. StVO-Kommentierungen ist immer eindeutig erklärt, dass die Zusatzschilder sich immer auf das darüberliegende Verbot beziehen, sofern die Verbotsschilder direkt übereinandermontiert werden sogar auf beide, da im Rahmen der VwV-StVO eindeutig steht, dass ein weiteres Verbotszeichen auf das die Zus-Schilder nicht zutreffen eindeutig getrennt oder unterhalb der Zus-Schilder zu stehen hat.

@günterdortmund: Ich parke immer so, auch an solchen Beschilderungen (die wir in Aachen auch zu genüge haben) und ich hab in all den Jahren erst ein Knöllchen bekommen, dass nach meinem Einspruch zurückgenommen wurde. Warum sollte ich was ändern? Anscheinend verstehe ich die Schilder schon richtig. 😉

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


..................In den Erläuterungen div. StVO-Kommentierungen ist immer eindeutig erklärt, dass die Zusatzschilder sich immer auf das darüberliegende Verbot beziehen, sofern die Verbotsschilder direkt übereinandermontiert werden sogar auf beide, da im Rahmen der VwV-StVO eindeutig steht, dass ein weiteres Verbotszeichen auf das die Zus-Schilder nicht zutreffen eindeutig getrennt oder unterhalb der Zus-Schilder zu stehen hat................

Endlich hast Du es geschnackelt. Ein zus. Hinweisschild bezieht sich auf das darüberliegende Hinweisschild und /oder Verkehrsschild.

Gratulation, Günni.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Endlich hast Du es geschnackelt. Ein zus. Hinweisschild bezieht sich auf das darüberliegende Hinweisschild und /oder Verkehrsschild.

Gratulation, Günni.

Lies mal was ich schrieb:

"Zusatzschilder sich immer auf das darüberliegende Verbot beziehen"

Gruß Meik

bis auf den "güntherdortmund" versteht JEDER hier im thread die schilderinterpretation richtig 😉

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Lies mal was ich schrieb:
"Zusatzschilder sich immer auf das darüberliegende Verbot beziehen"

Gruß Meik

Lies langsam nochmal, was ich schrieb (und/oder), kapice?

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Nach einigen "Parkversuchen" an solcher Beschilderung, fleißiger Punktesammlerei und anschließender Bildung dicker Fußgängerwaden wirst Du deine Parkgewohnheiten hoffentlich noch mal überdenken 😁.

Gruß, Günni.

Was für Punkte????

Hier die Tarife, falls man wirklich im Halteverbot steht:

Parken im Halteverbot 15,00 €
Parken im Halteverbot mit Behinderung 25,00 €
Parken in Fußgängerzone 30,00 €
Parken auf Schwerbehindertenparkplatz 35,00 €
Parken in Anwohnerzone 15,00 €
Parkscheinautomat (Betrag zeitl. gestaffelt) ab 5,00 €
Parken in zweiter Reihe 20,00 €
Parken in Feuerwehrzufahrt 35,00 €

Bis zum Fahrverbot fehlt da noch ein wenig...

PS: parke auch bei derartiger Beschilderung und bin bisher auf eine Lifetime-Strafsumme für falschparken von 5 Euro gekommen. Liege also bei der Schilderinterpretation im Allgemeinen ganz gut.

Zitat:

Original geschrieben von E55 AMG


bis auf den "güntherdortmund" versteht JEDER hier im thread die schilderinterpretation richtig 😉

"Richtig" ? Warte auf den Strafbescheid und freu dich auf "Zahlemann und Söhne".

Gruß, Günni.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


"Richtig" ? Warte auf den Strafbescheid und freu dich auf "Zahlemann und Söhne".

Gruß, Günni.

du bist der einzige, der das schild so interpretiert, dass das totale halteverbot permanent gilt und nur in den angegebenen zeiten das be- und entladen erlaubt ist...

das KANN gar nicht korrekt sein, weil ich so eine zone auch bei mir vor der tür habe!

seltsamerweise schreiben die bullen da immer zw. 8-15 uhr auf, so wie es als zeit auf dem schild angegeben ist... samstags komischerweise nie, weil da auf dem schild nix von samstag steht!

irgendwie komisch, oder?!

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


"Richtig" ? Warte auf den Strafbescheid und freu dich auf "Zahlemann und Söhne".

Gruß, Günni.

Bußgeldbescheid... das (mögliche) Vergehen ist eine Ordnungswidrigkeit und kein "Kapitalverbrechen". Folgt bitte unbedingt dem guten Rat, sich nicht dort hinzustellen, dann ist der Parkplatz frei, wenn ich ihn mal brauchen sollte...

Jetzt geb ich auch noch meinen Senf zum Thema ab (passend zu Weihnachtsmarktbratwurstsemmeln):

Ich würde an dieser Stelle am Samstag um 15 Uhr auch parken. Und wenn ich dann ein Ticket bekäme, würde ich erstmal nicht zum Anwalt gehen, sondern zur kommunalen Verkehrsüberwachung (bzw. der Behörde, die den Strafzettel ausgestellt hat).

Das müsste sich doch dann eigentlich regeln lassen.
Vielleicht war es wirklich ein Versehen, irren ist menschlich. Und - ja es ist tatsächlich so - VerkehrsüberwacherInnen etc. sind (in der Regel) auch Menschen.

Der Randstein ist an dem Parkplatz ja nicht abgesenkt, oder? Das wäre nämlich schlecht - für dich.

Achso, noch was. Wie schon weiter oben im Thread geschrieben, muss auf dem Ticket doch dein Regelverstoß benannt sein. Damit sollte ja eigentlich klar gemacht werden, was falsch ist ...

Halt uns auf dem Laufenden!

lg, fib

Unabhängig davon wie diese Schilderkombination laut Stvo zu interpretieren wäre (und selbst da herrscht ja anscheinend keine Einigkeit): Es kann eigentlich nicht sein, dass man jederzeit die komplette Stvo im Kopf bzw. in Papierform im Handschuhfach haben muss. Wenn die Interpretation selbst hier in Ruhe und anhand der Stvo nicht eindeutig ist, wie soll man bitte in dem entsprechenden Moment auf der Straße handeln ?
Im vorliegenden Falle hätte ich auch Interpretation 2 herausgelesen. Wäre das "Be-/Entladen"-Schild nicht, wäre es doch eigentlich ne klare Sache.
Bin gleichfalls mal gespannt, was bei rauskommt.

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