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Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!

als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...

wie interpretiert ihr dieses schild?

http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg

ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...

und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!

wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!

ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!

ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!

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121 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2


Analog wäre das so: Du siehst, wie jemand erschossen wird und gehst zum Autofahrer hin und sagst, dass du dir das Kennzeichen notierst. Dann wirst du dem ja auch nicht deinen Ausweis zeigen. Und obwohl du dann deinen Ausweis nicht zeigst und Privatperson bist, darfst du dir dann das Kennzeichen aufschreiben und es zur Polizei bringen.

Wie? Du beobachtest einen Mord und gehst danach zum Mörder um ihm zu sagen, daß Du sein KFZ-Kennzeichen notiert hast? 😁

Klasse Beispiel... 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von badboy3004


Soll ich den Wisch zahlen oder wie sehen die chancen aus das ich vor Gericht damit durch komme?

Du willst wegen 15 EUR vor Gericht ziehen? Obwohl der Tatvorwurf unstrittig, nur die Vorgehensweise in Zusammenhang mit der Verwarnung fragwürdig ist?

"Ja, natürlich Herr Richter, Klar habe ich gegen die Regel verstoßen, geb ich ja zu... aber der Onkel wollte mir nicht seinen Ausweis zeigen..." 🙄

Gruß
etku

Zitat:

Original geschrieben von etku


Du willst wegen 15 EUR vor Gericht ziehen? Obwohl der Tatvorwurf unstrittig, nur die Vorgehensweise in Zusammenhang mit der Verwarnung fragwürdig ist?
"Ja, natürlich Herr Richter, Klar habe ich gegen die Regel verstoßen, geb ich ja zu... aber der Onkel wollte mir nicht seinen Ausweis zeigen..." 🙄

Wegen 15€ geht´s eh nicht zu Gericht.

Aber sonst ist das einfach ein Formfehler und wegen so etwas sind schon ganz andere Strafen umgangen worden.

Ich würde aber auch dagegen angehen.
Nicht wegen dem Ausweis sondern weil ich dort nicht geparkt habe.
Parken tue ich erst nach 3 Minuten oder wenn ich das Fahrzeug verlassen habe.
Einladen wollte man ja auch, und zwar die Freundin, auf die hat man gewartet.
Also wenn ich im Auto Sitze oder ums Auto herum laufe und mich dann jemand in meinem beisein aufschreibt gehe ich da 100%ig auch gegen an.
Auch wenn ich vor dem Aufschreiben durch irgend jemanden ermahnt werde weg zu fahren. Diese nicht ausgewiesene und für mich so normale Person hat keinerlei Weisungsbefugnis.

Es sei denn ich stehe mitten auf der Straße und blockiere alles, dann hilft auch das ums Auto laufen nichts mehr, ausser in die Zwangsjacke, dann sollte man lieber 15€ zahlen. *g

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