1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!

als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...

wie interpretiert ihr dieses schild?

http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg

ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...

und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!

wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!

ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!

ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!

Ähnliche Themen
121 Antworten

Da hat der Günther meiner Meinung nach unrecht. Das Halteverbot ist während der angegeben Zeit in Kraft. Das Be- und entladen ist immer erlaubt. Dafür ist dieses Halteverbot ja wohl auch gedacht um dem Lieferverkehr freie Bahn zu schaffen. Ausserhalb dieser Zeit müsste das Verbot also aufgehoben sein!
Alles Andere ist meiner Meinugn nach unlogisch.

Ich würde auf jeden Fall bei der Behörde nachfragen und ggf. Einspruch einlegen. Sollte Günther tatsächlich Recht haben muss da auf jeden Fall was geändert werden weil das ja kein Mensch verstehen kann!

das denke ich auch!
das ding geht zum anwalt...

ich lass mich vom staat oder der stadt doch net verarschen bzw. abzocken, nur weil irgendwo noch finfanzlücken gestopft werden müssen *ggggrrrrrrrr*

Wahrscheinlich hat die Politesse gedacht: Heute ist langer Samstag vor Weihnachten, also... ;-)

Ich würde auch mit dem Foto zur Polizeiwache gehen und mich "belehren" lassen... Ich hätte mich da übrigens auch hingestellt (nat. nur links von der Beschilderung)
Bin gespannt auf den Ausgang der Sache, bitte berichten!

Zitat:

Das Halteverbot ist während der angegeben Zeit in Kraft. Das Be- und entladen ist immer erlaubt. Dafür ist dieses Halteverbot ja wohl auch gedacht um dem Lieferverkehr freie Bahn zu schaffen. Ausserhalb dieser Zeit müsste das Verbot also aufgehoben sein!
Alles Andere ist meiner Meinugn nach unlogisch.

Unlogisch ist aber auch, dass in so einem Fall überhaupt ein HALTEverbotsschild montiert wurde. Ein PARKverbotsschild hätte dann genauso gereicht, und das Zusatzschild mit dem Be- und Entladen wäre dann entbehrlich.

Aber es kann natürlich sein, dass "nur" die Politesse einen Fehler gemacht hat --- das sind ja schließlich auch Menschen 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MeisterD


Da hat der Günther meiner Meinung nach unrecht. Das Halteverbot ist während der angegeben Zeit in Kraft. Das Be- und entladen ist immer erlaubt. Dafür ist dieses Halteverbot ja wohl auch gedacht um dem Lieferverkehr freie Bahn zu schaffen. Ausserhalb dieser Zeit müsste das Verbot also aufgehoben sein!
Alles Andere ist meiner Meinugn nach unlogisch.

Ich würde auf jeden Fall bei der Behörde nachfragen und ggf. Einspruch einlegen. Sollte Günther tatsächlich Recht haben muss da auf jeden Fall was geändert werden weil das ja kein Mensch verstehen kann!

Das obere Verkehrszeichen gilt IMMER. Lediglich zusätzliche Eingeschränkungen / Befugnisse durch ZUSATZKENNZEICHEN haben z.T. zeitbegrenzt Gültigkeit.

Das Wissen bedarf keiner Reform oder Änderung sondern korrekter Fahrschulausbildung. Bei solchen Lücken würde ich der Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht zustimmen.

Zur Erinnerung: Haltverbotszeichen

Zeichen 283

Es verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn. Das Zusatzschild "Seitenstreifen"

verbietet es auch auf dem Randstreifen.

Zeichen 286

Eingeschränktes Halteverbot

Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Zusatzschild "auch auf Seitenstreifen" (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht sein.
Das Zusatzschild mit den Worten "auf dem Seitenstreifen" verbietet das Halten nur auf dem Seitenstreifen.
Das Zusatzschild "(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr. . . . frei" nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Haltverbot aus.

Das Zusatzschild -Anwohner mit besonderem Parkausweis frei- nimmt Anwohner mit besonderem Parkausweis vom Haltverbot aus.
Die Ausnahmen gelten nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind.

a) Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Schilder angebracht sind.

b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.

c) Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Schild, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Schildern weist ein waagerechter Pfeil zur Fahrbahn, ein zweiter von ihr weg.

Gruß, Günni.

PS. Viel Spass beim "Parken" an solchen Schildern.

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Das obere Verkehrszeichen gilt IMMER. Lediglich zusätzliche Eingeschränkungen / Befugnisse durch ZUSATZKENNZEICHEN haben z.T. zeitbegrenzt Gültigkeit.

 

Wenn das obere Schild (ich denke mal, das untere der beiden Halteverbotszeichen ist gemeint) immer gelten würde, dann würde beim häufigen Schild 80 km/h mit Zusatzschild "Bei Nässe" auch bei Trockenheit das Limit gelten...

Das Zusatzschild 8-14 Uhr bedeutet, das das darüberstehende VZ in dieser Zeit gilt, sonst nicht.

Z.B. A8 Augsburg-Ulm: 120 km/h (Zusatzschild 8-20 Uhr); = von 20:01-7:59: kein Limit

Das alleroberste Halteverbotszeichen auf dieser Anordnung gilt natürlich immer

Zitat:

Original geschrieben von Xipho


Wenn das obere Schild (ich denke mal, das untere der beiden Halteverbotszeichen ist gemeint) immer gelten würde, dann würde beim häufigen Schild 80 km/h mit Zusatzschild "Bei Nässe" auch bei Trockenheit das Limit gelten...
Das Zusatzschild 8-14 Uhr bedeutet, das das darüberstehende VZ in dieser Zeit gilt, sonst nicht.
Z.B. A8 Augsburg-Ulm: 120 km/h (Zusatzschild 8-20 Uhr); = von 20:01-7:59: kein Limit

Das alleroberste Halteverbotszeichen auf dieser Anordnung gilt natürlich immer

Das obere gilt. Das untere schränkt ein.

1.) Z.B. Oben: Halteverbot:
(Verbot: Es gilt Halteverbot 00-24 Uhr.)

2.) Darunter: 8-19 Uhr:
(Einschränkung: Es gilt Halteverbot 8-19 Uhr.)

3.) Darunter: Be- und Entladen, Ein-und Aussteigen:
(eingeschränkte Einschränkung: Es gilt "eingeschränktes Halteverbot" 8-19 Uhr anstatt Halteverbot.)

Gülte das Halteverbot ansonsten NICHT, würde 1 Schild "eingeschränktes Halteverbot" und 1 Schild "8-19 Uhr" reichen.

Gruß, Günni.

Noch ne Interpretation,

1. Schild: Absolutes Halteverbot ist ab Schild beendet (Pfeil rechts).

2. Schild: Absolutes Halteverbot gilt ab Schild (Pfeil links). Wird aber eingeschränkt durch....

3. Schild: Zeitspanne die die Gültigkeit des 2. Schildes beschreibt. Wird wieder eingeschränkt durch....

4. Schild: Ladevorgänge und Ein/Aussteigen sind erlaubt.

D. h.ein Parken ist erlaubt außerhalb der auf Schild 3 festgelegten Zeiten.

Gruß Ralf

Bananenrepublik D*koppschüttel*

Die Gretchenfrage ist also, schränkt das zweite (untere) Zusatzschild unabhängig vom ersten (oberen) ein? Dann wäre: Oberes Schild verbietet das Halten im angegebenen Zeitraum, Unteres Schild schränkt ein bestehendes Halteverbot (egal zu welchen Zeiten es gelten mag) zu Zwecken des Entadens etc ein.

Die zweite Deutung wäre, wenn die beiden Zusatzschilder im Sinn zusammengehören würden, es also vielleicht nur ein (nicht vorrätiges) Schild mit der Aufschrift: 8-14 Uhr zum Ein-und Ausladen etc frei. Das hieße immer Halteverbot, nur Tagsüber eingschränkt. Dann hätte aber meiner Meinung nach dort das Wörtchen "zum" stehen müssen.

ein Halteverbotsschild, bei dem man länger anhalten muss, um über die genaue Aussage nachzudenken, hat seinen Sinn in jedem Fall verfehlt...

(kleine Anregung für Winkeladvokaten: Darf das abgebildete Halteverbotsschild eigentlich so aufgehängt werden, dass der Pfeil im oberen Quadranten ist? Gibt doch in D da sicher irgendein Gesetz dazu...)

... Ich bin verwirrt. 🙂

Lustig lustig...

Die weissen Pfeile dürfen auch oben stehen, das ist nicht festgelegt.

Ob die Zusatzschilder nur auf das untere oder beide wirken, da ist die StVO nicht eindeutig: "Sie sind unter den Verkehrszeichen angebracht"

Aber: "Die Zuordnung der Zusatzzeichen zu den Verkehrszeichen muss eindeutig sein." und "ein nicht betroffenes VZ muss deutlich abgesetzt sein.

Müsste in diesem Fall also auf beide VZ gelten. 2 Zusatzschilder sind erlaubt, beziehen sich immer auf das/die darüberbefindlichen VZ, niemals auf andere Zusatzschilder. Würde in diesem Fall aber auch nichts ändern.

Eigentlich aber alles egal: Ob die Einschränkung fürs obere Schild mitgilt oder nicht spielt keine Rolle. In jedem Fall ist ab diesem Schild das parken ausserhalb der angegebenen Zeiten erlaubt. Was ist daran eigentlich so unklar? Im einen Fall gilt das gesamte Zeichen nicht mehr, im anderen Fall ist zumindest ab diesem Schild kein Halteverbot mehr, da das obere das Ende desselben anzeigt. In jedem Fall parken erlaubt. Soweit eindeutig.

Die einzige Möglichkeit ist abgesehen vom Irrtum der Politesse ein übergeordnetes Parkverbot/-szone.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


Das Wissen bedarf keiner Reform oder Änderung sondern korrekter Fahrschulausbildung. Bei solchen Lücken würde ich der Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht zustimmen.

Da kann ich Dir absolut nicht zustimmen. Eine eindeutige Beschilderung wäre hier viel sinnvoller als Fahrschüler mit solch unwichtigen Details zu nerven. Warum muss immer alles so kompliziert wie möglich beschildert werden? Nebeneinander angebrachte Schilder+ eindeutige Zusatzbeschilderung unter dem Schild welche diese betrifft.

Eigentlich sollten diese Ämter für den Bürger arbeiten und nicht gegen ihn. Das halte ich in diesem Fall für nicht gewährleistet und deswegen besteht Verbesserungsbedarf. Und das kann 10mal gestzlich so geregelt sein und trotzdem ist es in meinen Augen falsch.

@MeisterD: Wo ist hier eigentlich das Problem? Egal wie man das Schild verstehen will, ausserhalb der Zeiten darf man nach dem Schild parken. Das sehen logischerweise die meisten hier genauso.
Ob das Zusatzschild für beide gilt oder nicht spielt keine Rolle, da es an der Wirkung nichts ändert.

Also nichts unklar. Ausser halt der Tatsache, wofür das Ticket ausgestellt wurde.

@GünterD: Oberstes Schild heisst immer noch Haltverbot ENDE.
Einschränkungen gelten beite in jedem Fall für das untere Haltverbot Anfang. Be- und Entladen und Ein- und Aussteigen ist NICHT identisch mit eingeschränktem Haltverbot. Eine "eingeschränkte Einschränkung" existiert nicht. Beides sind eindeutig separate Wirkungen für das untere VZ.

Ansonsten siehe meine obigen Posts.

Gruß Meik

Also sind wir uns jetzt einig? Sa um 15 Uhr hat "unser Opfer" nicht gegen ein Halteverbot verstoßen, da keines bestand (nach diesen Schildern). Ein Einspruch sollte also zu einem "Freispruch" führen...

(Falls ein Verstoß gegen ein übergeorndetes PARKverbot vorliegen vorliegen sollte (können wir ohne Ortskenntnis nicht wissen) müsste das auf dem Ticket stehen bzw den Tarif beeinflussen.)

Deine Antwort
Ähnliche Themen