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Strafzettel wegen Krankheit

Themenstarteram 23. November 2014 um 14:39

Hallo,

ich hab vor fünf Wochen einen Strafzettel in Höhe von 30 Euro bekommen, weil ich an einem Samstagabend bei einem Gottesdienst zu Besuch war, mir es nach Ende aber übel wurde und ich mich von jemanden heimfahren ließ.

Das Parken auf diesem rießigen Domplatz außerhalb eines Gottesdienstes ist untersagt. Um 22 Uhr wurde ich dann von der Polizei aufgeschrieben, die nichts besseres zu tun hatte, als den Wagen 30 Minuten zu beobachten.

Kann man dagegen was machen bzw. hat es Sinn?

Beste Antwort im Thema

Was du hättest dagegen tun können: Denjenigen, der einen heimgefahren hat, vorher bitten, das eigene Auto auf einen legalen Parkplatz zu stellen. Krankheit schützt vor Strafe nicht, und es war ja kein medizinischer Notfall, der das Falschparken eventuell hätte begründen können. Mit der Aussage "Spezl hat mich wegen Übelkeit heimgefahren" wirst du keinen Erfolg haben. Zahlen und vergessen.

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Was du hättest dagegen tun können: Denjenigen, der einen heimgefahren hat, vorher bitten, das eigene Auto auf einen legalen Parkplatz zu stellen. Krankheit schützt vor Strafe nicht, und es war ja kein medizinischer Notfall, der das Falschparken eventuell hätte begründen können. Mit der Aussage "Spezl hat mich wegen Übelkeit heimgefahren" wirst du keinen Erfolg haben. Zahlen und vergessen.

Du kannst ein riesen Fass aufmachen und keinen Erfolg haben oder versuchen auf dem Kulanzweg eine Einstellung zu erreichen.

Mal ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und mit Glück akzeptiert Er die Lage, aber Anspruch darauf hat man nicht.

Oder schlicht den Strafzettel bezahlen, es hat doch sicher die Möglichkeit gegeben das Auto kurzfristig von Jemandem abholen zu lassen?

Rein Rechtlich juckt es nicht weswegen das Auto nach 22Uhr im Parkverbot stand, deswegen liegt es rein im Ermessen der Behörde ob Sie das Verfahren in die Rundablage P verschiebt oder durchzieht.

Ich würde einfach zahlen, der Verstoß lag ja unbestreitbar vor.

Zitat:

@Shinizzle schrieb am 23. November 2014 um 15:39:16 Uhr:

 

Kann man dagegen was machen bzw. hat es Sinn?

Das nächste mal beichten und zu Gott beten das sie dich nicht wieder aufschreiben.

Zitat:

@Shinizzle schrieb am 23. November 2014 um 15:39:16 Uhr:

Hallo,

ich hab vor fünf Wochen einen Strafzettel in Höhe von 30 Euro bekommen, weil ich an einem Samstagabend bei einem Gottesdienst zu Besuch war, mir es nach Ende aber übel wurde und ich mich von jemanden heimfahren ließ.

Das Parken auf diesem rießigen Domplatz außerhalb eines Gottesdienstes ist untersagt. Um 22 Uhr wurde ich dann von der Polizei aufgeschrieben, die nichts besseres zu tun hatte, als den Wagen 30 Minuten zu beobachten.

Kann man dagegen was machen bzw. hat es Sinn?

Naja, der Gottesdienst war vorbei und somit tritt das Parkverbot wieder in Kraft. Dass die Beamten 30 Minuten gewartet haben ist sowieso kulant genug. Normal können sie innerhalb 3 Minuten den Strafzettel zücken. Krank oder nicht - hilft vermutlich nix.

Du kannst wegen 30 Euro bestimmt einen Einspruch und Prozess anstrengen. Man erläßt dir vielleicht die 30 Euro, zahlst aber dann 60 Euro Bearbeitungsgebühr.

Zahlen und gut iss.

ich bin auch der Meinung, dass es kein Notfall war, daher auch von mir "Nein, man kann nichts machen".

Wann war eigentlich der Gottestdienst? Ggf. könnte man Dir auch noch bei einem Einspruch deinerseits entgegen halten, genügend Zeit gehabt zu haben, das Fahrzeug dort entfernen zu lassen, selbst wenn Du es nicht kannst.

Wirst Du jetzt der Polizei vor, sie hätte nichts besseres zu tun, als Dein Auto zu beobachten? Ja, scheinbar hatten Sie ja nichts besseres zu tun. Dieses Argument solltest Du zumindest bei Deinem Versuch tunlichst vermeiden.

Nein. Den Strafzettel gabs nicht "wegen Krankheit", sondern für falsch Parken (und das offenbar mit Recht) :rolleyes:

am 23. November 2014 um 16:53

Interessante Frage, so etwas habe ich auch noch nicht gehört. :)

Aber Chancen hast du da wohl keine. Warum du dein Auto da stehen lässt ist egal. Fakt ist, es stand im Parkverbot.

Mit der "Krankheit" ist das auch nicht wirkungsvoll zu begründen.

Du darfst nur in medizinischen Notfällen - wenn wirklich Gefahr für Menschenleben besteht - die Gesetze auf der Straße brechen. Und das noch nichtmal offiziell, aber die Behörden und ggf. Richter zeigen dann Nachsehen.

Aber das sind komplett andere Situationen, damit hatte das nichts zu tun.

am 23. November 2014 um 17:52

Sorry, denke nein...musst zahlen!

Mir ist mal eine Fahrerin ins Auto reingefahren. Rege mich grundsätzlich nicht über so was auf. Passiert eben mal. Ich hatte keinerlei Schuld. Gab kein Personenschaden! Nur der Beifahrer regte sich auf, schließlich sei seine Frau hoch schwanger....grübel...in ihrem Zustand passte sie eigentlich nicht mehr hinter das Lenkrad....was wollte er mir damit sagen? ;)

Zitat:

@Brunolp12 schrieb am 23. November 2014 um 17:47:04 Uhr:

Nein. Den Strafzettel gabs nicht "wegen Krankheit", sondern für falsch Parken (und das offenbar mit Recht) :rolleyes:

vollkommen richtig, auch wenns im Einzelfall für den denjenigen vielleicht "dumm" gelaufen ist.

Sei lieber froh, dass sie das Auto nicht abgeschleppt haben, das wäre teurer geworden.

Die Version mit der Übelkeit wird sich jetzt im Nachhinein bei dem zuständigen Ordnungsamt höchstwahrscheinlich einzig und allein nach einer Ausrede anhören.

woher weißt du eigentlich das die polizei dort 30 min den wagen beobachtet hat?

gruß

Gotteskrieger?... :D

Zitat:

@Günter schrieb am 23. November 2014 um 20:53:30 Uhr:

woher weißt du eigentlich das die polizei dort 30 min den wagen beobachtet hat?

gruß

Vielleicht hat er die Beobachter beobachtet :D

Oder aber das Halteverbot ist um 22:00 Uhr gültig und das Knöllchen ist von 22:30

Zitat:

@tomold schrieb am 23. November 2014 um 21:01:14 Uhr:

Gotteskrieger?... :D

Vermutlich :D

Was lernen wir daraus? Ohne imaginären Freund lebt es sich günstiger ;)

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