Zitat:
Original geschrieben von Erwachsener
Noch mal, da ich das nicht ganz glauben kann: Bestraft wird man bei echten 51 km/h (wenn zHg = 50)? Oder bei 50 + Meßtoleranz + 1 km/h?
Die Meßtoleranz in D ist m. W. 3 km/h, und da die Schweiz sicherlich die gleichen Meßgeräte und -verfahren einsetzt, müßte das doch eigentlich so sein: "Strafe ab 1 km/h über zHg + Meßtoleranz", in diesem Fall also 54 km/h.
Die von martinde001 im posting von 0:13:04 genannten Strecke (9km) ist die mit 100 km/h in 324 Sekunden, mit 103km/h aber in 314 Sekunden durchfahren. (Ich hab keine Ahnung, auf welchen Wert die Geschwindigkeit dort begrenzt ist.)
Aufgrund der langen Messstrecke ist der Messfehler der Geschwindigkeit sehr klein. Deshalb ist es dann auch nicht notwendig dort eine große Toleranz anzusetzen.
(Ob/welche Regelungen es dazu im Schweizer Recht gibt, darüber weiß ich nichts.)
Gruß
Trambolubi