Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!

als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...

wie interpretiert ihr dieses schild?

http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg

ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...

und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!

wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!

ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!

ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!

121 Antworten

Pfeil in Fahbahnrichtung heisst Anfang, von der Fahrbahn weg heisst Ende. Hier also mitten drin im Haltverbot. Das gilt genau so wie du beschrieben hast.

Was gab es denn davor für Schilder? Übergeordnetes Parkverbot, Parkverbotszone, Anwohnerparken, Parkschein,...

Gegen das Schild hast du Sa 15.00Uhr auf jeden Fall nicht verstossen, abgesenkten Bordstein o.ä. sehe ich auch nicht.

Aber wo ist auf dem Foto dein E55? 😉

Gruß Meik

Also ich wüsste jetzt nicht was da verkehrt gewesen sein soll. da steht Sa. 8-14h und wenn Du dort um 14:58Uhr geparkt hast, dann ist das schon richtig so.
Auf jedenfall Einspruch einlegen und anrufen was der Quatsch soll(wenn der Brief da ist). Die Politesse müsste die Uhrzeit auch notiert haben, die haben doch diese elektronischen Dingsbumsteile.

Gruß
Ercan

Jo da gibt es keine 2 Meinungen,Du hast völlig Legal da geparkt.

PS:Ich glaube der Golf da,gehört seiner Freundin/Frau 😉

Also bevor ich da Einspruch einlege würd ich schon mal genau nachgucken, ob da nicht 100m vorher noch ein anderes Schild stand oder das ganze in einer Parkverbotszone war.

Gruß Meik

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Moin,

das Problem könnte sein, dass das Zusatzschild (und damit die Einschränkung) nur für das untere Halteverbotsschild (also "links" von den Schildern) gilt. "Rechts" davon (also da, wo der Fotograf steht) hast du 24/7 Halteverbot. Sehr ungeschickt gemacht, IMHO, aber ich meine, Zusatzschilder beziehen sich nur auf das unmittelbar darüber befindliche Schild. Ansonsten hätte es ja auch ein Schild mit Doppelpfeil getan...

Aber da würde ich zumindest mal nachfragen und evtl. darauf hinweisen, dass das so nicht verstanden werden kann. Wenn du das in freundlichem Tonfall machst, dann hast du vielleicht Glück und erwischst jemanden, der das ähnlich sieht und dir die Strafe erlässt.
Man könnte natürlich auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen deswegen ;-)

Und wahrscheinlich kommt dann demnächst das Straßenbauamt und montiert die Schilder auseinander, dann hat zumindest der nächste diese Probleme nicht nochmal.

MfG, HeRo

edit: Zur Verdeutlichung: Wenn dein Auto dort stand, wo jetzt der Golf steht, standest du da rechtmäßig. Wenn dort, wo der Fotograf stand, IMHO nicht.

Wenn die so ein Elektronikdings hatten, sollte ansich auf der Rückseite des Überweisungsträgers ein Zettel sein, auf dem u.a. der Verstoß angegeben wird. Wenn Du den Betrag nicht zahlst, kriegst Du einen Anhörungsbogen (beides zumindest bei uns in München).

öhm, der golf ist von mir, also da stand bzw. stehe ich auf dem foto!

auf dem strafzettel stand 14.58 Uhr...

Wenn es kein übergeordnetes Verbot gibt, zitier doch folgendes beim Einspruch:

Ein Zusatzschild bezieht sich nur auf ein darüber angebrachtes, nicht auf ein darunter befindliches Verkehrszeichen, ein danach nicht betroffenes Verkehrszeichen muss deutlich abgesetzt sein.
BayObLG DAR 78, 189, VRS 76, 148 = NZV 89, 38

Gruß Meik

Hi,

vielleicht sollen die Schilder so interpretiert werden:

Im angegebenen Bereich herrscht zu _allen_ Zeiten ein Halteverbot, zu den angegebenen Zeiten jedoch nur ein eingeschränktes Halteverbot. In diesen Zeiten ist (trotz Halteverbots) Be- und Entladen etc. erlaubt.

(Ansonsten hätte es ja auch das Zeichen 286 (Eingeschränktes Halteverbot) mit Zeitangaben getan. Dann könnte das Zusatzschild Be+Entladen... entfallen).

Gruss
Trambolubi

Vielleicht standest du auf einem Gullideckel... 🙂

Oder die Politesse hat dieses Schild selber nicht verstanden. Auf jeden Fall bei der Polizei nachfragen und erklären lassen (Foto gleich mitnehmen).

Ansonsten ist's schon ne schöne Schilderkombination. (Warum einfach, wenns auch kompliziert geht... 🙂 )

Re: Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

Zitat:

Original geschrieben von E55 AMG


hallo, ich war heute einkaufen und habe mein auto wie auf dem foto geparkt -> um 14.58 uhr !!!

als ich um 15.30 uhr wiederkam, hatte ich ´nen strafzettel...

Wie interpretiert ihr dieses schild?

http://mitglied.lycos.de/.../verficktesparkverbot.jpg

ich verstehe das schild so, dass das:
TOTALE HALTEVERBOT MONTAGS - FREITAGS VON 8-19 UHR UND SAMSTAGS VON 8-14 UHR GILT, DASS EIN- UND AUSSTEIGEN, BE- UND ENTLADEN (während dieser zeiten) JEDOCH ERLAUBT IST...

und das montags-freitags zwischen 19-8 uhr das parken erlaubt ist, samstags dann halt ab 14 uhr bis montags 8 uhr!

wieso sonst sind die wochentage und zeitintervalle angegeben?!

ich hab mich also um 15 uhr am samstag dahin gestellt, weil ich das schild so verstehe, dass ich (weil samstag und später als 14 uhr) da nun ordnungsgemäß parken darf...
das parkzonenschild am 2. baum zu sehen, zeigt in die andere richtugn, also nicht in richtung meines autos!

ich verstehe das ehrlich gesagt nicht 🙁
ich fühle mich im unrecht!

Generell gilt:

1.) Nach hinten "absolutes Halteverbot".

2.) Nach vorne " absolutes Halteverbot"
Davon "ausgenommen" Mo-Fr 8-19 + Sa 8-14, aber nur zum Be-Entladen, Ein-Aussteigen ("eingeschränktes Halteverbot, z.B 3 Minuten).

Außerhalb dieser Zeiten gilt generell das Schild, also "absolutes Halteverbot".

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker 😁.

Gruß, Günni.

Re: Re: Strafzettel: wie versteht ihr das Verkehrsschild?!

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund


2.) Nach vorne " absolutes Halteverbot"
Davon "ausgenommen" Mo-Fr 8-19 + Sa 8-14, aber nur zum Be-Entladen, Ein-Aussteigen ("eingeschränktes Halteverbot, z.B 3 Minuten).

Außerhalb dieser Zeiten gilt generell das Schild, also "absolutes Halteverbot".

nein, das kann ja gar nicht richtig sein!

überall in der stadt gibt es halteverbotsschilder mit zeitangaben und jedesmal ist es so, dass dieses schild nur in diesen zeiten gültig ist! ausserhalb dieser zeiten gilt dies nichtund parken ist erlaubt...

genauso sieht es ja auch bei parkzonen aus!
ein totales halteverbot zeigt in die richtung und darunter ein schild "mo-fr 8-14", dadrunter ein parkzonenschild mit zeitangabe "14-18"...
das interpretiere ich auch so, dass zwischen 8 und 14 uhr totales halteverbot gilt und danach dann von 14 bis 18uhr die parkzone gilt (also ticket ziehen), zwischen 18 und 8 uhr kann man frei parken...

@ E 55

Ich würde es auch so sehen wie du, d.h. dass du erlaubterweise dort geparkt hast.

Aber möglicherweise sieht die Stadt das genau umgekehrt (so wie Günther und Danny). Das wäre dann zwar mE eine falsche Beschilderung --- aber wenn die Stadt das so sieht, dann ist dagegen wenig zu machen 🙁

also bei mir direkt vor der haustür ist auch ein abschnitt mit einem totalen halteverbot und einem schild drunter "mo-fr 8-15" und "be- und entladen erlaubt"...

und da wird aufgeschrieben, wenn jemand zwischen 8uhr morgens und 15uhr mittags da parkt! zwischen 15-8 uhr ists erlaubt!!!

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