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Zeitangaben unter Verkehrsschildern

Themenstarteram 5. Mai 2014 um 19:25

Mal eine blöde Frage.

Auf der A2 zwischen H und BS gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130km/h. Darunter ein Schild 6-20 Uhr. Soweit klar.

Später ist unter dem Schild 130km/h noch ein Überholverbotsschild und dann erst die zeitliche Beschränkung. Was gilt jetzt?

Nach § 39 Abs. 3 StVO bezieht sich das Zusatzschild nur auf das letzte Schild. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt dann mMn immer oder?

Beste Antwort im Thema
am 5. Mai 2014 um 21:01

Richtig, die Zeiteinschränkung bezieht sich immer auf das direkt darüber befindliche Schild. Siehe http://openjur.de/u/140971.html

Es gilt ab dem Schild 130km/h mit darunter einem Überholverbotsschild und dann erst der zeitlichen Beschränkung also generell 130 km/h und nur das Überhoverbot während der angegebenen Zeit.

Zu vermuten ist, dass das falsch ausgeschildert wurde. Vielleicht wäre ein Hinweis an das Verkehrsamt (oder wer auch immer da zuständig ist) hilfreich, damit die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auch nur während der sonst ausgeschilderten Zeit gilt.

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am 5. Mai 2014 um 21:01

Richtig, die Zeiteinschränkung bezieht sich immer auf das direkt darüber befindliche Schild. Siehe http://openjur.de/u/140971.html

Es gilt ab dem Schild 130km/h mit darunter einem Überholverbotsschild und dann erst der zeitlichen Beschränkung also generell 130 km/h und nur das Überhoverbot während der angegebenen Zeit.

Zu vermuten ist, dass das falsch ausgeschildert wurde. Vielleicht wäre ein Hinweis an das Verkehrsamt (oder wer auch immer da zuständig ist) hilfreich, damit die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auch nur während der sonst ausgeschilderten Zeit gilt.

am 6. Mai 2014 um 9:09

Verkehrsamt hat damit nichts zu tun. Wie die für Autobahnen in Niedersachsen zuständige Behörde heißt, weiß ich nicht. In NRW ist es z.B. Strassen.NRW

Frag mal HIER nach. Die können dir bestimmt Auskunft geben.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Richtig, die Zeiteinschränkung bezieht sich immer auf das direkt darüber befindliche Schild. Siehe http://openjur.de/u/140971.html

 

Es gilt ab dem Schild 130km/h mit darunter einem Überholverbotsschild und dann erst der zeitlichen Beschränkung also generell 130 km/h und nur das Überhoverbot während der angegebenen Zeit.

 

Zu vermuten ist, dass das falsch ausgeschildert wurde. Vielleicht wäre ein Hinweis an das Verkehrsamt (oder wer auch immer da zuständig ist) hilfreich, damit die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auch nur während der sonst ausgeschilderten Zeit gilt.

Ich hab's mir heute angesehen. Es gab eine Zeit, da war dieses Teilstück (Lehrte bis AK Braunschweig Nord) mit einer Verkehrsbeeinflussungsanlage ausgestattet, die mußte aus Sicherheitsgründen vorübergehend wieder deaktiviert werden - die Träger entsprachen nicht den statischen Anforderungen.

 

Seitdem die VBA demontiert wurde, war zwischen 6 und 20 Uhr eine Geschwindigkeit von 130 vorgeschrieben. Seit einigen Wochen lauert aber kurz vor Braunschweig eine Baustelle mit Fahrbahnverengung. Jetzt ist eben ab Peine dauerhaft 130 und Überholverbot für LKW in der meist belasteten Zeit 6-20 Uhr. Das ist meine absolut schlüssige Erklärung. :D

am 6. Mai 2014 um 19:36

Zitat:

Original geschrieben von mk28

Mal eine blöde Frage.

 

Auf der A2 zwischen H und BS gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130km/h. Darunter ein Schild 6-20 Uhr. Soweit klar.

 

Später ist unter dem Schild 130km/h noch ein Überholverbotsschild und dann erst die zeitliche Beschränkung. Was gilt jetzt?

 

Nach § 39 Abs. 3 StVO bezieht sich das Zusatzschild nur auf das letzte Schild. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt dann mMn immer oder?

Aus Kostengründen ist da nur ein Schild mit Zeitangabe .

130 und Überholverbot für LKW gilt nur von 6 - 22 Uhr  .

Hier wurde nach 22 Uhr noch keiner geblitzt . Auch ich nicht .

Ausser LKW und Busse .

 

redctros

 

 

am 20. Juni 2014 um 7:29

Doch! Ich wurde gestern Abend gegen 23 Uhr dort geblitzt. Na da bin ich ja mal gespannt.

am 20. Juni 2014 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Verkehrsamt hat damit nichts zu tun. Wie die für Autobahnen in Niedersachsen zuständige Behörde heißt, weiß ich nicht. In NRW ist es z.B. Strassen.NRW

Frag mal HIER nach. Die können dir bestimmt Auskunft geben.

Nicht ganz korrekt.

Die jeweilige Landesbehörde für Straßenbau spricht nur Empfehlungen aus und montiert die Schilder.

Angeordnet werden sie jedoch von der jeweils zuständigen Bezirksregierung.

(Zumindest bei Straßen, welche unter die Baulast des Bundes fallen, wie z. B. Autobahnen und einige Bundesstraßen.)

Bei mir in der Straße wurde das Tempolimit und Überholverbot vor der Schule auch durch ein Zusatzschild zeitlich eingeschränkt.

Da die Schilder bis dahin übereinander hingen, haben sie das Zusatzschild einfach darunter geschraubt.

Einige Wochen später haben die dann wohl gemerkt, dass dadurch nur das Überholverbot eingeschränkt wird und haben die Schilder auf einen Querträger gepackt und das Zusatzschild mittig darunter.

Seit dem Zeitpunkt bezieht sich das Zusatzschild auf beide Schilder.

Da es in diesem Thread ja ursprünglich mal um den meistbefahrenen Autobahnabschnitt in Niedersachsen ging: In Niedersachsen gibt es keine Bezirksregierungen. Für die Anordnung von Tempolimits sind fünf regionale Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Zitat:

Original geschrieben von Micha_Z

Doch! Ich wurde gestern Abend gegen 23 Uhr dort geblitzt. Na da bin ich ja mal gespannt.

Da kommt nix .

Bus oder LKW neben dir gewesen ?

Hoffentlich hast du freundlich gelächelt . ;)

redactros

am 22. Juni 2014 um 8:38

Um mein Gewissen zu beruhigen (bin dort mit ca. 180 km/h unterwegs gewesen), hab ich mich mal bei der Autobahnpolizei schlau gemacht. Die meinten, die Blitzer sind definitiv für PKW ab 20 Uhr ausgeschaltet, wird wohl ein LKW gewesen sein, der geblitzt wurde und ich war nur zufällig an der Stelle. Könnte sein, auf beiden Spuren neben mir waren Autos unterwegs.

Ach ja, ich habe dann noch gefragt, wieso der Blitzer links auslöst, wenn doch ein LKW rechts geblitzt wurde. Aussage dazu, die Blitzer links und rechts der Autobahn lösen immer beide aus. Auch wenn es dem LKW auf der rechten Spur galt.

Lustig, ich bin froh das hier, besonders den Letzten Beitrag, zu lesen.

Ich wurde auf dieser Strecke schon mehrmals "mitgeblitzt" bei 180+Km/h, es blieb immer ein mulmiges Gefühl und eine gewisse Unsicherheit ob da nicht doch noch was kommt.

Leider halten sich aber viele LKW`s auch nicht an das Überholverbot auf dieser Strecke, werden die dann auch geblitzt? Also wenn sie im Verbot Überholen, meine da steht einer der Blitzer an der eine Stelle.

Hallo. Gab es hier nun Post weil man nach 20 Uhr genau auf dieser Strecke schneller unterwegs war?

@mfg28, lies doch mal den Beitrag 2 über dir.

danach zu urteilen: Eher nicht.

Nein, gab bis heute keine Post. Und ich denke mal, bei anderen auch nicht. Sonst hätte man das hier sicher schon gelesen.

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