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Strafzettel durch private Firma auf öffentlicher Straße

Themenstarteram 12. Juni 2019 um 14:44

Hallo zusammen,

ich habe am vergangengen Pfingstmontag einen Strafzettel von einer privaten Firma (ParkRaum-Management) erhalten. Ich war darüber sehr verwundert, weshalb ich dort einmal angerufen habe. Die unfreundliche Dame am Telefon hat sich in Widerspruche verwickelt und wollte mir am Ende keine weiteren Fragen mehr beantworten. Ich habe von dem Verstoß Lichtbilder erhalten.

Vielleicht hat jemand von Euch etwas Ähnliches schon einmal erlebt.. Ich habe auf einer öffentlichen Straße am Frankfurter Hauptbahnhof gehalten, um meine Koffer in den Kofferraum zu laden. Dadurch bedingt war ich auch kurze Zeit vom Auto abwesend. In dieser Zeit habe ich einen Strafzettel mit dem Grund "Parken im Halteverbot" erhalten. Ich habe (zugegebenermaßen) etwas ungünstig vor einem Privatparkplatz (scheinbar einer ansässigen Firma) gehalten. Die Auffahrt zu diesem einen Parkplatz war allerdings nicht vollständig blockiert, d.h. es wäre dennoch möglich gewesen, dort zu parken (was bei einer Firma auf einem Feiertag nicht vorkommen wird.) Darüber hinaus waren mind. 10 weitere Parkplätze (von der gleichen Firma) komplett frei.

Da kommen mir nun ein paar Fragen auf:

-> Wie kann eine private Firma eine öffentliche Straße überwachen und entsprechende Strafzettel verteilen? Laut Aussage der Dame am Telefon habe ich in einem privaten Bereich geparkt, für den diese Firma zuständig ist. Es war allerdings eine öffentliche Straße...

-> Wie eindeutig muss die Beweislage in diesem Fall sein? Ich habe entsprechende Lichtbilder erhalten, die meines Erachtens nicht zu 100% eindeutig sind (man erkennt das Schild zwecks dem Halteverbot nicht eindeutig) und nicht die Dauer des Haltens.

Mich würde hierzu einmal eure Meinung und auch Erfahrungen interessieren.

Das Lichtbild vom Verstoß habe ich angehängt.

Viele Grüße und besten Dank vorab für Eure Antworten! :-)

Lichtbild
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:51:33 Uhr:

was soll ich denn durcheinandergebracht haben??

Alles ...

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 12. Juni 2019 um 18:11:45 Uhr:

Eine Behinderung wird ihm auch garnicht vorgeworfen, nur das Parken im Halteverbot.

Das auch nicht. Streng genommen wird ihm gar nichts vorgeworfen.

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 12. Juni 2019 um 17:20:46 Uhr:

Ich habe ja schließlich nicht geparkt - sondern nur gehalten.

Quatsch, klar hast du geparkt (weil Einflußbereich aufs Fahrzeug verlassen).

Gruß Metalhead

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 6:40

Ich habe mit dem zuständigen Ordnungsamt telefoniert. Laut deren Aussage wird diese Firma nicht beauftragt, diese Straße zu kontrollieren - die höchste Instanz ist in diesem Fall das Ordnungsamt selbst. Beim Ordnungsamt ist der Vorgang / mein Kennzeichen absolut nicht bekannt. Der Mitarbeiter vom Ordnungsamt sprach unter anderem von "Abzocke".

Um noch einmal sicher zu gehen, sollte ich mich beim Straßenverkehrsamt melden... meine hauptsächliche Frage war, ob die benannte Firma dort Strafzettel verteilen darf.

Die Antwort war wie folgt:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

grundsätzlich steht das Fahrzeug dort unzulässig und verhindert zumindest die Nutzung eines Parkplatzes der mit einem Bügel gesichert ist. Zu Ihrer weiteren Fragestellung darf ich Ihnen keine rechtliche Beratung zukommen lassen. Wenden Sie sich zur Klärung an einen Rechtsanwalt oder Automobilclub.

Mit freundlichen Grüßen

.............

________________________________________________________________

Im Enddefekt leider nichtsaussagend.. oder wie seht ihr das?

am 13. Juni 2019 um 6:52

steht doch da....

du hast dort scheisse geparkt und das darfst du nicht!

Die Firma darf dir kein Strafzettel geb - das dürfen DIE nicht!

ABER - wenn sie jetzt gegen dich vorgehen kann es sein dass du mehr als die 30 Euro bezahlen musst!

Es steht dir natürlich frei, die Firma wegen Amtsanmaßung anzuzeigen.

DAs steht da!

Nur- indirekt steht auch da- DU bist dort verbotswidrig gestanden!

Der "Strafzettel"ist inhaltlich widersprüchlich.

Es wird ein Nutzungsentgelt eingefordert. Nutzungsentgelt ist ein Entgelt für eine gestattet Nutzung.

Dann wird aufgeführt: Parken im Halteverbot.

Also Nutzung verboten, aber Nutzungsentgelt wird gefordert??

Für eine Begründung muss sich der Aussteller schon entscheiden.

O.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 13. Juni 2019 um 08:52:29 Uhr:

steht doch da....

du hast dort scheisse geparkt und das darfst du nicht!

Die Firma darf dir kein Strafzettel geb - das dürfen DIE nicht!

ABER - wenn sie jetzt gegen dich vorgehen kann es sein dass du mehr als die 30 Euro bezahlen musst!

Es steht dir natürlich frei, die Firma wegen Amtsanmaßung anzuzeigen.

DAs steht da!

Nur- indirekt steht auch da- DU bist dort verbotswidrig gestanden!

Selbst wenn @-Tommy_ in dem ausgeschilderten Halteverbot stand:

Aber, gegen was sollte oder möchte die Parkraum-Firma nun vorgehen ?!

Der TS hat im "öffentlichen Verkehrsbereich" außerhalb des Zuständigkeitsbereichs dieser Parkraum-Firma geparkt oder gehalten... wie dem auch sei.

Wenn der Falschparker auf öffentlichem Grund diese Parkraum-Firma stört, hat sie die Möglichkeit das Fahrzeug auf eigene Kosten abschleppen zu lassen.

Wird aber schwierig, da der TS zu diesem Zeitpunkt keinen Parkplatznutzer an der Zu oder Abfahrt behindert hat.

Der "öffentliche" Verkehrsraum geht die Parkraum-Firma nicht im Geringsten etwas an, denn die kann erst tätig werden, wenn tatsächlich "auf" den Parkplätzen geparkt wurde. Was aber hier nicht der Fall war.

Alles Andere ist Amtsanmaßung und das ist eine Straftat.

Ich würde auch gegen dieses Knöllchen vorgehen

am 13. Juni 2019 um 7:37

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Juni 2019 um 09:34:30 Uhr:

 

Selbst wenn @-Tommy_ in dem ausgeschilderten Halteverbot stand:

Aber, gegen was sollte oder möchte die Parkraum-Firma nun vorgehen ?!

Der TS hat im "öffentlichen Verkehrsbereich" außerhalb des Zuständigkeitsbereichs dieser Parkraum-Firma geparkt oder gehalten... wie dem auch sei.....

Wird aber schwierig, da der TS zu diesem Zeitpunkt keinen Parkplatznutzer an der Zu oder Abfahrt behindert hat....

und woher weißt du, dass keiner rauf wollte?

Deine Glaskugel ist besser wie meine!

ich habe es ja geschrieben- Knöllchen ist für den Arsch!

ABER es kann sehr wohl eine Unterlassungserklärung hinterhergeschoben werden!

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 13. Juni 2019 um 09:37:14 Uhr:

 

und woher weißt du, dass keiner rauf wollte?

Deine Glaskugel ist besser wie meine!

Dafür braucht man keine Glaskugel !

Ich weiß ja nicht was das für Parkplätze sind und zu welcher Firma die gehören, aber wenn in der Zeit da der Nutzer drauf möchte, was macht er dann ?!

Entweder Er klappt einen anderen Parkpfosten um (Zentralschlüssel für alle) und parkt sein Auto auf einem anderen Parkplatz, oder, wenn die Parkplätze fest zugeordnet sind, stellt Er sich längs auf die Parkplätze und spricht den TS drauf an, Er möge doch bitte wegfahren.

Themenstarteram 13. Juni 2019 um 7:55

Ich habe nun noch einmal deutlicher nachgefragt, ob die besagte Firma den Parkraum dieser öffentlichen Straße mit einem Nutzungsentgelt bzw. einem Strafzettel versehen darf. Folgendes kam dabei raus:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

das anhängige Verfahren basiert nicht auf einer Initiative der städtischen Verkehrspolizei, weshalb wir uns hierzu nicht äußern können. Sofern hier unzulässig Kosten erhoben werden, liegt keine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die von dieser Behörde zu bearbeiten wäre, sondern vielmehr wäre ein Tatbestand des StGB zu prüfen, was in der Nachbereitung von der Polizei erfolgen würde. Ich kann Sie daher nur insofern "beraten" vorab einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen um das zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

...

________________________________________________________________

Durch das Fachchinesisch bin ich nun noch mehr verwundert, als ich es ursprünglich schon war.. nur, damit ich den Text nicht falsch verstehe - kann das jemand inhaltlich mal in einfaches Deutsch übersetzen? :-)

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 13. Juni 2019 um 08:52:29 Uhr:

du hast dort scheisse geparkt und das darfst du nicht!

Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Sieh dir doch das Foto nochmal genau an: Da steht ein Benz. Ein Mercedes Benz! Der darf das. :o

@TE:

Du musst das mal aus der anderen Perspektive betrachten (ja ich weiß, sowas fällt den meisten schwer):

Für dich mag es nur eine kurze Zeit gewesen sein, die du da gehalten hast. Das war aber laut deiner Aussage am frankfurter Hauptbahnhof. An einem Ort also, an dem ohne drastische Gegenwehr im 4-Minuten-Takt ein Depp meint, "nur ganz kurz" halten zu müssen. Aus Sicht des Parkplatznutzers ist der Platz dauerhaft zugeparkt. Das nervt mit der Zeit schon, wenn das Zustellen regelwidrig war wie in deinem Fall.

Edit:

Bzgl. "Fachchinesisch": Ist doch nicht so schwer? Da steht: Geh zum Anwalt und lass das strafrechtlich gegen die Parkraumüberwacher klären.

Davon hast du zwar wenig, weil auch da Zeit drauf geht (Zeit==Geld!). Oder du nimmst das, wie die meisten anderen Parkverletzer an dieser Stelle auch, das ganze einfach hin und zahlst, weil du deinen Fehler einsiehst. Ist zwar nicht korrekt, aber das Leben ist zu kurz um sich über derartiges aufzuregen.

Das korrekte Vorgehen von der Firma wäre eine Anzeige beim Ordnungsamt bzw. der Polizei. Die Stadt Frankfurt hat dazu sogar ein Formular.

Die legen dir in dem Schreiben nahe die Firma bei der Polizei anzuzeigen, da das unberechtigte Verteilen von Strafzetteln eine mögliche Straftat ist. Es wird dir empfohlen einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 13. Juni 2019 um 09:55:28 Uhr:

Ich habe nun noch einmal deutlicher nachgefragt, ob die besagte Firma den Parkraum dieser öffentlichen Straße mit einem Nutzungsentgelt bzw. einem Strafzettel versehen darf. Folgendes kam dabei raus:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

das anhängige Verfahren basiert nicht auf einer Initiative der städtischen Verkehrspolizei, weshalb wir uns hierzu nicht äußern können. Sofern hier unzulässig Kosten erhoben werden, liegt keine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die von dieser Behörde zu bearbeiten wäre, sondern vielmehr wäre ein Tatbestand des StGB zu prüfen, was in der Nachbereitung von der Polizei erfolgen würde. Ich kann Sie daher nur insofern "beraten" vorab einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen um das zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

...

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Durch das Fachchinesisch bin ich nun noch mehr verwundert, als ich es ursprünglich schon war.. nur, damit ich den Text nicht falsch verstehe - kann das jemand inhaltlich mal in einfaches Deutsch übersetzen? :-)

Dummgefasel hoch drei, die wissen wohl selber nicht genau, was sie dir eigentlich vorwerfen sollen - und das soll die Polizei jetzt für sie feststellen.

Sowas hab ich auch noch nicht gesehn..drolliger Verein.

Ich glaube, die suchen eine Dummen, der sich von dem gestelzten Amtsdeutsch einschüchtern lässt.

Ich würde erstmal garnichts unternehmen, auch nichts zahlen.

Einen RA erst dann, wenn klar ist, was dir überhaupt vorgeworfen wird, oder ein gerichtlicher Mahnbescheid bei dir ins Haus flattert. Dann musst du reagieren.

Zitat:

@-Tommy_ schrieb am 13. Juni 2019 um 09:55:28 Uhr:

Ich habe nun noch einmal deutlicher nachgefragt, ob die besagte Firma den Parkraum dieser öffentlichen Straße mit einem Nutzungsentgelt bzw. einem Strafzettel versehen darf. Folgendes kam dabei raus:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

das anhängige Verfahren basiert nicht auf einer Initiative der städtischen Verkehrspolizei, weshalb wir uns hierzu nicht äußern können. Sofern hier unzulässig Kosten erhoben werden, liegt keine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, die von dieser Behörde zu bearbeiten wäre, sondern vielmehr wäre ein Tatbestand des StGB zu prüfen, was in der Nachbereitung von der Polizei erfolgen würde. Ich kann Sie daher nur insofern "beraten" vorab einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen um das zu klären.

Mit freundlichen Grüßen

...

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Durch das Fachchinesisch bin ich nun noch mehr verwundert, als ich es ursprünglich schon war.. nur, damit ich den Text nicht falsch verstehe - kann das jemand inhaltlich mal in einfaches Deutsch übersetzen? :-)

Amtsanmaßung !

 

Du könntest beim Ordnungsamt, wie oben von mir schon geschrieben, nachfragen, ob das Halteverbotsschild überhaupt zu recht da steht. Das würde ich denen auch zutrauen, dass die das einfach so auf ihrem privatem Grund da hingestellt haben. Ohne das Schild wäre das nur eingeschränktes Halteverbot, wo man sich zum Be- und Entladen kurzzeitig auch vom Auto entfernen darf.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 13. Juni 2019 um 10:07:45 Uhr:

 

Dummgefasel hoch drei, die wissen wohl selber nicht genau, was sie dir eigentlich vorwerfen sollen.

Drollig...

Ich würde erstmal garnichts unternehmen.

Einen RA erst dann, wenn klar ist was die überhaupt von dir wollen.

Woher soll die Zuständige Behörde denn wissen um was es hier geht, wenn das Knöllchen von einer Parkraum-Firma ausgestellt wurde, die für den öffentlichen Verkehrsraum nicht zuständig ist.

Wenn das Ordnungsamt aber auf Zack ist, dann sollten die sich um diese Parkraum-Firma kümmern und eine Anzeige wegen Amtsanmaßung einleiten.

Normal ist das nicht die Aufgabe des TS.

 

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