Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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Das mag richtig sein, daher ist eine Geschwindigkeit ab der ein Straftatbestand gilt in der Praxis ja auch eh schon recht hoch angesetzt. In einem ähnlichen Bereich müsste auch dies definiert werden.

Wer mit einem schwer verletzten mit 120 durch die Stadt selbst ins Krankenhaus fährt. Ich weiß ja nicht.
Der Verletzte soll ja auch ankommen und nicht auf dem Weg an was anderem sterben oder seine Verletzungen noch weiter verschlimmern.

Im Notfall 112 rufen

Zitat:

@.SD schrieb am 31. August 2020 um 22:38:04 Uhr:


Hallo!

Zitat:

@.SD schrieb am 31. August 2020 um 22:38:04 Uhr:



Zitat:

@dodo32 schrieb am 31. August 2020 um 22:30:56 Uhr:



Boah, so einfach ist es nun auch wieder nicht. Denn was für mich / uns oder wenn auch immer " logisch und realitätsnah" ist, ist es nicht für jeden. Und für Justitia erst recht nicht. Die ist nämlich blind...

[...]

Nicht? Dann bin ich gespannt hier bald zu lesen, warum die von mir genannten Bedeutungen des Begriffs "höchstmögliche Geschwindigkeit" in Zusammenhang mit dem Paragrafen 315d StGB unzutreffend sind. Bisher hat sich zu diesem zentralen Punkt meiner Argumentation noch niemand geäußert.

Gruß
.SD

Das war hier und an anderer Stelle schon zu lesen: das Fahrzeug wäre zu wesentlich mehr in der Lage gewesen. Daher wurde es wohl gekippt. Daher kam auch schon das Beispiel mit Trabbi und Käfer. Wenn Du mit denen Innerorts 140 fahren willst, dauert das erheblich länger. Also ist die zurückgelegte Wegstrecke auch größer. Ob man das nun gut finden muss oder nicht, lassen wir mal offen. Es wird eine Situation bewertet. Und die war zwar relativ extrem aber unter dem Strich..., naja, passiert ist nix etc.

Die Frage ist, welche Rechtsgrundlage erforderlich wäre um den / dem Protagonisten des Videos den Kopf abzutrennen...

Zitat:

@Leon596 schrieb am 31. August 2020 um 22:40:24 Uhr:


Das mag richtig sein, daher ist eine Geschwindigkeit ab der ein Straftatbestand gilt in der Praxis ja auch eh schon recht hoch angesetzt. In einem ähnlichen Bereich müsste auch dies definiert werden.

Wer mit einem schwer verletzten mit 120 durch die Stadt selbst ins Krankenhaus fährt. Ich weiß ja nicht.
Der Verletzte soll ja auch ankommen und nicht auf dem Weg an was anderem sterben oder seine Verletzungen noch weiter verschlimmern.

Im Notfall 112 rufen

Guter Beitrag. 🙂 Wir wären zwei, die sich mit dem Cognacschwenker vor einem Kamin über das Thema unterhalten könnten. 😉 Daher sag ich dazu nix mehr ausser: alles gut. Da muss man sich Zeit nehmen um die "richtige" Antwort zu finden. Ich denke sie zu kennen...

Hallo!

Zitat:

@dodo32 schrieb am 31. August 2020 um 22:44:50 Uhr:


Das war hier und an anderer Stelle schon zu lesen: das Fahrzeug wäre zu wesentlich mehr in der Lage gewesen. [...]

Vorab, mein letzter Beitrag zu diesem Subthema:

Und diese Herangehensweise der Strafverfolgungsbehörden soll rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen? Für mich ist das eher Bananenrepublik-Justiz. Der mit dem teuren, schnellen Auto darf objektiv x-fach schneller fahren als der Großteil der Bevölkerung, bevor ihm die gleiche Bestrafung droht?

Nochmal: Ich kenne es so, u. a. vom Bundesgerichtshof, dass im Zweifelsfall nicht stur nach den Buchstaben des Gesetzes geurteilt wird, sondern versucht, dem beabsichtigen Willen des Gesetzgebers Rechnung zu tragen.

Ich für meinen Teil glaube kaum, dass die nötige Mehrheit aus der seinerzeit tätigen Legislative gewollt hätte, dass ein solcher Fall als reine Ordnungswidrigkeit behandelt werden sollte.

Und bitte nicht vergessen: Es geht hier nicht um ein diskussionswürdiges rechtskräftiges Urteil. Es geht zunächst einmal "nur" um das Pro und Contra zur Erhebung einer Anklage.

Deshalb muss ich auch nicht über ",hätte, wenn und aber" nachdenken. Für mich ist mangels schlüssigen Gegenargumenten der Paragraf eindeutig genug formuliert und damit ebenso der Fall klar.

Gruß
.SD

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Zitat:

Deshalb muss ich auch nicht über ",hätte, wenn und aber, nachdenken. Für mich ist mangels schlüssigen Gegenargumenten der Paragraf eindeutig genug formuliert und damit ebenso der Fall klar.

So einfach ist Jura nicht. Sonst könnte es jeder und wir bräuchten keine Anwälte, kein BGH, keine Amtsgerichte, keine Landgerichte etc. 😉 Individuelle Empfindungen schaffen kein Recht

Zitat:

Ich für meinen Teil glaube kaum, dass die nötige Mehrheit aus der seinerzeit tätigen Legislative gewollt hätte, dass ein solcher Fall als reine Ordnungswidrigkeit behandelt werden sollte.

Warum nicht? Bis vor wenigen Jahren gab es den 315d überhaupt nicht. Seit Menschengedenken werden reine Tempoverstöße grundsätzlich als Ordnungswidrigkeit behandelt.

Nachdem das Verfahren eingestellt wurde ist die Strafe von der Bußgeldstelle bekannt:

Zitat:

Drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und 480 Euro Bußgeld.

https://www1.wdr.de/.../porsche-jp-kraemer-olpe-strafe-100.html

Wenn er sich im Ausland aufhält, dann darf er weiterhin fahren?
Dann hätte er ja 3 Monate Zeit in Dubai oder so Kontakte zu knüpfen, dann hätte das ganze für ihn vielleicht noch einen Vorteil.

Mehr war wohl nicht zu holen, da vor dem Gesetz ja alle Leute gleich sind. Den einen schmerzt solch eine Strafe mehr, den anderen weniger.

Wow, 20% abzug bei der Geschwindigkeit. Ist das so normal? Dachte immer ein tacho darf maximal +10% abweichung haben.

Steht doch drin. Der Tacho ist nicht geeicht, also 20% abzug.

Ich finds lachhaft.

Wenn ich mit ner Ape in ner 20er begrenzung vollgas gebe wäre der 315d angewandt worden.

Was ein Witz

Zitat:

@Amplifier schrieb am 4. September 2020 um 13:39:04 Uhr:


Wow, 20% abzug bei der Geschwindigkeit. Ist das so normal?

Ja, gilt auch für Messungen durch hinterherfahren mit normalem Tacho.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 4. September 2020 um 13:45:55 Uhr:


Steht doch drin. Der Tacho ist nicht geeicht, also 20% abzug.

Ich finds lachhaft.

Wenn ich mit ner Ape in ner 20er begrenzung vollgas gebe wäre der 315d angewandt worden.

Was ein Witz

Das ist nicht lachhaft sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Zitat:

@Boppero schrieb am 29. August 2020 um 01:32:25 Uhr:



Zitat:

@dodo32 schrieb am 29. August 2020 um 00:15:26 Uhr:



ich wollte nicht mal eine Woche (!) einwandern. Von Monaten oder Jahren ganz zu schweigen. 5 Jahre Haft können eine lange Zeit sein für jemanden, der im Grunde kein Verbrecher ist. Man muss das schon sehr differenziert betrachten. Komm' mal mit 45 aus dem Knast nach 19 Jahren inklusive U-Haft..., nur so als Gedankenanstoß. Alles weg. Keine sozialen Kontakte, kein Job, nix. Ich empfinde das nicht als "mild". Nur als Gedanke, nicht als Provokation gemeint....

Wer kommt in Deutschland schon so lange in den Knast? Nichtmal normale Mörder.
Da muss man schon nen rechts motivierten Terroranschlag verüben.
Und ein deutscher Knast ist auch alles andere als die totale Hölle.
Da kann man sich genauso mit TV und Billiard die Zeit vertreiben und hat nen geregelten Tagesablauf.
Klingt doof, aber jmd. wirklich bösartig Kriminelles wird all das nicht ansatzweise abschrecken, erst recht wenn man wenig zu verlieren hat.

Als ich letztens die Knast-Doku gesehen habe, wo der Häftling in seiner Zelle einen DVD-Player versteckt hatte, war mir schon einiges klar. Teilweise dürfte die Beantragung von Hartz 4 härter sein als ein Aufenthalt im deutschen Delfintherapie-Knast.

Zitat:

@AS60 schrieb am 4. September 2020 um 13:54:10 Uhr:



Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 4. September 2020 um 13:45:55 Uhr:


Steht doch drin. Der Tacho ist nicht geeicht, also 20% abzug.

Ich finds lachhaft.

Wenn ich mit ner Ape in ner 20er begrenzung vollgas gebe wäre der 315d angewandt worden.

Was ein Witz

Das ist nicht lachhaft sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Wie gesagt, wer mehr geld hat darf auch mehr.

Wenn er einen Bugatti auf 300 beschleunigt hätte, wäre er auch nicht eingewandert, weil der ja 400 km/h kann.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 4. September 2020 um 13:59:20 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 4. September 2020 um 13:54:10 Uhr:


Das ist nicht lachhaft sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Wie gesagt, wer mehr geld hat darf auch mehr.

Wenn er einen Bugatti auf 300 beschleunigt hätte, wäre er auch nicht eingewandert, weil der ja 400 km/h kann.

Meine Antwort hatte sich auf den Toleranzabzug bezogen. Ansonsten bin auch auch der Meinung dass man hier den 315d zu Rate hätte ziehen sollen. Die Begründung der Einstellung halte ich ebenfalls für absurd

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