Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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Zitat:

Kann der Führerschein echt auf Lebenzeit gesperrt werden? Oder lebenslänglich wie im Gefängnis 15 Jahre ?
Gibt es keine Möglichkeit trotzdem den Führerschein wider zu erlangen ?

So weit ich weiß, tatsächlich auf Lebenszeit im Berliner Fall. Auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht kann ich allerdings nicht sagen. Müssten sich andere dazu äußern

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. August 2020 um 13:02:59 Uhr:


Es wurde sich doch darauf berufen, dass nicht versucht wurde die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. JP ging vom Gas, bevor er wegen einer Kurve oder sonstigem physikalischen Hindernis hätte bremsen müssen und fuhr bei weitem nicht die vom Fahrzeug aus mögliche Geschwindigkeit erzielt hat. Paragraph 315d Abs. 1.3.

Was für eine dämliche Argumentation. Absoulut lächerlich.
Und wahrscheinlich kommt er auch mit erhöhtem Bußgeld davon, denn er ist ja auf den Führerschein angewiesen, da sonst seine YT Videos ausfallen.

Zitat:

Was für eine dämliche Argumentation. Absoulut lächerlich.

Mag sein, ist aber zutreffend. Der Paragraf ist so formuliert und Krämer hat die darin angeführten Kriterien nicht erfüllt.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 28. August 2020 um 14:43:09 Uhr:



Zitat:

Kann der Führerschein echt auf Lebenzeit gesperrt werden? Oder lebenslänglich wie im Gefängnis 15 Jahre ?
Gibt es keine Möglichkeit trotzdem den Führerschein wider zu erlangen ?

So weit ich weiß, tatsächlich auf Lebenszeit im Berliner Fall. Auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht kann ich allerdings nicht sagen. Müssten sich andere dazu äußern

69a StGB:

(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

jedoch: Absolut in Stein gemeißelt ist die lebenslange Sperre wohl nicht, denn es gibt auch Satz 7:

(7) Ergibt sich Grund zu der Annahme, daß der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre drei Monate, in den Fällen des Absatzes 3 ein Jahr gedauert hat; Absatz 5 Satz 2 und Absatz 6 gelten entsprechend.

Wie häufig es vorkommt, dass eine lebenslange Sperre wieder aufgehoben wird (oder eine befristete Sperre verkürzt), weiß ich allerdings nicht. Es gibt jedenfalls keinen Automatismus - ganz im Gegensatz zur Lebenslangen Haft. (Da ist es so, dass wenn der Häftling die Aussetzung zur Bewährung verlangt, lediglich überprüft wird, ob von ihm eine große Gefahr eines Rückfalls ausgeht. Ist dies nicht der Fall, so MUSS die Reststrafe ausgesetzt werden. Bei der Aufhebung der FS-Sperre hingegen handelt es sich um eine KANN-Bestimmung.)

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Auch ohne irgendeinen Paragraphen zu lesen, hätte ich auch 10000 Euro drauf gewettet, dass in Deutschland ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis eh nicht lebenslang ist 😁

Nach ein paar Jährchen nen Anwalt nehmen, angeblich im Job drauf angewiesen sein und alles ja total bereuen und man wird wieder dabei sein, bis man den Nächsten platt fährt.

Naja 2 gespalten einerseits strafe ja anderseits wer is mit 40 oder 50 noch so wie mit 20 ?

Zitat:

Nach ein paar Jährchen nen Anwalt nehmen, angeblich im Job drauf angewiesen sein und alles ja total bereuen

So funktioniert das nicht. Für eine Wiedererlangung braucht es andere Kriterien wie z. B. eine positive MPU.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 28. August 2020 um 14:43:09 Uhr:



Zitat:

Kann der Führerschein echt auf Lebenzeit gesperrt werden? Oder lebenslänglich wie im Gefängnis 15 Jahre ?
Gibt es keine Möglichkeit trotzdem den Führerschein wider zu erlangen ?

So weit ich weiß, tatsächlich auf Lebenszeit im Berliner Fall. Auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht kann ich allerdings nicht sagen. Müssten sich andere dazu äußern

So oft wie man heute in den Polizeinachrichten von Drogenfahrten/unversichert/alkoholisiert in Verbindung mit keine Fahrerlaubnis, kann man sich ausrechnen, wie einige Gestalten ein lebenslanger Entzug scheren würde...

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. August 2020 um 21:20:59 Uhr:


So oft wie man heute in den Polizeinachrichten von Drogenfahrten/unversichert/alkoholisiert in Verbindung mit keine Fahrerlaubnis, kann man sich ausrechnen, wie einige Gestalten ein lebenslanger Entzug scheren würde...

Damit erhöhen sie aber ihre Chance auf eine Freiheitsstrafe drastisch.

So lange eine Fahrt unter Drogen noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt wird das wohl nichts. Da muss man sich schon ganz schön anstrengen und oft erwischen lassen um einzufahren. Oder eben oft genug alles auf einmal hinlegen.

Ich denke, diesen Leuten ist alles egal, die werden immer noch nicht häufig genug erwischt, und selbst wenn, gibt es doch meist Kuschelstrafen, die nicht als Abschreckung taugen.

Wobei ich persönlich glaube, solchen Typen könnte man mit androhung körperlicher Arbeit am meisten Angst machen

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 29. August 2020 um 00:08:53 Uhr:


Ich denke, diesen Leuten ist alles egal, die werden immer noch nicht häufig genug erwischt, und selbst wenn, gibt es doch meist Kuschelstrafen, die nicht als Abschreckung taugen.

Wobei ich persönlich glaube, solchen Typen könnte man mit androhung körperlicher Arbeit am meisten Angst machen

...wenn ich dazu etwas sagen darf... 😉. Verbrecher haben keine Angst vor Konsequenzen. Sie werden Straftaten begehen wenn sie nur eine Chance sehen, dass es gut gehen könnte. "Kuschelstrafen" ist auch so ne Sache..., ich wollte nicht mal eine Woche (!) einwandern. Von Monaten oder Jahren ganz zu schweigen. 5 Jahre Haft können eine lange Zeit sein für jemanden, der im Grunde kein Verbrecher ist. Man muss das schon sehr differenziert betrachten. Komm' mal mit 45 aus dem Knast nach 19 Jahren inklusive U-Haft..., nur so als Gedankenanstoß. Alles weg. Keine sozialen Kontakte, kein Job, nix. Ich empfinde das nicht als "mild". Nur als Gedanke, nicht als Provokation gemeint....

Zitat:

@dodo32 schrieb am 29. August 2020 um 00:15:26 Uhr:



ich wollte nicht mal eine Woche (!) einwandern. Von Monaten oder Jahren ganz zu schweigen. 5 Jahre Haft können eine lange Zeit sein für jemanden, der im Grunde kein Verbrecher ist. Man muss das schon sehr differenziert betrachten. Komm' mal mit 45 aus dem Knast nach 19 Jahren inklusive U-Haft..., nur so als Gedankenanstoß. Alles weg. Keine sozialen Kontakte, kein Job, nix. Ich empfinde das nicht als "mild". Nur als Gedanke, nicht als Provokation gemeint....

Wer kommt in Deutschland schon so lange in den Knast? Nichtmal normale Mörder.
Da muss man schon nen rechts motivierten Terroranschlag verüben.
Und ein deutscher Knast ist auch alles andere als die totale Hölle.
Da kann man sich genauso mit TV und Billiard die Zeit vertreiben und hat nen geregelten Tagesablauf.
Klingt doof, aber jmd. wirklich bösartig Kriminelles wird all das nicht ansatzweise abschrecken, erst recht wenn man wenig zu verlieren hat.

Kommt ihr mal Bitte zum Thema zurück.
Die Folgen einer Verurteilung haben dann nichts mehr hier zu suchen.

Moorteufelchen

https://www.youtube.com/watch?v=Qo2GLTWAhIE

Hier mal die rechtliche Seite etwas beleuchtet

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