Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

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Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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Oh, Du kennst ihn?

Oder was sollen Deine lächerlichen Kommentare hier? Würdest Du ihn lieber aufknüpfen, oder reicht ein Lynchmob mit Fackeln und Mistgabeln?

Wir haben hier halt Strafen, die sich nicht nach dem Einkommen oder dem Status richten. Und es fahren deshalb auch so viele immer die 10 schneller, weil sie im Falle des Geblitztwerdens die paar Euro verschmerzen.

Ich kenne auch einige, die Ihr vierwöchiges Fahrverbot so gelegt haben, das sie davon keine besonderen Nachteile hatten. Na und?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. Januar 2022 um 09:30:35 Uhr:


Gilt das Fahrverbot auch im Ausland?

Selbstverständlich. In den meisten Ländern.

Also mir ist dieser Mensch alles andere als sympathisch, aber die Rufe nach einer Bestrafung die über das was auch für Max Mustermann in so einem Fall gilt hinaus gehen, mag ich noch weniger.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 9. Januar 2022 um 09:30:35 Uhr:


Gilt das Fahrverbot auch im Ausland? Ich habe gehört, dass es auch dort Internet gibt, um seine Videos hochzuladen.

Ich habe gelesen, dass er den Führerschein im Ruhrgebiet ausgestellt wurde, und nicht im Ausland. Da durch das Urteil temporär die vollständige Fahrerlaubnis futsch ist, kann er in dieser Zeit nur noch in den Ländern fahren, wo man keine Fahrerlaubnis / keinen Führerschein benötigt.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 9. Januar 2022 um 19:49:43 Uhr:


Also mir ist dieser Mensch alles andere als sympathisch, aber die Rufe nach einer Bestrafung die über das was auch für Max Mustermann in so einem Fall gilt hinaus gehen, mag ich noch weniger.

Habe ich nichts von geschrieben. Ich sage nur, dass ihn die Strafe nicht kratzen wird.
Ich habe weiter vorne schon etwas verlinkt. Guckt euch das Video an und urteilt selbst, ob ihr ihm eine Einsicht zutraut.

Jaaa auch ein Prominenter darf mal einen Fehler machen, ohne dass ihm ein Gericht gleich sein ganzes Hab und Gut wegnimmt oder er bis ans Ende seiner Tage zu Fuß gehen muss.

Das Gesetz ist halt für alle gleich. Sowohl im Positiven als auch im Negativen.

Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht den ein oder anderen Neider geben würde, der JPK die Pest an den Gasfuß wünscht.

Ob es das in anderen Ländern auch so gibt?

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 09. Jan. 2022 um 22:45:21 Uhr:


Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht den ein oder anderen Neider geben würde, der JPK die Pest an den Gasfuß wünscht.

Wer hat das? Zwischen "Pest an den Hals wünschen" und der Bemerkung, dass ihn die Strafe wohl nicht kratzen wird, sehe ich einen Unterschied.
Wäre ja schlimm, wenn ein Prominenter gleich in den Knast müsste, wofür jemand anderes nicht in den Knast müsste, allerdings wäre es auch andersrum schlimm. Trotzdem sollten die immer im Hinterkopf haben, dass sie auch eine Vorbildfunktion haben.

Kann es sein, dass das von mir auf Seite 15 angesprochene Video entfernt wurde?

Ich frage mich überhaupt, warum JP eine Strafe von 1200.- bekommt? Das ganze passierte nach altem Bußgeldkatalog und das wären eigentlich (bei 92 innerorts zu viel) 680.- 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.

Woher kommt die Differenz von 520.-?

Ich würde auf Vorsatz tippen, kenne mich da aber nicht so aus.

Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 9. Januar 2022 um 22:45:21 Uhr:


Jaaa auch ein Prominenter darf mal einen Fehler machen, ohne dass ihm ein Gericht gleich sein ganzes Hab und Gut wegnimmt oder er bis ans Ende seiner Tage zu Fuß gehen muss.

Das Gesetz ist halt für alle gleich. Sowohl im Positiven als auch im Negativen.

Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht den ein oder anderen Neider geben würde, der JPK die Pest an den Gasfuß wünscht.

Ob es das in anderen Ländern auch so gibt?

Hier geht es eher nach dem Wunsch des schweizer Models. Wer mehr verdient zahlt für das selbe Vergehen mehr... Das Argument "neid" passt nicht, da Leute, die weniger verdienen, für das selbe Vergehen weniger Strafe zahlen müssen.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 9. Januar 2022 um 23:53:28 Uhr:


Ich frage mich überhaupt, warum JP eine Strafe von 1200.- bekommt? Das ganze passierte nach altem Bußgeldkatalog und das wären eigentlich (bei 92 innerorts zu viel) 680.- 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.

Woher kommt die Differenz von 520.-?

im Artikel ist die Rede von einer Geldstrafe. Womöglich wegen eines illegalen Rennens (das man auch mit sich selbst austragen kann). Da wird die Geldstrafe in Tagessätzen einkommensabhängig festgelegt. Das würde allerdings nahelegen, dass das Einkommen von JP gar nicht so hoch ist, ein Tagessatz entspricht 1/30 des Monatseinkommens und 20-30 TS bekommt man für so ein Delikt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Januar 2022 um 09:55:42 Uhr:


im Artikel ist die Rede von einer Geldstrafe. Womöglich wegen eines illegalen Rennens (das man auch mit sich selbst austragen kann). Da wird die Geldstrafe in Tagessätzen einkommensabhängig festgelegt.

Er wurde nach Bußgeldkatalog bestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte damals im ersten Verfahren auf Entzug der Fahrerlaubnis plädiert. Nachdem dem Staatsanwalt vom Richter der Kopf gewaschen wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein.

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