Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?
Hallo,
Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:
Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.
Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...
341 Antworten
Also wenn man innerorts mal eben schnell auf einer Geraden auf 54,6% der Höchstgeschwindigkeit beschleunigt, dann muss man sich keine Sorgen um den Raserparagraphen machen.. Bei den normalen auf 250 km/h begrenzten Autos sind das 136 km/h.. Am besten immer ein Kumpel mitnehmen, der das ganze Filmt, damit der Fall vergleichbar ist. Und nicht vergessen: Nur tagsüber und unbedingt darauf achten, dass ein Zebrastreifen vorhanden ist..
Unfassbar.
Hallo!
Ich kann die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Strafverfahren einzustellen, nicht nachvollziehen. Aber ich bin auch nur juristischer Laie.
Die tatsächlichen Gründe für die Einstellung würden mich sehr interessieren. Das es mit fehlenden Beweisen erklärt werden könnte, weil das vom Beschuldigen selbst angefertigte und veröffentlichten Video als Beweismittel unzulässig wäre, halte ich für ausgeschlossen. Sonst müsste auch das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt werden.
Da also mangelnde Beweise nicht das Problem sein können, scheint wohl die Staatsanwaltschaft der Ansicht zu sein, der Straftatbestand selbst sei nicht erfüllt. Und da bin ich komplett anderer Meinung:
Zitat:
§ 315d StGB Verbotene Kraftfahrzeugrennen
(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
[...]
Gab es eine Erlaubnis für ein Kraftfahrzeugrennen? Offensichtlich nein, andernfalls gäbe es auch keine rechtliche Grundlage für das jetzige Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Gecheckt!
War es ein Kraftfahrzeugrennen? Arten von Kraftfahrzeugrennen gibt es viele. Es werden dafür nicht zwingend ein oder mehrere unmittelbare Gegner gebraucht. Maßstab kann z. B. auch eine bereits bestehende Bestzeit sein, ich denke da an Zeitrennen u. ä.
Im vorliegenden Fall sollte das Beschleunigingsvermögen des Fahrzeugs demonstriert werden, im Vergleich zu den Zeiten, welche andere, weniger leistungsstarke Fahrzeuge zum Erreichen einer ähnlich hohen Geschwindigkeit benötigen.
Also war es ganz klar ein Beschleunigungsrennen und somit ein Kraftfahrzeugrennen. Gecheckt!
Hat der Beschuldigte es ausgerichtet oder durchgeführt? Als alleinig Beteiligter muss dies zwangsläufig mit "Ja" beantwortet werden.
Gecheckt!
Zitat:
[...]
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
[...]
Wie das Video beweist, war der Beschuldigte sowohl der Kraftfahrzeugführer als auch Teilnehmer im vorliegenden Fall.
Gecheckt!
Bezüglich des "nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens" siehe oben!
Gecheckt!
Zitat:
[...]
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
[...]
Nicht angepasste Geschwindigkeit und grob verkehrswidriges Verhalten darf man wohl mit Fug und Recht bei einer Fortbewegung mit fast dem Dreifachen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorwerfen. Rücksichtslosigkeit ebenso, ich meine mich zu erinnern, damals im Video am Straßenrand Passanten gesehen zu haben, evtl. sogar einen Fußgängerüberweg!?
So oder so ... gecheckt!
Was bedeutet "höchstmögliche Geschwindigkeit"?
Im Paragrafen wird das nicht weiter spezifiziert. Für Beschleunigungsrennen kennzeichnend ist nicht eine höchstmögliche Absolutgeschwindigkeit, vielmehr geht es um das schnellstmögliche Erhöhen der Geschwindigkeit. Also um eine möglichst kurze Zeit für das Zurücklegen einer bestimmten Entfernung oder bis zur Erreichung einer bestimmten Geschwindigkeit.
Dies ist wiederum nur möglich durch das Erreichen einer "höchstmöglichen Geschwindigkeit innerhalb einer definierten Wegstrecke oder Zeit. Genau Letzteres war beabsichtigt im vorliegenden Fall!
Demnach ... gecheckt!
Wird dieser Passus hingegen - wie wohl schon in der Vergangenheit von Gerichten - rein auf die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs beschränkt, dann kann ich ob der kurzsichtig-praxisfernen Denkweise mancher Juristen deshalb nur mit dem Kopf schütteln. Denn mit dieser Herangehensweise würde wohl kaum jemals in der Praxis nach 3. angeklagt und rechtskräftig verurteilt werden können. Noch ein paar km/h mehr gehen technisch fast immer im öffentlichen Straßenverkehr. Und es würde darüber hinaus zu der völlig absurden Situation führen, dass man mit einem Trabant schon bei irgendwas um die 120 km/h den Straftatbestand erfüllen könnte, bei einem Supersportwagen aber erst weit jenseits der 300 km/h.
Da ich bisher keine andere (und schon gar nicht für mich irgendwie objektiv nachvollziehbare) Begründung für die Verfahrenseinstellung gelesen habe, bleibt bei mir tatsächlich ein sehr fader Beigeschmack in dieser Geschichte. Gerade auch angesichts der einschlägigen Vorgeschichte des Beschuldigten.
Gruß
.SD
Ohne jetzt diesen ewigen Text durchgelesen zu haben.
Die Einstellung erfolgt weil der Pararaph schwammig formuliert ist.
Wenn er 3 Sekunden mehr Gas gegeben hätte wäre er 200km/h gefahren.
Wenn er 200 hätte fahren können, wäre 142km/h dann noch die Höchstgeschwindigkeit gewesen?
Per Definition dann ja nicht und das ist das Problem.
Selbst wenn das Gericht jetzt interpretiert hätte dass sich die Balken biegen bringt das ja nix, wenn es dann von der nächsten Instanz wieder kassiert wird.
Der Gesetzgeber ist gefordert und wird dort zwingend nachbessern müssen.
So wird es jetzt wohl lediglich zu 3 Monaten Fahrverbot kommen sofern die Behörden nicht die generelle Fahrtauglichkeit anzweifeln.
Hallo!
Zitat:
@Leon596 schrieb am 31. August 2020 um 21:46:43 Uhr:
Ohne jetzt diesen ewigen Text durchgelesen zu haben. [...]
Dann gibt es auch keine Basis für eine gemeinsame Diskussion.
Gruß
.SD
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Du sagst du kannst die Einstellung nicht nachvollziehen.
Ich sage warum es eingestellt wird.
Nur solange der eine Passus da im Gesetzestext steht ist es müßig zu diskutieren weil es nix zu diskutieren gibt.
Es muss einem nicht gefallen, mir gefällt es auch nicht.
@.SD
Leon hat aber deinen langen Text, den ich komplett gelesen habe, vollumfänglich beantwortet.
Hallo!
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 31. August 2020 um 21:53:08 Uhr:
@.SD
Leon hat aber deinen langen Text, den ich komplett gelesen habe, vollumfänglich beantwortet.
Hat er das? Ich finde nicht! Er hat letztlich nur das wiederholt, was in diesem Thread schon mehrfach geschrieben und auch von mir argumentativ aufgegriffen wurde.
Und ich finde diese Begründung (wohlgemerkt die sozusagen offizielle, nicht die Wiedergabe derselben durch die Diskussionsteilnehmer hier) vollkommen abwegig. Das widerspricht massiv meinem persönlichen Rechtsempfinden ... und sicherlich auch dem vom Gesetzgeber gewünschten Sinne des Gesetzes! Wie ich versucht habe in meinem "ewig langen Text" zu begründen.
Mein Vorschreiber dort hat es ja inhaltlich ähnlich, jedoch mit einer gehörigen Portion Sarkasmus formuliert.
Gruß
.SD
Hallo!
Zitat:
@Leon596 schrieb am 31. August 2020 um 21:52:51 Uhr:
Du sagst du kannst die Einstellung nicht nachvollziehen.
Ich sage warum es eingestellt wird.Nur solange der eine Passus da im Gesetzestext [...]
Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit wahrlich oft genug versagt bei der ursprünglichen Formulierung von Gesetzen. In diesem Fall jedoch nicht. Ich finde den Passus nicht unbestimmt. Warum? Das hatte ich im ersten Beitrag zu begründen versucht.
Wenn man das aber nicht lesen mag ... kein Problem! Nur nützt es dann auch nicht, die altbekannten Aussagen zu wiederholen.
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 31. August 2020 um 22:03:52 Uhr:
Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit wahrlich oft genug versagt bei der ursprünglichen Formulierung von Gesetzen. In diesem Fall jedoch nicht. Ich finde den Passus nicht unbestimmt. Warum? Das hatte ich im ersten Beitrag zu begründen versucht.
Es wird nicht definiert was "höchstmögliche Geschwindigkeit" bedeutet.
Demzufolge ist es selbstverständlich unbestimmt.
Genau darum versuchst du doch erst zu argumentieren.
Wäre das klar definiert, gäbe es die Diskussion nicht.
Gesetzestexte haben immer eine gewisse Auslegbarkeit der Gerichte.
Aber wenn Gerichte nicht wissen WIE es ausgelegt werden sollte, dann ist schlichtweg Nachbesserungsbedarf vorhanden.
Die Gerichte interessiert es auch nicht wie ein juristischer Laie es auslegen würde.
So funktioniert die Judikative in Deutschland nicht.
Ein Urteil eines Gerichtes was am Ende keinen Bestand hat sondern wieder kassiert wird bringt am Ende auch nix.
Zitat:
Der Gesetzgeber ist gefordert und wird dort zwingend nachbessern müssen.
ok, wie sollte es dann wasserdicht formuliert werden?
Hallo!
Zitat:
@Leon596 schrieb am 31. August 2020 um 22:09:38 Uhr:
Es wird nicht definiert was "höchstmögliche Geschwindigkeit" bedeutet.
Demzufolge ist es selbstverständlich unbestimmt.Aber wenn Gerichte nicht wissen WIE es ausgelegt werden sollte, dann ist schlichtweg Nachbesserungsbedarf vorhanden.
[...]
Aber nur, wenn man entweder nicht willens oder fähig ist klar, logisch und realitätsnah zu denken (Was ist der beabsichtigte Sinn des Gesetzes?)! oder plausiblere Argumente hat als die von mir genannten, um selbige zu widerlegen.
Davon habe ich hier noch nichts gelesen. Das es Gerichte gibt, die dies tun, geht u. a. aus dem von dir verlinkten Youtube-Beitrag von RA Solmecke hervor.
Klar gibt es mehr als eine mögliche Bedeutung von "höchstmögliche Geschwindigkeit". Deswegen ist das doch aber nicht unbestimmt! Man sucht sich halt diejenige Bedeutung aus, die auf den Fall zutrifft. Erst wenn keine einzige zutrifft, wird dieser Teil des Gesetzes irrelevant.
Zitat:
Die Gerichte interessiert es auch nicht wie ein juristischer Laie es auslegen würde.
So funktioniert die Judikative in Deutschland nicht.
Das ist natürlich richtig. Nur sind wir hier nicht vor Gericht sondern in einem Diskussionsforum. Und da dachte ich, ich "sage" einfach mal meine Meinung! 😉
Zitat:
Ein Urteil eines Gerichtes was am Ende keinen Bestand hat sondern wieder kassiert wird bringt am Ende auch nix.
Und deshalb gibt man gleich vorher auf? Bei einem so krassen Gesetzesverstoß? Wäre er noch über ein paar weitere Fußgängerüberwege in dem Tempo gefahren und hätte dabei einen Fußgänger tödlich verletzt, wäre er nach Ansicht vieler Juristen ein Mörder gewesen. Aber so, nur weil glücklicherweise niemandem etwas passiert ist, war es nur maximal eine Ordnungswidrigkeit? Da fehlt mir jegliches Verständnis.
Gruß
.SD
Zitat:
@dodo32 schrieb am 31. August 2020 um 22:18:30 Uhr:
Zitat:
Der Gesetzgeber ist gefordert und wird dort zwingend nachbessern müssen.
ok, wie sollte es dann wasserdicht formuliert werden?
Den ganzen Paragraphen anders formulieren und zum Beispiel Geschwindigkeiten festlegen ab denen generell ein Straftatbestand gilt. z.b 100 innerorts auf Straßen auf denen max 50km/h erlaubt ist.
Irgendwas in der Art. Wäre zumindest mein Vorschlag.
Zitat:
Aber wenn Gerichte nicht wissen WIE es ausgelegt werden sollte, dann ist schlichtweg Nachbesserungsbedarf vorhanden.
Daher die Frage: wie sollte es formuliert sein?
Zitat:
Aber nur, wenn man entweder nicht willens oder fähig ist klar und logisch und realitätsnah zu denken (Was ist der beabsichtigte Sinn des Gesetzes?) oder plausiblere Argumente hat als die von mir genannten, um selbige zu widerlegen.
Boah, so einfach ist es nun auch wieder nicht. Denn was für mich / uns oder wenn auch immer " logisch und realitätsnah" ist, ist es nicht für jeden. Und für Justitia erst recht nicht. Die ist nämlich blind...
Zitat:
Und deshalb gibt man gleich vorher auf? Bei einem so krassen Gesetzesverstoß? Wäre er noch über ein paar weitere Fußgängerüberwege in dem Tempo gefahren und hätte dabei einen Fußgänger tödlich verletzt, wäre er nach Ansicht vieler Juristen ein Mörder gewesen. Aber so, nur weil glücklicherweise niemandem etwas passiert ist, war es nur maximal eine Ordnungswidrigkeit? Da fehlt mir jegliches Verständnis.
Wäre und hätte..., ja, hätte ja sein können oder könnte ja sein. Den Gedanken zu Ende denken..., viel Spass noch heute Abend dabei in Verbindung sich zu überlegen, wie man es besser machen könnte, also mit dem hätte und wäre...
Zitat:
@Leon596 schrieb am 31. August 2020 um 22:29:42 Uhr:
Zitat:
@dodo32 schrieb am 31. August 2020 um 22:18:30 Uhr:
ok, wie sollte es dann wasserdicht formuliert werden?
Den ganzen Paragraphen anders formulieren und zum Beispiel Geschwindigkeiten festlegen ab denen generell ein Straftatbestand gilt. z.b 100 innerorts auf Straßen auf denen max 50km/h erlaubt ist.
Irgendwas in der Art. Wäre zumindest mein Vorschlag.
Kann man machen, ja. Der Bekannte ist bei der Grillparty schwer gestürzt und sollte unverzüglich ins Krankenhaus..., das ist dann doof, wenn's blitzt. Hey Leute, wer fährt? 😁 Neeee, ich nicht. Ist ne Straftat und dann ist der Kopf runter. Schau mal bei Motor-Talk. Das gibt lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung 😉
Hallo!
Zitat:
@dodo32 schrieb am 31. August 2020 um 22:30:56 Uhr:
Boah, so einfach ist es nun auch wieder nicht. Denn was für mich / uns oder wenn auch immer " logisch und realitätsnah" ist, ist es nicht für jeden. Und für Justitia erst recht nicht. Die ist nämlich blind...
[...]
Nicht? Dann bin ich gespannt hier bald zu lesen, warum die von mir genannten Bedeutungen des Begriffs "höchstmögliche Geschwindigkeit" in Zusammenhang mit dem Paragrafen 315d StGB unzutreffend sind. Bisher hat sich zu diesem zentralen Punkt meiner Argumentation noch niemand geäußert.
Aber eigentlich führt das ja alles auch schon wieder vom ursprünglichen Thema weg. Das ein selbst gefertigtes Video als Beweis gegen einen verwendet werden kann, war ja bereits von Beginn an unzweifelhaft.
Gruß
.SD