Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 27. August 2020 um 08:46:48 Uhr:



Zitat:

@bedra69 schrieb am 26. August 2020 um 22:35:22 Uhr:


Ich zitiere mal aus dem Zeitungsbericht

Da der Porsche Taycan Turbo S maximal 260 km/h erreicht, sei die Differenz zu den tatsächlich gefahrenen 142 km/h zu groß. Das Verfahren wird demnach von der Staatsanwaltschaft Siegen eingestellt und an die Bußgeldstelle im Kreis Olpe abgegeben....

Mein Wagen ist bei 250 abgeregelt. Darf ich das dann auch oder muß man prominent sein?

142km/h darfst du natürlich nicht fahren!
Deine Maximalgeschwindigkeit ist ja 10km/h unter dem Wert des Porsche Taycan.
Mit 132km/h solltest du aber auf der sicheren Seite sein. Da wäre die Differenz gewahrt und sollte es nach Prozenten gehen wärst du da auch definitiv im Rahmen der Differenz. 😁

Zitat:

Kurze Frage zwischendurch also es ist nur das "Straßenrennen" vom Tisch aber Punkte und Bußgeld bzw Fahrverbot noch nicht oder?

Genau so ist es. Die Sache wird an die Bußgeldstelle abgegeben. Von dort gibts dann das Ticket samt Fahrverbot.

Interessant finde ich, um den Bogen zur Eingangsfrage zu spannen, dass es schwierig ist und früher unmöglich war, Dashcamvideos als Beweis zuzulassen, ebenfalls selbstgedrehte Videos dagegen Grundlage für ein Strafverfahren anerkannt werden. Verdrehte Welt...

Zitat:

@Rasanty schrieb am 27. August 2020 um 21:51:22 Uhr:



Zitat:

Kurze Frage zwischendurch also es ist nur das "Straßenrennen" vom Tisch aber Punkte und Bußgeld bzw Fahrverbot noch nicht oder?


Genau so ist es. Die Sache wird an die Bußgeldstelle abgegeben. Von dort gibts dann das Ticket samt Fahrverbot.

Interessant finde ich, um den Bogen zur Eingangsfrage zu spannen, dass es schwierig ist und früher unmöglich war, Dashcamvideos als Beweis zuzulassen, ebenfalls selbstgedrehte Videos dagegen Grundlage für ein Strafverfahren anerkannt werden. Verdrehte Welt...

😉 sehr gut

Moorteufelchen

In diesem Fall hat der Beschuldigte selbst das Beweismittel zur Verfügung gestellt, was wohl auch noch einen Unterschied ausmachen dürfte - abgesehen von der mangelnden Intelligenz dieses zu tun...

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 27. August 2020 um 11:57:41

Der Gesetzgeber hat bisher nicht an den Fall gedacht, dass ein zum Führen eines KfZ offenbar vollkommen ungeeigneter Mensch mit 300% der zHG durch eine Ortschaft brettern würde. Soviel Rücksichtslosigkeit wurde den KfZ-Fahrern bisher nicht zugetraut.

Passiert jeden Tag tausendfach in Verkehrsberuhigten Bereichen.
Hätte aber nix dagegen, wenn die Piloten ebenfalls reihenweise zur MPU müssten.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 27. August 2020 um 21:51:22 Uhr:



Zitat:

Kurze Frage zwischendurch also es ist nur das "Straßenrennen" vom Tisch aber Punkte und Bußgeld bzw Fahrverbot noch nicht oder?


Genau so ist es. Die Sache wird an die Bußgeldstelle abgegeben. Von dort gibts dann das Ticket samt Fahrverbot.

Interessant finde ich, um den Bogen zur Eingangsfrage zu spannen, dass es schwierig ist und früher unmöglich war, Dashcamvideos als Beweis zuzulassen, ebenfalls selbstgedrehte Videos dagegen Grundlage für ein Strafverfahren anerkannt werden. Verdrehte Welt...

Wobei es aber wohl schon immer einen Unterschied gemacht hat, ob das Dashcamvideo vom Raser selbst öffentlich gemacht wurde oder irgendwer sonst ihn mit einem eigenen Video angezeigt hat. Freiwilllig veröffentlichtes Material, mit dem sich jemand selbst belastet, dürfte weniger von Beweismittel-Verwertungsverboten betroffen sein als wenn jemand anderes belastet wird.

Ich hätte auch nichts dagegen, wenn bei solch massiven und vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen die "Tatwaffe" eingezogen und zum Wohle der Staatskasse versteigert wird. Wäre natürlich bei einem Mietwagen, den man sich selbst nie leisten könnte etwas doof. Da sollte man die Strafe dann abhängig vom Vermögen / Gehalt machen.

Zitat:

@CV626 schrieb am 27. August 2020 um 22:15:13 Uhr:



Zitat:

@Rasanty schrieb am 27. August 2020 um 21:51:22 Uhr:



Genau so ist es. Die Sache wird an die Bußgeldstelle abgegeben. Von dort gibts dann das Ticket samt Fahrverbot.

Interessant finde ich, um den Bogen zur Eingangsfrage zu spannen, dass es schwierig ist und früher unmöglich war, Dashcamvideos als Beweis zuzulassen, ebenfalls selbstgedrehte Videos dagegen Grundlage für ein Strafverfahren anerkannt werden. Verdrehte Welt...

Wobei es aber wohl schon immer einen Unterschied gemacht hat, ob das Dashcamvideo vom Raser selbst öffentlich gemacht wurde oder irgendwer sonst ihn mit einem eigenen Video angezeigt hat. Freiwilllig veröffentlichtes Material, mit dem sich jemand selbst belastet, dürfte weniger von Beweismittel-Verwertungsverboten betroffen sein als wenn jemand anderes belastet wird.

Das sehe ich ganz anders.

M.E. dient die Veröffentlichung nur das Ego des Youtubers zu steigern..

Zitat:

aber wohl schon immer einen Unterschied gemacht hat, ob das Dashcamvideo vom Raser selbst öffentlich gemacht wurde oder irgendwer sonst ihn mit einem eigenen Video angezeigt hat.

Was macht das eine Video zum Beweismittel, das andere nicht?

Zitat:

@Rasanty schrieb am 27. Aug. 2020 um 23:27:15 Uhr:


Was macht das eine Video zum Beweismittel, das andere nicht?

Das "Recht am eigenem Bild". Wurde das Beweismittel unrechtmäßig erstellt, dann darf es nicht verwendet werden.
https://lmgtfy.com/?q=recht+am+eigenen+bild+dashcam

Dann müsste Krämer einfach nur ein paar andere Autos mit im Bild haben und schon wäre er frei 🙂

Zitat:

@Rasanty schrieb am 28. August 2020 um 06:57:22 Uhr:


Dann müsste Krämer einfach nur ein paar andere Autos mit im Bild haben und schon wäre er frei 🙂

Ich wusste gar nicht das der eingesperrt ist

In dem Momernt, wo er es aber öffentlich macht, dürfte es nicht mehr ganz so sein eigenes Bild sein.

Es geht nicht um sein eigenes Bild sondern um das Bild auf dem er drauf ist.

Das wird aber so gut wie immer ausgehebelt, sobald eine Straftat erkennbar ist

Zitat:

@wpp07 schrieb am 27. August 2020 um 11:54:39 Uhr:


Zur Ausgangsfrage stellt sich doch parallel die Frage wie Fernsehsender Rennen auf öffentlichen Straßen durchführen, aufnehmen und entsprechend ausstrahlen. Sonntag Abends kommt hier immer eine entsprechende Sendung in der „Fahrzeugjournalisten“ auf der BAB mit dem Funkgerät Beschleunigungsorgien verabreden und sich „ohhh Allldrrr“ entsprechend äußern nachdem ihnen einer abgeht.
Auf Deutsch, Straßenrennen und elektronisches Gerät während der Fahrt benutzt... ( ergibt, Führerschein weg).

Gruß

Den 315d hast du aber schon gelesen und auch verstanden? Hier fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.

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