Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

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Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:


Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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Zitat:

@AS60 schrieb am 28. August 2020 um 09:38:05 Uhr:



Zitat:

@wpp07 schrieb am 27. August 2020 um 11:54:39 Uhr:


Zur Ausgangsfrage stellt sich doch parallel die Frage wie Fernsehsender Rennen auf öffentlichen Straßen durchführen, aufnehmen und entsprechend ausstrahlen. Sonntag Abends kommt hier immer eine entsprechende Sendung in der „Fahrzeugjournalisten“ auf der BAB mit dem Funkgerät Beschleunigungsorgien verabreden und sich „ohhh Allldrrr“ entsprechend äußern nachdem ihnen einer abgeht.
Auf Deutsch, Straßenrennen und elektronisches Gerät während der Fahrt benutzt... ( ergibt, Führerschein weg).

Gruß

Den 315d hast du aber schon gelesen und auch verstanden? Hier fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.

Lieber AS60.
Vermutlich bin ich der einzige Depp hier. Trotzdem würde es mich freuen wenn du Licht in die wenigen von dir geschriebenen Worte bringst damit auch ich auf dem aktuellen Stand bin.
Den Paragraphen kenne ich soweit es für einen Führerschein Inhaber notwendig ist.
Für das Thema „Vorbild „ gibt es hier leider kaum eine rechtliche Handhabe, das ist jedoch auch nicht das Thema.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 28. August 2020 um 11:51:19 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 28. August 2020 um 09:38:05 Uhr:


Den 315d hast du aber schon gelesen und auch verstanden? Hier fehlen wichtige Tatbestandsmerkmale.

Lieber AS60.
Vermutlich bin ich der einzige Depp hier. Trotzdem würde es mich freuen wenn du Licht in die wenigen von dir geschriebenen Worte bringst damit auch ich auf dem aktuellen Stand bin.
Den Paragraphen kenne ich soweit es für einen Führerschein Inhaber notwendig ist.
Für das Thema „Vorbild „ gibt es hier leider kaum eine rechtliche Handhabe, das ist jedoch auch nicht das Thema.

Gruß

Das hat mit Depp nichts zu tun und war auch nicht im geringsten so gemeint. Wenn das so rüberkam - Sorry dafür.

Und: "grob verkehrswidrig und rücksichtslos." Das sind die Tatbestandsmerkmale die bei dem von dir erwähnten "Sonntags Video" fehlen. Bei dem um das es hier primär geht, würde ich das auch bejahen. Die Einstellung durch die StA kann ich auch nicht nachvollziehen.

Es wurde sich doch darauf berufen, dass nicht versucht wurde die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. JP ging vom Gas, bevor er wegen einer Kurve oder sonstigem physikalischen Hindernis hätte bremsen müssen und fuhr bei weitem nicht die vom Fahrzeug aus mögliche Geschwindigkeit erzielt hat. Paragraph 315d Abs. 1.3.

Warum greift hier nicht Paragraph 315c Abs. 1.2 c) + d) ? Wird davon ausgegangen, dass kein Menschenleben gefährdet wurde? Das Fahrzeug hätte nur 1x bei der Geschwindigkeit Innerorts ausbrechen müssen.

Man sieht es doch in Berlin, wo ein Fahrer eines Land Rover todgefahren wurde. Der "Raser" hatte es sich wohl auch anders vorgestellt. Aber muss immer erst etwas passieren, bevor gehandelt wird (wobei das Urteil im dem genannten Fall glaube ich auch sehr milde ausgefallen war).

Zitat:

Man sieht es doch in Berlin, wo ein Fahrer eines Land Rover todgefahren wurde. Der "Raser" hatte es sich wohl auch anders vorgestellt. Aber muss immer erst etwas passieren, bevor gehandelt wird (wobei das Urteil im dem genannten Fall glaube ich auch sehr milde ausgefallen war).

Nö. Der BGH hat das Mordurteil gegen den, der Land Rover rammte, bestätigt. Oder soll da noch Sicherungsverwahrung verhängt werden? 😕🙄 Der andere sitzt seit 2016 in U-Haft und das Urteil wird nun zum dritten mal verhandelt werden.

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Bitte doch. So lang wie möglich weg mit dem und obendrein noch lebenslängliches Führerscheinverbot

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 28. August 2020 um 13:17:51 Uhr:


Bitte doch. So lang wie möglich weg mit dem und obendrein noch lebenslängliches Führerscheinverbot

Naja, für eine Sicherungsverwahrung braucht es triftige Gründe. Und nach meinem Kenntnisstand wurde die Führerscheine von beiden tatsächlich auf Lebenszeit eingezogen. Es ist überdies nicht Aufgabe des Staates Rache für die Allgemeinheit zu üben sondern Recht zu sprechen.

Ist in etwa das gleiche.

Mörder braucht keiner in einer Gesellschaft. Und ich finde es absolut super, dass man sowas mittlerweile als Mord ansieht und nicht kleinredet

Zitat:

Mörder braucht keiner in einer Gesellschaft.

Stimmt. Henker aber auch nicht. 😉

Zitat:

Und ich finde es absolut super, dass man sowas mittlerweile als Mord ansieht und nicht kleinredet

Nein, es wird nicht generell als Mord angesehen denn dafür braucht es, logischerweise, Mordmerkmale. Die wurden im Stuttgarter Fall nicht festgestellt: https://www.stuttgarter-zeitung.de/...5fc4-44e8-b42c-c754975b19b2.html

Da Revision beantragt wurde ist das Ding noch nicht durch soll aber zeigen, dass es nicht generell so gesehen wird und gesehen werden kann.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 28. August 2020 um 13:02:59 Uhr:


Warum greift hier nicht Paragraph 315c Abs. 1.2 c) + d) ? Wird davon ausgegangen, dass kein Menschenleben gefährdet wurde? Das Fahrzeug hätte nur 1x bei der Geschwindigkeit Innerorts ausbrechen müssen.

Weil niemand konkret gefährdet wurde. Und das ist Voraussetzung für den Verstoß nach 315c. Hätte interessiert in diesem Zusammenhang nicht

Leider nicht, denn sonst wär der bei mir mind. 15 Jahre eingewandert.
Die Todesstrafe hat er zwar nicht verdient, ein normales Leben aber auch nicht.

An Reue glaubt doch bei dem keiner - der bereut höchstens seinen Jaguar zu schrott gefahren zu haben.
Bei einem 20 Jährigen noch von Jugendstrafrecht gebrauch zu machen halte ich auch für absolut irre.

Es muss ihm ja wohl oder übel egal gewesen sein, was passieren kann, sonst hätte er nicht so aufs Gas getreten....

Bei sowas offensichtlichem frage ich mich jedes Mal, warum die Justiz damit mehr als einen Tag verschwendet

Er hat sie tot gefahren bei einem Rennen -> schuldig -> wissentlich in kauf genommen -> mord -> >18 Jahre -> 15 Jahre haft

ende

In folgendem Artikel ist es ganz gut erklärt: https://www.ruhr24.de/.../...ans-insta-lennestadt-nrw-zr-13813543.html

Wenn man also mit einem 34 PS Käfer mit 110 durch München fährt, müsste der Paragraf theoretisch Anwendung finden können 😁

Zitat:

Er hat sie tot gefahren bei einem Rennen -> schuldig -> wissentlich in kauf genommen -> mord -> >18 Jahre -> 15 Jahre haft
ende

Das fett markierte ist der Knackpunkt. Das muss nachgewiesen werden. Und so lange das nicht so ist, ist es kein Mord.

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. August 2020 um 13:50:10 Uhr:


Weil niemand konkret gefährdet wurde. Und das ist Voraussetzung für den Verstoß nach 315c. Hätte interessiert in diesem Zusammenhang nicht

Und warum ist der Fußgänger, an dem er vorbei gerast ist, nicht konkret gefährdet?

Zitat:

@Boppero schrieb am 28. August 2020 um 13:59:40 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 28. August 2020 um 13:50:10 Uhr:


Weil niemand konkret gefährdet wurde. Und das ist Voraussetzung für den Verstoß nach 315c. Hätte interessiert in diesem Zusammenhang nicht

Und warum ist der Fußgänger, an dem er vorbei gerast ist, nicht konkret gefährdet?

Musste der zur Seite springen oder ähnliches - Nein. Also nicht konkret gefährdet.
Die Gefährdung war maximal abstrakt. Der 315 c ist jedoch ein konkretes Gefährdungsdelikt.

Zitat:

@dodo32 schrieb am 28. August 2020 um 13:22:42 Uhr:



Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 28. August 2020 um 13:17:51 Uhr:


Bitte doch. So lang wie möglich weg mit dem und obendrein noch lebenslängliches Führerscheinverbot

Naja, für eine Sicherungsverwahrung braucht es triftige Gründe. Und nach meinem Kenntnisstand wurde die Führerscheine von beiden tatsächlich auf Lebenszeit eingezogen. Es ist überdies nicht Aufgabe des Staates Rache für die Allgemeinheit zu üben sondern Recht zu sprechen.

Kann der Führerschein echt auf Lebenzeit gesperrt werden? Oder lebenslänglich wie im Gefängnis 15 Jahre ?
Gibt es keine Möglichkeit trotzdem den Führerschein wider zu erlangen ?

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