Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?
Hallo,
Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:
Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.
Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...
341 Antworten
Ich zitiere mal aus dem Zeitungsbericht
Da der Porsche Taycan Turbo S maximal 260 km/h erreicht, sei die Differenz zu den tatsächlich gefahrenen 142 km/h zu groß. Das Verfahren wird demnach von der Staatsanwaltschaft Siegen eingestellt und an die Bußgeldstelle im Kreis Olpe abgegeben.
Was hat die Maximalgeschwindigkeit (260 km/h) des Wagens und die daraus resultierende Differenz zu den tats. gefahrenen 142 km/h überhaupt miteinander zu tun..?😕
Hätte der Wagen nur ne max. Höchstgeschwindigkeit von z.b. 210 km/h dann wären die gefahrenen 142 km/h weniger schlimm..?
Er wollte nicht die "höchstmögliche" Geschwindigkeit erzielen. Also zum Heizen im Zuständigkeitsbereich dieser Staatsanwaltschaft bleiben.
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Naja, die "höchstmögliche Geschwindigkeit" muß sich ja nicht zwangsläufig auf das Fahrzeug beziehen, sondern kann sich auch auf die Strecke und deren Beschaffenheit beziehen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. August 2020 um 22:43:48 Uhr:
Naja, die "höchstmögliche Geschwindigkeit" muß sich ja nicht zwangsläufig auf das Fahrzeug beziehen, sondern kann sich auch auf die Strecke und deren Beschaffenheit beziehen.
Würde bei dir und mir auch berücksichtigt, aber doch nicht bei einem "Prominenten". Wetten dass?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. August 2020 um 23:27:41 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 26. August 2020 um 22:43:48 Uhr:
Naja, die "höchstmögliche Geschwindigkeit" muß sich ja nicht zwangsläufig auf das Fahrzeug beziehen, sondern kann sich auch auf die Strecke und deren Beschaffenheit beziehen.Würde bei dir und mir auch berücksichtigt, aber doch nicht bei einem "Prominenten". Wetten dass?
Von welchen "Prominenten" ist dir das bereits bekannt?
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@bedra69 schrieb am 26. August 2020 um 22:35:22 Uhr:
Ich zitiere mal aus dem ZeitungsberichtDa der Porsche Taycan Turbo S maximal 260 km/h erreicht, sei die Differenz zu den tatsächlich gefahrenen 142 km/h zu groß. Das Verfahren wird demnach von der Staatsanwaltschaft Siegen eingestellt und an die Bußgeldstelle im Kreis Olpe abgegeben....
Mein Wagen ist bei 250 abgeregelt. Darf ich das dann auch oder muß man prominent sein?
Die zuständige Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen § 315d StGB eingestellt, was der Rechtslage entspricht und keine Überraschung war. Es bleibt eine Ordnungswidrigkeit, und das ist gut so. Das widerwärtige Hängt-ihn-höher-Geschrei war vergebens. Die vermeintliche Prominenz des Betroffenen hat ganz sicher nicht den Ausschlag gegeben. Im Gegenteil: Gerade bei Prominenten wird gerne versucht, ein Exempel zu statuieren. Die Rache des kleinen Mannes sozusagen. An dieser Stelle von mir noch ein herzliches Pfui äh Dankeschön an die Denunzianten.
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 27. August 2020 um 09:52:42 Uhr:
Das widerwärtige Hängt-ihn-höher-Geschrei war vergebens.
Ehrlich, wie kann man für solch vorbildliches Verhaltens auch noch eine Bestrafung fordern. Ist doch jeder schon mal mit 150 km/h durch ne Ortschaft gefahren. Ich seh da gar kein Problem...
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 27. August 2020 um 09:57:40 Uhr:
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 27. August 2020 um 09:52:42 Uhr:
Das widerwärtige Hängt-ihn-höher-Geschrei war vergebens.Ehrlich, wie kann man für solch vorbildliches Verhaltens auch noch eine Bestrafung fordern. Ist doch jeder schon mal mit 150 km/h durch ne Ortschaft gefahren. Ich seh da gar kein Problem...
Dafür hat der Gesetzgeber die Ordnungswidrigkeit erfunden. Bußgeld und Fahrverbot sind als Sanktionen genau richtig. Niemand wurde konkret gefährdet.
Ich weiß, dass das den rotgrünen Ideologen, die am liebsten die Todesstrafe für Raser fordern würden, sich daran aber durch ihre vordergründig pazifistische Haltung gehindert sehen, nicht gefällt.
Zitat:
Ich weiß, dass das den rotgrünen Ideologen, die am liebsten die Todesstrafe für Raser fordern würden, nicht gefällt.
Solch blöde, absolut realitätsfernen Rückschlüsse können nur aus dem Munde eines echten Extremisten kommen. 😉
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 27. August 2020 um 10:12:29 Uhr:
Zitat:
Ich weiß, dass das den rotgrünen Ideologen, die am liebsten die Todesstrafe für Raser fordern würden, nicht gefällt.
Solch blöde, absolut realitätsfernen Rückschlüsse können nur aus dem Munde eines echten Extremisten kommen. 😉
Na ja, seine Feindbilder muss man pflegen. Da bieten sich Unterstellungen und Übertreibungen geradezu an.
Zur Ausgangsfrage stellt sich doch parallel die Frage wie Fernsehsender Rennen auf öffentlichen Straßen durchführen, aufnehmen und entsprechend ausstrahlen. Sonntag Abends kommt hier immer eine entsprechende Sendung in der „Fahrzeugjournalisten“ auf der BAB mit dem Funkgerät Beschleunigungsorgien verabreden und sich „ohhh Allldrrr“ entsprechend äußern nachdem ihnen einer abgeht.
Auf Deutsch, Straßenrennen und elektronisches Gerät während der Fahrt benutzt... ( ergibt, Führerschein weg).
Gruß