Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?
Hallo,
Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.
Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.
Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?
Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:
Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.
Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...
341 Antworten
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 27. August 2020 um 10:03:40 Uhr:
Dafür hat der Gesetzgeber die Ordnungswidrigkeit erfunden. Bußgeld und Fahrverbot sind als Sanktionen genau richtig.
Der Gesetzgeber hat bisher nicht an den Fall gedacht, dass ein zum Führen eines KfZ offenbar vollkommen ungeeigneter Mensch mit 300% der zHG durch eine Ortschaft brettern würde. Soviel Rücksichtslosigkeit wurde den KfZ-Fahrern bisher nicht zugetraut.
Es gibt derzeit keinen Straftatbestand, der das hier gezeigte Verhalten abdeckt. Nur aus diesem Grunde wird es eine OWi.
Fahrverbot ist zum Glück nicht die härteste mögliche Sanktion. Der Einzug der Fahrerlaubnis ist möglich und wäre hierfür angemessen. Ob er mit seiner Einstellung jemals eine MPU bestünde darf bezweifelt werden
Immer daran denken, wir reden hier nicht von 20km/h zuviel oder gar 50km/h zuviel... Es geht um fast 100km/h zuviel also 200% Überschreitung.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. August 2020 um 11:57:41 Uhr:
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 27. August 2020 um 10:03:40 Uhr:
Dafür hat der Gesetzgeber die Ordnungswidrigkeit erfunden. Bußgeld und Fahrverbot sind als Sanktionen genau richtig.Der Gesetzgeber hat bisher nicht an den Fall gedacht, dass ein zum Führen eines KfZ offenbar vollkommen ungeeigneter Mensch mit 300% der zHG durch eine Ortschaft brettern würde. Soviel Rücksichtslosigkeit wurde den KfZ-Fahrern bisher nicht zugetraut.
Es gibt derzeit keinen Straftatbestand, der das hier gezeigte Verhalten abdeckt. Nur aus diesem Grunde wird es eine OWi.Fahrverbot ist zum Glück nicht die härteste mögliche Sanktion. Der Einzug der Fahrerlaubnis ist möglich und wäre hierfür angemessen. Ob er mit seiner Einstellung jemals eine MPU bestünde darf bezweifelt werden
Immer daran denken, wir reden hier nicht von 20km/h zuviel oder gar 50km/h zuviel... Es geht um fast 100km/h zuviel also 200% Überschreitung.
Umso dankbarer wird der Gesetzgeber für die Existenz dieses Forums sein. Ich vermute mal, dass man sich irgendwann hier offiziell bedanken und seine Informationen nur noch aus diesem Forum und aus den professionellen Tips der User ziehen wird. Dann kann nichts mehr passieren und alles wird gut😁.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. August 2020 um 11:57:41 Uhr:
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 27. August 2020 um 10:03:40 Uhr:
Dafür hat der Gesetzgeber die Ordnungswidrigkeit erfunden. Bußgeld und Fahrverbot sind als Sanktionen genau richtig.Der Gesetzgeber hat bisher nicht an den Fall gedacht, dass ein zum Führen eines KfZ offenbar vollkommen ungeeigneter Mensch mit 300% der zHG durch eine Ortschaft brettern würde.
Immer daran denken, wir reden hier nicht von 20km/h zuviel oder gar 50km/h zuviel... Es geht um fast 100km/h zuviel also 200% Überschreitung.
Ja was denn nun. Die reißerischen 300% oder doch nur 200%😁
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. Aug. 2020 um 08:24:02 Uhr:
@PeterBH schrieb am 26. August 2020 um 23:27:41 Uhr:@Drahkke schrieb am 26. August 2020 um 22:43:48 Uhr:
Naja, die "höchstmögliche Geschwindigkeit" muß sich ja nicht zwangsläufig auf das Fahrzeug beziehen, sondern kann sich auch auf die Strecke und deren Beschaffenheit beziehen.Würde bei dir und mir auch berücksichtigt, aber doch nicht bei einem "Prominenten". Wetten dass?
Von welchen "Prominenten" ist dir das bereits bekannt?
Grüße vom Ostelch
Musst mal hier ab Mitte der Seite lesen:
https://www.24auto.de/.../...ts-verfahren-porsche-taycan-90007421.html
Jedem User hier würde daraufhin geraten werden keine Fahrzeuge mehr im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Einsicht sieht anders aus. Stattdessen gibt es noch einen Aufruf zu schnell zu fahren:
https://m.youtube.com/watch?v=CWIxEMaOOEg
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Zitat:
@MPSDriver schrieb am 27. August 2020 um 10:03:40 Uhr:
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 27. August 2020 um 09:57:40 Uhr:
Ehrlich, wie kann man für solch vorbildliches Verhaltens auch noch eine Bestrafung fordern. Ist doch jeder schon mal mit 150 km/h durch ne Ortschaft gefahren. Ich seh da gar kein Problem...
Dafür hat der Gesetzgeber die Ordnungswidrigkeit erfunden. Bußgeld und Fahrverbot sind als Sanktionen genau richtig. Niemand wurde konkret gefährdet.
Ich weiß, dass das den rotgrünen Ideologen, die am liebsten die Todesstrafe für Raser fordern würden, sich daran aber durch ihre vordergründig pazifistische Haltung gehindert sehen, nicht gefällt.
Vielleicht kannst du deine Fanboy-Brille mal absetzen und neutral das passierte kommentieren. Hättest du genauso kommentiert, wenn der Fahrer nicht prominent gewesen wäre? Schätze nicht.
Kurze Frage zwischendurch also es ist nur das "Straßenrennen" vom Tisch aber Punkte und Bußgeld bzw Fahrverbot noch nicht oder?
Zitat:
@ktown schrieb am 27. August 2020 um 13:21:06 Uhr:
Ja was denn nun. Die reißerischen 300% oder doch nur 200%😁Zitat:
@WeissNicht schrieb am 27. August 2020 um 11:57:41 Uhr:
Der Gesetzgeber hat bisher nicht an den Fall gedacht, dass ein zum Führen eines KfZ offenbar vollkommen ungeeigneter Mensch mit 300% der zHG durch eine Ortschaft brettern würde.
Immer daran denken, wir reden hier nicht von 20km/h zuviel oder gar 50km/h zuviel... Es geht um fast 100km/h zuviel also 200% Überschreitung.
Beides ist richtig. Einfach mal nachrechnen.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 27. August 2020 um 15:34:43 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 27. August 2020 um 13:21:06 Uhr:
Ja was denn nun. Die reißerischen 300% oder doch nur 200%😁Beides ist richtig. Einfach mal nachrechnen.
Könnten Sie mir mal verrechnen. Ich scheine zu blöd dafür zu sein.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. August 2020 um 17:32:50 Uhr:
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 27. August 2020 um 15:34:43 Uhr:
Beides ist richtig. Einfach mal nachrechnen.
Könnten Sie mir mal verrechnen. Ich scheine zu blöd dafür zu sein.
Ich hoffe, ich darf auch antworten. Seine Berechnungsgrundlage ist 50 Km/H entspricht 100%. 150 Km/h entspricht 300%. Nur 300% von was? Also mathematisch nicht korrekt. Die Überschreitung um 200% passt. 200% von 50 sind nun mal 100 was in Summe 150 ergibt.
Er schreibt, die tatsächliche Geschwindigkeit (hier 150) waren 300 % der zHG ,also der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
150 kmh sind das 3fache der zHg von 50 km/h. Also 300 % von 50.
Die Überschreitung dieser 50 km/h beträgt 100 kmh. Also um 200 %, das 2fache überschritten worden.
Effektiv Geschwindigkeit : 3x50 kmh.
Überschritten um : 2x 50 kmh.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 27. August 2020 um 19:02:22 Uhr:
Er schreibt, die tatsächliche Geschwindigkeit (hier 150) waren 300 % der zHG ,also der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.150 kmh sind das 3fache der zHg von 50 km/h. Also 300 % von 50.
Die Überschreitung dieser 50 km/h beträgt 100 kmh. Also um 200 %, das 2fache überschritten worden.Effektiv Geschwindigkeit : 3x50 kmh.
Überschritten um : 2x 50 kmh.
Mea Culpa. Da lag ich nicht richtig,
Zitat:
@BK30nP schrieb am 27. August 2020 um 14:59:58 Uhr:
Kurze Frage zwischendurch also es ist nur das "Straßenrennen" vom Tisch aber Punkte und Bußgeld bzw Fahrverbot noch nicht oder?
Korrekt.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 27. August 2020 um 20:09:18 Uhr:
Zitat:
@BK30nP schrieb am 27. August 2020 um 14:59:58 Uhr:
Kurze Frage zwischendurch also es ist nur das "Straßenrennen" vom Tisch aber Punkte und Bußgeld bzw Fahrverbot noch nicht oder?
Korrekt.
Eine MPU könnte die Behörde bei der Gelegenheit auch gleich anordnen, unabhängig davon, ob das Flensburger Konto voll ist, denn Anhaltspunkte, die den Verdacht der charakterlichen Nichteignung zum Führen eines Kfz begründen, dürfte nicht allzu schwer zu finden sein.
Zitat:
@CV626 schrieb am 27. Aug. 2020 um 20:12:07 Uhr:
Eine MPU könnte die Behörde bei der Gelegenheit auch gleich anordnen, unabhängig davon, ob das Flensburger Konto voll ist, denn Anhaltspunkte, die den Verdacht der charakterlichen Nichteignung zum Führen eines Kfz begründen, dürfte nicht allzu schwer zu finden sein.
Dazu reicht vielleicht der von mir bereits vorhin gepostete Link:
https://m.youtube.com/watch?v=CWIxEMaOOEg
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 27. August 2020 um 09:57:40 Uhr:
Ist doch jeder schon mal mit 150 km/h durch ne Ortschaft gefahren.
150 km/h nicht, sondern „nur“ 100 km/h hingegen schon (war aber ungefährlich). Ich wurde sogar von der Polizei angehalten.
Das ist einmal passiert und das Ganze ist aber sehr viele Jahre her. Ich bin jetzt älter und wesentlich vernünftiger. 🙂
Gruß
Uwe