STRAFBEFEHL wegen angebl. Kennzeichenmißbrauch mit Händlerkennzeichen wegen angebl.privater Nutzung
Hallo,
am 12.Mai 2020 wurde mir an die deutsche Adresse meiner Freundin ein Strafbefehl zugestellt, indem mir vorgeworfen wird, ich wäre angeblich mit einem Auto seit Sommer 2019 mit Händlerkennzeichen rumgefahren, was aber nicht stimmt.
Tatsächlich war ich am 07.Februar 2020 mit dem Auto unterwegs, und wurde von der Polizei angehalten.
Die Papiere wurden kontrolliert, und die Kennzeichen beschlagnahmt, nachdem ich einer Sicherstellung ausdrücklich widersprochen habe.
Ich muß dazu sagen, dass das Auto für den Export nach Tschechien bestimmt war, und ich genau einen Tag zuvor am 06.Februar 2020 einen Ölwechsel bei ATU habe durchführen lassen, und dazu auch mit den Händlerkennzeichen nach ATU gefahren bin.
Ich bekam auch eine ordentliche Rechnung mit VIN-Number aber leider wurde das Händlerkennzeichen nicht mit auf die Rechnung geschrieben.
Am 07.Februar 2020 wollte ich mit dem Auto wieder zum Autoersatzteilemarkt mit angeschlossener Werkstatt, und da hatte mich die Polizei angehalten mit dem Vorwurf, ich würde angeblich eine private Einkaufsfahrt vornehmen.
Wie kann man nun den Strafbefehl am besten entkräften?
Beste Antwort im Thema
Marcusko aka Greenhorn.3.1.80 ist deutscher Staatsbürger, steht im Strafbefehl. Er ist in Deutschland mit tschechischen Kennzeichen, die er sich für das Fahrzeug besorgt hat, gefahren. Unabhängig davon, ob das in Tschechien so zulässig ist, ist es in Deutschland eine verbotene Fernzulassung und die Nutzung der ausländischen Kennzeichen ist Kennzeichenmißbrauch. Er hätte sich für die Fahrten in Deutschland ein normales Kurzzeitkennzeichen oder ein Exportkennzeichen besorgen müssen. Er kann sich hier noch so oft unter neuem Namen anmelden, die Rechtslage ändert sich nicht. Was sich ändern könnte, ist die Höhe der Tagessätze wenn er Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt und das Gericht seine tatsächliche Einkommenssituation näher prüft. Ob er dann mit 15€/Tag wegkommt, wird sich zeigen müssen.
Grüße vom Ostelch
83 Antworten
Zitat:
@Torsten-82 schrieb am 15. Mai 2020 um 15:40:29 Uhr:
Wäre ich der TE, so würde ich die gemachten 5 Fotos an die Staatsanwaltschaft schicken mit dem Vermerk, dass öfters ausländische Händlerkennzeichen in Deutschland fahren, und schon ist die Staatsanwaltschaft im "Zugzwang", denn die müßen es ja bearbeiten, und zu einem Ergebnis kommen.
Stellt die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren ein, so würde ich das für mein eigenes Verfahren vorbringen nach dem Motto: Das Verfahren mit dem grünen CZ Kennzeichen am Anhänger habt Ihr eingestellt, warum?
Und genau diese Begründung würde ich dann als Verteidigung vorbringen.
Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Fahren fünf Autos vor dir über die rote Ampel, du als sechster und der siebte ist ein Streifenwagen und hält dich an, wirkt es sich auch nicht zu deinen Gunsten aus, dass die fünf anderen vor dir nicht belangt worden sind...
Zitat:
@Torsten-82 schrieb am 15. Mai 2020 um 15:40:29 Uhr:
Wäre ich der TE, so würde ich die gemachten 5 Fotos an die Staatsanwaltschaft schicken mit dem Vermerk, dass öfters ausländische Händlerkennzeichen in Deutschland fahren, und schon ist die Staatsanwaltschaft im "Zugzwang", denn die müßen es ja bearbeiten, und zu einem Ergebnis kommen.
Ich sehe schon den Angstschweiß der Staatsanwaltschaft vor mir...
"Verdammt, jetzt hat er uns. Wir sind im Zugzwang 🙂. Wer hat ihm nur verraten, dass wir vor einer Anklageerhebung verpflichtet sind, sämtliche durch den Beschuldigten angezeigten Straftaten vollständig aufzuklären? Wenn das die Runde macht, können wir einpacken"
Auf den Bildern ist - jedenfalls nicht mit meinen Mitteln - nicht erkennbar, wo sich die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung befunden haben. Deswegen begründen diese keinen Verdacht einer Straftat.
Ganz abgesehen davon, dass - wie von den anderen Usern bereits dargestellt - der Verweis auf gleichartige Vergehen Anderer dem Beschuldigten wohl kaum hilft.
Zitat:
@ixtra schrieb am 15. Mai 2020 um 18:28:01 Uhr:
Ganz abgesehen davon, dass - wie von den anderen Usern bereits dargestellt - der Verweis auf gleichartige Vergehen Anderer dem Beschuldigten wohl kaum hilft.
Das hat schon früher in der Schule nie geklappt.
"Mamaaa...über die Hälfte der Klasse hat auch eine 4 oder 5!"
Zitat:
@zille1976 schrieb am 15. Mai 2020 um 18:52:54 Uhr:
Das hat schon früher in der Schule nie geklappt."Mamaaa...über die Hälfte der Klasse hat auch eine 4 oder 5!"
Wobei das da ja noch wenigstens etwas Sinn hatte, da damit ja die besondere Anforderung einer Klausur dargestellt werden konnte.
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Zitat:
@ixtra schrieb am 15. Mai 2020 um 19:10:00 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 15. Mai 2020 um 18:52:54 Uhr:
Das hat schon früher in der Schule nie geklappt."Mamaaa...über die Hälfte der Klasse hat auch eine 4 oder 5!"
Wobei das da ja noch wenigstens etwas Sinn hatte, da damit ja die besondere Anforderung einer Klausur dargestellt werden konnte.
Wenn es da nicht diesen kontraproduktiven "Notenspiegel" unter der eigenen Arbeit gegeben hätte.😉
Grüße vom Ostelch
Die Bilder würde ich lieber nicht der Staatsanwaltschaft übergeben...eindeutig vom Fahrersitz aus während der Fahrt geschossen. 😰
Zitat:
@schlambambomil schrieb am 15. Mai 2020 um 19:17:36 Uhr:
Die Bilder würde ich lieber nicht der Staatsanwaltschaft übergeben...eindeutig vom Fahrersitz aus während der Fahrt geschossen. 😰
da habe ich auch ein paar Fotos - dass das Andere auch machen! - somit ist es zumindest teilweise legal!
(oder irre ich!??)
Zitat:
@ixtra schrieb am 15. Mai 2020 um 18:28:01 Uhr:
"Verdammt, jetzt hat er uns. Wir sind im Zugzwang 🙂. Wer hat ihm nur verraten, dass wir vor einer Anklageerhebung verpflichtet sind, sämtliche durch den Beschuldigten angezeigten Straftaten vollständig aufzuklären? Wenn das die Runde macht, können wir einpacken"
Köstlich!! 🙂
Zitat:
@Dr.Rgne schrieb am 18. Mai 2020 um 10:45:07 Uhr:
https://www.flvbw.de/.../...usland-geht-das-mit-rotem-kennzeichen.html
Jau, und dafür haben wir Europa, Reisefreiheit und Schengen.
Moment, für die Inanspruchnahme von Werkverträgen in der Fleischindustrie reicht es, aber nicht um Fahrzeuge innerhalb Europas von einem Land in das andere zu überführen.
Auch wenn ich wahrscheinlich nie das Problem haben werde, Fahrzeuge innerhalb Europas zu überführen, so finde ich die komplizierte Regelung, dass man an/nach der Grenze die Kennzeichen umstecken muss, reichlich daneben. Der Amtsschimmel lässt grüßen. Warum kann man sich da nicht europäisch einigen?
Man muss aber sagen, dass hier der deutsche Amtsschimmel und seine Angst hoheitliche Aufgaben zu verlieren, der auslösende Faktor war. Weiterhin ist es auch Deutschland das den derzeitigen Prozess, zur Vereinfachung der Maßnahme, blockiert.
Zitat:
@ktown schrieb am 20. Mai 2020 um 11:38:16 Uhr:
Man muss aber sagen, dass hier der deutsche Amtsschimmel und seine Angst hoheitliche Aufgaben zu verlieren, der auslösende Faktor war. Weiterhin ist es auch Deutschland das den derzeitigen Prozess, zur Vereinfachung der Maßnahme, blockiert.
Was heißt das im Klartext? Welchen Prozess für Vereinfachungen blockiert Deutschland derzeit?
Grüße vom Ostelch
Die EU will die Möglichkeit der Nutzung von Überführungskennzeichen innerhalb der EU vereinfachen. Dies wird jedoch von der Bundesrepublik Deutschland blockiert. Habe jetzt auf die Schnelle leider derzeit nur dieses Dokument vom ADAC hierzu gefunden.
Vor bestimmt 15-20 Jahren habe ich im Nebenjob Autos für einen Gebrauchtwagenhändler überführt, ganz normal mit den roten 06er-Kennzeichen.
Gelegentlich waren wir auch im benachbarten Frankreich und haben dort gekaufte Autos abgeholt - ebenfalls mit deutschem 06er-Kennzeichen. Gab nie irgendwelche Probleme, und soweit ich weiß, war das auch erlaubt oder wurde zumindest toleriert.
Wieso gibt es umgekehrt mit ausländischen Händlerkennzeichen in D Probleme?
Wobei man natürlich dazusagen muss: Wir haben die Kennzeichen tatsächlich nur und ausschließlich zur Überführung der Fahrzeuge genutzt - Kennzeichen anschrauben und sofort auf die Autobahn Richtung deutsche Grenze. Nicht für Werkstattfahrten und auch sonst für keine Fahrten, wo man im Entferntesten vermuten könnte, dass es keine Überführungsfahrt war.
Zitat:
@CV626 schrieb am 20. Mai 2020 um 13:10:13 Uhr:
Vor bestimmt 15-20 Jahren habe ich im Nebenjob Autos für einen Gebrauchtwagenhändler überführt, ganz normal mit den roten 06er-Kennzeichen.Gelegentlich waren wir auch im benachbarten Frankreich und haben dort gekaufte Autos abgeholt - ebenfalls mit deutschem 06er-Kennzeichen. Gab nie irgendwelche Probleme, und soweit ich weiß, war das auch erlaubt oder wurde zumindest toleriert.
Wieso gibt es umgekehrt mit ausländischen Händlerkennzeichen in D Probleme?
Ich kenne weder die aktuelle noch die damalige Gesetzeslage in Frankreich dazu. In Deutschland gab es eben eine Gesetzesänderung.