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STRAFBEFEHL wegen angebl. Kennzeichenmißbrauch mit Händlerkennzeichen wegen angebl.privater Nutzung

Themenstarteram 14. Mai 2020 um 16:52

Hallo,

am 12.Mai 2020 wurde mir an die deutsche Adresse meiner Freundin ein Strafbefehl zugestellt, indem mir vorgeworfen wird, ich wäre angeblich mit einem Auto seit Sommer 2019 mit Händlerkennzeichen rumgefahren, was aber nicht stimmt.

Tatsächlich war ich am 07.Februar 2020 mit dem Auto unterwegs, und wurde von der Polizei angehalten.

Die Papiere wurden kontrolliert, und die Kennzeichen beschlagnahmt, nachdem ich einer Sicherstellung ausdrücklich widersprochen habe.

Ich muß dazu sagen, dass das Auto für den Export nach Tschechien bestimmt war, und ich genau einen Tag zuvor am 06.Februar 2020 einen Ölwechsel bei ATU habe durchführen lassen, und dazu auch mit den Händlerkennzeichen nach ATU gefahren bin.

Ich bekam auch eine ordentliche Rechnung mit VIN-Number aber leider wurde das Händlerkennzeichen nicht mit auf die Rechnung geschrieben.

Am 07.Februar 2020 wollte ich mit dem Auto wieder zum Autoersatzteilemarkt mit angeschlossener Werkstatt, und da hatte mich die Polizei angehalten mit dem Vorwurf, ich würde angeblich eine private Einkaufsfahrt vornehmen.

Wie kann man nun den Strafbefehl am besten entkräften?

Beste Antwort im Thema

Marcusko aka Greenhorn.3.1.80 ist deutscher Staatsbürger, steht im Strafbefehl. Er ist in Deutschland mit tschechischen Kennzeichen, die er sich für das Fahrzeug besorgt hat, gefahren. Unabhängig davon, ob das in Tschechien so zulässig ist, ist es in Deutschland eine verbotene Fernzulassung und die Nutzung der ausländischen Kennzeichen ist Kennzeichenmißbrauch. Er hätte sich für die Fahrten in Deutschland ein normales Kurzzeitkennzeichen oder ein Exportkennzeichen besorgen müssen. Er kann sich hier noch so oft unter neuem Namen anmelden, die Rechtslage ändert sich nicht. Was sich ändern könnte, ist die Höhe der Tagessätze wenn er Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt und das Gericht seine tatsächliche Einkommenssituation näher prüft. Ob er dann mit 15€/Tag wegkommt, wird sich zeigen müssen.

 

Grüße vom Ostelch

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Spontan seh ich das genauso wie die Polizei. Für Ersatzteilbesorgungen musst du schon ein richtig angemeldetes Fahrzeug nehmen und nicht eins mit Händlerkennzeichen, das ist nicht im Sinne des Erfinders.

Und warum sagen die, seit Sommer 2019? Da muss es doch noch etwas geben, was du hier nicht erzählt hast? Das sagen die Polizisten doch nicht einfach so, vielleicht gab es einen anonymen Hinweis?

Themenstarteram 14. Mai 2020 um 17:09

Zitat:

@Bulwey schrieb am 14. Mai 2020 um 19:04:44 Uhr:

Spontan seh ich das genauso wie die Polizei. Für Ersatzteilbesorgungen musst du schon ein richtig angemeldetes Fahrzeug nehmen und nicht ein abgemeldetes mit Händlerkennzeichen, das ist nicht im Sinne des Erfinders.

Ich war ja zum Autoersatzteilemerkt mit ANGESCHLOSSENER WERKSTATT !! gefahren, weil es auch dort in Werkstatt kurz vorstellen wollte, damit die mir sagen, was genau am Auto kaputt ist, und welches Ersatzteil ich genau kaufen muß.

Zitat:

 

Und warum sagen die, seit Sommer 2019? Da muss es doch noch etwas geben, was du hier nicht erzählt hast? Das sagen die Polizisten doch nicht einfach so, vielleicht gab es einen anonymen Hinweis?

Die hatten mich gefragt, weit wann genau ich die grünen tschechischen Händlerkennzeichen habe, und da hatte ich wahrheitsgemäß Sommer 2019 geantwortet.

Hallo. Du hattest doch vor einigen Wochen oder Monaten schonmal einen Thread hier zu diesem Vorfall eröffnet.

Wo finde ich den wieder?

Und kannst Du nicht in dem einfach weiterschreiben?

Oder wurde der geschlossen?

Edit: Ach so...hast nen neuen Account erstellt.

Wieso das denn? Hat man Dich gesperrt?

Das sind Überführungskennzeichen und keine deutschen Kurzzeitkennzeichen. Daher sind mEn nur Fahrten zur Überführung ins Ausland erlaubt, aber eben gerade keine Fahrten zur Werkstatt o.ä. Wobei selbst das eigentlich nicht zulässig ist und man diese Kennzeichen erst an der Grenze montieren dürfte.

 

Und wieso hattest du die Kennzeichen seit letztem Sommer? Und wozu und vor allem woher? Bist du Händler aus Tschechien? Hast du einen Wohnsitz in Tschechien? Und wie lange bist du schon mit diesen Kennzeichen hier gefahren?

 

Edit: hier die Vorgeschichte, nur war damals nie von tschechischen Kennzeichen die Rede und der TE hat sich schon dort konsequent allen Fragen verweigert...

https://www.motor-talk.de/.../...eile-markt-gefahren-t6820191.html?...

Du hast Mist gebaut, nun steh dazu.

Rechtsberatung findet hier nicht statt, darf hier nicht statt finden.

Vielleicht läßt Du auch Deine Großschreibweise sein, denn das bedeutet anschreien und wird als sehr unhöflich und aufdringlich gewertet.

@Mopedmongo, wie immer sehr aufmerksam. Daumen hoch

Also Marcusko:

Du hast offenbar einen Fehler gemacht und musst dafür zahlen.

Du kannst auch nur gegen die Höhe der Strafe alleine Widerspruch einlegen.

Falls die Dir zu hoch vorkommt.

Musst halt Deine Vermögensverhältnisse angeben und wenn das der Behörde plausibel erscheint, bekommst Du einen reduzierten Strafbefehl.

Wenn Du den ganzen Vorgang abstreitest wirst Du einen Anwalt benötigen.

Zitat:

@Marcusko schrieb am 14. Mai 2020 um 19:09:13 Uhr:

Die hatten mich gefragt, weit wann genau ich die grünen tschechischen Händlerkennzeichen habe, und da hatte ich wahrheitsgemäß Sommer 2019 geantwortet.

Somit hast du dich selbst belastet... Vielleicht hast du nebenbei noch mehr gequasselt, von dem du nichts mehr weißt... Da kann dir jetzt nur noch ein Anwalt helfen, um Akteneinsicht zu bekommen.

Oder du zahlst die 750 Euro und das Thema ist vergessen.

Also der Tagessatz ist ja mit 15 € schon sehr niedrig.

Da hattest Du wohl schon angegeben quasi keinerlei Einkünfte zu haben?

Ob das noch weiter zu drücken geht...

Ich finde 750€ noch ganz Human.

Vielleicht doch einfach zahlen und abhaken?

@derBeste44

ich les halt viel und gern hier mit und gewisse Threads bleiben im Gedächtnis. :)

Was soll man da diskutieren.

Du bist mit tschechischen Kennzeichen in Deutschland rumgefahren. Hast Du einen tschechischen Wohnsitz?

Wenn nicht, was soll der Quatsch?

War der Wagen gültig versichert? Wahrscheinlich nicht.

Da sind doch 50 Tagessätze echt zu milde.

 

Warum berufst Du dich auf Händlerkennzeichen? Erstens dürften die in Deutschland nicht gültig sein und außerdem ist man bei 15 Euro Tagessatz kein Händler, sondern maximal Langzeitarbeitslos.

Zitat:

@Marcusko schrieb am 14. Mai 2020 um 18:52:40 Uhr:

Ich muß dazu sagen, dass das Auto für den Export nach Tschechien bestimmt war...

Du wolltest das Fahrzeug von Deutschland mit tschechischen Händlerkennzeichen nach Tschechien exportieren? :confused: :eek:

Zitat:

@Marcusko schrieb am 14. Mai 2020 um 18:52:40 Uhr:

.....Wie kann man nun den Strafbefehl am besten entkräften?

Mit einem Fachanwalt würde ich annehmen.

Wie soll der gegen den Strafbefehl argumentieren? :confused:

Lustig, lustig. Erstmal Widerspruch einlegen. :-)

Dann kommt auch noch raus, dass das ganze auch Steuerhinterziehung ist, weil keine KFZ Steuer entrichtet wurde.

Dann sagt der TE: Aber ich bin Händler und wollte das Auto nach Tschechien verkaufen. Dann gibts vielleicht noch was wegen Schwarzarbeit oder wegen fehlender Umsatzsteuermeldungen oder fehlender Gewerbeanmeldung. Die Arbeitsagentur kürzt dann das Hartz IV.

Zwischenzeitlich wird die Strafe auf 180 Tagessätze erhöht. Es kommen aber noch Anwaltskosten und Gerichtskosten dazu.

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