Strafbar bei Missachtung der maximalen Reifengröße?
Salve zusammen!
Ich hoffe ich habe nichts übersehen- die SuFu hat Nichts ausgespuckt.
Meine Frage: wenn in meiner Zulassungsbescheinigung nur Reifen,bzw. Felgen bis zu einer Größe von 225/45 R17, 7x17 ET51 vermerkt sind, kann ich dann auch VW- Felgen mit einer Größe von 225/40 R18, 7,5x18 ET48 draufziehen oder hat das rechtliche Konsequenzen? Bzw. gibt es einen Garantieverfall oder muss ich eine Einzelabnahme veranlassen?
Vielleicht denke ich da etwas zu umständlich, aber die richtig schönen Felgen von VW gibts nur ab 18 Zoll- leider ;-) .
Ich danke Euch vorab für eure Hilfe!
Grüße,
Fabi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
sorry, aber das ist ne uralte Räuberpistole, die immer wieder gerne aufgeführt wird, um Leute anzustacheln😉 Warum? Ein Rad welches eingtragungsfähig ist bzw. auf dem gleichen Fahrzeug käuflich erwerbbar ist, passt auch dementsprechend - egal ob eingetragen oder nicht. Es kann lediglich eine Ordnungsstrafe wegen der fehlenden Eintragung erfolgen.
Das ist keine uralte Räuberpistole und es liegt mir auch völlig fern hier jemanden aufzustacheln.
Dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt ist eine Tatsache über die wir hier nicht diskutieren brauchen. Ich habe bewusst keine Aussage darüber gemacht, welche Folgen das haben wird, sondern nur von "eventuell", "theoretisch" und "im schlimmsten Fall" gesprochen. Da ich kein Jurist bin, und auch niemand mit Sicherheit sagen kann, wie ein Richter entscheiden würde habe ich lediglich zu bedenken gegeben, dass man wegen einer schicken Felge nicht dieses Risiko eingehen sollte.
Ich an deiner Stelle würde von so einer Aussage, wie du sie gemacht hast, lieber Abstand nehmen. Warum sollte er denn ein Rad, welches eintragungsfähig ist, nicht einfach eintragen um sich eventuellen Ärger zu ersparen? So viel Vernunft setze ich bei jedem, der ein Kfz führt eigentlich voraus.
13 Antworten
In der Zulassungsbescheinigung wird nur noch eine Reifen/Felgenkombination eingetragen.
Zu Deinem Fahrzeug gab es aber einen Zettel (meist im Bordbuch,), in der alle von VW freigegeben Kombinationen aufgeführt sind. Dies ist auch der Nachweis für die Ordnungsbehörde, dass du di entsprechenden Räder fahren darfst. Was dort nicht drin steht, bedarf einer Einzelabnahme
Der Zettel heisst vermutlich EU-Übereinstimmungserklärung...
Die 18" sind aber dort wohl nicht aufgeführt und dürfen dann auch nicht gefahren werden
Betriebserlaubniss ist dann erloschen.Eingetragen sind sie beim GTI
Bei meinem sind auch nur die 17" aufgeführt
Die Räder können aber eingetragen werden.Da war aber irgendetwas mit Sturz an der HA ändern
Zitat:
Original geschrieben von Tappi 64
Der Zettel heisst vermutlich EU-Übereinstimmungserklärung...
Danke, kam grad net mehr auf den Namen.
Davon abgesehen, dass die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges erlischt, erlischt auch noch der Versicherungsschutz. Das kann dich im Zweifelsfall runieren.
Also lieber schön ordentlich eintragen lassen.
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Danke für die vielen, schnellen Antworten- das heißt also eine Eintragung ist möglich, kann aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, z.B. Veränderung des Sturzes an der HA?
Zitat:
Original geschrieben von illStyle
Davon abgesehen, dass die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges erlischt, erlischt auch noch der Versicherungsschutz. Das kann dich im Zweifelsfall runieren.
Das stimmt zum Teil. Im Zweifelsfall wird aber vom Gericht durchaus geprüft, ob die unzulässige Modifikation überhaupt einen Einfluss auf den Schaden hatte. Da kann man durchaus argumentieren, dass eine ab Werk optional bestellbare Felge nicht so problematisch ist.
Ich möchte damit keinesfalls ausdrücken, dass man sich die Eintragung sparen kann - nur, dass die Sache im Ernstfall nicht ganz so schwarz/weiß betrachtet wird, wie die Versicherungen es vielleicht gerne hätte.
@fabi0710: VW macht bestimmte Auflagen. Wenn du aber mit einer Traglastbescheinigung zu TÜV/Dekra fährst und eine Einzelabnahme machen lässt, dann entscheidet der Prüfer anhand der Situation am Fahrzeug und es ist ggf. nicht nötig die Modifikationen durchzuführen.
vg, Johannes
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Das stimmt zum Teil. Im Zweifelsfall wird aber vom Gericht durchaus geprüft, ob die unzulässige Modifikation überhaupt einen Einfluss auf den Schaden hatte. Da kann man durchaus argumentieren, dass eine ab Werk optional bestellbare Felge nicht so problematisch ist.Ich möchte damit keinesfalls ausdrücken, dass man sich die Eintragung sparen kann - nur, dass die Sache im Ernstfall nicht ganz so schwarz/weiß betrachtet wird, wie die Versicherungen es vielleicht gerne hätte.
Ja, das ist völlig richtig. Aber alleine weil theoretisch die Möglichkeit besteht, dass ein Gericht zu seinen Ungunsten entscheided bzw. im schlimmsten Fall langwierige Gerichtsverfahren geführt werden müssten, um aus so einer Sache rauszukommen sollte er das aus Gründen der Vernunft unbedingt eintragen lassen.
Aber da sind wir ja sowieso einer Meinung und für ihn stellt sich die Frage denke ich auch gar nicht mehr 😉.
Zitat:
Original geschrieben von fabi0710
Meine Frage: wenn in meiner Zulassungsbescheinigung nur Reifen,bzw. Felgen bis zu einer Größe von 225/45 R17, 7x17 ET51 vermerkt sind, kann ich dann auch VW- Felgen mit einer Größe von 225/40 R18, 7,5x18 ET48 draufziehen oder hat das rechtliche Konsequenzen? Bzw. gibt es einen Garantieverfall oder muss ich eine Einzelabnahme veranlassen?
zunächst mal solltest Du Dir darüber klar werden, was ein Reifen, was eine Felge und was ein Rad ist😉
Zitat:
Original geschrieben von illStyle
Ja, das ist völlig richtig. Aber alleine weil theoretisch die Möglichkeit besteht, dass ein Gericht zu seinen Ungunsten entscheided bzw. im schlimmsten Fall langwierige Gerichtsverfahren geführt werden müssten, um aus so einer Sache rauszukommen sollte er das aus Gründen der Vernunft unbedingt eintragen lassen.Aber da sind wir ja sowieso einer Meinung und für ihn stellt sich die Frage denke ich auch gar nicht mehr 😉.
sorry, aber das ist ne uralte Räuberpistole, die immer wieder gerne aufgeführt wird, um Leute anzustacheln😉 Warum? Ein Rad welches eingtragungsfähig ist bzw. auf dem gleichen Fahrzeug käuflich erwerbbar ist, passt auch dementsprechend - egal ob eingetragen oder nicht. Es kann lediglich eine Ordnungsstrafe wegen der fehlenden Eintragung erfolgen.
Zitat:
Ein Rad welches eingtragungsfähig ist bzw. auf dem gleichen Fahrzeug käuflich erwerbbar ist, passt auch dementsprechend - egal ob eingetragen oder nicht.
18-Zöller gibt's bei VW aber nur in verbindung mit Sportfahrwerk und Sturzänderung an der Hinterachse.
Zitat:
Original geschrieben von fabi0710
Danke für die vielen, schnellen Antworten- das heißt also eine Eintragung ist möglich, kann aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, z.B. Veränderung des Sturzes an der HA?
Ich würde eh völlig drauf verzichten! Die 18- und sogar die 17-Zöller machen einen Heidenlärm, weil das Fahrwerk nicht dementsprechend ausgelegt und/oder gedämmt ist. MMn ist die Idealbereifung ein 205er auf einer 16-Zoll Felge. Ich habs ausprobiert anlässlich meines Sägezahnproblems. Sicher, liegt auch an den Reifen, aber meine angeblich so laufruhigen Michelin Primacy machen erheblich mehr Krach als meine WR - heute nach Wechsel wieder erlebt.
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
sorry, aber das ist ne uralte Räuberpistole, die immer wieder gerne aufgeführt wird, um Leute anzustacheln😉 Warum? Ein Rad welches eingtragungsfähig ist bzw. auf dem gleichen Fahrzeug käuflich erwerbbar ist, passt auch dementsprechend - egal ob eingetragen oder nicht. Es kann lediglich eine Ordnungsstrafe wegen der fehlenden Eintragung erfolgen.
Das ist keine uralte Räuberpistole und es liegt mir auch völlig fern hier jemanden aufzustacheln.
Dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt ist eine Tatsache über die wir hier nicht diskutieren brauchen. Ich habe bewusst keine Aussage darüber gemacht, welche Folgen das haben wird, sondern nur von "eventuell", "theoretisch" und "im schlimmsten Fall" gesprochen. Da ich kein Jurist bin, und auch niemand mit Sicherheit sagen kann, wie ein Richter entscheiden würde habe ich lediglich zu bedenken gegeben, dass man wegen einer schicken Felge nicht dieses Risiko eingehen sollte.
Ich an deiner Stelle würde von so einer Aussage, wie du sie gemacht hast, lieber Abstand nehmen. Warum sollte er denn ein Rad, welches eintragungsfähig ist, nicht einfach eintragen um sich eventuellen Ärger zu ersparen? So viel Vernunft setze ich bei jedem, der ein Kfz führt eigentlich voraus.