Stossstange Schaden Kostenschätzung?
Hallo. Mir ist jemand gegen mein Auto gefahren. Siehe Fotos, Kotflügel leicht verbogen. Ob vorne nur Lack des anderen Autos ist oder auch Schrammen kann ich nicht erkennen.
Wie ist der Ablauf? Daten habe ich. Muss ich zur Werkstatt einen KVA einholen oder ist die Schadenhöhe schon so hoch für ein Gutachter?
Muss ich Smart Repair in Kauf nehmen oder kann ich auf Austausch und Anlackierung bestehen?
Was ist mit Wertminderung?
Gruss und danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HarryBrumm schrieb am 15. September 2019 um 07:31:35 Uhr:
Ich kann ja gar nicht glauben daß es so umständlich in Germanien ist. In Österreich stelle ich meinen Unfallwagen in eine Benz Werkstatt und teile denen die Schadensnummer von der Versicherungsmeldung mit. Alles andere inkl. Gutachter erledigt Mercedes.
Das kann man in Deutschland auch so machen.
Allerdings macht der Deutsche es sich gern kompliziert.
Bevor ein Gutachter da das Auto zu Gesicht bekommt, muss die Schadenshöhe erst im Bekanntenkreis und in Foren ermittelt werden. Dann müssen alle eventuellen Horrorszenarien durchgespielt werden und erst danach geht die Angelegenheite ihren eigentlichen Weg. 🙂
34 Antworten
Zitat:
@HarryBrumm schrieb am 19. September 2019 um 08:23:14 Uhr:
Toll, und was macht der Anwalt dabei?
Ich denke, das, was man selber als Nichtjurist nicht beherrscht: Rechtsberatung, Papierkramm, Klage bei Untätigkeit der (gegnerischen) Versicherung usw. und vor allem passt er auf, dass diese den Schaden sauber und schnell abrechnet.
Nochmals, das Auto stellt man mit der Schadensnummer der Versicherung und dem Auftrag den Schaden zu reparieren und über die Versicherung zu regulieren in den Benz Service Betrieb seines Vertrauens, das ist alles. Eine Woche später ist alles in Ordnung. Schon immer so gemacht. Vorausgesetzt die verschuldensfrage ist klar.
Schnelle Schadensabrechnung für Geschädigte bietet jede Versicherung an. Kein Wunder, denn Versicherungen haben das Sparpotenzial längst erkannt und nutzen es voll aus. Schnell heißt nicht, dass der Geschädigte der Höhe nach alles bekommt, was ihm zusteht. Und es geht nicht um zweistellige Beträge.
In der Theorie schon...doch der Freundliche darf nur nach Freigabe durch die Versicherung reparieren... und wird's auch vorher sicher nicht tun.
Insoweit das Fahrzeug noch verkehrssicher/fahrbereit ist bleibt er da auch nicht stehen...da die meisten Werkstätten nicht darauf warten, dass einer sein Auto zur Beseitigung eines Unfallschadens in den Betrieb stellt.
Die Allianz zeigte sich in meinem Fall von ihrer "besten" Seite, so dass nach 3 Monaten erst und etlichem Telefon/Mail/Schriftwechsel hin und her der Schaden behoben und alle Rechnungen inkl. Mietwagen bezahlt waren.
Darum beim nächsten Mal...Anwalt...dafür sind mir Zeit/Nerven zu schade.
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