Stossstange Schaden Kostenschätzung?
Hallo. Mir ist jemand gegen mein Auto gefahren. Siehe Fotos, Kotflügel leicht verbogen. Ob vorne nur Lack des anderen Autos ist oder auch Schrammen kann ich nicht erkennen.
Wie ist der Ablauf? Daten habe ich. Muss ich zur Werkstatt einen KVA einholen oder ist die Schadenhöhe schon so hoch für ein Gutachter?
Muss ich Smart Repair in Kauf nehmen oder kann ich auf Austausch und Anlackierung bestehen?
Was ist mit Wertminderung?
Gruss und danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@HarryBrumm schrieb am 15. September 2019 um 07:31:35 Uhr:
Ich kann ja gar nicht glauben daß es so umständlich in Germanien ist. In Österreich stelle ich meinen Unfallwagen in eine Benz Werkstatt und teile denen die Schadensnummer von der Versicherungsmeldung mit. Alles andere inkl. Gutachter erledigt Mercedes.
Das kann man in Deutschland auch so machen.
Allerdings macht der Deutsche es sich gern kompliziert.
Bevor ein Gutachter da das Auto zu Gesicht bekommt, muss die Schadenshöhe erst im Bekanntenkreis und in Foren ermittelt werden. Dann müssen alle eventuellen Horrorszenarien durchgespielt werden und erst danach geht die Angelegenheite ihren eigentlichen Weg. 🙂
34 Antworten
Hallo,
wenn die Schuldfrage geklärt ist und die Gegenpartei zu 100% schuld ist und dich keine Schuld trifft dann bezahlt die Haftpflicht des Gegenpartes die komplette Wiederherstellung des Ursprungszustandrs normalerweise.
Wenn der Kotflügel und die Stoßstange beschädigt ist, so wie du schreibst, dann denke ich, dass es weit über 1.000 € geht und ein Gutachter benötigt wird.
Auch ist fraglich ob der teure Scheinwerfer noch was abbekommen hat, bezüglich Verankerung sowie weitere Teile.
Jetzt kommt es drauf an ob du es reparieren lassen möchtest bezüglich Ursprungszustand oder ob du sagst du hast einen Kumpel der das selber ein bisschen günstiger macht ...
Dann Kostenvoranschlag einer Werkstatt und diesen lässt du bei der Versicherung einreichen die werden trotzdem noch einen Gutachter schicken, dann bekommst du die Kohle aufs Konto ohne Mehrwertsteuer.
Also wenn das Auto nicht alt ist würde ich es zu meinem Freundlichen hinstellen, die sollen das alles mit der Gegenpartei regeln, du bekommst einen Mietwagen, wenn du keinen Mietwagen brauchst, lässt du dir die Kohle für den Mietwagen "ausbezahlen" und alles wird in den Vorzustand versetzt - Smart Repair musst du nicht akzeptieren.
Grüße
Hatte ähnlichen Schaden.
Habe KV von MB eingereicht, da kam noch ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung.
Schadenhöhe 3600€...
Kotflügel neu
Stosstange neu
Anlackierung auf die Tür
Wertminderung bekam ich 300€
Kommt der LED Scheinwerfer hinzu erhöht sich der Schaden um ca. 1800€ plus MWST (Scheinwerfer ca 1500, SW anlernen 300€) War bei mir ebenfalls im KV, sollte dann während Rep. überprüft werden. Letztendlich war am SW nichts.
Versuch der gegnerischen Versicherung den Schaden zu drücken mit anderen Stundensätzen, nach Telefonat mit Versicherung und "angedrohtem" Rechtsbeistand erhielt ich Reparaturfreigabe.
Musst Du nicht, die generische Versicherung hat sich das vorbehalten (Normal).
Nach meinem Telefonat und der Ankündigung von Rechtsbeistand und eigenem Gutachten wurde dann ja nach MB KV bezahlt. ein eigenes von mir beauftragtes Gutachten wäre auf den MB KV rausgelaufen.
Um diese zusätzlichen Kosten zu vermeiden hat dann wohl die gegnerische Versicherung eingelenkt.
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Du solltest, wenn Du rechtsschutzversichert bist, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Hab bei meinen beiden letzten fremdverschuldeten Unfällen zunächst darauf verzichtet und nur Zirkus mit der gegnerischen Versicherung gehabt.
Den Gutachter kannst bzw. solltest Du ebenfalls selbst wählen. Ich hab da immer die DEKRA genommen, weil diese auch häufig von den Versicherungen selbst bei Kaskoschäden beauftragt wird. Insofern reduziert sich das Risiko, daß die Schadenhöhe angezweifelt wird. Trotzdem werden die versuchen, bei einer fiktiven Abrechnung, die Schadensumme zu drücken, indem die Sätze freier Betriebe zugrundegelegt werden. Allein aus diesem Grund ist ein Anwalt schon bald Pflicht.
Ja, wollte/habe ich ja auch, der Versuch war trotzdem da.
Der Gutachter hats mir erklärt...da sitzen Typen in einer Abteilung, die die KV/Gutachten checken und dann versuchen zu drücken. Dann ggf. wie in meinem Fall versicherungseigener Gutachter, der hat die Aufgabe auch zu streichen/drücken. er sagte: "Wissen Sie...ich muss was streichen..." Hat dann die Verbringungskosten zum Lackierer gekürzt (die ich auch sehr dekadent fand) und die Anlackierung auf die Tür als optional gekennzeichnet.
Anlackierung wurde durchgeführt und auch bezahlt.
Sieht es auf der rechten Seite wo nicht gegengefahren worden ist auch verzogen aus oder ist das normal?
Anwalt einschalten und alles über ihn machen, die kosten für Anwalt übernimmt auch die gegnerische Versicherung. Und vor allem wie alt ist das Auto dir steht auch eine Wertminderung. Lass dich vom Anwalt beraten und für die Zukunft immer einen Anwalt einschalten. Das ist gesetzlich geregelt es steht dir ein Anwalt zu egal was andere sagen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung bei Fremdverschulden muss die andere Versicherung die Anwaltskosten übernehmen.
Mit Anwalt erhältst du angemessene Kostenpauschale, (höhere) Wertminderung und Stundenverrechnungssätze von MB
Achte bitte auch genau auf die Reparaturausführung: gerade die Frontschürze ist so ein Teil, wo die wenigsten Werkstätten echte Experten bereithalten, die das auch 100% mit den Spaltmaßen wieder hinkriegen. Ich hatte zwei Frontschäden an meiner E-Klasse, einmal Auffahrunfall (sah harmlos aus wie bei Dir, Schaden war 10k€!!) und einmal Wildunfall. Ich mußte jedesmal nach der Reparatur nochmal reklamieren und die Frontschürze nachrichten lassen.