Stossstange hinten lackieren, was kostet das?
Hi, mir hat jemand die Stossstange verkratzt, aber netterweise nen zettel hängen lassen....
Ist oberflächlich verkratzt und der Lack ist an einer Stelle auch gesplittert (rissig).
Wird nur lackiert, oder die Stange mit getauscht? Ich werde das wahrscheinlich bei Audi per Vorksoetnanschlag
schätzen lassen... aber was wird normal gemacht udn was kostet die Reparatur?
PS: Farbe ist Nimbusgrau
danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von abel99
Fakt 1) ich rede only von der Mehrwertsteuer und nicht von den Kosten des Schadens die unfallverursacht auf einem Arbeitsweg entstanden sind!!! Eines stimmt allerdings, obwohl der Zusatz nicht von dir stammt - die nach privater Reparatur gezahlte MwSt. wird nur vom FA mittels Lohnsteuererklärung erstattet, wenn es ein Wegeunfall war - entschuldige bitte diesen Fauxpas!Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
[/quote1. Es gibt keine Mehrwertsteuer -> das Ding was du meinst, heist UMSATZSTEUER, denn es gibt nur ein UMSATZSTEUERGESETZ!
2. Es gibt auch keine Lohnsteuererklärung -> das Ding nennt man EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
gehts dir gut oder was???!!! Der Sachverhalt ist von mir Korrekt geschildert - ich habe nur euren Wortschatz weiterverwendet, das ist doch reine erbsenzählerei *tztztztz*
Zitat:
3. Unfallkosten können unter Umständen im Einzelfall unter engen, sehr engen Grenzen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Die UMSATZsteuer wird aber nicht erstattet...vielmehr mindern sich (vielleicht) die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, was dann unter der Berücksichtung des persönlichen Steuersatzes zu einer EINKOMMENSTEUERERSTATTUNG führen KANN.
zum 100.mal - ich meinte nur die UMSATZSTEUER die der Geschädigte bei privater Reparatur gezahlt hat und KEINE UNFALLKOSTEN!
Zitat:
Damit sollte das Thema aus meiner Sicht erledigt sein, und ich würde dich bitten, zukünftig auf diese Art von "steuerlicher Beratung" zu verzichten.
MfG
Alex
ich laß mir von dir doch nicht den Mund verbieten 😁 was glaubst´en wer du bist
55 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
Fakt 1) ich rede only von der Mehrwertsteuer und nicht von den Kosten des Schadens die unfallverursacht auf einem Arbeitsweg entstanden sind!!! Eines stimmt allerdings, obwohl der Zusatz nicht von dir stammt - die nach privater Reparatur gezahlte MwSt. wird nur vom FA mittels Lohnsteuererklärung erstattet, wenn es ein Wegeunfall war - entschuldige bitte diesen Fauxpas!1. Es gibt keine Mehrwertsteuer -> das Ding was du meinst, heist UMSATZSTEUER, denn es gibt nur ein UMSATZSTEUERGESETZ!
2. Es gibt auch keine Lohnsteuererklärung -> das Ding nennt man EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
3. Unfallkosten können unter Umständen im Einzelfall unter engen, sehr engen Grenzen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Die UMSATZsteuer wird aber nicht erstattet...vielmehr mindern sich (vielleicht) die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, was dann unter der Berücksichtung des persönlichen Steuersatzes zu einer EINKOMMENSTEUERERSTATTUNG führen KANN.
Damit sollte das Thema aus meiner Sicht erledigt sein, und ich würde dich bitten, zukünftig auf diese Art von "steuerlicher Beratung" zu verzichten.
MfG
Alex
Zitat:
Original geschrieben von abel99
Fakt 1) ich rede only von der Mehrwertsteuer und nicht von den Kosten des Schadens die unfallverursacht auf einem Arbeitsweg entstanden sind!!! Eines stimmt allerdings, obwohl der Zusatz nicht von dir stammt - die nach privater Reparatur gezahlte MwSt. wird nur vom FA mittels Lohnsteuererklärung erstattet, wenn es ein Wegeunfall war - entschuldige bitte diesen Fauxpas!Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
[/quote1. Es gibt keine Mehrwertsteuer -> das Ding was du meinst, heist UMSATZSTEUER, denn es gibt nur ein UMSATZSTEUERGESETZ!
2. Es gibt auch keine Lohnsteuererklärung -> das Ding nennt man EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
gehts dir gut oder was???!!! Der Sachverhalt ist von mir Korrekt geschildert - ich habe nur euren Wortschatz weiterverwendet, das ist doch reine erbsenzählerei *tztztztz*
Zitat:
3. Unfallkosten können unter Umständen im Einzelfall unter engen, sehr engen Grenzen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Die UMSATZsteuer wird aber nicht erstattet...vielmehr mindern sich (vielleicht) die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, was dann unter der Berücksichtung des persönlichen Steuersatzes zu einer EINKOMMENSTEUERERSTATTUNG führen KANN.
zum 100.mal - ich meinte nur die UMSATZSTEUER die der Geschädigte bei privater Reparatur gezahlt hat und KEINE UNFALLKOSTEN!
Zitat:
Damit sollte das Thema aus meiner Sicht erledigt sein, und ich würde dich bitten, zukünftig auf diese Art von "steuerlicher Beratung" zu verzichten.
MfG
Alex
ich laß mir von dir doch nicht den Mund verbieten 😁 was glaubst´en wer du bist
watt is´n hier shcon wieder los???
Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
(....................................)
Eines stimmt allerdings, obwohl der Zusatz nicht von dir stammt (................)
@Blondiiinchen,
wie, wo.. welcher Zusatz stammt nicht von mir 😕
Sag mal, hast Du etwas eingenommen?
Mal abgesehen davon, dass Du aus der einfachen Frage zu einem Bagatellschaden einen Fall für deutsches Steuerrecht machst 😁
Ich befürchte wirklich, dass Du dass Thema nicht ganz verstanden hast 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von i need nos
watt is´n hier shcon wieder los???
gute Frage 😁
Nur gut, dass wir das eigentliche Thema schon sachkundig erörtet und abgehandelt haben 😁
Dem @Blondiiiinchen is wohl langweilig heute. Wahrscheinlich grad erst vor kurzem aufgestanden 😁
Nochmal zurück zum Topic, erinnert Ihr euch daran, was ich gefragt hatte?
Was kostet die lackierung der Stossstange beim Freundlichen?
Zitat:
Original geschrieben von jensabel
Nochmal zurück zum Topic, erinnert Ihr euch daran, was ich gefragt hatte?
Was kostet die lackierung der Stossstange beim Freundlichen?
ja....
€ 430,- bis 680,- aufgrund regionaler Unterschiede in der Kalkulation des Anbieters.
Ganz sicher wirst Du es erfahren, wenn Du zum 🙂 Deines Vertrauens fährst und er den Schaden vor Ort anschauen und dementsprechende Rep.-Kosten kalkulieren kann.
Wir wissen ja noch nicht einmal, ob der Kunststoff der Abdeckung gerissen ist. Risse im Lack sagen als Solche nicht viel aus, von daher ist Deine Schadenbeschreibung auch sehr vage und ungenau 😁
Eigentlich wollte ich aus genau dem Grund eigentlich nichts dazu schreiben....
Aber so eine Besprechung von deutschem Finanzrecht soll ja auch etwas Gutes haben 😉
Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
gehts dir gut oder was???!!! Der Sachverhalt ist von mir Korrekt geschildert - ich habe nur euren Wortschatz weiterverwendet, das ist doch reine erbsenzählerei *tztztztz*Zitat:
Original geschrieben von abel99
Fakt 1) ich rede only von der Mehrwertsteuer und nicht von den Kosten des Schadens die unfallverursacht auf einem Arbeitsweg entstanden sind!!! Eines stimmt allerdings, obwohl der Zusatz nicht von dir stammt - die nach privater Reparatur gezahlte MwSt. wird nur vom FA mittels Lohnsteuererklärung erstattet, wenn es ein Wegeunfall war - entschuldige bitte diesen Fauxpas!
[/quote1. Es gibt keine Mehrwertsteuer -> das Ding was du meinst, heist UMSATZSTEUER, denn es gibt nur ein UMSATZSTEUERGESETZ!
2. Es gibt auch keine Lohnsteuererklärung -> das Ding nennt man EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
zum 100.mal - ich meinte nur die UMSATZSTEUER die der Geschädigte bei privater Reparatur gezahlt hat und KEINE UNFALLKOSTEN!Zitat:
3. Unfallkosten können unter Umständen im Einzelfall unter engen, sehr engen Grenzen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Die UMSATZsteuer wird aber nicht erstattet...vielmehr mindern sich (vielleicht) die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, was dann unter der Berücksichtung des persönlichen Steuersatzes zu einer EINKOMMENSTEUERERSTATTUNG führen KANN.
Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
ich laß mir von dir doch nicht den Mund verbieten 😁 was glaubst´en wer du bistZitat:
Damit sollte das Thema aus meiner Sicht erledigt sein, und ich würde dich bitten, zukünftig auf diese Art von "steuerlicher Beratung" zu verzichten.
MfG
Alex
könnte dir sagen, wer ich bin, was ich bin und was ich so den Tag über mache ... tu ich aber nicht ... die Peinlichkeit möchte ich dir gerne ersparen.
Also: rede ruhig weiter!!!
MfG
Alex
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@Blondiiinchen,Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
(....................................)
Eines stimmt allerdings, obwohl der Zusatz nicht von dir stammt (................)
wie, wo.. welcher Zusatz stammt nicht von mir 😕
der Einwand mit dem Wegeunfall - das hatte ich wirklich vergessen - die MwSt.-Erstattung funktioniert natürlich nur wenn´s ein Unfall zur/von der Arbeit ist.
Zitat:
Sag mal, hast Du etwas eingenommen?
nein, wollte nur einen Tipp geben - den halt viele nicht wissen, und dann wird mir gesagt Mwst. heißt Umsatzsteuer und so´n Mist - nur weil gerade jemand gelernt hat wie man eine UST-VA ausfüllt
Zitat:
Mal abgesehen davon, dass Du aus der einfachen Frage zu einem Bagatellschaden einen Fall für deutsches Steuerrecht machst 😁
sorry - war keine Absicht, mag´s nur nicht wenn meine Aussagen als falsch hingestellt werden - denn das waren sie nicht!!
Zitat:
Ich befürchte wirklich, dass Du dass Thema nicht ganz verstanden hast 😁
hab´s schon richtig verstanden, es sollte auch nur wie gesagt ein Tipp am Rande werden, weil der Threadstarter den Schaden privat abwickeln möchte.
Zitat:
Original geschrieben von abel99
könnte dir sagen, wer ich bin, was ich bin und was ich so den Tag über mache ... tu ich aber nicht ... die Peinlichkeit möchte ich dir gerne ersparen.
..wenn ich mir Deine Signatur so anschaue, würde ich vermuten: Fahrzeugpfleger 😁 (mit Steuerfachkenntnis)
"Steilvorlage"
DasZitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
........... und dann wird mir gesagt Mwst. heißt Umsatzsteuer und so´n Mist - nur weil gerade jemand gelernt hat wie man eine UST-VA ausfüllt
solltet Ihr vielleicht per PN ausmachen 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von jensabel
Ich geh nachher mal und lass nen KVA machen
..gute Idee 🙂
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Das solltet Ihr vielleicht per PN ausmachen 😉 😁Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
........... und dann wird mir gesagt Mwst. heißt Umsatzsteuer und so´n Mist - nur weil gerade jemand gelernt hat wie man eine UST-VA ausfüllt
ne ne, ich habe nur gerade gelernt, MWST-VA auszufüllen
ohne worte ... lol ... halbtotlach ...
@moerf
nein, kein Fahrzeugpfleger ... leider ... sollte vielleicht mal mit der Fahrzeugpflege anfangen.
MfG
Alex
Hi nochmal... also der Freundliche meinte es würde nur gelackt werden, da nur der Lack minimal rissig ist, leider keine neue Stossstange! Das lacken kostet ca 400-450€. für den KVA muss ich 10% zahlen (ist das wirklich ok... mal angenommen der Schaden wäre 2000€, dann wären das 200€, die man zwar bekommt, wenn man es dort machen lässt, aber ich finde das Wucher und eigentlich für die max 30min Arbeit auch nicht angemessen...
40-50€ lasse ich mir ja noch Gefallen.... naja, werde mich dann wenn ich bezahlen muss mal mit dem Geschäftsführer unterhalten, denn beim gleichen Händler, nur eben VW Bereich habe ich einmal 30€ bezahlt udn einmal garnichts.... und da war der Schaden jedes Mal höher