Stossstange hinten lackieren, was kostet das?
Hi, mir hat jemand die Stossstange verkratzt, aber netterweise nen zettel hängen lassen....
Ist oberflächlich verkratzt und der Lack ist an einer Stelle auch gesplittert (rissig).
Wird nur lackiert, oder die Stange mit getauscht? Ich werde das wahrscheinlich bei Audi per Vorksoetnanschlag
schätzen lassen... aber was wird normal gemacht udn was kostet die Reparatur?
PS: Farbe ist Nimbusgrau
danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von abel99
Fakt 1) ich rede only von der Mehrwertsteuer und nicht von den Kosten des Schadens die unfallverursacht auf einem Arbeitsweg entstanden sind!!! Eines stimmt allerdings, obwohl der Zusatz nicht von dir stammt - die nach privater Reparatur gezahlte MwSt. wird nur vom FA mittels Lohnsteuererklärung erstattet, wenn es ein Wegeunfall war - entschuldige bitte diesen Fauxpas!Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
[/quote1. Es gibt keine Mehrwertsteuer -> das Ding was du meinst, heist UMSATZSTEUER, denn es gibt nur ein UMSATZSTEUERGESETZ!
2. Es gibt auch keine Lohnsteuererklärung -> das Ding nennt man EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
gehts dir gut oder was???!!! Der Sachverhalt ist von mir Korrekt geschildert - ich habe nur euren Wortschatz weiterverwendet, das ist doch reine erbsenzählerei *tztztztz*
Zitat:
3. Unfallkosten können unter Umständen im Einzelfall unter engen, sehr engen Grenzen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt werden. Die UMSATZsteuer wird aber nicht erstattet...vielmehr mindern sich (vielleicht) die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, was dann unter der Berücksichtung des persönlichen Steuersatzes zu einer EINKOMMENSTEUERERSTATTUNG führen KANN.
zum 100.mal - ich meinte nur die UMSATZSTEUER die der Geschädigte bei privater Reparatur gezahlt hat und KEINE UNFALLKOSTEN!
Zitat:
Damit sollte das Thema aus meiner Sicht erledigt sein, und ich würde dich bitten, zukünftig auf diese Art von "steuerlicher Beratung" zu verzichten.
MfG
Alex
ich laß mir von dir doch nicht den Mund verbieten 😁 was glaubst´en wer du bist
55 Antworten
Nochmal ... . evtl kann man es recht gut auspolieren bis auf ein paar tiefere Kratzer und lackrisse... aber nen KVA lasse ich sicher da machen, wo es mir persönlich am meisten bringt... schliesslich habe ich ne Wertminderung und den Stress, den mir auch keienr zahlt....
Zitat:
Original geschrieben von jensabel
Nochmal ... . evtl kann man es recht gut auspolieren bis auf ein paar tiefere Kratzer und lackrisse... aber nen KVA lasse ich sicher da machen, wo es mir persönlich am meisten bringt... schliesslich habe ich ne Wertminderung und den Stress, den mir auch keienr zahlt....
Ich weiß ja nicht, weshalb Du Dir diesen Stress antust und Dir Gedanken machst, wo Du das reparieren lässt bzw. was das kostet 😕 Du bist der Geschädigte in einem Unfall, den die Versicherung des Verursachers begleicht - wo ist Dein Problem 😕😕😕
Die gegnerische Versicherung wird auf Grund eines KVA begleichen.
Mal ehrlich, ICH an Deiner Stelle wäre daran interessiert, dass der Schaden pickobello behoben wird, völlig schnurz was das kostet. Von wegen selbst Hand anlegen... die Versicherung begleicht nur auf Grund einer vorgelegten Rechnung!
I.d.R. wickelt die Werkstatt soche Schäden selbst ab, wenn Du den Schadenersatzanspruch an dieselbe abtrittst (per Formular) -> keine Arbeit -> kein Stress
Sorry hatte übersehen dass es über die Verischerung geht 🙄.
Selbst machen würd ich da auch nichts, es sei denn du willst dir nen Kostenvoranschlag machen lassen und dann den Schaden selbst beheben. Wär ja auch ne Möglichkeit.
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Zitat:
Original geschrieben von christina_ko1987
Sorry hatte übersehen dass es über die Verischerung geht 🙄.Selbst machen würd ich da auch nichts, es sei denn du willst dir nen Kostenvoranschlag machen lassen und dann den Schaden selbst beheben. Wär ja auch ne Möglichkeit.
Tja, das war einem....
Diese Möglichkeit besteht mittlerweile
nichtmehr. Wie gesagt, die Versicherung wird eine
Rechnungverlangen, ausschließlich diese wird sie begleichen.
Ergo: falls die Rechnung günstiger ausfällt als der KVA -> Pech gehabt (die Differenz hat die Versicherung gespart)
Sorry da biste aber komplett falsch informiert...hatte erst vor nen paar Monaten an meinem Golf 4 nen Schaden, bin zu VW habe nen KVA machen lassen und jede Versicherung der Welt ist verpflichtet zu bezahlen... man bekommt dann eben nur den Nettopreis, also -19%
Zitat:
Original geschrieben von jensabel
Sorry da biste aber komplett falsch informiert...hatte erst vor nen paar Monaten an meinem Golf 4 nen Schaden, bin zu VW habe nen KVA machen lassen und jede Versicherung der Welt ist verpflichtet zu bezahlen... man bekommt dann eben nur den Nettopreis, also -19%
So kenn ich das auch. Letzten November ist mir einer auf der Ampel hinten drauf weil er von der Kupplung gerutscht ist. Äußerlich sah man eigentlich nicht viel aber da der stossstangenträger gebrochen war betrug der Kostenvoranschlag was um die 1500 €. Hab den zur Versicherung geschickt und sie haben den Betrag abzüglich Mehrwertsteuer überwiesen. Ohne irgendwelche Probleme.
Zitat:
Original geschrieben von christina_ko1987
Selbst machen würd ich da auch nichts, es sei denn du willst dir nen Kostenvoranschlag machen lassen und dann den Schaden selbst beheben.
für so ein Pippikram (Bagatellschaden, wenn der Kunststoff nicht gerissen ist) fährt man zum Schadenschnelldienst der gegnerischen Versicherung und läßt den Schaden kostenlos begutachten.
Das wird in diesem Fall wohl ohnehin von der gegn. Versicherung so gehandhabt werden, dass ein eigener SV raus kommt und sich die Sache anschaut.
Daraufhin fiktiv mit der Versg. abrechnen (unter Verlust der MwSt.) und ab mit der Karre zu Spotrepair.
Da bleibt noch etwas übrig für den Eigenaufwand.
.... Da Leben kann sooooo einfach sein 😉 😁
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Daraufhin fiktiv mit der Versg. abrechnen (unter Verlust der MwSt.) und ab mit der Karre zu Spotrepair.
nur am Rande 😛 auch wenn der Schaden anschließend selbst repariert wird, solange ihr Quittungen über z.B. Ersatzteile habt, könnt ihr die dort enthaltene MwSt. mit eurer Lohnsteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern - natürlich nur wenn es diesen Unfallschaden betrifft...😎
Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
nur am Rande 😛 auch wenn der Schaden anschließend selbst repariert wird, solange ihr Quittungen über z.B. Ersatzteile habt, könnt ihr die dort enthaltene MwSt. mit eurer Lohnsteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern - natürlich nur wenn es diesen Unfallschaden betrifft...😎
Die Anerkennung wird jedoch abgelehnt, weil es sich um einen Schaden handelt, den der Geschädigte inkl. der Mehrwertsteuer von der Versicherung bezahlt bekommt, wenn er das Fahrzeug reparieren lässt.
Da muss ein Finanzer schon echt blauäugig sein, dass er das nicht checkt. Da werden schon diverse Fragen gestellt....
Die Mehrwertsteuer für den Rechnungsbetrag lässt sich ja ohne Weiteres im Nachhinein noch von der gegnerischen Versicherung einfordern.
Die Zeiten der Geschäftemacherei mit Unfallschäden sind allerdings (für Nicht Profis) längst vorbei....
Zitat:
Original geschrieben von moerf
die Anerkennung wird jedoch abgelehnt, weil es sich um einen Schaden handelt, den der geschädigt inkl. der Mehrwertsteuer von der Versicherung bezahlt bekommt, wenn er das Fahrzeug reparieren lässt.Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
nur am Rande 😛 auch wenn der Schaden anschließend selbst repariert wird, solange ihr Quittungen über z.B. Ersatzteile habt, könnt ihr die dort enthaltene MwSt. mit eurer Lohnsteuererklärung vom Finanzamt zurückfordern - natürlich nur wenn es diesen Unfallschaden betrifft...😎Da muss ein Finanzer schon echt blauäugig sein, dass er das nicht checkt.
Die Mehrwertsteuer für den Rechnungsbetrag lässt sich ja ohne Weiteres im Nachhinein noch von der gegnerischen Versicherung einfordern.
Die Zeiten der Geschäftemacherei mit Unfallschäden sind allerdings (für Nicht Profis) längst vorbei....
nein nein nein moerf *lach* 1. rede ich davon wenn der Schaden privat repariert wird, und 2. im Falle der Regulierung durch eine Werkstatt zahlt die Versicherung nie die MwSt. - weil jede Werkstatt sich den Betrag selbst vom Finanzamt zurückholt - so isset 😁
und bitte keine unqualifizierten Aussagen zum deutschen Steuerrecht - das tut weh 😁
und bitte keine unqualifizierten Aussagen zum deutschen Steuerrecht - das tut weh 😁du sagst es ... gilt aber auch für dich!
MfG
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
nein nein nein moerf *lach* 1. rede ich davon wenn der Schaden privat repariert wird,
@Blondiiiinchen,
Du redest einfach Unfug. Das Finanzamt zahlt maximal einen Eigenschaden, anteilmäßig, wenn der Unfall ursächlich mit der Fahrt zur Arbeitstelle zusammen hängt. Und auch da gelten besondere Bedingungen.
Im Allgemeinen wird man mit der Aussage abgespeist, dass solche Kosten durch das KM-Geld abgedeckt sind.
Mann kann natürlich vor das zuständige Finanzgericht ziehen und versuchen, etwas zu bekommen...
Also bitte nichts verallgemeinern 🙂
Zitat:
und 2. im Falle der Regulierung durch eine Werkstatt zahlt die Versicherung nie die MwSt. - weil jede Werkstatt sich den Betrag selbst vom Finanzamt zurückholt - so isset 😁
ich weiß nicht wo Du deine Weisheiten so her nimmst.. aber Plan hast Du keinen. Absolut nicht nicht.
Es geht hier um die Frage der Rechnungsbegleichung für einen Geschädigten.
Am besten, Du liest Dir das Alles noch einmal in Ruhe durch 😁
Wer als Geschädigter einen Schaden mittels Abtretungserklärung an eine Werkstatt oder gegen Vorlage einer Reparaturrechnung dessen Reparatur glaubhaft macht, bekommt natürlich den Gesamtschaden inkl. Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung erstattet 🙂
Zitat:
und bitte keine unqualifizierten Aussagen zum deutschen Steuerrecht - das tut weh 😁
ja ne.. is klar 😁
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@Blondiiiinchen,Zitat:
Original geschrieben von Blondiiiinchen
nein nein nein moerf *lach* 1. rede ich davon wenn der Schaden privat repariert wird,
Du redest einfach Unfug. Das Finanzamt zahlt maximal einen Eigenschaden, anteilmäßig, wenn der Unfall ursächlich mit der Fahrt zur Arbeitstelle zusammen hängt. Und auch da gelten besondere Bedingungen.
Im Allgemeinen wird man mit der Aussage abgespeist, dass solche Kosten durch das KM-Geld abgedeckt sind.
Mann kann natürlich vor das zuständige Finanzgericht ziehen und versuchen, etwas zu bekommen...Also bitte nichts verallgemeinern 🙂
Fakt 1) ich rede only von der Mehrwertsteuer und nicht von den Kosten des Schadens die unfallverursacht auf einem Arbeitsweg entstanden sind!!! Eines stimmt allerdings, obwohl der Zusatz nicht von dir stammt - die nach privater Reparatur gezahlte MwSt. wird nur vom FA mittels Lohnsteuererklärung erstattet, wenn es ein Wegeunfall war - entschuldige bitte diesen Fauxpas!
Zitat:
Original geschrieben von moerf
ich weiß nicht wo Du deine Weisheiten so her nimmst.. aber Plan hast Du keinen. Absolut nicht nicht.Zitat:
und 2. im Falle der Regulierung durch eine Werkstatt zahlt die Versicherung nie die MwSt. - weil jede Werkstatt sich den Betrag selbst vom Finanzamt zurückholt - so isset 😁
Es geht hier um die Frage der Rechnungsbegleichung für einen Geschädigten.Am besten, Du liest Dir das Alles noch einmal in Ruhe durch 😁
Wer als Geschädigter einen Schaden mittels Abtretungserklärung an eine Werkstatt oder gegen Vorlage einer Reparaturrechnung dessen Reparatur glaubhaft macht, bekommt natürlich den Gesamtschaden inkl. Mehrwertsteuer von der gegnerischen Versicherung erstattet 🙂
Fakt 2) das ist so korrekt wie du sagst - allerdings habe ich davon gar nicht gesprochen geschweige denn angezweifelt 🙄 die Versicherung erstattet der Werkstatt trotzdem nur die Nettokosten, die daraus resultierende Umsatzsteuer holt sich die Werkstatt vom FA!!
Zitat:
Original geschrieben von moerf
ja ne.. is klar 😁Zitat:
und bitte keine unqualifizierten Aussagen zum deutschen Steuerrecht - das tut weh 😁
Fakt 3) meine Aussagen waren nicht falsch - es fehlte lediglich der Zusatz mit dem Wegeunfall - Klugscheißer!