stinkefinger im straßenverkehr
hallo,
ja, google benutzt, aber mal dies, mal das rausbekommen, also dachte ich frag mal hier nach, vll hatten ja manche schon das gleiche problem 😉:
kurz und knackig:
unterwegs gewesen mit freundin, golf überholt mit typen + frau, heute anzeige wegen stinkefinger.
in der aussage steht nicht das ich ihn genötigt habe oder so, was ich auch in wirklichkeit nicht habe, nur eben das ich ihm stinkefinger gezeigt hab.
nun muss ich zur aussage bei den cops antanzen, und möchte natürlich ne verurteilung vermeiden.
also, gegenaussage, sprich verneinen, dann ists aussage gegen aussage, nahezu identischer zeuge und die sache wird fallengelassen, seh ich das richtig?
im internet ließst man gerne 4000€ bla bla, aber das is eben immer das maximum, weiss einer was so das übliche is?
wenn nötig werd ich die komplette aussage des herren + meine gegenaussage posten, die ich noch nicht abgegeben habe, aber ich denk, darum gehts ja gar nicht 😉
vielen dank an alle schonmals 😉
Beste Antwort im Thema
Sag du wolltest grad Dein Schiebedach öffnen. Niemand kann dir vorschreiben welchen Finger Du dafür nimmst 😉
12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Annihilation
wenn nötig werd ich die komplette aussage des herren + meine gegenaussage posten, die ich noch nicht abgegeben habe
das würde ich eher lassen! 😉
was genau hat die gegenseite für zeugen benannt?
wenns auch "nur" die frau oder freundin war, würde ich es abstreiten.
wenns ne bekannte war, die mit wagen saß, kanns eng werden. dann musst du wohl den BMW abgeben! 😁
Wie? Hat der nicht dir den Stinkefinger gezeigt? Ich würde ja sofort Anzeige erstatten. Kann deine Freundin nicht sogar bezeugen, dass dir der Stinkefinger gezeigt wurde?
😁😁😁
Allein die Tatsache, dass 2 Personen, die dich überhaupt nicht kennen und damit überhaupt keinen Grund hätten, dir einen reinzuwürgen, sich extra zur Polizei begeben und dich wegen Beleidigung anzeigen, macht diese Aussage für mich schon glaubwürdiger als dein Versuch, die Sache abzustreiten.
Freie Beweiswürdigung - selbst wenn ihr beide aussagen würdet, es wäre nicht so gewesen, kann der Richter der Gegenseite mehr glauben schenken. Zumal du als Angeklagter Lügen könntest bis sich die Balken biegen ohne bestraft zu werden - die Anzeiger würden sich strafbar machen, wenn der Sachverhalt sich anders dargestellt hätte als sie es geschildert haben.
Vielleicht einfach mal die Hände beim Fahren da lassen, wo sie hingehören - am Lenkrad. Erspart eine Menge Ärger.
ein kollege hat mal 500 dafür zahlen mussen mit rechtsüberholen noch mal 500 😁
also nix mit 4000 oder so
bei körperverletzung bekommst nicht mal 4000 auser du reist ihm sein kiefer aus dann bist gut bedient mit 4000 haha
das wird alles lange lange dauern und wenn pecht hast hast du nix von sonern der das land steckt sich die kohle ein und du musst wieder i ein antrag auf schadensersatz beantagen und dauert wieder monate
also dann noch viel glück fürn sommerurlaub wird wohl kein taschengeld in 2011 haha
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Sag du wolltest grad Dein Schiebedach öffnen. Niemand kann dir vorschreiben welchen Finger Du dafür nimmst 😉
also jungs, ich bin der, der die anzeige am hals hat, net der andere 😉
es war nur seine frau, und es war meine partnerin.
denke nicht, das die dem kläger mehr glauben, sonst könnte hier jeder jeden verklagen, aka amerika.
vll hatte er n scheisstag un hat einfach ma einem eins reinwürgen wollen, wer weiss...
Zitat:
Original geschrieben von Annihilation
es war nur seine frau, und es war meine partnerin.
Ich bin ja kein Jurist aber ist es nicht so, dass Aussagen aus dem engeren Familienkreis bzw. der Verwandtschaft (und dazu gehört ja eine Ehefrau) weniger gewichtet werden?
Es steht dir ja frei wie du die Beziehung zu deiner Freundin vor Gericht beschreibst. Du könntest ja auch behaupten sie sei dir völlig unbekannt und du hast sie nur über Mitfahrgelegenheit mitgenommen. Es sei denn du wohnst mit deiner Freundin zusammen, dann wirds natürlich schwieriger. Dennoch bleibt es ja dabei, dass sie nicht aus deiner Familie stammt. Soweit ich weiß hat das juristisch gesehen eine andere Qualität.
also wenn du alles abstreitest, steht aussage gegen aussage...
und die ehefrau als zeuge, die sowieso das sagt, was sie soll, naja. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Annihilation
es war nur seine frau, und es war meine partnerin.denke nicht, das die dem kläger mehr glauben, sonst könnte hier jeder jeden verklagen, aka amerika.
vll hatte er n scheisstag un hat einfach ma einem eins reinwürgen wollen, wer weiss...
Was ist das für eine Aussage?? Bist Du der Ansicht, eine Ehefrau hat weniger Wahrheitsgehalt als eine Partnerin??
Kommt es zu einer Verhandlung, kann die Ehefrau (da verwandt oder verschwägert) die Aussage als Zeugin verweigern. Deine Partnerin, sofern sie als Zeugin geladen wird, muss wahrheitsgemäß aussagen, da sie sich sonst der Falschaussage schuldig machen kann (vorrausgesetzt man kan es ihr nachweisen).
Jetzt aber mal ehrlich: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei eurer Begegnung rein garnichts vorgefallen sein soll. Von Nichts kommt Nichts. Das Jemand völlig grundlos den Stress auf sich nimmt und Jemanden anzeigt nur weil ihn ein BMW überholt hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Zudem scheinst Du recht gute Erinnerungen an den Vorgang zu haben. Dies soll keine Unterstellung meinerseits sein aber der beschriebene Vorgang weckt in mir eben einen gewissen Eindruck.
Is ja super das wir keine anderen Probleme bei uns haben und wegen jedem Pfurz wird gleich mit Anzeige gedroht. So ein Typ wie der hat viel mehr als nur den Stinkefinger verdient.
Bevor jetzt noch mehr Hinweise kommen, was wer wie verdient hat, mache ich hier zu.
Für Rechtsberatungen jeglicher Art empfehle ich einen Anwalt.