Steuerkette VS Zahnriemen

Hallo,

wie ja bekannt ist, nutzen einige Hersteller den Zahnriemen andere die Steuerkette. Auf den ersten Blick, sollte die Steuerkette ja besser sein, da es nicht gewechselt werden muss bzw erst recht spät.

Was sind genau die Vorteile und Nachteile, und warum wechselt nicht jeder Hersteller auf Steuerkette?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Steuerketten brauchen um den Kettenkasten, längere Zylinderköpfe.

--> Warum denn das ? Es braucht den Kettenkasten, das wars. Und der ragt auch nicht mehr hervor wie die Zahnriemenräder.

Bsp. siehe hier

Zitat:

Mit Longlife-Öl, kann bei viel Kurzstrecken
in den Kettenlaschen eine Wasserstoffversprödung zum Kettenriss führen.

--> Wie ein Motorenöl zur Wasserstoffverspödung eines Werkstoffes führen soll ist mir ein chemisches Rätsel, könntest du dieses bitte auflösen ?

Zitat:

Steuerketten benötigen eine Halbierung der Motordrehzahl über geschmiedete Zahnräder.

--> Wieso das denn ? Ich kenne keinen Motor, der dies hat.

Bsp. für einen Trieb

Zitat:

Steuerketten benötigen geschmiedete, gefräste Kettenräder.

--> ja, auf die eine oder andere Art werden Zahn- und Kettenräder hergestellt. Was glaubst du wie Zahnriemenräder hergestellt werden ?

Zitat:

Steuerketten benötigen intelligente Kettenspanner und Gleitführungen.

--> Wenn ein Kettenspanner intelligent ist, hat sich die Definition für "Intelligenz" seit meiner Schulzeit erheblich abgesenkt ...... was mich nicht weiter wundern würde. 😉

Zitat:

Bei viel Kurzstrecken, bessere Motoröle fahren, Ölwechselintervall verkürzen

--> das empfiehlt sich für alle Motoren.

Zitat:

Bei guter Pflege und Langstrecken halten gute Steuerketten ein Motorleben.

.... und darüberhinaus.

Gruß SRAM (Zahnriemenhasser)

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Zitat:

Original geschrieben von SRAM



Zitat:

Trotzdem ist es wirtschaftlich natürlich Mist, wenn was ewig hält. Ich finde bei spätestens 200k km kann man schonmal nen Wechsel vorschreiben. Wenn ich dran denke, wieviel Umsatz uns in der Werkstatt fehlen würde ohne den ZR-Wechsel, das ist schon enorm.

Damit hat sich Deine Werkstatt schon disqualifiziert: wer so denkt will mein Geld nicht.

Ich gehe zu Werkstätten, die für den Kunden das maximale rausholen, nicht aus ihm.

Und ich finde es wirtschaftlich höchst erstrebenswert, wenn etwas ewig hält.
Es steht dir frei darüber anders zu denken, aber mich gewinnst du dadurch als Kunden nicht.

Ich bin in keiner Weise knauserig, wenn es um Qualität geht. Es lohnt sich nämlich in aller Regel auf Markenqualität zu setzen, die den Namen zurecht trägt (es gibt auch "Markenqualität" die keine reale Basis hat, leider...). Leider gibt es bei PKW nur noch sehr wenige wirkliche Qualitätsprodukte.

Viele Grüße

SRAM

Verstehen kann ich dich schon, aber durchdacht ist deine Meinung nicht. Ich weiß ja nicht was du arbeitest, aber nach deiner Denke wären wir schon alle pleite, arbeitslos und würden noch nichtmal Hartz4 bekommen, weil dieses Geld ja nicht mehr reinkommt. Ein Teil muß so gut gebaut werden wie nötig und nicht so gut wie möglich. Wenn ein ZR 200k Km oder 10 Jahre hält, ist das genug. Der Durchschnitt der Autofahrer fährt in Deutschland 12500 km, denn hat er nach 10 Jahren eben mal nen ZR Wechsel.

Das Problem ist doch nur der hohe Preis. Es muß nicht sein, das man alle Rollen etc neu machen muss, weil die nichts taugen und dann auch noch so teuer sind. Dazu kommt noch das die Reperaturfreundlichkeit bei einigen Marken nicht vorhanden ist, Renault zB ist da eine einzige Katastrophe. Wenn ein ZR 50 Euro, evtl WaPu noch 50 Euro kosten und ein oder zwei Stunden das Wechseln dauern würde, hätte man Kundenfreundliche Preise und wirtschaftlich ist das in Ordnung für beide Seiten.

Desweiteren bin ich schon jemand der für den Kunden alles rausholt, aber leben müssen wir(und alle anderen auch) auch. Das wir preislich und arbeitsmässig vernünftig sind, beweist einfach die Tatsache, das unser Laden förmlich brummt. Wir haben auch kein Sommer oder Winterloch, wie viele andere. Aber wir haben gut ausgebildete Mechaniker und Meister, da investieren wir viel Geld. Die Jungs und Mädels sind alle übertariflich bezahlt, bekommen Urlaubs-und Weihnachtsgeld. Der "Wasserkopf" der Firma ist relativ klein und der Chef nimmt sich auch keine 500000 € Gehalt aus der Kasse. Auf "dem Teppich bleiben" und wirtschaften, dann klappt das auch.

Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Ich nehme auch gern sukkubus´s Quelle, die allerdings auf das Thema Beweißslastumkehr überhaupt nicht eingeht

manchmal hilft herunterscrollen.

soviel zu medienkompetenz. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von bertel_cv (galt saturn78)



Du solltest nicht durch Auslassungen einen falschen Sinn in Zitate bringen, um deine falsche These zu untermauern. Das ist ganz schlechter Stil.
Eine etwas bessere Zusammenfassung (und getrennte Betrachtung nach Verbraucher/Unternehmer) findest du hier .

das ist SEIN stil. nebelkerzen werfen und was von medienkompetenz faseln😁

andererseits- schön für seine kunden, wenn er im 7.monat tatsachlich immer brav einen neuen turbo eingebaut hat, und der arme kunde

nicht

beweisen mußte, dass der turbo nicht an zuwenig öl, mangelndem kaltfahren usw. eingegangen ist😎

vielleicht versteht saturn78 ja die einfachen worte der autobild

Zitat:

Nagelneue Autos haben ja wohl zwei Jahre Garantie. Davon geht jeder Käufer aus. Sollte er aber nicht. Denn viele Hersteller geben nur Gewährleistung. Rechtlich zwei Paar Schuhe. [...]

Anders bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, genau "Sachmangelhaftung", die seit 2002 zwei Jahre beträgt. Die Unterschiede: • Gewährleistungsansprüche richten sich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller • Anspruch auf Reparatur oder Ersatz besteht nur, wenn der Mangel bei Auslieferung schon unerkannt bestanden hat, sich aber erst in der Folgezeit zeigt.

Dabei trägt der Verkäufer die ersten sechs Monate die "Beweislast". Bedeutet: Will er nicht leisten, muss er nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht bereits bestand. Gute Karten für den Käufer.

Doch für die weiteren 18 Monate trägt der Käufer die Beweislast ("Beweislastumkehr"😉. Nun muss er beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits bestand, will er Ansprüche durchsetzen. Schlechte Karten für den Käufer.

ich hab den wesentlichen teil sicherheitshalber mal zitiert, damit keiner schwierigkeiten beim scrollen bekommt😛

Zitat:

Verstehen kann ich dich schon, aber durchdacht ist deine Meinung nicht. Ich weiß ja nicht was du arbeitest, aber nach deiner Denke wären wir schon alle pleite, arbeitslos und würden noch nichtmal Hartz4 bekommen, weil dieses Geld ja nicht mehr reinkommt.

Ja.

Für die Schmarotzer, die davon leben, mindere Qualität an den Kunden weiterzugeben, träfe das zu.

Und das wäre gut so.

Ich liefere Qualität. Auf dem jeweils technisch machbaren Standard. Und unsere Firma ist dabei immer gut gefahren, weil andere Hersteller, die meinen, den Kunden bewußt schlechtere Qualität verkaufen zu müssen, von diesen über kurz oder lang auf unseren Standard verpflichtet werden. Nur so kommt man an die Spitze.

_____________

Zur technischen Seite des Ganzen: die Wöhler-Kurve ist dir ein Begriff ?

Um von einer wie immer gearteten zeitlich begrenzten Standfestigkeit zur Dauerfestigkeit zu gelangen, sind oft nur wenige % mehr Material notwendig. Mehr-KOSTEN bei der Fertigung sind dabei noch viel kleiner (kleiner 1%), weil es nunmal ziemlich egal ist, ob ich eine 55mm Achse oder eine 58mm Achse auf Maß drehe (nur so als Beispiel).

Und bitte: versuche mir nicht zu erzählen, daß ein paar Kilogramm weniger Gewicht bei einem Fahrzeug soviel Treibstoff einsparen, dass ich davon einen Ersatzmotor nebst Einbau bezahlen kann: das ist bullshit !

Gruß SRAM

Zitat:

Original geschrieben von SRAM


...
Um von einer wie immer gearteten zeitlich begrenzten Standfestigkeit zur Dauerfestigkeit zu gelangen, sind oft nur wenige % mehr Material notwendig. Mehr-KOSTEN bei der Fertigung sind dabei noch viel kleiner (kleiner 1%), weil es nunmal ziemlich egal ist, ob ich eine 55mm Achse oder eine 58mm Achse auf Maß drehe (nur so als Beispiel).
...

Und genau darin liegt der Unterschied im Fahrzeugbau der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts und heute.

Die Teile sollen ja auch nicht halten, sondern Einnahmen für die Werkstätten generieren.

Die drei Millimeter machen es halt aus, ob ein Auto zuverlässig läuft oder nicht.

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Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial


Nja, wenn sich hier jemand als Leiter eines Audi-Betriebes vorstellt und dann solche Böcke schiesst ...
Dann lecken die Haie Blut ;-)</blockquote>
Ja, die Haie....
Schöner wäre es natürlich, wenn die "Haie", bevor sie "Blut lecken" erstmal lesen würden...z.B. ihre eigenen Quellen...
Hier (z.B.) bertel_cv ´s Quelle:

Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Zitat:

Bei Gebrauchtfahrzeugen ist gegenüber Verbrauchern eine .... die bedeutsame Phase der Beweislastumkehr dauert immer nur sechs Monate.

Ich nehme auch gern sukkubus´s Quelle, die allerdings auf das Thema Beweißlastumkehr überhaupt nicht eingeht:

Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Zitat:

Die Regelzeit für diese Haftung beträgt zwei Jahre. Handelt es sich um gebrauchte Ware.....

Nach dem Wort "Beweislastumkehr" zu googel ist (wie schon erwähnt) sowieso nicht zielführend. Das Richtige Suchwort heist: "Sachmangelhaftung".
Denn dort wird zwischen Gewerbetreibenden, Verbraucher, Neuware, Gebrauchtware...ganz eindeutig unterschieden.
Bei "Beweislastumkehr" (logischer weise) nicht, denn bei Neuwaren, die ein Gewerbetreibender (z.B. ein Fahrzeughändler) einem Verbraucher verkauft,...gibt es keine Beweislastumkehr....höchstens als theoretisches Denkmodell, den es bedarf keiner Umkehr des Beweises...
Bei Gebrauchtwaren ist das anders.

Googelt man "richtig" und macht sich die Mühe Quellen ganz zu lesen...kommt man z.B. auf solche Seiten:
www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
Da steht dann (bei Neuwaren) sowas:

Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Zitat:

Ein gewerblich handelnder Verkäufer (Händler) muss bei einem Verkauf an einen privaten Verbraucher für Neuwaren zwei Jahre lang die Mängelfreiheit gewährleisten,...

Wer es ganz genau wissen will, schaut einfach in BGB (das geht auch online) z.B. beim §434, §474....

Is auch irgendwie logisch, denn während ein Gebrauchtwagen ,ja schon einem Verschleiß unterlegen hat (is ja Gebraucht), ist ein Neuwagen ja schon per Definitionem Verschleißfrei. Es liegt somit in seiner zugesicherten Produkteigenschaft, dass er ohne Mängel ist. Eine Umkehrung der Beweislast würde (so oder so) ins Leere laufen...
Denn (logischer Weise) lag ein Motorschaden ja zu Zeitpunkt der Neuwagenübergabe (Gefahrenübergang) an den Käufer noch nicht vor (sonst wär er ja nicht vom Hof gekommen), Platzt dem Käufer nach 7Monaten und 5.500km der Turbolader, möchte ich den Richter mal sehen, der (sollte es überhaupt zu einem Prozess kommen), hier ausgerechnet die Beweislastumkehr "zieht"....und dem Käufer die Kosten aufbürdet.
Denn der "Beweis", dass der Mangel im Turbolader und nicht in der Behandlung des Autos durch den Kunden liegt...ist mehr als offensichtlich und muss nicht extra geführt werden....
Somit ist eine "Beweislastumkehr" zwar als theoretisches Denkmodell, auch bei einem Neuwagen, irgendwie denkbar...kann aber keine Anwendung finden, da der "Beweis" auf dem Tisch liegt und die übliche Lebensdauer eines Turboladers liegt über 7Monaten/5.500km...

Bei einem 8Jahre alten Gebrauchtwagen, mit 120.000km, liegt die Sache, nach 7Monaten und weiteren 10.000km ggf. anders, denn nach 130.000km/8Jahren kann ein Turbolader durchaus kaputt gehen...

Wir sind aber hier bei Neuwagen...und beim Verkauf Gewerblich an Privat...Wo bitte sieht da jemand die Möglichkeit für einen Händler, sich (bei einem NICHT-Verschleißteil) auf die "Beweislastumkehr" zu berufen...???? Theoretisch kann er dass...wird aber nicht mehr als ein Grinsen des Richter dafür kriegen...

Dazu braucht man aber keine "Haie", oder "Glashäuser" das zu erkennen benötigt man nur ein bischen "Medienkompetenz".
Es ist reichlich Sinnlos nach "Beiweislastumkehr" zu googeln, wenn einem nicht mal die Unterschiede zwischen Verbraucher, Händler oder Verbrauchsgüterkauf bekannt sind...
Das wäre, alswenn jemand etwas über Aufladung von Motoren wissen will und "Turbolader" googelt...was er da liest ist zwar nicht falsch, Kompressor-Aufladungen oder Schaltsaugrohre, Raminduktion....entgehen ihm aber und somit wesendliches zum Thema "Aufladung"...

Der Umgang mit Quellen und vor allem das vollständige Lesen und verstehen von Quellen...sollte so ab 8.Klasse vorausgesetzt werden.
Daher wundere ich mich, dass dies hier bei Diskutanten, die sich anderen Orts als Ing. gerieren, offenbar nicht vorausgesetzt werden kann...

Ich kann nicht erkennen, worauf Deine grenzenlose Überheblichkeit und Arroganz basiert, Fachwissen ist es jedenfalls nicht.

Aus Deinen Ausführungen geht klar hervor, dass Du nicht einmal den Begriff "Beweislastumkehr" auch nur ansatzweise verstanden hast (saturn78: "hier ausgerechnet die Beweislastumkehr "zieht"....und dem Käufer die Kosten aufbürdet" oder "Wo bitte sieht da jemand die Möglichkeit für einen Händler, sich (bei einem NICHT-Verschleißteil) auf die "Beweislastumkehr" zu berufen...????"😉.

Normalerweise muss derjenige, der eine Sache bemängelt, den Beweis erbringen, dass der Mangel besteht und der Verkäufer schadensersatzpflichtig ist. Bei der Beweislastumkehr ist dies nun ausnahmsweise genau anders herum: Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht vorliegt (bzw. zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorlag). Unter diesem Aspekt lese man sich noch einmal die klugen Sprüche von unserem Audi-Leiter durch (der Händler möchte sich auf die Beweislastumkehr berufen - nein, möchte er ganz sicher nicht, es sein denn, er heisst saturn78).

Ach ja, einen Paragraphen aus dem BGB gibt's auch dazu:
§ 476 Beweislastumkehr.
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
 
Ich bin zwar weder Jurist noch Audi-Verkaufsleiter, sondern "nur" Ingenieur, aber lesen, denken und verstehen kann ich trotzdem ganz gut.

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus



Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Ich nehme auch gern sukkubus´s Quelle, die allerdings auf das Thema Beweißslastumkehr überhaupt nicht eingeht
manchmal hilft herunterscrollen.
soviel zu medienkompetenz. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus



Zitat:

Original geschrieben von bertel_cv (galt saturn78)



Du solltest nicht durch Auslassungen einen falschen Sinn in Zitate bringen, um deine falsche These zu untermauern. Das ist ganz schlechter Stil.
Eine etwas bessere Zusammenfassung (und getrennte Betrachtung nach Verbraucher/Unternehmer) findest du hier .
das ist SEIN stil. nebelkerzen werfen und was von medienkompetenz faseln😁
andererseits- schön für seine kunden, wenn er im 7.monat tatsachlich immer brav einen neuen turbo eingebaut hat, und der arme kunde nicht beweisen mußte, dass der turbo nicht an zuwenig öl, mangelndem kaltfahren usw. eingegangen ist😎

vielleicht versteht saturn78 ja die einfachen worte der autobild

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus



Zitat:

Nagelneue Autos haben ja wohl zwei Jahre Garantie. Davon geht jeder Käufer aus. Sollte er aber nicht. Denn viele Hersteller geben nur Gewährleistung. Rechtlich zwei Paar Schuhe. [...]

Anders bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung, genau "Sachmangelhaftung", die seit 2002 zwei Jahre beträgt. Die Unterschiede: • Gewährleistungsansprüche richten sich an den Verkäufer, nicht an den Hersteller • Anspruch auf Reparatur oder Ersatz besteht nur, wenn der Mangel bei Auslieferung schon unerkannt bestanden hat, sich aber erst in der Folgezeit zeigt.

Dabei trägt der Verkäufer die ersten sechs Monate die "Beweislast". Bedeutet: Will er nicht leisten, muss er nachweisen, dass der Mangel beim Verkauf nicht bereits bestand. Gute Karten für den Käufer.

Doch für die weiteren 18 Monate trägt der Käufer die Beweislast ("Beweislastumkehr"😉. Nun muss er beweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits bestand, will er Ansprüche durchsetzen. Schlechte Karten für den Käufer.

ich hab den wesentlichen teil sicherheitshalber mal zitiert, damit keiner schwierigkeiten beim scrollen bekommt😛

Bei der Autoblöd muss man aber auch aufpassen: Die Erklärung der Beweislastumkehr ist genauso falsch wie die von saturn78!

Wenn nach den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr des Kunden für die restlichen 18 Monate laufen würde, würde die Aussage "BMW etwa sichert eine auf ein Jahr verlängerte Beweislastumkehr schriftlich zu" keinen Sinn ergeben.

Also: Gesetzlich gilt für die ersten 6 Moante die Beweislastumkehr (der Händler muss seine "Unschuld" beweisen), BMW bietet aus Kulanz 12 Monate.

Zitat:

Original geschrieben von Rael_Imperial


… Also: Gesetzlich gilt für die ersten 6 Moante die Beweislastumkehr (der Händler muss seine "Unschuld" beweisen), BMW bietet aus Kulanz 12 Monate.

Danke für deine Ausführungen, ich hatte ihm das ja auch schon gesagt:

Zitat:

Die Beweislastumkehr dient in allen Fälle einer beschleunigten Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen. Ohne die Beweislastumkehr müsste der Käufer in jedem Fall nachweisen, dass überhaupt ein Gewährleistungsanspruch besteht.

Ich befürchte nur, dass er das weiterhin nicht verstehen wird.

Zitat:

Original geschrieben von saturn78


@Reachstacker, @Taubitz:
So sieht es aus.

Ich ewmpfehle jedem (Ex-)Azubi, der die Gesellenprüfung bestanden hat und sich nun ein Auto für 6.000€ leisten will, immer einen Golf III 1,8, für 3.000€ (dafür gibt es top-Autos), die anderen 3.000aufs Sparbuch und dann kann passieren, was will.
Ein gebrauchter Motor kostet 500€, ein Getriebe 600€ und selbst ein Totalverlust (z.B. durch Kaltverformung) ist tragbar.

Alternativ ein neuer UP!, mit allem drum und dran für 12.000€,inkl.Wartungspaket,Vollkasko,Anschlussgarantie, den Rest über 4Jahre Finanziert...und halt die 4Jahre nur ums Tanken kümmern...

Aber selbst die (die es ja eigendlich besser wissen müssten), greifen zum Golf V GTI, mit "alles", S3, A4, oder gar zum EOS-Albtraum...

naja also wenn ich 6000 Öcken hab kauf ich doch keinen Bock den man schon für 5-600 Euro abgreifen kann 😁 ..... Golf 3 ist ein Auto wenn man nen tausender locker hat ... dafür gibts schon vernünftige EXemplare. 3000 euro, das ist der 4er! Gebrauchtes Getriebe auf Schrottplatz kostet z.b. bei einem Vecci 60 euro, Motor 150.... denke mal beim Golf 3 kommts aufs gleiche raus.

Zitat:

Original geschrieben von SRAM



Zitat:

Verstehen kann ich dich schon, aber durchdacht ist deine Meinung nicht. Ich weiß ja nicht was du arbeitest, aber nach deiner Denke wären wir schon alle pleite, arbeitslos und würden noch nichtmal Hartz4 bekommen, weil dieses Geld ja nicht mehr reinkommt.

Ja.

Für die Schmarotzer, die davon leben, mindere Qualität an den Kunden weiterzugeben, träfe das zu.

Ein Schmarotzer ist ja bekanntlich jemand, der von der Arbeit oder des Geldes anderer lebt, ohne Gegenleistung zu erbringen. Das ist ja nicht der Fall. Wir erbringen ja Gegenleistung. Man bekommt das, was man bezahlt. Das einige Mitbewerber mit den Preisen über die Stränge schlagen, ist für uns eher gut, wir sind preislich fair und das spricht sich rum.

Ich liefere Qualität. Auf dem jeweils technisch machbaren Standard. Und unsere Firma ist dabei immer gut gefahren, weil andere Hersteller, die meinen, den Kunden bewußt schlechtere Qualität verkaufen zu müssen, von diesen über kurz oder lang auf unseren Standard verpflichtet werden. Nur so kommt man an die Spitze.

Was lieferst du denn? Du kannst gar keine Qualität auf dem jeweils tech. machbaren Standard liefern!!! Standard ist Standard und das technisch Machbare ist das technisch Machbare. Ihr liefert vielleicht bessere Qualität als viele andere Mitbewerber, mehr aber auch nicht. Sonst würdet ihr alles nur ein einziges Mal verkaufen und nach der Marktsättigung seit ihr pleite. Es würde alles ewig halten und nie wieder auch nur einen Euro einbringen.

_____________

Zur technischen Seite des Ganzen: die Wöhler-Kurve ist dir ein Begriff ?

Ja, die Wöhlerkurve kenne ich sehr gut. Ich kann dir auch noch 100 andere Kurven zeigen. Es ist nunmal leider so, das mit doppelter Haltbarkeit, die Kosten eben nicht linear sondern überproportional steigen, von daher ist "Qualtität" immer nur ein Kompromiss aus Preis und Haltbarkeit (die Vermarktung, Werbung lassen wir mal ausser Acht).

Um von einer wie immer gearteten zeitlich begrenzten Standfestigkeit zur Dauerfestigkeit zu gelangen, sind oft nur wenige % mehr Material notwendig. Mehr-KOSTEN bei der Fertigung sind dabei noch viel kleiner (kleiner 1%), weil es nunmal ziemlich egal ist, ob ich eine 55mm Achse oder eine 58mm Achse auf Maß drehe (nur so als Beispiel).

Ja, (fast) richtig. Aber das hatten wir ja schon.

Und bitte: versuche mir nicht zu erzählen, daß ein paar Kilogramm weniger Gewicht bei einem Fahrzeug soviel Treibstoff einsparen, dass ich davon einen Ersatzmotor nebst Einbau bezahlen kann: das ist bullshit !

Da hast du Recht, ich habe aber auch nie das Gegenteil behauptet.

Im Endeffekt weiß ich schon was du mir sagen willst, du hast auch irgendwo Recht. Ich wehre mich nur gegen den Vorwurf, das wir schmarotzende Minderqualitätsverkäufer sind. Ich habe da ein sehr gutes Gefühl für. Wenn einer ein 15 Jahre alten Bock hat, den er nur noch eine TÜV-Periode fahren will, werde ich den Teufel tun und ihm das Beste vom Besten andrehen, es sei denn, er will das. Zeitwertgerechte Reparatur ist hier angesagt. Einfach Mensch bleiben, leben und leben lassen. Fairness spricht sich rum. Ich denke wir versuchen das gleiche auszudrücken, stellen es nur anders dar, also nichts für ungut.

Zitat:

Ich kann nicht erkennen, worauf Deine grenzenlose Überheblichkeit und Arroganz basiert, Fachwissen ist es jedenfalls nicht.

Aus Deinen Ausführungen geht klar hervor, dass Du nicht einmal den Begriff "Beweislastumkehr" auch nur ansatzweise verstanden hast (saturn78: "hier ausgerechnet die Beweislastumkehr "zieht"....und dem Käufer die Kosten aufbürdet" oder "Wo bitte sieht da jemand die Möglichkeit für einen Händler, sich (bei einem NICHT-Verschleißteil) auf die "Beweislastumkehr" zu berufen...????"😉.

Normalerweise muss derjenige, der eine Sache bemängelt, den Beweis erbringen, dass der Mangel besteht und der Verkäufer schadensersatzpflichtig ist. Bei der Beweislastumkehr ist dies nun ausnahmsweise genau anders herum: Der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht vorliegt (bzw. zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorlag). Unter diesem Aspekt lese man sich noch einmal die klugen Sprüche von unserem Audi-Leiter durch (der Händler möchte sich auf die Beweislastumkehr berufen - nein, möchte er ganz sicher nicht, es sein denn, er heisst saturn78).

Ach ja, einen Paragraphen aus dem BGB gibt's auch dazu:
§ 476 Beweislastumkehr.
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Ich bin zwar weder Jurist noch Audi-Verkaufsleiter, sondern "nur" Ingenieur, aber lesen, denken und verstehen kann ich trotzdem ganz gut.

...dann solltest du nochmal ganz in Ruhe nachlesen...

Also, noch mal gaaanz Langsam:
Grundsätzlich und pauschal gibt es in D. beim Verkauf einer Sache 2Jahre Sachmangelhaftung.
Ein Verbraucher kann dies gegenüber einem anderen Privatmann abingen, ein Händler ggü. einem anderen Händler.
Ein Gewerbetreibender kann die Sachmangelhaftung ggü. einem Verbraucher, beim Gebrauchtgüterkauf, auf 1Jahr abdingen.
Beim Neuwarenkauf nicht!

Bleiben wir beim Neuwagen:
Ein Neuwagen (per Definition "Neu" und unverschlissen) wird an einen Privatman verkauft.
Der Kunde stellt einen Mangel fest.
Zunächst ist zu prüfen, ob dieser Mangel überhaupt einer ist (eine nach 50.000km verschlissene Bremse ist keiner).
Desweiteren ist der Mangel vorzuführen. Der Mangel muss also grundsätzlich bewiesen (gezeigt) werden, immer.
Das hat mit der Beweislastumkehr nichts zu tun!!!!
Dann ist zu prüfen, ob der Mangel im Produkt selber liegt, oder ggf. von außen oder durch Fehlbedienung zu stande kam.
Beispiel: Steinschlag WSS.

Nehmen wir das Beispiel eines Turboladerschadens nach 7Monaten und 20.000km.
Der Händler prüft folgendes:
Liegt ein Mangel vor und ist dieser vorführbar? Ja!
Ist der Mangel durch Einflüsse von außen bzw. Fehlbedienung entstanden? Nö, richtiges (und genug) Öl, etc...
Also ein Fall für die Gewährleistung!
Denn der "Beweiß", dass der Mangel im Produkt selber liegt (abgescheertes Schaufelrad...etc...), liegt ja bereits auf dem Tisch.

Es ist also völlig unnötig und sinnlos zur Rechtsfigur der "Beweislastumkehr" zu greifen, denn es liegt (ganz offensichtlich) ein Sachbeweis vor. Denn ein Turbolader darf nicht (Ausnahmen s.o.) einfach nach 20.000km kaputt gehen, tut er es doch, ist er Mangelhaft. Ob nach 5Monaten , oder nach 7, ist völlig Banane, denn es muss überhaupt keine Beweislast umgekehrt werden, der Beweis ist bereits vorhanden.

Rein theoretisch könnte sie sogar interessant werden, nämlich bei einem Turboladerschaden, der nach 7Monaten, aber 180.000km auftritt. Und zwar nicht durch ein abgescheertes Schauffelrad, sondern (z.B.) durch Verschleis an der Welle. Dann wäre allerdings zu prüfen, ob es sich um normalen Verschleiß oder übermäßigen handelt. In diesem speziellen Fall könnte sich tatsächlich ein Händler darauf berufen, dass es sich um normale Abnutzung handelt....Ob er damit Erfolg hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt...

Die Beweislastumkehr kommt daher (in der Wirklichkeit) nur beim Gebrauchtwagen zum tragen. Hier soll sie den Verbraucher davor schützen, dass ihm ein Händler ein Fahrzeug mit einem bereits latenten Mangel unterjubelt. Sie dient (wie schon erwähnt) einfach nur der Vereinfachung. Zu früheren Zeiten musste der Verbraucher dem Händler immer beweisen, dass der Mangel schon auf seinem Hof voerhanden war und nicht erst 2Wochen später auftrat.

Bewiesen werden muss ein Mangel (sein vorhandensein) übrigens immer!
Erst muss der Verbraucher dem Händler den Mangel eindeutig benennen und vorführen, dann muss der Händler dem Hersteller den Mangel eindeutig nachweisen (hier: den Turbolader einschicken), der Hersteller wiederum muss bei seinem Zulieferer reklamieren, der vielleicht beim Produzenten des Schaufelrades....

Bei Neuwaren (Händler - Verbraucher) haben wir in D. 2Jahre Gewährleistung.
Die Ausnahmen hiervon sind benannt worden....

Ansonsten, kann doch sicherlich jemand ein Beispiel liefern, wo ein Golf-(Astra,Ford,BMW...)Kunde seinen Turbolader,(sein Getriebe...)nach 7 (8,12, 18...) Monaten selbst bezahlen musste...
Davon müsste es doch nur so wimmeln...

Zitat:

Original geschrieben von saturn78

Zitat:

Original geschrieben von saturn78


...
Ansonsten, kann doch sicherlich jemand ein Beispiel liefern, wo ein Golf-(Astra,Ford,BMW...)Kunde seinen Turbolader,(sein Getriebe...)nach 7 (8,12, 18...) Monaten selbst bezahlen musste...
Davon müsste es doch nur so wimmeln...

Ich sage nur das Stichwort Klimakompressor T4...😠

Zitat:

Original geschrieben von deville73



Zitat:

Original geschrieben von saturn78

Zitat:

Original geschrieben von deville73



Zitat:

Original geschrieben von saturn78


...
Ansonsten, kann doch sicherlich jemand ein Beispiel liefern, wo ein Golf-(Astra,Ford,BMW...)Kunde seinen Turbolader,(sein Getriebe...)nach 7 (8,12, 18...) Monaten selbst bezahlen musste...
Davon müsste es doch nur so wimmeln...
Ich sage nur das Stichwort Klimakompressor T4...😠

Ne, sag nicht das "Stichwort"!

Leg konkret dar, wann und wieso dir, vor Ablauf der 24Monate, ein defekter Klimakompressor an einem Neuwagen nicht repariert wurde...

Hinweis: Die aktuelle Gesetzgebung gilt seit 2002! Brauchst jetzt also keinen T4 von 1998 auftischen...

die sache ist doch ganz einfach:

die steuerkette zu verbauen ist für den hersteller teurer, zumal sie eigentlich ein ganzes motorenleben hält.
AUSNAHME: der hersteller spart wieder mal bzw. setzt den zulieferer dermaßen unter kostendruck
---> siehe VW TSI (der arme martin möchte ja auch von was leben😁)
oder BMW 116i (aber wer so eine wanderdüne fährt ist selber schuld..)

steuerketten haben sich außerdem bei motorrädern bestens bewährt und die betriebsbedingungen sind hier deutlich härter.

zahnriemen sind für den hersteller deutlich preiswerter.
die werkstatt verdient am wechsel und falls das ding vorher reißt:
motorinstandsetzung
austauschmotor
neues auto

und das der zahnriemen leiser sein soll....
wäre vielleicht was für WETTEN DASS ... ich mit verbundenen augen höre ob da ein zahnriemen oder eine kette drin verbaut ist 😉

während sich probleme bei steuerkette idr vorher bemerkbar machen, reißt so ein zahnriemen einfach so.
habe das mal bei meinem tdi miterlebt.
und NEIN, es war noch deutlich vor dem nächten wechselintervall!

PS: üblicherweise dreht sich die nockenwelle immer mit der halben kurbelwellengeschwindigkeit.
das ist nun mal so bei einem viertakter.

und bevor ich es vergesse:
das WASSERSTOFF (H2) im motor entsteht, halte ich doch für äußerst unwahrscheinlich.
---> BUM!!!😁

Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Bleiben wir beim Neuwagen:
Ein Neuwagen (per Definition "Neu" und unverschlissen) wird an einen Privatman verkauft.
Der Kunde stellt einen Mangel fest.
Zunächst ist zu prüfen, ob dieser Mangel überhaupt einer ist (eine nach 50.000km verschlissene Bremse ist keiner).
Desweiteren ist der Mangel vorzuführen. Der Mangel muss also grundsätzlich bewiesen (gezeigt) werden, immer.
Das hat mit der Beweislastumkehr nichts zu tun!!!!
Dann ist zu prüfen, ob der Mangel im Produkt selber liegt, oder ggf. von außen oder durch Fehlbedienung zu stande kam.
Beispiel: Steinschlag WSS.

Es ist zutreffend, dass das Vorliegen eines Sachmangels grundsätzlich bewiesen (gezeigt) werden muss. Es muss Einigkeit bestehen, dass ein Mangel vorliegt. Das hat insoweit nichts mit der Beweislastumkehr zu tun.

Diese kommt aber ins Spiel, wenn zu prüfen ist, ob der Mangel im Produkt oder ggfs. von außen oder durch Fehlbedienung entstanden ist.

Gesetzlich wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang(Übergabe) vorlag. Ist der Verkäufer aber der Auffassung, dass der Mangel durch Fehlbedienung oder von aussen, also nach Übergabe entstanden ist, muss er beweisen, dass dies so ist. Der Käufer muss nicht beweisen, dass der Mangel nicht nach der Übergabe entstanden ist. Dies ist die Beweislastumkehr. Sie kann also sehr wohl auch bei Neuwagen zum Tragen kommen.

O.

einfacher ausgedrückt:
ist die GARANTIE abgelaufen, hast du immer die Arschkarte gezogen

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von saturn78



Bleiben wir beim Neuwagen:
Ein Neuwagen (per Definition "Neu" und unverschlissen) wird an einen Privatman verkauft.
Der Kunde stellt einen Mangel fest.
Zunächst ist zu prüfen, ob dieser Mangel überhaupt einer ist (eine nach 50.000km verschlissene Bremse ist keiner).
Desweiteren ist der Mangel vorzuführen. Der Mangel muss also grundsätzlich bewiesen (gezeigt) werden, immer.
Das hat mit der Beweislastumkehr nichts zu tun!!!!
Dann ist zu prüfen, ob der Mangel im Produkt selber liegt, oder ggf. von außen oder durch Fehlbedienung zu stande kam.
Beispiel: Steinschlag WSS.
Es ist zutreffend, dass das Vorliegen eines Sachmangels grundsätzlich bewiesen (gezeigt) werden muss. Es muss Einigkeit bestehen, dass ein Mangel vorliegt. Das hat insoweit nichts mit der Beweislastumkehr zu tun.
Diese kommt aber ins Spiel, wenn zu prüfen ist, ob der Mangel im Produkt oder ggfs. von außen oder durch Fehlbedienung entstanden ist.
Gesetzlich wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang(Übergabe) vorlag. Ist der Verkäufer aber der Auffassung, dass der Mangel durch Fehlbedienung oder von aussen, also nach Übergabe entstanden ist, muss er beweisen, dass dies so ist. Der Käufer muss nicht beweisen, dass der Mangel nicht nach der Übergabe entstanden ist. Dies ist die Beweislastumkehr. Sie kann also sehr wohl auch bei Neuwagen zum Tragen kommen.

O.

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