Steuerkette 1.2 TSI 105PS (Werkstattaktion!!!)

VW Polo 5 (6R / 6C)

Hat sich damit jemand schon beschäftigt bzw was gehört?:

http://www.motor-talk.de/.../...kette-1-2-tsi-mit-105-ps-t3458048.html

Würde mich interessieren, da ich quasi mit Mai 2010 auch zu den ersten TSI's gehöre.

Beste Antwort im Thema

so hab mit VW telefoniert.

Es gibt eine Werkstattaktion 15D8. Dabei handelt es sich um den Austausch der Steuerkette weil sie sich längt.
(Folgen --> Steuerzeiten verstellen sich bis hin zum Riss)
Symptome sind beim Kaltstart ein kurzzeitiges lautes Rasseln und ein kurzes aufblinken der Motorleuchte.

Dabei wird folgendes getauscht: Steuerkette, Spanner, Steuerkettengehäuse, Motoröl, Kühlwasser und zig Schrauben

Bis zu welchem Modeljahr sich das ganze zieht, kann ich nicht sagen

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Moin

Schaut mal diesen Artikel, das passt auch zum Thema...

http://www.focus.de/.../...robleme-mit-der-steuerkette_aid_722003.html

Grüße

@Spacefly endlich hast du auch dein Recht bekommen.
Meiner läuft seit den 2 Werkstattaktionen auch sehr ruhig und geschmeidig. Nur noch das bekannte ticken der Hochdruckpumpe. Aber auch die rasselei bei 1300U/min ist nachder neusten Werkstattaktion weg. 😁

Wenn ich die Artikel hier so lese schwillt mir der Kamm. VW gibt nur auf 3 jahre Kulanz. Die sollten sich schämen. Kennen das Problem und wenig Fahrer haben am Ende die A....karte gezogen. Deshalb liebe Besitzer eines rasselnden TSI. Drängt so bald wie möglich auf eine Reperatur. Den wirklich kulant scheint VW nicht zu sein 😠.

mfg Wiesel

Zitat:

Original geschrieben von DieselWiesel198


VW gibt nur auf 3 jahre Kulanz. Die sollten sich schämen.

Fürs Schämen kriegt man kein Geld...also kann man es auch lassen! 😁

@ DieselWiesel

Freut mich für dich das deiner jetzt endlich auch "Rund" läuft und drücke die Daumen bei der neuen Haube und vor allem auf eine fehlerfreie Lakierung 😉

Wo du das gerade mit der Kulanz ansprichst, ich hatte ja Kontakt mit einem ADAC-Anwalt und wir haben halt alle Eckdaten besprochen. Ich habe ihm auch gesagt das wir eine 2 jährige Garantie-Verlängerung haben, allerings noch von Stand 5/2010, die aktuellen sind ja etwas anders...
Er hat mir dringenst dazu geraten alle Mängel noch vor dem Ablauf der Gewährleistung zu beheben, denn diese "ach so schönen Garantieverlängerungen" sind meist nicht das Wert was sie versprechen. Sie können nützlich sein, haben aber bei weitem nicht die rechtliche Grundlage der Gesetzlichen Gewährleistung wenn es mal hart auf hart kommen sollte. Außerdem steht einem halt immer noch der Rücktritt zu denn Wandlung gibt es ja nicht mehr (Begriff wurde geändert sowie Anpassungen vorgenommen). Wir hätten dann zwar eine Wertminderung hinehmen müßen allerdings sagte er das bei einer Laufleistung von 20.000 km und die Tatsache das es noch kein Nachfolgemodell gibt auch dieses Überschaubar gewesen sei und weniger als die meisten annhemen würden....
Meistens lenkt der 🙂 dann sowieso ein, denn ich kann, wenn er die Fehler einfach nicht in den Griff bekommt, eben einfach mein Geld zurück fordern und gehe woanders hin...

Naja, wie gesagt wollten wir es ja eh nicht soweit kommen lassen, aber war mal interessant sich mit jemanden über die Thematik zu unterhalten :P

LG Space

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Zitat:

Original geschrieben von Spacefly



Wo du das gerade mit der Kulanz ansprichst, ich............Außerdem steht einem halt immer noch der Rücktritt zu denn Wandlung gibt es ja nicht mehr (Begriff wurde geändert sowie Anpassungen vorgenommen). Wir hätten dann zwar eine Wertminderung hinehmen müßen allerdings sagte er das bei einer Laufleistung von 20.000 km u...........

Hierzu

ADAC-Quelle

:

Mängel am neuen Fahrzeug – was nun? 

Wenn die Freude am neuen Fahrzeug durch Mängel getrübt wird, ist es gut zu wissen, wie man damit umgehen kann. An wen wendet man sich? Welche Ansprüche hat der Käufer? Wann kann man das mangelhafte Fahrzeug wieder loswerden? Informieren Sie sich bei uns.

Sachmängelhaftung des Händlers
Nach Abnahme des Fahrzeuges kann der Käufer wegen eines Sachmangels zwei Jahre lang Ansprüche gegen den Verkäufer aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung geltend machen.
Diese Frist darf beim Verbrauchsgüterkauf - also beim Verkauf vom Händler an eine Privatperson - nicht unterschritten werden. Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf, so kann die Sachmängelhaftung vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen Regelung. 

Beweislastumkehr
Das Fahrzeug muss für die gesetzliche Sachmängelhaftung bereits bei Übergabe des Fahrzeugs mangelhaft gewesen sein. Hier gibt das Gesetz eine Hilfestellung: Handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf, so wird in den ersten 6 Monaten nach Abnahme des Fahrzeugs vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf oder wird der Mangel erst nach 6 Monaten entdeckt, so muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war, falls sich der Verkäufer auf die Beweislast beruft. 

Rechte des Käufers
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zunächst kostenlose Nacherfüllung verlangen. Wenn diese fehlschlägt, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann verlangt werden, wenn den Verkäufer zudem ein Verschulden trifft. 

Nacherfüllung
Im Rahmen der Nacherfüllung kann der Käufer nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges verlangen (Ersatzlieferung). Diese Wahlmöglichkeit des Käufers unterliegt jedoch dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Daher kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Der Händler kann entweder eine Reparatur durchführen oder Fehler bzw. schadhafte Teile ersetzen. Grundsätzlich hat der Käufer hierbei Anspruch auf Verwendung von Original-Ersatzteilen und Neuteilen.
Achtung: die Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung bestehen grundsätzlich nur gegenüber dem Verkäufer! Wird das Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, muss sich der Käufer an den nächsten Vertragshändler wenden. Ist dies nicht der Verkäufer, so muss er den Verkäufer ausdrücklich informieren.
Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten, wie z.B. Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt, reparaturbedingte Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
Über eine für ihn kostenfreie Fehlerbeseitigung hinaus hat der Käufer im Rahmen der Nachbesserung grundsätzlich keine weiteren Ansprüche, insbesondere nicht auf Ersatz von Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Verdienstausfall.

Rücktritt vom Vertrag oder Minderung 
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Käufer dem Verkäufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen bzw. ist eine Frist entbehrlich, weil der Verkäufer sich verweigert hat, so kann der Käufer entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen oder statt des Rücktritts den Kaufpreis mindern.
Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist auszugehen, wenn ein und derselbe Fehler nach dem zweiten Nachbesserungsversuch noch nicht beseitigt werden konnte.
Beim Rücktritt muss der Käufer den Vorteil ausgleichen, den er durch die Benutzung des Wagens bis zu dessen Rückgabe erlangt hat. Die überwiegende Rechtsprechung bewertet den auszugleichenden Vorteil mit 0,67 % des reinen Kaufpreises des Fahrzeuges pro gefahrene 1000 Kilometer.
Die Minderung hat die gleichen Voraussetzungen wie der Rücktritt. Der Minderbetrag ist im Wege der Schätzung zu ermitteln. Es handelt sich hierbei immer um eine Einzelfallentscheidung. Im Streitfalle muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der den Minderbetrag festlegt.

Schadenersatz
Liefert der Verkäufer ein mangelhaftes Fahrzeug, so kann der Käufer neben dem Rücktritt Schadenersatz verlangen. Für den Schadenersatz ist jedoch ein Verschulden des Verkäufers nötig.
Der Käufer kann auch Schadenersatz verlangen, wenn der Verkäufer nicht oder mangelhaft leistet und der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist (ca. 2 Wochen) zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. 

Anspruchsberechtigte bei Fahrzeugweiterverkauf
Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Sachmängelhaftung weiterverkauft, so kann der Neuwagenkäufer seine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung auf den Käufer übertragen. 
Verjährung der Sachmängelansprüche
Die gesetzlichen Mängelansprüche beim Neuwagenkauf verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung. Eine Ausnahme gilt für arglistig verschwiegene Mängel. Diese verjähren in drei Jahren ab Kenntnis vom Mangel und vom Anspruchsgegner. Werden im Rahmen der Sachmängelhaftung neue Teile eingebaut, entsteht keine neue Haftung. Auch für diese Teile gilt die Haftungsverjährung des Fahrzeuges.   
Herstellergarantie
Einige Hersteller geben dem Neuwagenkäufer sog. Herstellergarantien als selbständigen Anspruch, neben der hiervon unabhängigen Sachmängelhaftung. Diese Herstellergarantien sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, sie sind meist beschränkt auf Nachbesserung bzw. Fehlerbeseitigung an bestimmten Fahrzeugaggregaten. Üblich sind z. B. Lackgarantien, Durchrostungsgarantien, Mobilitätsgarantien. Manchmal können auch Anschlussgarantien gegen Aufpreis erworben werden. 
Weitere Infos und die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Garantien und Garantieleistungen finden Sie hier. 

Kulanz
Nach Ablauf der Sachmängelhaftung ist der Käufer bei Auftreten von Herstellungsfehlern auf Kulanz des Herstellers oder des Händlers angewiesen. Da es sich bei der Kulanz um eine freiwillige Leistung handelt, liegt deren Umfang im Ermessen des Herstellers bzw. Händlers. Die Kulanzbereitschaft ist bei den einzelnen Herstellern unterschiedlich. Maßstäbe sind häufig das Fahrzeugalter, die Fahrleistung und die lückenlose Durchführung der vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten in einer Vertragswerkstatt. Auch die besondere Markentreue des Kunden kann eine Rolle spielen.  

Danke ELISH 🙂

Den "Text" dazu kante ich schon dadurch das ich mich vorher als Mitglied des ADAC auf der Seite informiert hatte. Bei einem persönlichen Gespräch kommt halt immer noch eine zusätzliche Seite zu trageb da dann dort direkt auf mich eingegangen werden kann und der Anwalt halt auch seine perösnlichen Erfahrungen sowie Ausichtschancen klar ausprechen kann. Denn Text und Recht ist halt immer das eine, aber ob man mit seinem eigentlichen Anliegen überhaupt eine Chance hätte bzw. sich das Rechnet ist die 2. Seite der Medaile... Deshalb wollten wir es ja auch nicht zum Rücktritt des Vertrags kommen lassen.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe und die Zahlen stimmen (wovon man ausgehen sollte, hätten wir auch "nur" einen Verlust von 2400 € erlitten innerhalb von 22 Monaten. Das ist nach meiner Meinung durchaus vertretbar und deckt sich mit der Aussage (hatten keine Zahlen genannt) des RA der sagte das es bei 20 tkm nicht soo viel ist wie man glaubt

Aber wie gesagt, erstmal ist alles gut und ich hoffe es bleibt dabei.

LG Space

Hallo zusammen,

bisher war ich immer nur als stiller mitleser aktiv, da ich seit 18 Monaten Probleme mit meinem Highline 1.2 TSI hab. Nachdem die Werkstatt des Verkäufers immer nur meinte, dass es alles Stand der Technik und normal sei habe ich bereits früh ein anderes Autohaus aufgesucht. Dort schienen die Mitarbeiter auch engagierter zu sein. Doch dann stellte sich VW quer. Bei mir geht es um die Problematik mit der Steuerkette, Vibrationen der Leitungen und -wie ich denke- auch dem Turbolader. Mein Polo ist von 05/2010 und die ersten Probleme traten bereits bei 5000km auf. Jedenfalls wurden die Probleme vom Meister der Werkstatt anerkannt und er hatte auch schon früh die vermutung, dass etwas mit der steuerkette oder dem nockenwellenversteller nicht stimmt. jedoch waren VW die probleme nicht konkret genug, sodass kurz bevor es sogar im raum stand den motor zu wechseln ein VW-Werksmitarbeiter vorbei kam um meinen Polo zu begutachten. Seiner Meinung nach bestehe aber nur die Problematik der vibrierenden Benzinleitung. Diese sollte durch einen Tausch der Kraftstoffpumpe behoben werden. War natürlich nicht der Fall. Nachdem ich ettliche Male versuchte mit neuen Aufträgen doch Erfolg zu haben gab ich mitte 2011 auf. Jetzt bin ich wirklich froh zu hören, dass sich in der Sache etwas tut und ich mich nun konkret auf die hier genannten Werkstattaktionen beziehen kann. Montag geb ich den kleinen mal wieder ab und hoffe dass dieses Mal alle meine Mängel beseitigt werden.

Hier mal eine Liste die Montag auf den Tisch kommt 🙂:

Motor:
• Rattern und Rasseln (besonders im Kaltstart)
• Unrund laufen im Standgas
• Zickig bei Lastwechsel (besonders beim Kaltstart im 1. und 2.Gang)
• Verändertes träges Ansprechverhalten
• Später einsetzendes Drehmoment (anfangs ca. 1550U/min; jetzt ca. 1850)
Hinweis: Werkstattaktionen “15D8“ (Steuerkette), “24V9“ (Turbolader)

Klappern von Leitungen:
• Klappernde Benzinleitung im Standgas und bei 2500U/min
• Eventuell auch klappernde Klimaleitungen
Hinweis: Lösungsmöglichkeit eines Forenusers mit Bebilderung.

Lenkung:
• Leichtes Spiel (im Stand deutlich zu spüren)
• Komische Geräusche bei vollem Einschlag
• Subjektiv verändertes Lenkverhalten

Rückrufaktion:
• Abdeckung am Längsholm

Fahrertür:
• Windgeräusche ab 160km/h
• Fällt schwerer ins Schloss

Außerdem hab ich das Gefühl, dass meine Kupplung dadurch, dass er die ganze Zeit so zickig lief übermäßig belastet wurde. Der Schleifpunkt hat sich im Vergleich zum Anfang deutlich nach hinten verschoben. Konntet ihr ähnliches feststellen? Kann mir kaum vorstellen, dass es normal ist. Und wenn es wirklich so ist, meint ihr ich hab da überhaupt Chancen das auf die Problematik des Motors zurückzuführen? Also ich denk mir es kann nicht sein, dass sich innerhalb von 1 1/2 Jahren der Schleifpunkt so drastisch verstellt. Und ich lass den Fuß nie auf der Kupplung stehen. Für mich scheint am naheliegensten, dass ich die Zickigkeit besonders im ersten und zweiten Gang, mit etwas mehr Kupplung als normal, versucht habe auszugleichen. Naja bin gespant auf eure Meinungen.

LG Bob

@Silent Bob:

Eigentlich hätte deine Liste mehr in den Mängel-Thread gepasst aber nun gut...

Die klappernde Benzinleitung brauchte bei mir auch 3 Anläufe. Erst sollte ein anderer Benzinfilter helfen, ich denke aber, man meinte Benzinpumpe und das war damals ein Versprecher. Hat natürlich nichts gebracht, dann sollte ein Update helfen. Da ich alle Updates hatte, weiß ich bis heute nicht, was sie da drauf gespielt haben, aber es half nicht. Dann im 3. Anlauf kamen endlich die Kabelbinder. Bei meinem Polo schlug die "Kraftstoffvorlaufleitung" gegen die Führung (sieht aus wie ein Behälter am Kotflügel Beifahrerseite) und wenn man sie ein wenig wegdrückte, hörte das Geklapper aus dem Bereich Handschuhfach auf...war klar, daß man da mit Kabelbindern o.ä. ran muß, aber aus Haftungsgründen machte das mein 🙂 erst, als VW dazu anwies...wie alles Schritte vorher auch. Seit ca 6 Wochen habe ich ein erneutes Klappern...weiter hinten am Auto, leider unzuverlässig auftauchend, so daß ich es nicht vorführen kann. Ich schätze, daß es die gleiche Leitung ist, die ihren Bewegungsdrang nun einfach nach hinten verlagert hat....bei mir allerdings nur im Standgas oder bisher nur in dem Bereich aufgefallen.

Kupplung: ich bin froh, daß endlich mal jemand auftaucht, der auch Probleme hat, wenn ich auch nicht weiß, was du mit "zickig" meinst. Wenn ich mal etwas zügiger Schalter, weil man z.b. auf der Landstrasse eine kurze Gelegenheit hat zum Überholen und sich den Vordermann gerade noch "greifen will", dann ist der Gangwechsel derart ruppig und hart, daß man die Nackenmuskulatur trainiert bekommt. In unteren Gängen, höre ich bei einem eher "sportlichen " Schalten dann zusätzlich noch so ein kurzes "tsch" im Bereich hinterm Fahrersitz....ein bisschen wie dieses Pop-off-Ventile oder wie die heißen. Im Kaltzustand (1. + 2. Gang) brauchts kein sportliches Schalten, da schafft man es kaum, mit weichen Übergängen zu fahren...Fährt man mit einem extrem langem Schleifpunkt und vollführt den ganzen Gangwechsel in Zeitlupe, am besten noch mit raunendem Gas, dann ist nichts.
Probefahrt mit Sachbearbeiter war umsonst...der schaltete und fuhr wie ein Rentner.
Kupplung ist Verschleißteil...auch wenn ich das seit dem 1. Tag hatte und bei 3000 km reklamiert hatte, kalkuliere ich diese Kosten nun einfach mit ein, wenn es denn überhaupt die Kupplung ist. Man kann ja nicht sagen, daß das irgendwas nicht sauber trennt und schließt, es ist nur kein geschmeidiger Prozeß, sonder eher so schlagartig, als würde man mit Starkmagneten vergleichen...hatte sowas noch an keinem Wagen.
Schleifpunkt finde ich nach wie vor, an der gleichen Stelle.
Unrunder Lauf im Standgas habe ich nach wie vor...kein Update hat geholfen. Wenn er kalt ist und man im Stand auf 1200 U/min geht...zuckt er besonders freudig. Ich denke der ist einfach zu mager eingestellt, aber auch wenn es sich so anfühlt, ist er noch nie aus gegangen.

Ich wundere mich fast ein bisschen, daß der "Rost unter der Motorhaube" nicht auf deiner Liste ist...? 🙄

Sorry wenns nicht das genau richtige Thema war.

Mit zickig beim Lastwechsel meine ich, dass beim Gas geben bzw Gas wegnehmen kein runder Übergang da ist. Dass heißt bei jedem Wechsel vom rollen nach Gas geben und umgekehrt holpert es ein wenig. Fällt besonders im ersten und zweiten Gang auf. Im ersten Gang war es teilweise so stark, dass ich Angst hatte, dass mir einer drauf fährt weil es so stark verzögert hat. Besonders an der Ampel wenn man gerade beschleunigt hat und dann, weil der vor einem bremst, einfach vom Gas geht blockiert da irgendwas heftig. Das war aber nur zeitweise so krass. Habe ich bei keinem Auto bisher erlebt und ist sehr anstrengend und nervig so zu fahren. Von daher hab ich mir angewöhnt mehr mit der Kupplung zu spielen. Daher kommt dann wohl auch der erhöhte Verschleiß oder was auch immer. Ab dem dritten Gang habe ich eigentlich keine Probleme mehr.

Ich dachte mir eigentlich, dass diese Zickerei beim Lastwechsel durch die Längung der Steurkette verursacht werden könnte. Wurde da denn bei dir schon etwas gemacht? Will jetzt nicht 37 Seiten zurücklesen, sorry 🙂. Und wo ist denn der Schleifpunkt bei dir? Eher direkt beim kleinsten kommen lassen der Kupplung, oder musst du den Fuss schon deutlich anheben? Bei mir war er anfangs recht früh und direkt. Jetzt kommt der Punkt erst deutlich später und ist nicht mehr so präzise.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Klapper Probleme der Benzinleitung im Standgas durch die beiden Werkstattaktionen “15D8“ (Steuerkette) und “24V9“ (Turbolader) besser werden würde. Viele User haben berichtet, dass die Drehzahl angeboben wurde. Bei mir reicht schon das Einschalten der Klimaanlage und das daraus resultierende Ansteigen der Drehzahl im das Klappern zu vermeiden. Das Klappern bei 2500U/min habe ich erst in den letzten Tagen bemerkt, nachdem ich mal ein bisschen an den Leitungen gezogen habe. Es ist aber so leise, dass es mich nicht mal stören würde wenn alles andere ok wäre.

Motorhaube habe ich gestern erst gelesen, dass es da so viele Probleme gibt. Werde ich heute oder morgen auch mal genauer begutachten. Genauso wie die Nummer auf dem Turbolader, und ob ich von der Werkstattaktion diesbezüglich betroffen bin. Beim Anruf bei VW konnte die nette Dame mir nur sagen, dass etwas hinterlegt sei weswegen ich die Werkstatt aufsuchen sollte. Aus Datenschutzgründe könne sie mir jedoch nichts genaues dazu sagen - völlig unverständlich für mich.

LG Bob

Zitat:

Original geschrieben von SilentBob153


Sorry wenns nicht das genau richtige Thema war.

Mit zickig beim Lastwechsel meine ich, dass beim Gas geben bzw Gas wegnehmen kein runder Übergang da ist. Dass heißt bei jedem Wechsel vom rollen nach Gas geben und umgekehrt holpert es ein wenig. Fällt besonders im ersten und zweiten Gang auf. Im ersten Gang war es teilweise so stark, dass ich Angst hatte, dass mir einer drauf fährt weil es so stark verzögert hat. Besonders an der Ampel wenn man gerade beschleunigt hat und dann, weil der vor einem bremst, einfach vom Gas geht blockiert da irgendwas heftig. Das war aber nur zeitweise so krass. Habe ich bei keinem Auto bisher erlebt und ist sehr anstrengend und nervig so zu fahren. Von daher hab ich mir angewöhnt mehr mit der Kupplung zu spielen. Daher kommt dann wohl auch der erhöhte Verschleiß oder was auch immer. Ab dem dritten Gang habe ich eigentlich keine Probleme mehr.

Ich dachte mir eigentlich, dass diese Zickerei beim Lastwechsel durch die Längung der Steurkette verursacht werden könnte. Wurde da denn bei dir schon etwas gemacht? Will jetzt nicht 37 Seiten zurücklesen, sorry 🙂. Und wo ist denn der Schleifpunkt bei dir? Eher direkt beim kleinsten kommen lassen der Kupplung, oder musst du den Fuss schon deutlich anheben? Bei mir war er anfangs recht früh und direkt. Jetzt kommt der Punkt erst deutlich später und ist nicht mehr so präzise.

Das Verhalten, gerade in den ersten 2. Gängen ist identisch zu meinem. Ab dem 3. fährt man normal.

Kenne das an der Ampel und man fragt sich manchmal, ob man sich wie Känguruh fortbewegt...😁

Fremde Beifahrer müssen denken, man wär blutiger Fahranfänger...

An meiner Steuerkette wurde noch nichts gemacht, hatte aber noch noch kein dauerhaftes Rasseln und Klappern beim Kaltstart...ich glaube aber nicht so recht, daß das ruppige Fahrverhalten in den unteren 2 Gängen auf die Steuerkette zurückzuführen ist.

Ich kann dir nicht sagen, wo exakt der Schleifpunkt liegt, gemessen an der Pedalstellung. Ich konnte noch nicht feststellen, daß hier irgendwas auffällig wäre oder sich verändert hätte.

Das größere Problem ist wohl eher der Vorführeffekt, wenn der Fahrer bei der Probefahrt, äußerst defensiv unterwegs ist. Fakt ist, Kupplung ist Verschleißteil und selbst wenn man die Ursache nun findet und diese wirklich die Kupplung selbst wäre, wird einem VW was husten. Probier dein Glück...ich kam da nicht weit...

Also das Zucken beim Schalten kenne ich auch. Dacht schon immer ich stell mich zu blöd an. Endlich wird das hier auch mal erwähnt.

mfg Wiesel

Zitat:

Original geschrieben von SilentBob153


Motor:
• Unrund laufen im Standgas

dafür gibt es derzeit das 3te Update.

Zitat:

Original geschrieben von SilentBob153



Motor:
• Rattern und Rasseln (besonders im Kaltstart)

Darum habe ich meinen in die Werkstatt gebracht und es ist wohl der Anlasser, der nun getauscht wird.

Bin ja gespannt ob es nicht die Steuerkette ist (W23/2011)

Bin mittlerweile echt enttäuscht von den ettlichen Kinderkrankheiten des Polos und wie seitens VW damit umgegangen wird. Wenn ich keine anderen Probleme hätte und zuviel Langeweile dann hätte ich mir bereits Rechtsbeistand geholt. Hab ich aber weder Zeit noch Nerven für. Deswegen werde ich Montag auch das Thema Anschlussgarantie ansprechen.

Werde auf jeden Fall Montag alle meine Mängel nochmals vortragen. Bin sehr gespannt was die schon bzgl. Werkstattaktionen in ihrem System stehen haben. Ich hoffe das wenigstens die drastischen Probleme des Motors und Fahrverhaltens dieses Mal gelöst werden können. Werde Montag berichten wie weit der Freundlich meinem Polo helfen kann/will.

Beim nächsten Autokauf werde ich auf jeden Fall, zumindest bei VW, kein neues Modell mehr kaufen. Sondern abwarten bis die ihre "Testphase" auf dem Rücken der Kunden durchgeführt haben.

Deswegen hatte ich eigentlich >2Jahre gewartet, scheint aber nicht gereicht zu haben.

So hab jetzt 1 1/2 Stunden mit dem Meister meines Vertrauens geredet. Im System steht, dass meine Polo nicht von der Feldaktion "15D8" (Steuerkette) betroffen ist. Dennoch meinte er, dass er die Steuerkette auf jeden Fall tauschen wird. Nach weiteren Recherchen und nicht locker lassen meinerseits sind wir auf eine brandneue TPI gestoßen. Diese ist vom 08.03.2012 und es geht um die besagten Rassel-/Rattergeräusche des Motorlaufs. Dort wird die Vorgehensweise erneut mit Bildern beschrieben. Die geänderte Steuerkette sieht wirklich deutlich stabiler aus als die alte. Nachdem wir diese TPI fanden wird wohl jetzt nicht nur Steuerkette und Kettenspanner gewechselt sondern der komplette Reperaturleitfaden abgearbeitet, mit Ölwechseln wie ich hoffe 🙂. Leider sind die Teile aber gerade nicht lieferbar, muss ich wohl noch ein bisschen warten.

Desweiteren wird bei die QVM (Qualitätsverbesserungsmaßnahme) "24V9" (Turbolader) und "97U9" (Kappe Längsholm) durchgeführt. Außerdem war der Meister sehr erfreut über die Bilder bezüglich der klappernden Leitungen. Denn diesbezüglich gibt es wohl noch immer keine offizielle TPI. Dennoch wird auch das jetzt bei mir versucht möglichst langfristig zu beheben. Außerdem will er die Sache nochmal bei VW ansprechen um eine endgültige Lösung für alle Betroffenen herbeizuführen.

In Sachen Kupplung und Lenkung konnte er allerdings keine Auffäligkeiten feststellen, soll aber sobald der Motor wieder fertig ist nochmal geprüft werden. Genauso die Windgeräusche, da ich jetzt nicht mit Vollgas fahren soll.

Abschließend bin ich mit dem Auftrag jetzt erstmal zufrienden, und hoffe dass ich es nachher auch noch bin. Kann also nur jedem der nicht von der Feldaktion 15D8 betroffen ist, und trotzdem Probleme mit der Steuerkette bzw. Rasselgeräuschen beim Kaltstart hat, nochmal in die Werkstatt zu fahren und genauer nachzuhaken.

LG Bob

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