Steuerfrage: Firmenwagen mit Gehaltsumwandlung und Kilometergeld?

BMW 5er

Hallo,

ich hab da mal ne Frage ;-)

Mein Arbeitgeber ermöglicht mir einen PKW über ihn zu leasen, wobei ich dann an den Großkundenkonditionen partizipere. Finanziert wird das Full-Leasing in Form von einer Gehaltsumwandlung, wobei ich das KFZ noch mit 1% vom Neupreis versteuern muß.
Die Kilometer, die ich für die Firma fahre, werden mir mit 30 Cent/km als brutto ausgezahlt, sprich ich muß diese noch versteuern. Nun meine Frage:

Kann ich diese Summe (Kilometergeld) noch bei der Einkommensteuererklärung ab/ansetzen unter Werbungskosten? Wenn ja, die volle Summe? Wenn nein, warum nicht?

Beispiel:

Verdienst Brutto: 5000€
1 % v. KFZ: +500€
Full-Leasingrate: -1000€
Kilometergeld f. 3000km/Monat +750€
Macht in Summe ein Gesamtbrutto von 5250€

Das Kilometergeld wird definitiv als brutto ausgeahlt, weil es eben kein Privatwagen ist. Für diesen würde man die 30 Cent steuerfrei bekommen.
Den Weg zur Arbeit (0,03%) brauche ich nicht zu versteuern, da ich ein Homeoffice habe, ansonste wäre dies auch noch fällig.

Bin für jeden Kommentar dankbar,
Viele Grüße

P.S. hoffe es ist i.O., wenn ich die Frage auch noch ein weiteres Mal in einem anderen Bereich gestellt habe?!

7 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von amigo255


Hallo,

ich hab da mal ne Frage ;-)

Mein Arbeitgeber ermöglicht mir einen PKW über ihn zu leasen, wobei ich dann an den Großkundenkonditionen partizipere. Finanziert wird das Full-Leasing in Form von einer Gehaltsumwandlung, wobei ich das KFZ noch mit 1% vom Neupreis versteuern muß.
Die Kilometer, die ich für die Firma fahre, werden mir mit 30 Cent/km als brutto ausgezahlt, sprich ich muß diese noch versteuern. Nun meine Frage:

Kann ich diese Summe (Kilometergeld) noch bei der Einkommensteuererklärung ab/ansetzen unter Werbungskosten? Wenn ja, die volle Summe? Wenn nein, warum nicht?

Beispiel:

Verdienst Brutto: 5000€
1 % v. KFZ: +500€
Full-Leasingrate: -1000€
Kilometergeld f. 3000km/Monat +750€
Macht in Summe ein Gesamtbrutto von 5250€

Das Kilometergeld wird definitiv als brutto ausgeahlt, weil es eben kein Privatwagen ist. Für diesen würde man die 30 Cent steuerfrei bekommen.
Den Weg zur Arbeit (0,03%) brauche ich nicht zu versteuern, da ich ein Homeoffice habe, ansonste wäre dies auch noch fällig.

Bin für jeden Kommentar dankbar,
Viele Grüße

P.S. hoffe es ist i.O., wenn ich die Frage auch noch ein weiteres Mal in einem anderen Bereich gestellt habe?!

Da würde ich doch ein paar Euros opfern und zum Steuerberater gehen, oder habt ihr vielleicht einen in der Firma oder einen der für eure Firma arbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von krasi



Zitat:

Original geschrieben von amigo255


Hallo,

ich hab da mal ne Frage ;-)

Mein Arbeitgeber ermöglicht mir einen PKW über ihn zu leasen, wobei ich dann an den Großkundenkonditionen partizipere. Finanziert wird das Full-Leasing in Form von einer Gehaltsumwandlung, wobei ich das KFZ noch mit 1% vom Neupreis versteuern muß.
Die Kilometer, die ich für die Firma fahre, werden mir mit 30 Cent/km als brutto ausgezahlt, sprich ich muß diese noch versteuern. Nun meine Frage:

Kann ich diese Summe (Kilometergeld) noch bei der Einkommensteuererklärung ab/ansetzen unter Werbungskosten? Wenn ja, die volle Summe? Wenn nein, warum nicht?

Beispiel:

Verdienst Brutto: 5000€
1 % v. KFZ: +500€
Full-Leasingrate: -1000€
Kilometergeld f. 3000km/Monat +750€
Macht in Summe ein Gesamtbrutto von 5250€

Das Kilometergeld wird definitiv als brutto ausgeahlt, weil es eben kein Privatwagen ist. Für diesen würde man die 30 Cent steuerfrei bekommen.
Den Weg zur Arbeit (0,03%) brauche ich nicht zu versteuern, da ich ein Homeoffice habe, ansonste wäre dies auch noch fällig.

Bin für jeden Kommentar dankbar,
Viele Grüße

P.S. hoffe es ist i.O., wenn ich die Frage auch noch ein weiteres Mal in einem anderen Bereich gestellt habe?!

Da würde ich doch ein paar Euros opfern und zum Steuerberater gehen, oder habt ihr vielleicht einen in der Firma oder einen der für eure Firma arbeitet.

dito - Steuerberater fragen. Das Konstrukt erscheint mir etwas ungewöhnlich, da normalerweise die 1% Regelung auf vom Arbeitgeber unentgeltlich gestellte Fahrzeuge (auf für den Privatgebrauch) angewendet wird. Das ist dann aus Arbeitnehmersicht ein 'no brainer', aber wenn man die volle Leasingrate vom Gehalt abgezogen bekommt, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das noch rechnet (kommt natürlich auch darauf an wie hoch der Großkundenrabatt ausfällt.)

Gruß

wodkalemon

@Wodkalemon:

Er bekommt ja nur vordergründig die gesamte Leasingrate vom Brutto abgezogen, da er ja eine "Kilometerpauschale" von 0,30 €/km erhält, relativiert sich die Anrechnung ja wieder. In seinem Beispiel auf einen Gehaltsabzug von 250,- €/Monat.

Er fragt ja auch nicht, ob dieses Modell günstig für ihn ist, sondern ob er die gefahrenen Kilometer, die er ja nur brutto vergütet bekommt, beim Finanzamt zusätzlich als Fahrtkosten geltend machen kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies möglich ist, da ja keine Fahrten mit einem prvaten PKw anfallen, sondern der Firmen-PKW genutzt wird.

Gruß Hans

Zitat:

Original geschrieben von elmshaeuser


@Wodkalemon:

Er bekommt ja nur vordergründig die gesamte Leasingrate vom Brutto abgezogen, da er ja eine "Kilometerpauschale" von 0,30 €/km erhält, relativiert sich die Anrechnung ja wieder. In seinem Beispiel auf einen Gehaltsabzug von 250,- €/Monat.

Er fragt ja auch nicht, ob dieses Modell günstig für ihn ist, sondern ob er die gefahrenen Kilometer, die er ja nur brutto vergütet bekommt, beim Finanzamt zusätzlich als Fahrtkosten geltend machen kann.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies möglich ist, da ja keine Fahrten mit einem prvaten PKw anfallen, sondern der Firmen-PKW genutzt wird.

Gruß Hans

Hallo Hans,

stimme zu. Wenn das so funktionierte, könnte der Arbeitgeber durch dieses Konstrukt eine Gehaltserhöhung z.L. des Finanzamts anbieten. Halte ich auch für unwahrscheinlich, aber vielleicht hat ja der AG eine neue Steueroptimierung erfunden (bin da immer etwas skeptisch, insbesondere wenn das Steuerrisiko beim AN verbleibt). Was passiert denn mit den Kilometern die privat gefahren werden?
Gruß
wodkalemon

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Womöglich eine Steueridee, die am Ende der AN alleine trägt.

Hallo,

es sind in der Full-Leasingrate schon inkl. Kilometer enthalten. Man kann zwischen 10t-40t/Jahr wählen was sich natürlich auf die Rate niederschlägt.

Ich werde mal beim Leasinggeber nachfragen, halte das alles für zu undurchsichtig.

Viele Grüße

Moin,

falls es jemanden interessiert.
Unter http://www.arbeitsratgeber.com/firmenwagen_0085.html findet man eine Aussage, dass die erstatteten Kilometer steuerpflichtig sind. Allerdings sind sie nur steuerpflichtig und nicht wie dort steht auch sozialversicherungspflichtig. Dies bedeutet im Gegenzug, dass man die Dienstfahrten auch als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen kann. Gibt es dort einen Höchstsatz? Sind keine Fahrten zur Arbeitsstätte, sondern immer zum Kunden.

Sollte ein Steuerberater mitlesen, wäre ich über ein kurzen Kommentar dankbar ;-).

Grüssle

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