Steuerfortentwicklungsgesetz

Audi Q6

In diesem etwas sperrigen Namen ist jetzt die 95k€ Grenze für die 0,25% Versteuerung von E-Dienstwagen aufgegangen.
So wie ich es jetzt verstanden habe, sind die Einkommensteuer und Kindergeldfragen beschlossen.
CDU und FDP (die es im Kabinett ja mal abgesegnet hat) lehnen die Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft in diesem Entwurf jedoch ab.
Quelle: Grüne im Bundestag von 13.12.24 („Die Blockadehaltung von Union und FDP bei der Unterstützung der Wirtschaft kann nur sehr verwundern. Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung. Wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen, die der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Christian Lindner noch vorsah, wollte die FDP nun nicht mehr mittragen. Die Union hat nach Weisung von Friedrich Merz sich komplett dem Gespräch verweigert. Auch die in der Wachstumsinitiative vorgesehene Förderung von E-Autos wäre aktuell extrem relevant. Doch hier blockieren Friedrich Merz und Christian Lindner. Jetzt fehlt es den Unternehmen an Planungssicherheit, wirtschaftliche Impulse des Staates müssen weiter auf sich warten lassen. Das liegt an den Wahlkampfmanövern von Union und FDP.“)

136 Antworten

Ja aber der Arbeitgeber ist zum Einbehalt verpflichtet. Im Zweifel wird er immer in Haftung genommen.

Die GWVs sind dann falsch aber das fällt nicht auf. Der Finanzbeamte ist an der vom Arbeitgeber elektronisch übermittelte Lohnsteuerbescheinigung gebunden. Er darf davon nicht abweichen.

Zitat:

@XB_Mod schrieb am 10. April 2025 um 19:29:52 Uhr:


Ja aber der Arbeitgeber ist zum Einbehalt verpflichtet. Im Zweifel wird er immer in Haftung genommen.

Die GWVs sind dann falsch aber das fällt nicht auf. Der Finanzbeamte ist an der vom Arbeitgeber elektronisch übermittelte Lohnsteuerbescheinigung gebunden. Er darf davon nicht abweichen.

Erfahrungsgemäß werden Fehlberechnungen aber entweder in den kommenden Monaten oder am Jahresende glatt und richtig gestellt.

In den Fällen, in denen nicht AG oder AN, sondern das FA durch eine Nachberechnung Abweichungen feststellt, also dass zu wenig Lohnsteuer abgeführt worden ist, und deshalb die rückständige Steuer beim Arbeitgeber einzieht, ist der AG berechtigt, den Betrag vom AN zurückzuholen.
Der AG ist zur Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt zwar verpflichtet. Kommt er nicht nach, so haftet er aber GEMEINSAM mit dem AN (§ 41a EStG).
Dem FA steht es frei sich an AN oder an AG zu halten. In der Regel ist der AG aber der einfachere Schuldner. Dieser wirds aber mit 41c EStG durchreichen.

Darauf würde ich mich also nicht verlassen langfristig.

Hallo Community,

ich bin in einer komischen Situation. Mein Altleasing eines Verbrenners läuft noch. Man hat mir jedoch angeboten meinen Q6 ab ca. Juni zu übernehmen. Geplant war Ende August... Jetzt ist ja die Erstzulassung recht entscheidend für die 0,25% Versteuerung. Ohne verabschiedeten Haushalt oder mindestens Referentenentwurf ist es Glaskugel gucken, ab wann die neue Grenze gilt.

Wovon geht ihr aus? Ab Juni 2025 Erstzulassung? Ab Januar 2025 Erstulassung?

Und ja, ich könnte mit 0,5% leben! Aber wäre doch ziemlich dämlich das Datum um ein paar Tage zu verpassen...

Letzte Meldungen sagen 100k rückwirkend zum 1.1.24. Bin selber sehr gespannt, da ich davon profitieren würde.

Zitat:

@q62024 schrieb am 7. Mai 2025 um 20:39:14 Uhr:


Letzte Meldungen sagen 100k rückwirkend zum 1.1.24. Bin selber sehr gespannt, da ich davon profitieren würde.

Danke für die rasche Antwort.

2024???

Das wäre ja sogar noch länger als der Vorschlag der Ampel? Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn... 01.01.2025 würde ich nachvollziehen können. Hast du eine Quelle dafür?

Zitat:

@q62024 schrieb am 7. Mai 2025 um 20:39:14 Uhr:


Letzte Meldungen sagen 100k rückwirkend zum 1.1.24. Bin selber sehr gespannt, da ich davon profitieren würde.

Das halte ich für extrem unwahrscheinlich. Das würden ja Rückrechnungen des geldwerten Vorteils und somit der Versteuerung der Löhne über die bereits geschehenen Jahresabschlüsse und Erklärungen der Einkommen bedeuten.

Ich persönlich gehe eher von einer Verankerung im späten Sommer und einer Rückwirkung zum 01.07.2025 aus. Wenn überhaupt.

Hm, muss da einen Rückzieher machen, kann die Kombination von BLP und Datum nicht finden.

01.07.2025 kann ich mir auch gut vorstellen. Wäre 1 Jahr nach der Ankündigung der Ampel bzgl. 95.000 Euro Grenze. Zumindest hat Lars Klingbeil angekündigt, den Haushalt vor der Sommerpause zusammen zu haben. Da sollte man es eigentlich rauslesen können...

Auszug Wachstumsinitiative (ACHTUNG: NICHT UMGESETZT)
"Die neue Höchstgrenze gilt für Firmenwagen, die ab Juli 2024 angeschafft werden beziehungsweise wurden."

Die Erstzulassung ist, nach dem was ich gelesen habe, irrelevant. Entscheidet ist der Zeitpunkt der Anschaffung. Wie es einen Beitrag hierüber steht.

Zitat:

@glamis schrieb am 7. Mai 2025 um 20:18:00 Uhr:


Hallo Community,

ich bin in einer komischen Situation. Mein Altleasing eines Verbrenners läuft noch. Man hat mir jedoch angeboten meinen Q6 ab ca. Juni zu übernehmen. Geplant war Ende August... Jetzt ist ja die Erstzulassung recht entscheidend für die 0,25% Versteuerung. Ohne verabschiedeten Haushalt oder mindestens Referentenentwurf ist es Glaskugel gucken, ab wann die neue Grenze gilt.

Wovon geht ihr aus? Ab Juni 2025 Erstzulassung? Ab Januar 2025 Erstulassung?

Und ja, ich könnte mit 0,5% leben! Aber wäre doch ziemlich dämlich das Datum um ein paar Tage zu verpassen...

Aktuell ist das reine Glaskugel. Und das wird auch noch einige Zeit so bleiben. Es gibt hier keinerlei Klarheit. Der BMF will den Haushalt vor dem Sommer durch das Kabinett bringen. Bis dahin sollte dann etwas erkennbar sein also - d.h. aber auch, dass der wirkliche Beschluss durch Bundestag usw. wahrscheinlich erst nach der Sommerpause kommt (wenn diese wie üblich stattfindet im Parlament, auch das wurde schon hinterfragt in den letzten Wochen). Auch ob Kaufdatum, Erstzulassung oder irgendetwas anderes relevant ist am Ende als Datum wird heute keiner final beantworten können. Man kann spekulieren und handeln, mit dem Risiko falsch zu liegen, oder warten …

Zitat:

@RunnY schrieb am 8. Mai 2025 um 08:31:05 Uhr:


Die Erstzulassung ist, nach dem was ich gelesen habe, irrelevant. Entscheidet ist der Zeitpunkt der Anschaffung. Wie es einen Beitrag hierüber steht.

Dazu lese ich unterschiedliches. Wird der BLP nach Bestellung erhöht und reißt die Grenze, gilt das Datum der Erstzulassung. Dann müsste auch die Bewertung an dem Datum passieren. Alles andere wäre doch unsinnig. Aber ich habe auch viele unterschiedliche Infos dazu gefunden. Vielleicht weiß ja jemand etwas definitives?

Welches Datum galt denn bisher?

Zitat:

Aktuell ist das reine Glaskugel. Und das wird auch noch einige Zeit so bleiben. Es gibt hier keinerlei Klarheit. Der BMF will den Haushalt vor dem Sommer durch das Kabinett bringen. Bis dahin sollte dann etwas erkennbar sein also - d.h. aber auch, dass der wirkliche Beschluss durch Bundestag usw. wahrscheinlich erst nach der Sommerpause kommt (wenn diese wie üblich stattfindet im Parlament, auch das wurde schon hinterfragt in den letzten Wochen). Auch ob Kaufdatum, Erstzulassung oder irgendetwas anderes relevant ist am Ende als Datum wird heute keiner final beantworten können. Man kann spekulieren und handeln, mit dem Risiko falsch zu liegen, oder warten …

Wenn es so läuft wie unter der Ampel, dann wird es eine Ankündigung geben, wo die Details zu erkennen sind. Referentenentwurf und dann Gesetzgebung. Gehe mal davon aus, dass es klar sein sollte, wenn der Haushalt verabschiedet wird. Ob man es jetzt gut findet oder nicht, im letzten Sommer hatte man schon die 95k Euro angekündigt, wäre nett, wenn man eine anhebung auf 100k jetzt zügig umsetzt. Gehe von Erstzulassung aus und werde meinen im Juli zulassen lassen. Wenn es dann die 0,5% sind, ist es auch nicht so wild...

Hier diskutieren privilegierte Leute darüber, dass sie 100€ mehr im Monat beim 100.000€-Dienstwagen zahlen müssen...

Ich habe selbst mit 0,5% im Kopf bestellt – mit der Hoffnung auf 0,25. Wenn’s kommt, freue ich mich. Wenn nicht, ist es eben so 🙂

Ich würde sagen: Der BLP wird zum Zeitpunkt der Bestellung ermittelt, der Steuersatz hingegen richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung.
Dasselbe Thema gab es damals ja auch mit der Zulassung vor Jahresende – sonst hätte man die BAFA-Prämie nicht bekommen.

Es gilt für beide Themen die Auslieferung, nicht die Bestellung.

Danke für die Rückmeldungen. Auslieferung? Das wäre ja noch ein neues Datum. Was auch immer es ist. Ich werde im Juli zulassen lassen.

Und ja. Es sind 130 Euro im Monat Unterschied. Bei einer Laufzeit von 48 Monaten und dann über 6000 Euro, finde ich es sinnvoll sich zumindest etwas darüber Gedanken zu machen. Und am Ende bin ich auch dabei, dass ich ihn auch mit 0,5% genommen hätte - so habe ich ihn ja auch bestellt.

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