Steuerfortentwicklungsgesetz

Audi Q6

In diesem etwas sperrigen Namen ist jetzt die 95k€ Grenze für die 0,25% Versteuerung von E-Dienstwagen aufgegangen.
So wie ich es jetzt verstanden habe, sind die Einkommensteuer und Kindergeldfragen beschlossen.
CDU und FDP (die es im Kabinett ja mal abgesegnet hat) lehnen die Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft in diesem Entwurf jedoch ab.
Quelle: Grüne im Bundestag von 13.12.24 („Die Blockadehaltung von Union und FDP bei der Unterstützung der Wirtschaft kann nur sehr verwundern. Hier dominiert Parteitaktik statt ökonomischer Verantwortung. Wichtige Impulse für die steuerliche Unterstützung bei Investitionen und Forschung von Unternehmen, die der ursprüngliche Gesetzesentwurf von Christian Lindner noch vorsah, wollte die FDP nun nicht mehr mittragen. Die Union hat nach Weisung von Friedrich Merz sich komplett dem Gespräch verweigert. Auch die in der Wachstumsinitiative vorgesehene Förderung von E-Autos wäre aktuell extrem relevant. Doch hier blockieren Friedrich Merz und Christian Lindner. Jetzt fehlt es den Unternehmen an Planungssicherheit, wirtschaftliche Impulse des Staates müssen weiter auf sich warten lassen. Das liegt an den Wahlkampfmanövern von Union und FDP.“)

136 Antworten

Das Thema wurde doch schon zu genüge im Forum diskutiert.

Ganz ehrlich: Wer sich einen Dienstwagen über 95.000€ leisten kann, der wird auch die 0,5% Versteuerung verkraften können. Natürlich würde ich mich selbst freuen wenn das Gesetz kommen würde aber da gibt es gerade wichtigeres als Dienstwagenfahrer weiter zu subventionieren. Vielmehr sollten die generellen Wirtschaftsbedingungen verbessert werden.

Zu meiner Verteidigung: ich habe selbst einen A6etron bestellt und würde von der 0,25% Versteuerung profitieren.

Genau so habe ich mich auch schon dazu geäußert. Bildung finde ich z.b. auch wichtiger als Dienstwagen. Ist aber schon schlecht für Mercedes, BMW und Audi, die es ja allesamt nicht so haben mit BLP unter 70k€.
Da die Frage zu den 95k€ immer wieder auftaucht, dachte ich, es wäre ok dafür ein separates Thema zu eröffnen.

Wie aufgegangen? Die 95k wurden nicht umgesetzt.

Man weiß auch nicht ob sie nächstes Jahr überhaupt kommen wird

Sie werden nicht kommen, dafür aber 100.000 Euro als Preisobergrenze für Dienstwagen und 0,25% :-D

8 Punkte Plan:
Eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei
der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.

Eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.

Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis zum Jahr 2035.

Ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen.

Eine Förderung von Plug-In-Hybrid-Technologie (PHEVs) und Elektrofahrzeugen mit Range
Extender (EREV) und entsprechende Regulierung auf europäischer Ebene.

Den beschleunigten Ausbau und die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes und des Schnellladenetzes für PKW und LKW
und die stärkere Förderung des gewerblichen Depotladens.

Befreiung emissionsfreier LKWs von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus.

Förderung einer Wasserstoff-Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge

Was allerdings unklar ist, ob dies rückwirkend gilt bzw. ab wann.
Was gilt denn eigentlich als Anschaffungsdatum bei Leasing? Bestellung oder Auslieferung? Oder Leasingbeginn?

Tja, dass hätte meine Kristallkugel bei Bestellung im Dezember wissen müssen, jetzt sind es 101.250€ geworden, naja.

Aus dem Koalitionsvertrag. Mal sehen, ob es dann auch rückwirkend gilt. Würde mich freuen.

Bild #211466390

Alles andere als 0,25% macht ja eigentlich kein Sinn, oder?
0,5% ist es ja jetzt schon. Die Frage wäre jetzt nur ab welchem Zulassungsdatum.

Zitat:

@Ralf77 schrieb am 9. April 2025 um 22:06:49 Uhr:


Alles andere als 0,25% macht ja eigentlich kein Sinn, oder?
0,5% ist es ja jetzt schon. Die Frage wäre jetzt nur ab welchem Zulassungsdatum.

Richtig. Es geht nur um die 0,25% und den Cut Off. Sie wollen was untenrum für billige EVs und oben rum für Premium EVs und die lokalen Hersteller tun.
Trotzdem nicht klar ab wann das gelten soll.

Der alte Entwurf sollte ja rückwirkend ab Juli 2024 gelten.
https://www.bundesregierung.de/.../...nett-wachstumsinitiative-2306106
Dazu ist es ja nicht gekommen, da sich die Regierung aufgelöst hat. Gut möglich, dass die neue Regierung das jetzt übernimmt, da ja bestimmt einige, nach dem die Pläne der alten Regierung veröffentlicht wurden, eine entsprechende Bestellung getätigt haben, in dem gute Glauben, den günstigeren Steuersatz zu bekommen.

Solange zurück denke ich werden sie nicht machen. Die Erhöhung auf 70k wurde am 22.03.2024 vom Bundesrat final beschlossen, galt rückwirckend zum 1.1.2024.

Da wir im Jahresverlauf deutlich später mit einem Gesetz rechnen können, wäre schon eine Rückwirkung zum 1.1.2025 eine Überraschung. Wenns schlecht läuft beschließen sie es ab 1.1.2026. Mann muss ja keine schon ausgelieferten Fahrzeuge mehr unterstützen, und bei Lieferzeiten von 6 Monate käme ein Gesetz im Sommer dann genau richtig für die Hersteller. Just my2Cents.

Ich kann nur für meinen Teil was sagen. Mein Q6 wurde am 5.3.2025 zugelassen und liegt deutlich über 70k, aber unter 95k. Auf meiner Märzabrechnung in der Firma ist er mit 0,25 besteuert.

Dann hat die Firma das falsch gemacht. Die nächste Lohnsteueraußenprüfung wird spannend.

Zitat:

@XB_Mod schrieb am 10. April 2025 um 17:12:04 Uhr:


Dann hat die Firma das falsch gemacht. Die nächste Lohnsteueraußenprüfung wird spannend.

Nun ja vor allem auch die eigene Jahressteuererklärung, da die GWVs dann nicht stimmen.
Hier wird ja nicht der AG, sondern der AN steuerlich berechnet/belastet.

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