1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra C & Signum
  7. Steuererhöhung 1.9 CDTi: Finanzamt will Nachweis eines DPF?

Steuererhöhung 1.9 CDTi: Finanzamt will Nachweis eines DPF?

Opel Vectra C

Schönen Freitag Abend,

ich habe nun den Steuerbescheid für meinen Facelift-Signum bekommen und musste lesen, dass das Finanzamt die Steuer um 24 EUR (also 20 x 1,20 EUR) erhöht hat, da mein Fahrzeug angeblich - oder wohl besser ausgedrückt nach dem Kenntnisstand des Finanzamtes - keinen Dieselpartikelfilter besitzt. Wenn ich bei der Zulassungstelle nachweisen kann (und das kann ich ja mit Hilfe der COC), dass mein Siggi einen DPF hat, komme ich von der Strafsteuer runter. Begründet wird die gesamte Sache übrigens mit § 9a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Nun meine Frage: Wer hat hier gepennt, ich, die Zulassungsstelle, das Finanzamt? Ganz davon abgesehen, dass alle (deutschen) Facelift-Fahrzeuge mit einem Filter ausgerüstet sind, ist die Sache mit dem DPF nicht schon bei Erstzulassung geklärt worden? Okay, offensichtlich nicht, aber warum? Was wird mich der Spaß wohl an Bearbeitungsgebühren kosten?

Habe heute noch versucht beim Finanzamt oder der Zulassungsstelle jemanden zu erreichen - sorry, war illusorisch, Wetter ist zu schön. 😉 Wollte nur mal Eure Meinungen und Erfahrungen hören, so kann ich mich dann wenigstens schon auf die Rennereien vorbereiten.

Schönes Wochenende.

ulfne

73 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von LarsR


P.s.: Ich seh da so ein weißes Tier auf den Amtsstuben und es wiehert 😁!

Ey, das muss schon eine ganze Herde sein!! 😉

Ich hatte direkt das KIC kontaktiert und bin parallel beim FOH vorstellig geworden (doppelt hält besser🙂). Meine Bescheinigung hatte ich innerhalb von zwei, drei Tagen. Das Service-Center-Technik (von denen kam die Bescheinigung) war wirklich sehr schnell, kann nur nochmals Danke sagen.

Gruß

ulfne

Hallo,

den Wisch haben wir jetzt auch bekommen. Wurde aber leider nicht akzeptiert 🙁. Ist bei Euch Eure Fahrgestellnummer im Schreiben aufgeführt?

Zitat:

Original geschrieben von hugo-gts


gemäß der im Anhang aufgeführten Fahrzeugtypen, Varianten/Versionen bzw.
TSN/VVS ab dem Tag der Erstzulassung die Stufe PM 5 (Abgas)

Die Typschlüssel will die Zulassungstelle nicht akzeptieren 🙁. Oder bin ich nur an ein besonders beratungsresistentes Exemplar dieser speziellen Pferderasse 😉 geraten!

MfG

Lars

Zitat:

Original geschrieben von LarsR


Hallo,

den Wisch haben wir jetzt auch bekommen. Wurde aber leider nicht akzeptiert 🙁. Ist bei Euch Eure Fahrgestellnummer im Schreiben aufgeführt?

Die Typschlüssel will die Zulassungstelle nicht akzeptieren 🙁. Oder bin ich nur an ein besonders beratungsresistentes Exemplar dieser speziellen Pferderasse 😉 geraten!

MfG

Lars

Offensichtlich handelt es sich um letzteres, da die PM5 Bescheinigung zu akzeptieren ist, eine andere gibt es nämlich nicht. Bei der von mir vorgelegten PM5 war lediglich der Typ des Fahrzeuges mit einem Marker kenntlich gemacht worden um eine "lästige Suche" für den Geplagten Zulassler (das wollen wir doch nicht oder?) zu umgehen.

So Long!
PW

Hallo,

muss den Amtszossen 😉 in Schutz nehmen. Mea culpa! Ein Anruf bei der technischen Dokumentation hat den (F)OH als Übeltäter entlarvt. Dieses Dokument benötige ich für einen Zafira B von 2005 . Dummerweise ist das Standarddokument nur für Zafiras ab 2006, ab da haben die neue Typschlüssel. Das hätte der OH wissen müssen, hat er aber nicht 🙁.

MfG

Lars

Ähnliche Themen

Hier ein Link zum Nachweis für das FA
http://www.put-schelper.de/images/PM5Opel.pdf
Könnt Ihr gern downloaden

Jetzt hat es mich auch erwischt....

Nachzahlung ab 01.04. und künftig 24 EUR mehr...

Hab vor 3 Wochen beim Finanzamt angerufen und die Trulla am anderen Ende sagte mir, bei Ihnen sind es 308 Euro. Komisch das die das da noch nicht sehen konnte. Aber egal, hab jetzt mal ne Frage.

Den Ablauf Herstellerbescheinigung, Zulassungsstelle, Geld bezahlen wurde ja mehrfach beschrieben. Korriegieren die dann den Steuerbescheid rückwirkend zum 01.04. oder erst ab Tag der Nachtragung im Fahrzeugschein?

Auf dem Steuerbescheid steht:
Falls Ihr Fahrzeug bereits bei erstmaliger Zulassung mit DPF.....günstigerer Steuersatz (bla, bla, bla)
Hat der Fahrzeughersteller dies gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt, kommt eine Änderung von Amts wegen in Betracht. Liegt eine Bestätigung beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht vor, ändert die Zulassungsbehörde bei Vorlage einer entsprechenden Herstellerbescheinigung.

Kann denn nicht der Fahrzeughersteller dies nachträglich dem Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen? Dann würde die Rennerei mit der Zulassungsstelle aufhören.

Aber ist wahrscheinlich zu einfach und nicht bürokratisch genug.

Hallo zusammen,

es geht auch einfacher und das mit dem Finanzamt zusammen.

In den nächsten Wochen werden die Daten des KBA mit dem des Finanzamtes abgeglichen und die Fahrzeuge der verschiedenen Hersteller die mit DPF ausgerüstet sind dem Finanzamt mitgeteilt.
Ich habe gegen den Steuerbescheid Wiederspruch zur Niederschrift eingelegt (will heißen, ich war bei der Sachbearbeiterin und die hat geschrieben), den Beleg von Opel vorgezeigt. Sie setzt die Strafsteuer aus, bis zum erfolgten Datenabgleich.
Jetzt kam ein neuer Steuerbescheid, in dem die "Strafsteuer" sozusagen ruht.
Ich habe der Frau am Finanzamt erklärt, dass ich mir die Kosten für die Eintragung im Fahrzeugschein sparen wolle.

Da sie ja die Problematik kennt, sah sie das ein und hat wie oben beschrieben gehandelt.

mfg Mark

Hallo,
das mit dem Abgleichen der Daten hat wohl immer noch nicht geklappt, da jetzt mein Steuererhöhungsbescheid ins Haus geflattert kam.

der Amtschimmel ist schon träge

Das Finanzamt hat mir im August gesagt, das der Abgleich event. im Herbst stattfinden soll. Aber die meinten, vielleicht wird es auch erst nächstes Jahr.

Nachdem ich den Sachverhalt reklamiert hatte, da mein Kfz ja serienmäßig den Rußfilter hat, hat das FA den Einzug der "Strafsteuer" ausgesetzt, bis alles mal geklärt ist.

wartet mal ab ...... wenn die erst nach CO² - Ausstoss abrechnen !

für meinen Benziner geht es dann von 145 auf 239 Euronen.....

~die spinnen die Römer~

Unglaublich!
 
Hoffentlich trifft es mich nicht auch noch. Obwohl der FOH mir im Juni neue Papiere mit dem amtlich korrekten Vermerk "STUFE PM5,AB TAG DER ERSTZULASSUNG 28.12.2004" besorgt hat, weiß man nie, wie der Amtsschimmel wiehert.
 
Die Methode von Marzi01 und XS78 - Widerspruch und dann den längeren Atem haben - scheint mir da angemessen.

Quelle: www.zdf.de

Artikel: WISO, 10.09.07
KEINE STRAFSTEUER FÜR SAUBERE DIESEL

Zitiere mal:

"Besitzer von Dieselfahrzeugen der Bj. 2006 und früher müssen nicht mehr befürchten, das sie trotz Rußpartikelfilter einen Steueraufschlag zahlen müssen.

Die Fahrzeughersteller wurden auf Länderwunsch vom Bundesfinanzministerium aufgefordert, dem KBA zu melden, welche Modelle mit serienmäßig eingebautem Partikelfilter ausgeliefert wurden. Die Finanzämter werden im Laufe des Septembers erneut einen Datenabgleich vornehmen und die Steuerbescheide entsprechend abändern.

D.h.: die Finanzverwaltung kann dann auch ohne Vorlage der geänderten Zulassungspapiere die Fahrzeuge als besonders partikelreduziert besteuern. Der Nachweis .... ist nun nicht mehr nötig

. 🙂

Mein Steuerbescheid kommt im Dezember. Hoffen wir mal das Beste.

Na toll, dass die Länder jetzt auch schon auf die Idee gekommen sind, nachdem der ganze Mist schon durch sämtliche Zeitungen gegangen ist, die Halter sich mit Zulassungsstelle, Finanzamt und Händler gestritten haben, Zeit und Geld investiert haben...

Was machen einige Leute in den Amtsstuben eigentlich den ganzen Tag? Auf die Idee hätte man auch kommen können, bevor man die erhöhten Steuerbescheide verschickt, um im Anschluß auch noch Gebühren für die Nachtragung in den Fahrzeugpapieren zu verlangen. 😠

Allerdings ist Opel ja nicht viel besser. Der Hersteller hätte ja wohl im Sinne seiner Kunden selbst an die entsprechenden Stellen heran treten können.

Aber was solls, ist glaube ich (fast) gegessen das Thema, ich sollte mich nicht schon wieder über die Unfähigkeit anderer ärgern.

Schönes WE

ulfne

Zitat:

Original geschrieben von PizzaService


wartet mal ab ...... wenn die erst nach CO² - Ausstoss abrechnen !

für meinen Benziner geht es dann von 145 auf 239 Euronen.....

~die spinnen die Römer~

Hallo,

Ist das pro jahr, die 145 Euronen?😁😁🙂

Grüße, Joche (Niederlande)

In D ist die Kraftfahrzeugsteuer abhängig von Hubraum und Schadstoffklasse.
 
Ein in Euro 4 eingestufter Benziner zahlt 6,75 EUR je angefangene 100 ccm, ein entsprechender Diesel aber 15,44 EUR. Außerdem kommt beim Diesel noch 1,20 EUR je 100 ccm hinzu, wenn dem zuständigen Finanzamt nicht bekannt ist, daß ein Rußfilter vorhanden ist (stark vereinfacht ausgedrückt). Die Sätze gelten für ein Jahr, es wird auf volle EUR abgerundet.
 
So zahlt ein Besitzer eines 2.2 16V oder 2.2 DIRECT 22 x 6,75 = 148 EUR jährlich, der Eigner eines 1.9 CDTI muß 20 x 15,44 EUR = 308 EUR im Jahr oder 332 EUR ohne Rußfilter abdrücken.
 
Im Gegenzug wird Dieselkraftstoff je Liter geringer besteuert als Benzin, nämlich nur mit 47,04 Cent/Liter statt 65,45 Cent/Liter. Kraftstoff wird (mindestens) dreifach besteuert. Die Mineralölsteuer und die Ökosteuer sind in den genannten Sätzen schon drin. Hinzu kommt noch die Mehrwertsteuer mit 19 %.
 
 
Wie ist das denn in Holland?

Deine Antwort
Ähnliche Themen