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Steuererhöhung 1.9 CDTi: Finanzamt will Nachweis eines DPF?

Themenstarteram 13. April 2007 um 16:54

Schönen Freitag Abend,

ich habe nun den Steuerbescheid für meinen Facelift-Signum bekommen und musste lesen, dass das Finanzamt die Steuer um 24 EUR (also 20 x 1,20 EUR) erhöht hat, da mein Fahrzeug angeblich - oder wohl besser ausgedrückt nach dem Kenntnisstand des Finanzamtes - keinen Dieselpartikelfilter besitzt. Wenn ich bei der Zulassungstelle nachweisen kann (und das kann ich ja mit Hilfe der COC), dass mein Siggi einen DPF hat, komme ich von der Strafsteuer runter. Begründet wird die gesamte Sache übrigens mit § 9a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Nun meine Frage: Wer hat hier gepennt, ich, die Zulassungsstelle, das Finanzamt? Ganz davon abgesehen, dass alle (deutschen) Facelift-Fahrzeuge mit einem Filter ausgerüstet sind, ist die Sache mit dem DPF nicht schon bei Erstzulassung geklärt worden? Okay, offensichtlich nicht, aber warum? Was wird mich der Spaß wohl an Bearbeitungsgebühren kosten?

Habe heute noch versucht beim Finanzamt oder der Zulassungsstelle jemanden zu erreichen - sorry, war illusorisch, Wetter ist zu schön. ;) Wollte nur mal Eure Meinungen und Erfahrungen hören, so kann ich mich dann wenigstens schon auf die Rennereien vorbereiten.

Schönes Wochenende.

ulfne

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73 Antworten

Welche Schadstoffklasse ist denn in Deinen Papieren vermerkt (Feld V.9 und 14 in der Zulassungsbescheinigung)?

Themenstarteram 13. April 2007 um 17:26

Im Feld V9 steht ein freundlicher - (Strich, Minus).

Im Feld 14 steht EURO 4.

In der COC steht auf der Rückseite:

50. Bemerkungen

Z7 zu Nr. 46.1: Fahrzeug ist mit Diesel-Partikel-Filter ausgerüstet.

Gruß

ulfne

Dann ist doch alles klar.

Kopie machen und an's FA schicken !

Schwachsinn, sowas ! :(

Themenstarteram 13. April 2007 um 17:35

Nee nee, das Finanzamt will ja, dass ich über die Zulassungsstelle gehe, wahrscheinlich muss da wieder ein ordentlicher Stempel auf das Blatt Papier mit dem Dreizeiler. Na mal schauen, werde auf jeden Fall berichten, was dann daraus wird.

ulfne

@ulfne ,

Du willst dich doch wohl nicht um die Sanierung des Berliner Haushaltes drücken ....... :D

Mensch was soll WOWI denn von Dir DENKEN :D :D :D

Bei mir steht im alten Fahrzeugschein die Schlüsselnummer 62.

In der EG Übereinstimmungsbescheinigung (COC) wird dies in Feld 47 und 51 wiederholt, allerdings der DPF nicht explizit erwähnt. Die Partikemission ist mit 0,002 g/km angegeben. Die Bemerkung in Feld 50 habe ich nicht.

Beim KBA findet sich hier ein PDF. Darin ist auf Seite 225 der Signum mit Z19DTH gelistet und erreicht nach diesem amtlichen Dokument nur mit PDF (* in Spalte 12) die EURO 4.

 

PS: mein Motor hat in seinem "Leben" bereits ca. 80 g(!) Ruß erzeugt. :eek:

Hallo, ich hoffe die schlauen Finanzbeamten habe das bis ich Steuern zahlen muß kappiert.

Viel Glück aus Lichtenrade

Themenstarteram 13. April 2007 um 18:45

@Omega-Opa

He he, nee, so viele Steuern kann ich gar nicht zahlen. Bis Berlin saniert ist, müssen wohl noch ein paar Generationen ohne Kat durch die Gegend düsen.:)

@stbufraba

Ich habe ja schon die neuen Zulassungsbescheinigungen, aber in der COC steht bei mir in den Feldern 47 und 51 hinter dem "D" auch eine 62. Und unter 46.1 steht sogar eine Partikelemission von 0,001 g/km! Das verstehe wer will, bei mir wird in der COC der DPF extra erwähnt, bin in der Partikelemission angeblich sogar noch 0,001g/km besser als Dein Fahrzeug und die Mädels und Jungs vom Amt zucken rum...:(

ulfne

Themenstarteram 16. April 2007 um 18:47

´nabend,

neue Woche, erster Versuch. Wie zu erwarten, war es verschwendete Zeit. Es gibt offensichtlich genug Vorschriften, hinter denen man sich verstecken muss oder kann.

Folgendes Problem: Es gibt eine Reihe von Fahrzeugen (anscheinend alle vor Februar 2006 zugelassenen Fahrzeuge mit DPF), bei denen zwar in der EG-Betriebserlaubnis vermerkt ist, dass diese Fahrzeuge mit einem DPF ausgerüstet sind, aber die Partikelminderungsstufe (PM) ist nicht vermerkt. War wohl zum Zeitpunkt dieser Betriebserlaubnis noch nicht notwendig. Bei allen später zugelassenen Fahrzeugen wurde anscheinend die EG-Betriebserlaubnis geändert und die PM gleich mit eingetragen. Nun könnte man meinen, dass sich die Zulassungsstellen und die Fahrzeughersteller mal schnell zusammen setzen und das regeln, ach nee, geht ja auch anders. Offensichtlich liegt es auch nicht im Interesse aller Autohersteller, eine Regelung auf kurzem Wege zu suchen, da angeblich einige Hersteller diese Bescheinigungen den Zulassungsstellen direkt und nachträglich zur Verfügung gestellt haben, andere eben nicht.

Nun wollen aber die zuständigen Bearbeiter im schönen Berlin gerne wissen, welche PM mein Fahrzeug erfüllt. Für die Finanzbehörde ist angeblich nur wichtig, ob das Auto einen DPF hat, die Zulassungsstelle will zusätzlich noch die PM wissen mit der sinnvollen Begründung, dass ich sonst in ein paar Monaten ggf. wieder angetigert komme und mich beschwere weshalb ich nochmals da auftauchen muss, wenn aufgrund einer geänderten Gesetzteslage nun nicht mehr nur der DPF wichtig ist, sondern auch noch die PM. Okay, sehe ich ja fast ein. Problem: Finanzbehörde wird erst tätig, wenn Zulassungsstelle einen Vermerk in der Akte macht, Zulassungsstelle macht Vermerk erst, wenn PM bekannt. Da war es wieder, mein Problem...

Nur, in meiner COC steht drin, dass ich DPF habe, 0,001 g/km Partikel rauswerfe, was wollen die noch?! Jaaa, ein olles Schreiben von wem auch immer (konnte mir der Leiter dort auch nicht sagen, war eh eine sinnfreie Begründung seinerseits), wo schön mit Stempel und Unterschrift die PM bestätigt wird. Für die Eintragung darf ich dann auch noch faire 10 EUR berappen.:( Mit anderen Worten, ich renne jetzt dieser blöden Bescheinigung nach (wie viele andere Berliner auch, konnte ich heute sehen). Die Werkstatt kannte das Problem auch noch nicht, will sich aber mal drum kümmern. Das Finanzamt bucht die erhöhten Steuern ab, arbeitet gewissermassen mit meinem Geld. Wenn ich dann den Nachweis habe, zahle ich noch schnell 10 EUR und bekomme dann 24 EUR wieder. In der Summe also 10 EUR plus etwas Zinsen "Gewinn" für Berlin. ;) Siehst Du Omega-Opa, ich saniere doch den Berliner Haushalt. :)

Mal sehen was wird. Nach den heutigen Erfahrungen müsste es also noch den einen oder anderen unter Euch treffen. Berichte weiter.

Gruß

ulfne

Wenn ich Wiki glauben darf, berechtigt Dich (und mich) die Emissionsschlüsselnummer 62 zur Einordnung in die Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ohne Kenntnis der Partikelminderungsstufe.

Auf einem Plakat beim FOH steht es auch so. Bislang hat sich das zuständige Finanzamt noch ruhig verhalten.

Themenstarteram 16. April 2007 um 20:17

Ha, richtig, hatte ich ja völlig vergessen. Der Typ auf der Zulassungstelle wollte mir erst noch klar machen, dass ich ohne Nachweis der PM auch keine grüne Plakette bekommen würde. Daraufhin habe ich ihn freundlich darauf hingewiesen, dass er machen kann was er will, so lange ich die Emissionsschlüsselnummer 62 in meinen Papieren habe, bekomme ich die Plakette. Ich hoffe dann mal, ich habe mich damit nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt. ;)

Scheint also alles wieder etwas verworren zu sein und irgendwie scheint die Feinstaubverordnung nichts mit meinem Problem zu tun zu haben. Oder aber die Mädels und Jungs vom Amt peilens auch noch nicht so ganz.

ulfne

Ich zitiere von hier:

Zitat:

Ab 1.April 2007 wird die KFZ-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum erhöht. Das gilt dann auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten. Das sind 0,005 g/Km Partikelmasse.

Endlich mal ein konkreter Wert. Interessant wird es ab hier (gekürzt):

Zitat:

2. Hat das Fahrzeug einen Hubraum von 1400cm³ bis 2000 cm³, hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit, durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, ob eine der im Anhang zu § 40c Abs. 1 BlmSchG unter Nr. 2.2.1 (AnlageXXIII StVZO), 2.2.2 (Anhang III A der RL 70/220/EWG) oder 2.2.4 (RL 91/441/ EWG) genannt Anforderung erfüllt (<- Anmerkung: das ist kein deutsch, der Satz unvollständig). Die Herstellerbescheinigung ist der Zullasungsstelle zur Änderung der Fahrzeugpapiere und dadurch zur automatischen Änderung des Steuerbescheids vorzulegen. In diesem Fall kommen die genannten Steuersätze (bis 31.12.2000: 18,97) zur Anwendung. ...

Wenn das COC keine Herstellerbescheinigung ist, dann weiß ich nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von ulfne

... so lange ich die Emissionsschlüsselnummer 62 in meinen Papieren habe, bekomme ich die Plakette. Ich hoffe dann mal, ich habe mich damit nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt. ;)

Nein, hast Du nicht.

Themenstarteram 18. April 2007 um 18:20

@stbufraba

Der Meinung bin ich nämlich auch. Nur in diesem pdf von der GTÜ steht auf Seite 4 Spalte 4 Zeile 5 für die Schlüsselnummern "... 53 bis 70 ... und/oder PM5*" und die Erläuterung zu dem * besagt "Eintrag in den Fahrzeugpapieren oder mit Herstellerbescheinigung". Vielleicht lese ich die gesamte Geschichte aber mal wieder falsch, ist in diesem Zusammenhang dann auch schon wieder fast egal, denn:

Neuer Tag, neue Nachricht.

Heute habe ich von Opel die Mitteilung bekommen, dass ich eine Bescheinigung über die PM5 für meinen Siggi in den nächsten Tagen bekommen werde.

Bei meinem Händler sind ürigens noch ein paar 1.9CDTi-Fahrer aufgetaucht, die mit der gleichen Forderung des Finanzamtes konfrontiert wurden.

Bis zur nächsten Neuigkeit.

ulfne

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