Steuerbefreiung endet zum 31.12.2005 !!!
Hallole ...
Meine Steuerbefreiung endet zum 31.12.2005 , wie bei vielen anderen auch ...
Aber jetzt die eigentliche Frage :
Will das Finanzamt bei euch dann auch gleich zum 01.01.2006 die fällige KFZ - Steuer fürs Jahr eintreiben ???
Oder lassen sich andere Finanzämter dafür etwas mehr Zeit ?
Gruß
Hermy
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von s.hase
Bei g-j steht doch 2.0 FSI 😉 Bei mir sind es nur 1,6 Liter 🙁
war ja bei dir nicht sicher was du für ein Motor hast😉 Aber habs mir schon gedacht wollte es halt genauer wissen, danke dir Tobi🙂.
Gruß Erhan
ich habe noch keinen Steuerbescheid, und deswegen habe ich auch noch nichts bezahlt, und wenn ich den erst mitte Dezember bekomme wird auch erst Mitte Januar überwiesen.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Fenris
Ich habe meinen Bescheid am letzten Montag erhalten. Ich werde aber erst am 02.01.06 überweisen. Tue ich aus Prinzip 😁.
Also in meinem Schreiben steht dir das der Betrag von 309,-Euro bis SPÄTESTENS zum 01.01.2006 fällig ist! Mir kanns aber egal sein da es sowieso per Lastschrift abgebucht wird. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Kohlkönig
Bei uns ziehen die das direkt per Einzugsermächtigung ein. Die Einzugsermächtigung muss man erteilen bei Anmeldung des Kfz, sonst nix Auto (oder Motorrad)...
Aber noch wurde nichts abgebucht, denke aber das wird gleich zu Beginn des nächsten Jahres passieren.
Was ist das für ein Quatsch dich kann keiner dazu zwingen eine Einzugsermächtigung zu Unterschreiben.
Ich würde das Geld zurückbuchen lassen damit ist die Einzugsermächtigung hinfällig. Danach überweist du das Geld nach der ersten Mahnung. Ich finde das Unverschämt einen dazu zwingen zu wollen.
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Zitat:
Original geschrieben von Deach
Was ist das für ein Quatsch dich kann keiner dazu zwingen eine Einzugsermächtigung zu Unterschreiben.
Ich würde das Geld zurückbuchen lassen damit ist die Einzugsermächtigung hinfällig. Danach überweist du das Geld nach der ersten Mahnung. Ich finde das Unverschämt einen dazu zwingen zu wollen.
Da pflichte ich Dir bei. Bei mir war zwar so ein Wisch, äh Formular dabei 😁, aber ich bin ja schließlich kein Selbstbedienungsladen.
Gibt es denn für die , die jetzt ihren Wagen, meinetwegen am 02.01.06 zulassen keine Steuerbefreiung mehr?
Zitat:
Original geschrieben von Kohlkönig
Bei uns ziehen die das direkt per Einzugsermächtigung ein. Die Einzugsermächtigung muss man erteilen bei Anmeldung des Kfz, sonst nix Auto (oder Motorrad)...
haben sie bei uns auch eingeführt. grund ist der, dass viele wohl ihre steuer nicht oder verspätet bezahlen. deswegen MUSS man auf der zulassungsstelle bei anmeldung eine einzugsermächtigung erteilen.
ich finde das dreist, hat aber schon gerichtlichen überprüfungen standgehalten.
Morgäääähn ...
@ all
Danke für die netten Antworten und Meinungen zu meinem Tread !
So wie es aussieht , scheinen die Finanzämter überall gleich gierig zu sein , was den Einzugstermin der Steuer anbelangt !
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Anderes Beispiel :
Mein altes Auto hatte ich irgendwann im Juni 199X angemeldet , irgenwann änderte sich dann der Steuersatz zu meinen Ungunsten . Die Fälligkeit blieb aber weiterhin im Juni ! Änderte sich also nicht automatisch zum 01.01.XX
Was damals natürlich zu Folge hatte ,daß man die Jahressteuer + 1/2 Nachzahlung auf einmal berappen mußte !!!
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" So hätte es ja jetzt mit meinem A3 auch passieren können ... "
Sinn und Zweck ist wieder ne andere Sache . Die Höhe der Steuer natürlich vom Fahrzeug abhängig - auklar !
Bei einigen Zulassungstellen bekommt man glaub nur noch KFZs zugelassen , wenn die Einzugsermächtigung erteilt wird !
Wahrscheinlich weil es doch zu viele säumige KFZ - Halter gibt ...
Als ich meinen A3 im Mai - 2004 angemeldet habe , hab ich die Einzugermächtigung nicht erteilt ( wegen der Steuerbefreiung für noch ca. 1 1/2 Jahre ) , so daß diese mich vor Fälligkeit erst benachrichtigen müssen - was sie jetzt ja auch getan haben .
" Sie haben mich leider nicht vergessen "
Nun habe ich denen die Einzugermächtigung wieder erteilt , wann die Steuer abgebucht wird - mal überraschen lassen . Aber vor dem 01.01.06 dürfte dies eigentlich nicht passieren !!!
Zum 01.01. ... ist zwar ein blöder Termin , weil die Versicherung da nämlich auch fällig ist ! Aber letztendlich ist das ja auch egal , ob am Jahresanfang - Mitte - oder Ende ... einmal im Jahr muß man sie leider bezahlen !!!
@ Fenris
Die Anmeldefrist zur Steuerbefreiung endete schon zum 31.12.2004 , also Autos die erst ab 01.01.2005 angemeldet wurden für die gabs dieses Jahr keine Steuerbefreiung mehr !!!
Gruß
Hermy
gott sei dank is meiner ein firmenwagen 😉
hab eben meinen steuerbescheid in meinem ordner durch zufall wieder gesehen... beim 2.0TDI sind es definitiv 308 €
nicht 309... den einen euro würd ich mir auch schnell zurückgeben lassen...
evtl ist das bei deiner zuständigen stelle sogar methode um geld in die kasse zu bringen...
(man stelle sich vor wie viele autos angemeldet sind...und wenn dann jedes auto einen euro mehr geld in die kasse bringt als es muß, dann finanzieren die ne nette weihnachtsfeier davon) *g*
bei mir sind's auch 308 euro
15,44 € mal 20 macht 308,80
wird dann abgerundet
denn es heißt im gesetz:
"Die nach § 11 Abs. 1 bis 4 KraftStG zu entrichtende Kfz-Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden." (§ 11 Abs. 5 KraftStG)
Hi Leute,
bei mir sinds auch 308€. Die Geier vom Straßenverkehrsamt wollen bei uns auch zur Anmeldung ne Einzugsermächtigung haben. Denke die werden das Geld dann gaaaanz fix abbuchen.
Kennt man ja nich anders ;-)
greetz
Zitat:
Original geschrieben von marrot
haben sie bei uns auch eingeführt. grund ist der, dass viele wohl ihre steuer nicht oder verspätet bezahlen. deswegen MUSS man auf der zulassungsstelle bei anmeldung eine einzugsermächtigung erteilen.
ich finde das dreist, hat aber schon gerichtlichen überprüfungen standgehalten.
Ähm ich würde das so machen. Auto zulassen + Einzugsermächtigung erteilen + beim rausgehen einen netten Brief hinterlassen indem die Einzugsermächtigung widerrufen wird. Punkt :-) Sollte grundsätzlich funktionieren.
Ich würde dem Finanzamt auch nie eine Einzugsermächtigung erteilen. Dauert auch schließlich Wochen bzw Monate bis ich meine Steuerrückzahlung bekomme..
Zitat:
Original geschrieben von Hermy66
@ Fenris
Die Anmeldefrist zur Steuerbefreiung endete schon zum 31.12.2004 , also Autos die erst ab 01.01.2005 angemeldet wurden für die gabs dieses Jahr keine Steuerbefreiung mehr !!!
Möööp, falsch! 🙂
Die Steuerbefreiung gilt auf jeden Fall auch noch für Autos, die dieses Jahr angemeldet wurden. Das weiss ich 100%ig, weil ich meinen im Mai zugelassen habe und direkt zwei Wochen später die Mitteilung des Finanzamtes bekommen habe, dass mein Wagen noch bis zum 31.12.2005 steuerbefreit ist und ich danach (ab 1.1.2006) die 135 Euro zahlen muss.
@ A3 2,0 FSI
Hallole
Veto - akzeptiert !!!
Auch ich muß nicht immer Recht haben !
Kann mich aber noch gut an einige Treads am Anfang des Jahres erinnern , wo sich einige darüber aufregten - daß sie ihren Neuwagen vom " Freudlichen " erst nach dem Jahreswechsel bekommen haben ... obwohl noch im alten Jahr möglich gewesen wäre !
Und daß somit die Steuerbefreiung flöten gegangen ist !
Oder gabs dazu noch Unterschiede zwischen Diesel und Benziner ?
Gruß
Hermy
Hi!
Also bei unserem Straßenverkehrsamt hängt draussen ein Zettel das für alle Neuzulassungen, Eintragungen und andere Sachen die sich ums Auto drehen eine Einzugsermächtigung nötig ist. Zugelassen habe ich meinen A3 auch noch ohne diese Regelung, habe nach dem Schreiben das ich bekommen habe auch noch die Wahl. Entweder ich überweise das selber oder ich gebe denen die Ermächtigung.
Ach ja, als ich vor 6 Monaten einen neuen Fahrzeugschein habe machen lassen wegen einer Addressänderung musste ich denen auch keine Ermächtigung geben. Ist wohl die einzige Ausnahme.
Gruss
Sebastian