Steuer Anpassung beim Kaufvertrag
Hallo ,hat jemand schon mit sein Händler gesprochen ob die Steuer am Kaufvertrag noch angepasst wird.,
Beste Antwort im Thema
Ich denke es wird das Datum der Auslieferung zählen . Mit Übergabe des Fahrzeugs wird die Leistung erbracht und die Rechnung erstellt. Und dann zählt die aktuelle MwSt.
25 Antworten
So war es bei der Erhöhung 2007
Im Umkehrschluß sollte das Gleiche gelten
https://www.iww.de/.../...2007wann-gilt-noch-der-alte-steuersatz-f3409
Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
Der höhere Steuersatz gilt für alle Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführt werden (§ 27 Absatz 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz [UStG]). Entscheidend ist also nicht der Zeitpunkt der Bestellung, sondern wann die Leistung erbracht wird. Dabei ist zwischen Lieferungen, Werklieferungen und sonstigen Leistungen zu unterscheiden.
Gibts den Gesetzestext auch in einfachen...für den Normalbürger verständlichem Deutsch?
Beim lesen solcher Texte bekomme ich Kopfschmerzen...
Ist denn Leasing einen Bereitstellung von Leistung?Oder bezieht sich deine Antwort generell nur auf das Thema Kauf?
Ich denke beim Leasing ist es so.
Leasingrate für Juni 2020 mit 19 % ab Juli mit 16 % und ab 01.01.2021 wieder mit 19 %
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Zitat:
@Bender-1729 schrieb am 4. Juni 2020 um 23:10:03 Uhr:
Mich würde aus gegebenem Anlass interessieren, wie es bei der Bestellung von Firmenfahrzeugen aussieht. Die Bestellung meines Firmenwagens wurde nämlich jetzt genau aus diesem Grund um einen Monat nach hinten verschoben. :PIch frag mich nur, ob jetzt wirklich das Bestellungsdatum oder das Auslieferungsdatum relevant sind. Natürlich auch im Bezug auf den Brutto-Listenpreis zwecks Berechnung der Steuerabgaben.
Firmen können die MWSt doch als Vorsteuer absetzen. MWSt zahlt immer nur der Endverbraucher. Die Unternehmen sind nur Steuereintreiber für den Staat.
Solange der Kaufvertrag über den Nettopreis Plus MWSt läuft, gilt der Satz zum Zeitpunkt der Bereitstellung und/oder Rechnungslegung, je nach Vertrag. Das sollte jeder Firmeninhaber wissen. Beim Leasing ist sicher für Firmen die MWSt ausgewiesen, mit dem Fäliigkeitsdatum, das wiederum für die Höhe entscheidend ist. Aber bei Firmen ist es egal.
Zitat:
@Kuddel2211 schrieb am 6. Juni 2020 um 17:43:36 Uhr:
Zitat:
@Bender-1729 schrieb am 4. Juni 2020 um 23:10:03 Uhr:
Mich würde aus gegebenem Anlass interessieren, wie es bei der Bestellung von Firmenfahrzeugen aussieht. Die Bestellung meines Firmenwagens wurde nämlich jetzt genau aus diesem Grund um einen Monat nach hinten verschoben. :PIch frag mich nur, ob jetzt wirklich das Bestellungsdatum oder das Auslieferungsdatum relevant sind. Natürlich auch im Bezug auf den Brutto-Listenpreis zwecks Berechnung der Steuerabgaben.
Firmen können die MWSt doch als Vorsteuer absetzen. MWSt zahlt immer nur der Endverbraucher. Die Unternehmen sind nur Steuereintreiber für den Staat.
Solange der Kaufvertrag über den Nettopreis Plus MWSt läuft, gilt der Satz zum Zeitpunkt der Bereitstellung und/oder Rechnungslegung, je nach Vertrag. Das sollte jeder Firmeninhaber wissen. Beim Leasing ist sicher für Firmen die MWSt ausgewiesen, mit dem Fäliigkeitsdatum, das wiederum für die Höhe entscheidend ist. Aber bei Firmen ist es egal.
Dass das für meinen Arbeitgeber irrelevant ist, ist mir klar, aber ob der Wagen ggfls. 600 € weniger kostet, was den Brutto-Listenpreis angeht, wäre für mich bzgl. der 1% Regelung natürlich interessant.
Wären zwar in meinem Fall auch nur 3 - 4 € Differenz im Monat, aber da ich keine Eile habe, würde ich das trotzdem mitnehmen.
VW hat heute die Leasingrate für Juli von meinen Konto abgebucht. Nach Anpassung der Mehrwertsteuer zahle ich jetzt 130,86 € statt 134,24 € (GTI Leasing + ReifenClever Paket).
Ich habe Ende Mai einen Polo bestellt.
Mein Verkäufer hat mir von sich aus (ohne das ich nachgefragt habe) per E-Mail mitgeteilt, dass der Kaufpreis meines Polos noch auf 16% angepasst wird und ich somit weniger zahlen muss.
Nähere Infos dazu bekomme ich aber wohl erst wenn dann die Rechnung kommt :-D
ich habe Steuern wiederbekommen obwohl ich den Kaufvertrag im Juni unterschrieben habe, war wohl ein Bonus vom Autohaus,bin zufrieden und hab mich gefreut.
mfg
Habe im November bestellt.
Der geplante Ausliefertermin war KW18.
Der Wagen kommt nun am 18.07.
Das Autohaus hat mir natürlich den rabattierten MwSt Satz berechnet.
Denn im Vertrag steht " Bei Werksabholung zählt der Termin der Übergabe des Abholscheins und des Fahrzeugbriefs, als Erfüllung der Leistung."
Und laut Steuergesetz zählt der jeweils gültige MwSt Satz, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist!
Macht rund satte 600 Euro aus 😉