Steuer Anpassung beim Kaufvertrag

VW Polo 6 (AW)

Hallo ,hat jemand schon mit sein Händler gesprochen ob die Steuer am Kaufvertrag noch angepasst wird.,

Beste Antwort im Thema

Ich denke es wird das Datum der Auslieferung zählen . Mit Übergabe des Fahrzeugs wird die Leistung erbracht und die Rechnung erstellt. Und dann zählt die aktuelle MwSt.

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Du meinst ein Kaufvertrag der schon unterschrieben ist? Würde mich wundern, wenn das rückwirkend geht.

Ich denke es wird das Datum der Auslieferung zählen . Mit Übergabe des Fahrzeugs wird die Leistung erbracht und die Rechnung erstellt. Und dann zählt die aktuelle MwSt.

Ich hoffe es ja auch.. mein Händler meinte nur dazu. Es wird noch besprochen wie es weiter geht.. es kommt noch Info dazu

Zitat:

@Dennis_Iz schrieb am 4. Juni 2020 um 18:24:32 Uhr:


Du meinst ein Kaufvertrag der schon unterschrieben ist? Würde mich wundern, wenn das rückwirkend geht.

Anders herum ging es ja auch immer...
Erhöhung der Mwst wurde immer berechnet,egal was im Kaufvertrag stand.
Bislang galt der am Tag der Lieferung gültige Mwst-Satz

Wie das jetzt alles gehandhabt wird,das wird sich in den nächsten Tagen noch zeigen

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Mich würde aus gegebenem Anlass interessieren, wie es bei der Bestellung von Firmenfahrzeugen aussieht. Die Bestellung meines Firmenwagens wurde nämlich jetzt genau aus diesem Grund um einen Monat nach hinten verschoben. :P

Ich frag mich nur, ob jetzt wirklich das Bestellungsdatum oder das Auslieferungsdatum relevant sind. Natürlich auch im Bezug auf den Brutto-Listenpreis zwecks Berechnung der Steuerabgaben.

.......mal in Richtung Leasing gefragt.....

Ein Leasingvertrag der aktuell läuft sollte ja vom MwSt Satz auch angepasst werden.
Habe dazu mal beim :-) angerufen.....als Antwort auf die Frage nach Änderung wurde mir dort gesagt :
Er glaube nicht das das für bestehende Verträge gilt.......wäre ja ein mordsaufwand ...(Verträge ändern etc)
Anruf bei VW Leasing brachte beim ersten Ansprechpartner dort: wenn das Gesetz wird/beschlossen ist...werden die Steuersätze angepasst!

Also....2 Leute gefragt die es eigentlich zu 100% wissen sollten...und 2 unterschiedliche Antworten erhalten....

Was hat der normale Verkäufer denn mit bestehenden Leasingverträgen zu tun? Verwaltet er diese? Somit würde ich eher auf den Leasinggeber hören.

Es wird ja jeden Monat eine Teilleistung bei Leasing erbracht. Von daher würde ich schon davon ausgehen, dass man in den 6 Monaten auch eine geringere Bruttorechung hat.

Ich weiß aber nicht, wie weit ich den Aufwand dabei treiben würde, das im Zweifel durchzusetzen. Wenn man jetzt beispielsweise brutto 250 EUR pro Monat bezahlt, würde man mit lediglich 16% MwSt pro Monat 243,70 EUR bezahlen. Man spart also 6,30 EUR im Monat, auf das halbe Jahr gesehen 37,80 EUR.
37,80 EUR "kostenlos" mehr zu haben ist natürlich schön, keine Frage.

....es geht doch aber um die Gleichbehandlung.
Wenn das die Regierung beschließt...ist das dann auch für alle gleich und umzusetzen.
Mietverträge von Wohnungen etc.sind da z.b. Genauso betroffen.
Und klar ist das ein Mehraufwand an Arbeit für eine bestimmten Zeitraum....

Und der normale Verkäufer ist ja mein erster Ansprechpartner.

Zitat:

@irina1974 schrieb am 5. Juni 2020 um 09:30:09 Uhr:


....es geht doch aber um die Gleichbehandlung.
Wenn das die Regierung beschließt...ist das dann auch für alle gleich und umzusetzen.
Mietverträge von Wohnungen etc.sind da z.b. Genauso betroffen.
Und klar ist das ein Mehraufwand an Arbeit für eine bestimmten Zeitraum....

Und der normale Verkäufer ist ja mein erster Ansprechpartner.

Bei Mieten für Wohnraum fällt keine MwSt an. Einzig bei Vermietung von Gewerbeflächen würde es zum tragen kommen.

Ich bitte um Entschuldigung das ich das
nicht wusste(zahle keine Miete)

Zitat:

@10emmi68 schrieb am 5. Juni 2020 um 12:03:12 Uhr:



Zitat:

@irina1974 schrieb am 5. Juni 2020 um 09:30:09 Uhr:


....es geht doch aber um die Gleichbehandlung.
Wenn das die Regierung beschließt...ist das dann auch für alle gleich und umzusetzen.
Mietverträge von Wohnungen etc.sind da z.b. Genauso betroffen.
Und klar ist das ein Mehraufwand an Arbeit für eine bestimmten Zeitraum....

Und der normale Verkäufer ist ja mein erster Ansprechpartner.

Bei Mieten für Wohnraum fällt keine MwSt an. Einzig bei Vermietung von Gewerbeflächen würde es zum tragen kommen.

Korrekt. Übrigens auch bei der Vermietung von Stellplätzen, sofern diese nicht zu einer Wohnanlage gehören und man selber in dieser Wohnanlage wohnt.

???? Diese Aussage ist verwirrend... ;-)

Zitat:

@Breton schrieb am 5. Juni 2020 um 19:56:09 Uhr:


???? Diese Aussage ist verwirrend... ;-)

Meinst du mich? 🙂 Ok, ich versuchs nochmal:

Mietest du einen Stellplatz im selben Haus / der selben Wohnanlage an, in der du auch privat wohnst = Nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Mietest du einen Stellplatz irgendwo anders an = mehrwertsteuerpflichtig.

--> https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/269694_77/

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