Stema Deichsel leicht verbogen

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo,

An meinem Stema hp 4050 ist ein Zuggabel Holm leicht verbogen. Kann ich das irgendwie wieder richten oder kann man es so lassen, da es nur minimal ist.
Ich habe mal ein Foto gemacht.
Mfg

Dsc-0085
Beste Antwort im Thema

...oder einfach nen Griff dranschweißen zum Wegschmeißen. Das wär bei diesem Stema-Müll gleich ab Werk ein sinnvolles Zubehör. 😁

PS: ...wär mal interessant zu sehen, was passiert, wennst mit dem Ding mit voller Beladung ne Vollbremsung hinlegst.

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Ja, und was passiert wenn sich mal der Nachbar den Anhänger ausleiht weil er Gartenabfälle fahren will, und durch zufalll noch 500kg Steine mit nimmt, weil er davon ausgeht, dass der Anhänger sich in ordentlichem und Verkehrssicherem Zustand befindet???

750KG Anhänger am Haken von meinem Auto ist Kinderkram, auch ein Gebremster Anhänger drückt, und 2,1 Tonnen gebremster Anhänger drückt... An den Bremsen von meinem Auto wirds nicht scheitern...

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 23. September 2018 um 11:41:14 Uhr:


Das schlimme ist eher, dass man sich an nem rückverformten Holm aufgeilt, weil es illegal ist, aber es als normal ansieht, auf so ner ungebremsten Blechdose Massen zu transportieren, für die das Teil nicht konzipiert ist und damit deutlich gefährlicher unterwegs ist, als der Grüngutkutscher mit dem illegal reparierten Zugholm.

Gruß

Jürgen

Diese Anhänger sind für eine bestimmte Zuladung konzipiert worden und vielen reicht ein solcher Anhänger vollkommen aus um mal etwas Biomüll zur Deponie zufahren oder drei Sack Torf zuholen!
Wenn die Leute diese Anhänger ÜBERLADEN, kann da der beste billig Anhänger nichts für!

Ich habe einmal einen Autotransportanhänger gesehen, auf dem transportierte jemand ZWEI vollständige Paletten Zement, gezogen von einen uralten VW Passat Kombi. Da ist mit Sicherheit der Anhänger ordentlich überladen gewesen, vom Zugfahrzeug will ich garnicht reden!

Dummheit und Vorsatz ist keine Technik gewachsen!

MfG Günter

Hat jemand behauptet er wolle eine Strafbare Handlung vornehmen und sein Hängerchen überladen oder wurde das nur jemanden unterstellt? Gibt es nicht Richtbänke um total verzogen tragende Fahrzeugrahmen auch noch mittels Dozern zu Richten oder sind die mittlerweile verboten. Es wird hier langsam peinlich.

Zitat:

@halbelunge schrieb am 23. September 2018 um 17:59:18 Uhr:


Gibt es nicht Richtbänke um total verzogen tragende Fahrzeugrahmen auch noch mittels Dozern zu Richten oder sind die mittlerweile verboten.

Meinst Du die Dinger im Ostblock, wo die Autos, die bei uns als Totalschaden gehandelt werden, wieder zum Neuwagen werden? 😉

Zurückbiegen kann man fast alles. Obs dann noch genauso gut hält wie vorher, das ist hier doch die Kernfrage.

Gruss
Jürgen

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Zitat:

Gibt es nicht Richtbänke um total verzogen tragende Fahrzeugrahmen auch noch mittels Dozern zu Richten oder sind die mittlerweile verboten. Es wird hier langsam peinlich.

Ja, aber beim Einsatz einer Richtbank gibt es auch Richtlinien (die grundsätzlich nichts mit dem Richten zu tun haben) was eben nicht gerichtet werden darf. Bei VAG z.B. gerne Längsträger vorne, die müssen komplett ersetzt werden.
Genau so darf eben z.B. ein krummer Achsschenkel idr. nicht gerichtet werden, und vor allem darf eine Anhängerdeichsel nicht gerichtet werden. ! ! !

Das scheinen aber auch Fachfirmen anders zu sehen:
https://www.unser-qek-forum.de/index.php?...

@kat2

Seltsam das die Anhängerbau Firma sagt muss neu!

Außerdem ist es ein Unterschied ob man ein Zugrohr hat oder ein V Deichsel!

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 24. September 2018 um 07:25:52 Uhr:


...
Zurückbiegen kann man fast alles. Obs dann noch genauso gut hält wie vorher, das ist hier doch die Kernfrage.
...

...was sogar in Versuchen schon aufgezeigt wurde... siehe "Minderwert, Reparatur an tragenden Teilen"

...den Ergebnissen nach sind rückverformte tragende Teile lebensgefährlicher Pfusch par excellence.

PS: Analog zur CE-Führerscheinfrage, wer an einer Deichsel Schweißarbeiten ausführen darf würde ich bei der vorliegenden verbogenen V-Deichsel sagen, dass einzig der Hersteller dazu berechtigt ist die Deichsel auszurichten - was dieser aber nicht tun sondern eine neue Deichsel als Ersatzteil verkaufen wird.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. September 2018 um 18:41:22 Uhr:


... 750 Zul. GG abzüglich -hmm was mag der "Schubkarren" haben- 250kg = 500kg und damit schlagartig ne Vollbremsung möglichst mit nem größeren schweren Auto, das richtig gute Verzögerungswerte liefert... Pi mal Daumen sollte das klappen, dass die Deichsel wegknickt.

Naja, also ne Schubkarre mit 250 kg beladen ist schon sehr sportlich! Nimm mal 150 kg an, kommt eher hin!

Zitat:

@gast356 schrieb am 24. September 2018 um 19:52:56 Uhr:



Zitat:

@Caravan16V schrieb am 24. September 2018 um 07:25:52 Uhr:


...
Zurückbiegen kann man fast alles. Obs dann noch genauso gut hält wie vorher, das ist hier doch die Kernfrage.
...

...
PS: Analog zur CE-Führerscheinfrage, wer an einer Deichsel Schweißarbeiten ausführen darf würde ich bei der vorliegenden verbogenen V-Deichsel sagen, dass einzig der Hersteller dazu berechtigt ist die Deichsel auszurichten - was dieser aber nicht tun sondern eine neue Deichsel als Ersatzteil verkaufen wird.

Selbst der Hersteller dürfte es nicht, wenn Deichseln generell nicht gerichtet werden dürfen! Er kann schließlich aus dem verbogenen und geschwächten Material durch Hexerei auch kein neuwertiges mehr machen!
Der verbogenen Deichsel ist es schnuppe, wer an ihr herumbiegt!

Moin Moin !

Nachdem die rechtliche Frage nun geklärt ist , hier die praktische Auflösung:

Zitat:

.. 750 Zul. GG abzüglich -hmm was mag der "Schubkarren" haben- 250kg = 500kg und damit schlagartig ne Vollbremsung möglichst mit nem größeren schweren Auto, das richtig gute Verzögerungswerte liefert... Pi mal Daumen sollte das klappen, dass die Deichsel wegknickt.

Da sind wir erstmal schon bei einem Gedankenfehler , es kann nicht das Eigengewicht (ca. 140 kg) abgezogen werden , sondern nur der Teil mit Kupplung vor dem ehemaligen Knick.
Der Einfachheit nehmen wir die gesamten 750 kg an.
Ein Auto mit "richtig guten " Verzögerungwerten hat ausser in der Formel 1 max. 1g = 9,81 m/sec hoch2.
Nehmen wir mal , selbst mit dem ungebremsten Anhänger schafft er das. 1g entspricht auch dem Eigengewicht.
Der Anhänger drückt also im Extremfall mit 750 kg von hinten auf die Kupplung. Selbst wenn wir jetzt noch verschärfend annehmen , dass noch die Deichsel zusätzlich auf Biegung belastet wird , weil der Schwerpunkt des Anhängers höher liegt als die Deichsel und somit ein Moment zusätzlich zur Stützlast auf diese wirkt,.....

Was wird mit der Deichsel passieren ?

Richtig , genau gar nichts !

Und dieses Wissen hat der Prüfer auch gehabt , der ist nämlich ein Ingenieur und kennt nicht nur die Vorschriften , sondern kann Belastungen auch richtig einschätzen, daher weiss er, dass hier rein gar nichts passiert, solange da keine Rissbildung ist , spielen sich sämtliche denkbaren Verformungen ausschliesslich im elastischen und damit völlig ungefährlichen Bereich ab. Und um keine unnötige Reparatur zu fordern, hat er die Deichsel einfach "übersehen".

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 26. September 2018 um 21:38:13 Uhr:


Moin Moin !

Nachdem die rechtliche Frage nun geklärt ist , hier die praktische Auflösung:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 26. September 2018 um 21:38:13 Uhr:



Zitat:

.. 750 Zul. GG abzüglich -hmm was mag der "Schubkarren" haben- 250kg = 500kg und damit schlagartig ne Vollbremsung möglichst mit nem größeren schweren Auto, das richtig gute Verzögerungswerte liefert... Pi mal Daumen sollte das klappen, dass die Deichsel wegknickt.

Da sind wir erstmal schon bei einem Gedankenfehler , es kann nicht das Eigengewicht (ca. 140 kg) abgezogen werden , sondern nur der Teil mit Kupplung vor dem ehemaligen Knick.
Der Einfachheit nehmen wir die gesamten 750 kg an.
Ein Auto mit "richtig guten " Verzögerungwerten hat ausser in der Formel 1 max. 1g = 9,81 m/sec hoch2.
Nehmen wir mal , selbst mit dem ungebremsten Anhänger schafft er das. 1g entspricht auch dem Eigengewicht.
Der Anhänger drückt also im Extremfall mit 750 kg von hinten auf die Kupplung. Selbst wenn wir jetzt noch verschärfend annehmen , dass noch die Deichsel zusätzlich auf Biegung belastet wird , weil der Schwerpunkt des Anhängers höher liegt als die Deichsel und somit ein Moment zusätzlich zur Stützlast auf diese wirkt,.....

Was wird mit der Deichsel passieren ?

Richtig , genau gar nichts !

Und dieses Wissen hat der Prüfer auch gehabt , der ist nämlich ein Ingenieur und kennt nicht nur die Vorschriften , sondern kann Belastungen auch richtig einschätzen, daher weiss er, dass hier rein gar nichts passiert, solange da keine Rissbildung ist , spielen sich sämtliche denkbaren Verformungen ausschliesslich im elastischen und damit völlig ungefährlichen Bereich ab. Und um keine unnötige Reparatur zu fordern, hat er die Deichsel einfach "übersehen".

MfG Volker

Der unterschied von Statischen und Dynamischen Kräften sowie der Masseträgheit sind Dir aber bekannt?
Im Fahrbetrieb entstehen aus den dabei auftretenden Beschleunigungen, nicht bezogen auf die Geschwindigkeit, sondern Beschleunigungen in vertikaler Richtung z.b. beim durchfahren von Bodenwellen Kräfte die ein G um ein vielfaches überschreiten können. Dabei entstehen auch "Nick" Bewegungen zw. PKW und Anhänger da diese halt nicht synchron durch eine Bodenwelle fahren sondern Achsweise nacheinander und diese "Nicken" belastet die Deichsel extrem auf Durchbiegung!

Es ist letztendlich auch egal wieviel "G" wann, wo eventuell entstehen können, das problem ist das nach überschreiten des Plastischen Bereiches der Verformung, gerade bei bereits vorgeschädigten Bauteilen, direkt das TOTALE Versagen der Form kommt!
Der Hersteller des Anhängers hat die Konstruktion der Deichsel so ausgeführt das die Bauteile der normalen Belastung gewachsen sind! Von allzu grosszügigen "Sicherheitsreserven" würde ich bei dieser Art Anhänger jetzt auch nicht unbedingt ausgehen!
Deshalb müsste gerade bei einem solchen Anhänger die Deichsel 100% i.O. sein!
Das ehemals verbogenes Deichselprofil hat deutlich niedrigerer Festigkeitswerte und wird bei entsprechender Belastung früher versagen als vorgesehen!
Das kann glimpflich ausgehen, muss es aber nicht ..!

Der Ing. vom TÜV, wird dann übrigens Stein und Bein schwören das die Deichsel bei der Prüfung 100% i.O. gewesen ist!

MfG Günter

Ein verbogenes (und zurückgebogenes) Stahlprofil ist weniger stabil als ein nicht verbogenes Stahlprofil. Das steht wohl außer Frage. Wie viel weniger stabil, das wissen wir nicht wirklich. Da wir aber auch die vom Werk eingebauten Reserven nicht kennen, ist eine Prognose über die Haltbarkeit reine Mutmaßung.

Mir persönlich wäre Mutmaßung im Straßenverkehr zu unsicher. Es soll ja aber auch Leute geben, die mit steigendem Risiko immer bessere Laune kriegen und den Kitzel einfach brauchen. Ich bin dann hoffentlich woanders 😉

Gruss
Jürgen

P.S.: Wenn übrigens der TE nichtmal weiß, WARUM das Ding verbogen war, dann kommt Überlastung jedenfalls als potentieller Grund in Frage - bzw. ist nicht sicher auszuschließen. Und wenn schon die neue Deichsel die Belastung nicht aushält, was macht dann die "gerichtete" Deichsel?

Moin Moin !

Zitat:

Der unterschied von Statischen und Dynamischen Kräften sowie der Masseträgheit sind Dir aber bekannt?

Natürlich

Zitat:

Im Fahrbetrieb entstehen aus den dabei auftretenden Beschleunigungen, nicht bezogen auf die Geschwindigkeit, sondern Beschleunigungen in vertikaler Richtung z.b. beim durchfahren von Bodenwellen Kräfte die ein G um ein vielfaches überschreiten können

Soso , eine Kraft kann also ein G , also eine Beschleunigung , überschreiten? Die Grundlagen der Physik solltest du noch mal nachlesen.

Zitat:

Dabei entstehen auch "Nick" Bewegungen zw. PKW und Anhänger da diese halt nicht synchron durch eine Bodenwelle fahren sondern Achsweise nacheinander und diese "Nicken" belastet die Deichsel extrem auf Durchbiegung!

Viel weniger als durch die von mir überschlagsweise vorgerechneten Kräfte. Beschleunigungen in vertikaler Richtung über 1 g können überhaupt nicht auftreten , ab 1 G verlieren die Räder den Bodenkontakt.

Zitat:

Ein verbogenes (und zurückgebogenes) Stahlprofil ist weniger stabil als ein nicht verbogenes Stahlprofil. Das steht wohl außer Frage. Wie viel weniger stabil, das wissen wir nicht wirklich. Da wir aber auch die vom Werk eingebauten Reserven nicht kennen, ist eine Prognose über die Haltbarkeit reine Mutmaßung

Dem ist zuzustimmen.

Zitat:

Wenn übrigens der TE nichtmal weiß, WARUM das Ding verbogen war, dann kommt Überlastung jedenfalls als potentieller Grund in Frage - bzw. ist nicht sicher auszuschließen

Überlastung ist mit absoluter Sicherheit auszuschliessen , das ergibt sich eindeutig aus dem Schadensbild. Höchstwahrscheinlich durch rückwärtsfahren, evtl. durch das Stützrad.

Bleibt die Frage , was denn passiert , wenn die gerichtete Deichsel wirklich versagen sollte ? Ohne Vorankündig wird sie nicht durchbrechen. Bestenfalls könnte sie bei einer extremen Überlastung wieder krumm werden, dann kann man sie immer noch erneuern. Irgendeine Gefährdung geht jedenfalls nicht davon aus, solange keine Rissbildung erfolgt.

MfG Volker

Hallo Volker,

abreißen wird die Deichsel ganz sicher nicht. Aber verformen würde ich jetzt mal überhaupt nicht ausschließen. Wenn das im Stand passiert, kein Problem. Wenn das Ding während der Fahrt aufgrund scharfer Bremsung plötzlich die Form verliert wird es u. U. unlustig.

Ich persönlich würde da vermutlich auch keine neue Deichsel dranzimmern. Ich würde allerdings den verbogenen Bereich mit einem dicken Stahlprofil verstärken. Ob die Strebe die Biegestelle überspannt, lässt sich anhand der Bilder leider nicht wirklich sagen.

Jedenfalls sollte man jetzt erst recht auf eine ordentliche Beladung und gute Ladungssicherung achten. Wenn die Ladung beim Bremsen nach vorne rutscht und dann die gesamte Zuladung vor der Achse liegt, ... naja 😉

Gruss
Jürgen

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