Steinschlag, Juchuuu!

BMW 3er E46

Nabend!
Die Begeisterung wie auf dem Betreff ist natürlich nur halb so groß... 😉
Bin heute Morgen mit ca 180 Kmh auf der Autobahn unterwegs gewesen, plötzlich gab es ein kleines "peng" und die Scheibe hat ein "Einschussloch" mittig auf der Fahrerseite. Natürlich folgte auch sofort ein Riss, deren Verlängerung man im Zeitraffer beobachten kann...
Sowas ärgerliches, immerhin kostet mich der Spass 150 Euro, weil ich in der TK eine Selbstbeteiligung habe....
Was mir Sorgen mach, auch wenn ich mit dem Riss nicht schneller wie 120 Kmh fahren werde, muss ich trotzdem befürchten das mir irgendwann die Scheibe entgegen fliegt?
Weil zur Werkstatt kann ich erst frühestens übernächste Woche....

Aber wenigstens bekomme ich dann eine neue Scheibe, weil die Alte hat bei knapp 50tsd Km schon ziemlich viele kleine Kratzer abbekommen, sieht man ganz deutlich wenn man entgegen der Sonne fährt...

gruß Tino

27 Antworten

Klar, wenn man sich ne höhere Rechnung ausstellen lässt, als die Reparatur letztlich kostet, dann dürfte man damit nicht mehr im legalen Bereich sein.

Soweit ich weiß, kann man aber auch per Kostenvoranschlag abrechnen, dann wird allerdings ein Teil des Betrages abgezogen. Es kann aber wohl keiner eine Firma dran hindern, einen "etwas" teureren Kostenvoranschlag auszustellen, als die Reparatur dann kostet, und ich denke, so ungefähr wirds laufen ... 🙄

Zitat:

Im Prinzip handelt dann jeder illegal,der per Gutachten mit der Verischerung bei Schäden abrechnet und dann erst selber oder billiger repariert.

NEIN, denn dieses Selbermachen oder Billigerreparieren sind Kosten für eigene Arbeitskraft oder einen Wertverlust durch Pfusch. Das ist in Ordnung.

@RolandHB

Ich stimme Dir völlig zu. Endlich mal jemand, der erkennt, dass eine Versicherung ein Instrument zur GEGENSEITIGEN Hilfe ist. Kein Selbstbedienungsladen. Manch einer holt sich ja wirklich alle acht Wochen neue Teile auf Kosten der Teilkasko, und Idioten wie ich (die einfach nur ihren Versicherungsschutz haben wollen) zahlen denen das über ihre Beiträge. Soweit kommt's noch...

Wenn ich mir das so durchlese,dann höre ich da raus,daß Ihr mir unterstellt meine Versicherung auszunutzen,und Leute wie ich daran Schuld sind,daß Ihr soviel Versicherungsbeitrag zahlen müßt.

Ich glaube,daß ich auf Grund meines Alters und der Vollkaskoversicherung,die ich seit ca. 20 Jahren für 2 Fahrzeuge durchgehend für immer ziemlich neue Fahrzeuge abgeschlossen habe,genug Beiträge bezahlt habe, und mir mit Sicherheit diesen Vorwurf nicht gefallen lassen brauche.

Um das nochmal klarzustellen,das ist weder illegal ,noch irgend eine linke Tour,sonder das wird von den Werkstääten ganz offiziell so beworben.Mein BMW Händler sagte mir,daß kommt daher,daß die Werkstätten kein Erstausrüsterqualität nehmen,worauf man beim Schaden ja ein Anrecht hat,sondern die Scheibe eines billigeren Herstellers verwendet wird.

Wie auch immer man es bezeichnet,bevor Ihr solche Unterstellungen und Anspielungen macht,solltet Ihr Euch mal überlegen,ob die erhöhten Versicherungskosten von so etwas oder von Betrügern,die Ihre Schäden mit überhöhten Kostenvoranschlägen abrechen,oder mit Scheinunfällen und sonstigen Tricks die Versicherungen prellen.

Bis jetzt war ich eigentlich der Meinung,daß hier relativ vernünftige Leute unterwegs sind,die es nicht nötig haben,solche Unterstellungen zu machen,wenn man versucht,jemanden zu helfen,Geld zu sparen.

@ gerhard

es gibt hier einige leute (ich beziehe mich jetzt nicht auf leute, die in diesem tread mitgeschrieben haben), die bei manchen sachen total abgehen wenn jemand sich aus optischen gründen den tacho wieder auf 0 setzen lässt oder sich nen unfall über kostenvoranschlag abrechnen lässt und das dann schwarz reparieren lässt. und genau diese leute geben in nem anderen tread tips wie man sich die geilste unterbodenbeleuchtung einbauen kann oder den blinker zum standlicht umbaut. solche sachen kann man absolut nicht verstehen. ich bin der überzeugung, dass jeder irgendwo etwas nicht ganz legales macht. wer lässt denn z.b. mitte des jahres nach den 15000 jahreskilometer sein auto stehen und fährt mit den öffentlichen weil er sagt: oh, ich hab der versicherung 15000 km angegeben und wenn ich weiterfahre wäre das betrug. oder wer hat sein auto als garagenwagen laufen und parkt aus bequemlichkeit trotzden in der einfahrt. wenn dann nachts ein ziegel oder sowas drauffällt sucht doch jeder einen ausweg um trotz eigener dummheit den schaden über versicherung abzudecken usw.
also, was solls. lass die dann einfach reden und stör dich net dran. in nem anderen tread bekommst du wieder einen tip von der person wie du irgendwas illegal umbauen kannst. naja, soviel dazu.

gruß matze

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Zitat:

Original geschrieben von Gerhard12


Ich glaube,daß ich auf Grund meines Alters und der Vollkaskoversicherung,die ich seit ca. 20 Jahren für 2 Fahrzeuge durchgehend für immer ziemlich neue Fahrzeuge abgeschlossen habe,genug Beiträge bezahlt habe, und mir mit Sicherheit diesen Vorwurf nicht gefallen lassen brauche.

Dieses Argument höre ich (als Schadenregulierer einer Versicherung) jeden Tag... diese Rechtfertigung ist für mich keine.

Zitat:

Um das nochmal klarzustellen,das ist weder illegal ,noch irgend eine linke Tour,sonder das wird von den Werkstääten ganz offiziell so beworben.

Nur weil es eine Werkstatt so bewirbt muss es noch lange nicht im von Dir geschilderten Fall legal sein. Das Ausstellen einer um den SB-Betrag höheren Rechnung als tatsächlich zu bezahlen ist, ist nunmal Betrug und nichts anderes. Was passiert denn bei demjenigen, der keine SB abgeschlossen hat? Kriegt der dann die 153,- oder 150,- EUR ausgezahlt? Würdest Du eine solche Bereicherung, weil der sich ja da dann das Geld in die Tasche stecken würde (gleiche Leistung / gleiche Rechnung / höhere Versicherungsleistung) als rechtlich in Ordnung bezeichnen? Hat er einen Anspruch aufgrund seiner höheren Prämie mit einer neuen Scheibe einen Nebenverdienst von 150,- EUR zu erzielen?

Ich bitte Dich..., das kann nun wirklich nicht Deine Rechtsauffassung sein...

Wenn Du es ganz genau wissen willst, ob es legal ist, dann schildere das mal nicht Deinem Versicherungsvertreter sondern dem Sachbearbeiter aus der Schadenabteilung Deiner Versicherung. Der dürfte großes Interesse dadran haben diesen Betrieb näher kennenzulernen...

Zitat:

Original geschrieben von Matze320d


wer lässt denn z.b. mitte des jahres nach den 15000 jahreskilometer sein auto stehen und fährt mit den öffentlichen weil er sagt: oh, ich hab der versicherung 15000 km angegeben und wenn ich weiterfahre wäre das betrug. oder wer hat sein auto als garagenwagen laufen und parkt aus bequemlichkeit trotzden in der einfahrt. wenn dann nachts ein ziegel oder sowas drauffällt sucht doch jeder einen ausweg um trotz eigener dummheit den schaden über versicherung abzudecken usw.

Zu den 15.000km: Keiner muss sein Auto stehen lassen, er muss nur am Jahresende, wenn die Versicherung den km-Stand wissen möchte, den tatsächlichen km-Stand angeben und dann erhält er ggfs. eine Prämiennachberechnung

Zu der Garage: Die Voraussetzung für einen Garagentarif lautet: "Das Fahrzeug wird nachts, regelmässig in einer abschliessbaren Garage untergestellt."
Regelmässig heisst nicht immer und abschliessbar heisst nicht abgeschlossen 🙂 Hier ist es bei einem von Dir geschilderten Schaden so, dass der Versicherer i.d.R. nachschaut, ob denn überhaupt eine Garage vorhanden ist in der das Fahrzeug auch platzmässig untergestellt werden könnte. Dann hat der Kunde schon alle Bedingungen erfüllt.

Auch wenn Du mich ja nicht persönlich angesprochen hast. Von mir wird niemand einen nicht legalen Tipp hinsichtlich irgendeines Tunings erhalten, aber das weisst Du ja. Ich habe nämlich drei linke Daumen und muss mit allem in die Werkstatt und zur Not frage ich auch immer mal beim TÜV, ob nun bestimmte Dinge gemacht werden dürfen.

Nachdenkliche Grüße

Zitat:

Dieses Argument höre ich (als Schadenregulierer einer Versicherung) jeden Tag... diese Rechtfertigung ist für mich keine.

Das ist keine Rechfertigung,sondern eine Tatsache

Zitat:

Nur weil es eine Werkstatt so bewirbt muss es noch lange nicht im von Dir geschilderten Fall legal sein.[/qote]

Wenn ich das als Verbraucher alles nachprüfen müßte,hätte ich etwas zu tun.Und BTW, auch Deine Arbeitgeber,sofern es sich um eine Versicherungsgesellschaft handelt,wirbt mit Sachen,die sie nicht einhalten kann und später widerruft,siehe Angaben zu Wertsteigerung im LV Bereich.

[qoute]Das Ausstellen einer um den SB-Betrag höheren Rechnung als tatsächlich zu bezahlen ist, ist nunmal Betrug und nichts anderes. Was passiert denn bei demjenigen, der keine SB abgeschlossen hat? Kriegt der dann die 153,- oder 150,- EUR ausgezahlt? Würdest Du eine solche Bereicherung, weil der sich ja da dann das Geld in die Tasche stecken würde (gleiche Leistung / gleiche Rechnung / höhere Versicherungsleistung) als rechtlich in Ordnung bezeichnen? Hat er einen Anspruch aufgrund seiner höheren Prämie mit einer neuen Scheibe einen Nebenverdienst von 150,- EUR zu erzielen?

Im Prinzip verdient er ja "nur" an der Selbstbeteiligung,oder denkst Du er könnte es sonst 153,- € billiger anbieten als der Autohändler z.B.?

Zitat:

Ich bitte Dich..., das kann nun wirklich nicht Deine Rechtsauffassung sein...

Was das betrifft,da möchte ich mit Sicherheit mit keinem Versicherungsangestellten,Anwalt,Richter oder Polizisten sprechen,denn die Verbohrtheit,mit der die meisten dieser Leute das behandeln,bringt nur unnötige und nutzlose Diskussionen

Zitat:

Wenn Du es ganz genau wissen willst, ob es legal ist, dann schildere das mal nicht Deinem Versicherungsvertreter sondern dem Sachbearbeiter aus der Schadenabteilung Deiner Versicherung. Der dürfte großes Interesse dadran haben diesen Betrieb näher kennenzulernen...

Das ist aber nicht meine Ansprechpartner,außerdem,wenn man es genau nimmt,arbeitet er für mich,denn er wird von mir ( und allen anderen Versicherungsnehmern natürlich) bezahlt.

Zitat:

Zu den 15.000km: Keiner muss sein Auto stehen lassen, er muss nur am Jahresende, wenn die Versicherung den km-Stand wissen möchte, den tatsächlichen km-Stand angeben und dann erhält er ggfs. eine Prämiennachberechnung

Zu der Garage: Die Voraussetzung für einen Garagentarif lautet: "Das Fahrzeug wird nachts, regelmässig in einer abschliessbaren Garage untergestellt."
Regelmässig heisst nicht immer und abschliessbar heisst nicht abgeschlossen 🙂 Hier ist es bei einem von Dir geschilderten Schaden so, dass der Versicherer i.d.R. nachschaut, ob denn überhaupt eine Garage vorhanden ist in der das Fahrzeug auch platzmässig untergestellt werden könnte. Dann hat der Kunde schon alle Bedingungen erfüllt.

Typischer Versicherungsjargon,es ist immer eine Auslegungssache,im Zweifelfall gegen den Angeklagten,denn wer bitte bestimmt,was regelmäßig ist und wer kennt eine Versicherung,die nachschaut,ob meine Garage absperrbar ist?

Ich denke,es ist nicht notwendig,diese Diskussion weiterzuführen,da sie ins Nichts führt.Sollte Dir an meinen Ausführungen etwas zuwider sein,kannst Du ja gerne per PN Deine Meinung äußern,damit der Thread hier nicht noch unnötig vollgespamt wird

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Gerhard12


Mein BMW Händler sagte mir,daß kommt daher,daß die Werkstätten kein Erstausrüsterqualität nehmen,worauf man beim Schaden ja ein Anrecht hat,sondern die Scheibe eines billigeren Herstellers verwendet wird.

@ Gerhard

Ich glaube Dein BMW-Händler weiss eigentlich gar nicht, welche Scheiben in einer freien Autoglaserei verbaut werden, denn es sind im Prinzip die gleichen Scheiben der gleichen Hersteller.

Diese Scheiben sind auch Originalteile und nicht nur Erstausrüsterqualität denn :

Laut Gruppenfreistellungsverordnung ( GVO ) ist ein Originalteil, ein Bauteil, das dem Aussehen, der Qualität und der Funktion den Teilen entspricht, die vom Fahrzeughersteller ( Teilezusammenschrauber ) in der Serienvertigung verwendet werden oder wurden, entspricht. Dies beinhaltet aber nicht den Aufdruck des Markenlogos.

Das heisst auf deutsch, dass es Originalteile nicht nur in der Vertragswerkstatt gibt, sondern dass auch Teile, die kein Markenlogo enthalten Originalteile sind, wenn sie dem Standard entsprechen.

Aber das sagt Dir Dein BMW-Händler ja nicht, denn er denkt immer noch, dass nur er Original-Teile verwendet, und damit ist er nicht auf dem neuesten Stand.

@ all

Immer diese Streitereien um die SB. Wer eine Selbstbeteiligung in der Versicherung abgeschlossen hat, sollte die auch bezahlen, denn er hat dies ja so gewollt.

Ein Betrieb, der mit der Versicherung ordnungsgemäss nach Herstellervorgaben abrechnet, verzichtet eigentlicht nicht darauf, denn es macht keinen Sinn. Ausser der Stundenverrechnungssatz ist so ausgelegt, dass der Verzicht schon mit eigerechnet ist. Das heisst allerdings, dass jeder Kunde und jede Versicherung von vorne weg immer mehr bezahlen als nötig. Und diese Handhabe treibt dann die Preise nur noch weiter in die Höhe. Einige Betriebe müssen halt damit werben, damit sie Kunden in ihr Haus bekommen, aber dies geschiet besser, wenn man Qualität und Service anbietet und nicht irgendwelche Verzichte oder Gutscheine.

@ Thunder79

Leider kann ich Dir die Preise nicht posten, da dazu einige Informationen über das Fahrzeug fehlen.

1. Bauart => Limousine, Coupe, Cabrio
2. mit Regensensor, mit Regen und Lichtsensor

Im Schnitt ist die Klimakomfortscheibe zwischen 150 und 240 Euro teuerer als die Standardscheibe

Naja,vielleicht hätte ich anstatt Erstausrüsterqualität vielleicht Original BMW Scheibe sagen sollen,das mit der besseren oder schlechteren Qualität lassen wir mal deren Sorge sein,da ich es nicht nachprüfen kann.Fakt ist,sie beim BMW Händler einbauen zu lassen,ist mit großer Wahrscheinlichkeit teurer als woanders.

Hallo Gerhard12,

Zitat:

Original geschrieben von Gerhard12


... vielleicht Original BMW Scheibe sagen sollen ...

BMW hat doch gar keine eigenen Scheiben.

Die Scheibenhersteller poduzieren einmal für den freien Markt ohne Markenlogo und in der gleichen Produktionslinie mit den gleichen Ausgangsstoffen für BMW mit Logo.
Was soll es da dann Unterschiede geben.
Ausserdem ist jeder Betrieb eigentlich verrückt, der Scheiben von Billiganbietern verbaut, denn dies schlägt sich automatisch in der Reklamationsstatistik nieder. Und dies macht kein vernünftig handelden Betrieb.

Hatte neulich auch den Fall - Steinschlag am Ford Focus. Relativ teure Scheibe, da beheizt und getönt.

Auskuft von Carglass:

1) Versicherung verzichtet bei Reparatur auf SB, da die Raparatur trotzdem günstiger als Austausch ist.

2) Bei Austausch der Scheibe ist dagegen SB fällig. Hier könne er mir ca. €100.- erstatten, weil er günstiger einkauft, aber mit der Versicherung die (Ford-)Listenpreise abrechnen darf.

Mein Dad hat dann 'nur' reparieren lassen, weil der Steinschlag relativ klein und am Rand war.

Mir erschien diese Auskunft logisch und seriös...

Viele Grüße, Timo

@ rolandHB1

gut, du kennst dich mit der versicherung viel besser aus wie ich und schon hab ich wieder was dazu gelernt. dann hab ich ja auch alle bedingungen erfüllt die in meinem vertrag stehen. kann also wieder ruhig schlafen.

ich weiß, dass du keine illegalen sachen anpreist und da ich mir dachte, dass manche meinen beitrag als persönlichen angriff auffassen könnten hab ich das mit dem "nicht in diesem tread" auch extra dazu geschrieben.
juchuuh, ich bin aus dem schneider 😁

gruß matze

Moin!

ICH habe mir sagen lassen (um auf den eigentlichen Punkt zurückzukommen), daß die Firmen, meinetwegen CARGLASS,bei Steinschlag im SICHTFELD des Fahrers nichts reparieren dürfen?!
Bitte um evtl. Berichtigung!

Mfg Luke

Hallo Luke401,

Diese Aussage ist richtig. Zur Vervollständigung die gestezlichen Richtlinien an die sich alle halten müssen.

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach recht ) der an der Ober- und unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Es gibt aber auch Betriebe, ich kenne da eine ganz grosse Kette, die zusätzlich nocht weitere eigene Richtlinien aufgestellt hat, und diese ihren Kunden vorlegt.
Dies geschiet meines Erachtens mit dem Hintergrund Steinschläge nicht reparieren zu müssen, sondern erst den Kunden zu sich zulocken und dann einen teueren Austausch vornehmen zu können anhand der selbst aufgestellten Richtlinien.

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