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Steinschlag im Sichtfeld?

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 20:32

Was zahlt da die TK? Ist da die selbstteiligung fällig? Meine ja, Kumpel nein...weil im Sichtfeld darf ja nicht repariert werdem, also neue Scheibe, kann mich aber auch irren!

Noch ne andere Frage, was kann man machen wen die Scheiobe stark verkratzt ist, man bei Sonne und Regen kaum noch was sieht? Scheibe auf TK tauschen lassen?

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17 Antworten

SB ist immer fällig.

am 28. Juni 2005 um 20:35

im Sichtfeld darf nicht repariert werden.

Themenstarteram 28. Juni 2005 um 20:38

naja, ich hatte mal einen rechts unten, der wurde kompellt gezahlt ohne irgendwas ;)

Ich hab mir letztes jahr bei carglass ne neue scheibe geholt. SB wurde von carglass übernommen. Somit musste ich nichts bezahlen.

Das ist dann ja so´n hin und hergemauschel. :D

Genau, im Sichtfällt darf keine reparatur durchgeführt werden.

Mfg

am 28. Juni 2005 um 21:37

Hai,

ja selbstbeteiligung ist eigentlich immer fällig. Hab meine vor 3 Wochen wechseln lassen, aber nur weil die Firma, die das gemacht hat auch die Selbstbeteiligung übernommen hat. Musste also gar nix drauflegen und hab gleich eine Scheibe mit Keil/Blendstreifen (Blau) gekriegt. Wobei das Blau mehr schwarz ist :D

wenn mann die WSS reparieren kann, musst

du keine SB zahlen. Wenn du sie nicht reparieren

kannst, musst du die SB zahlen.....

am 29. Juni 2005 um 7:29

Hallo zusammen,

da das Thema Selbstbeteiligung hier im Forum ein Dauerbrenner ist und es viele Werkstätten mit der gesetzlichen Grundlage leider nicht so genau nehmen habe ich hier nocheimal alles zusammengefasst.

Kann eine Steinschlagreparatur ausgeführt werden, dann wird der Schaden von der Teilkasko-Versicherung auch bei bestehender SB komplett übernommen.

Darf der Steinschlag nicht repariert werden und der Austausch der Scheibe wird vorgenommen, dann wird auf jeden Fall die Selbstbeteiligung fällig.

Sollte ein Betrieb auf den Erhalt der SB verzichten, dann ist dies nicht zulässig, denn die SB ist ein Vertagsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Daher hat der Betrieb kein Recht, diese nicht zu fordern, da sonst gegenüber der Versicherung ein Schaden abgerechnet würde, der dem Kunden so nicht entstanden ist und der Kunde daher Versicherungsbetrug begehen würde.

Hierzu ein Link mit einem Gerichtsurteil :

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Also Vorsicht bei solchen dubiosen Angeboten. Denn ein Betrieb, der seine Kunden zum Versicherungsbetrug anstiftet, der hält es, meiner Meinung nach, auch wahrscheinlich mit der Ehrlichkeit gegenüber seinen Kunden nicht so genau.

 

Und hier noch die gestzlichen Grundlagen zur Steinschlagreparatur :

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

am 29. Juni 2005 um 7:43

Noch n Tip von mir.

Ich hatte auch nen steinschlag der nicht mehr reperabel war.

Hab 150 € sb. So und bei atu ham die mir ne neue scheibe angeboten für ca 500 €. Das heißt volle inanspruchnahme der sb. Aber!!! Atu hätte mir dann 100€ rückvergütet. Sprich 50€ für ne neue scheibe egal ob grün oder blaukeil.

Ich finde das is noch okay.

Gruß Tim

Themenstarteram 29. Juni 2005 um 7:57

naja, meine scheibe ist stark im eimer (verkratzt),hab aber keien Lust auf sb 300 mir ne neue zu holen ;) wo machen die gleich versicherungsbetrug? ;) spaß *g*

am 29. Juni 2005 um 8:33

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von tim99999

Noch n Tip von mir.

Ich hatte auch nen steinschlag der nicht mehr reperabel war.

Hab 150 € sb. So und bei atu ham die mir ne neue scheibe angeboten für ca 500 €. Das heißt volle inanspruchnahme der sb. Aber!!! Atu hätte mir dann 100€ rückvergütet. Sprich 50€ für ne neue scheibe egal ob grün oder blaukeil.

Ich finde das is noch okay.

Ich glaube, hier hat einer das Urteil, dass ich weiter oben verlinkt habe nicht richtig gelesen.

Denn diese Rückvergütung ist NICHT gestattet.

Hierbei wird gegenüber der Versicherung ein Schaden von 500 Euro abgerechnet, obwohl dem Kunden "nur" ein Schaden von 400 Euro entstanden ist.

Die Rechnung lautet zwar auf 500 Euro, aber dies ist unerheblich, da die Versicherung für den "entstandenen Schaden" aufkommen muss und dierser ist eben nur 400 Euro, da ein Teil der SB nicht bezahlt wurde.

Und eben von diesem "entstandenen Schaden" wird die Selbstbeteiligung fällig und nicht vom Rechnungsbetrag.

Und somit liegt ein Betrug des Kunden gegen seine Versicherung vor, da er seinen Vertrag, den er unterschrieben hat, nicht eingehalten hat. In diesem Versicherungsvetrag hat er doch eigentlich wissentlich bestätigt, sich an einem entstandenen Schaden mit 150 Euro selbst zu beteiligen.

 

Wird allerdings alles korrekt angewickelt, dann ist der Rechnungsbetrag auch der Schaden, der dem Kunden entstanden ist.

am 29. Juni 2005 um 8:57

ja sorry, haste wohl recht, kann ja eigentlich nicht legal sein,

aber is halt verlockend wenn es einem die Werkstatt offeriert. Aber wir wollen ja alle unsere weiße Weste behalten.

@ Autoglasmeister ! Wenn ich jetzt meine erste Scheibe von 96 noch drinn haben,kann man die aufpolieren,so das die ganzen Krazer/Steinschläge wieder weg sind und man bei Regen und im Dunkeln net mehr geblendet wird? Wenn ja,was kostet sowas? oder doch lieber ne neue Scheibe und 150€ zahlen?

gruß

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