Steinschlag Frontscheibe /Versicherungsfrage
Ich hab mal noch ne Frage
Meinen Golf hab ich ja nun erst ca. 5 Wochen.
Leider hab ich nun in der vergangenen Woche nen Steinschlag in der Frontscheibe ab bekommen
Pech gahabt.
Ich bin bei der HUK versichert.
Habe nen Teil- Kasco Select mit 150 Eus SB.
Vor ca. 1,5 Jahren hatte ich diese schon mal in Anspruch genommen bei meinem damaliegen MB E 200.
Da wurde auch ne neue Scheibe bei ATU eingesetzt.
Zusätzlich hatte ich dann nach 6 Monaten nen Hagelschaden am Auto.
Er wurde nicht repariert. Ich bekam 1700 Euro ausgezahlt aus Wertausgleich.
Kann ich jetzt schon wieder mit nem Schaden kommen ohne das mir die Versicherung das übel nimmt und den Vertrag von sich aus kündigt.
Nen bischen peinlich ist mir das ja schon.
aber was soll ich machen.
Der Steinschlag fängt so langsam an zu reißen.
zum Glück ist es nicht unmittelbar im Sichtfeld.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Normalerweise bleibst du auf den Eigenanteil der Teilkasko sitzen, wenn der Glaser den nicht mitübernimmt.
Das gibts nämlich auch, Anruf und fragen kann nicht schaden.
Ich habe so zwei Frontscheiben innerhalb weniger Jahre austauschen lassen (müssen), ohne einen Pfennig dazu bezahlen zu müssen.
Schön, dass du das hier schreibst. Das ist Versicherungsbetrug.
Jegliche Art von Rabatt an der Leistung (also in deinem Fall die 150 EUR in Höhe der SB) steht der Versicherung zu und nicht dir. Schau mal in deinen Vertrag.
ch finde, dass in solchen Fällen sowohl der Glaser (der genau weiß, was er da tut) und auch der Versicherungsnehmer bestraft gehören. Wenn du keine SB bezahlen willst, dann nimm einen Vertrag ohne SB!
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Kannst du nicht lesen?
Es interessiert NIEMANDEN.
Du kannst Korinthenkacken, Erbsenzählen und Paragrafen wälzen solange du willst, es interessiert NIEMANDEN.
Es interessiert schon, NUR NICHT DICH, da Du Dich rechtfertigen willst, obwohl Du ganz offensichtlich einen Versicherungsbetrug begangen hast und dementsprechend nach einer Ausrede suchst.
Lasst es doch jetzt gut sein....Oder macht per PN weiter.
Wurde ja eigentlich alles gesagt.
Grüsse
Ich hätte da jetzt aber schon mal ne Frage zu...
Ich hab immer den Werbeslogan "...und es kostet sie nicht mal ihre Selbstbeteiligung" im Ohr... was ist dann damit? Wird einem hier nicht auch die SB vom Glaser beszahlt?
mfg TommyB
Das bezieht sich in der Werbung i.d.R. immer auf die ScheibenREPARATUR nicht den -austausch.
Die SB erlässt einem da die Versicherung.
Vielleicht kann der @Autoglasmeister das nochmal bestätigen/erläutern/korrigieren, da er da sicher Erfahrung zu hat.
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Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von tommyb2910
Ich hab immer den Werbeslogan "...und es kostet sie nicht mal ihre Selbstbeteiligung" im Ohr... was ist dann damit? Wird einem hier nicht auch die SB vom Glaser beszahlt?
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Das bezieht sich in der Werbung i.d.R. immer auf die ScheibenREPARATUR nicht den -austausch.
Die SB erlässt einem da die Versicherung.
Perfekt. Alles richtig erklärt.
Für die Versicherungen macht es Sinn, die Reparaturkosten (ca. 90 Euro) für eine Reparatur trotz bestehender Selbstbeteiligung komplett zu übernehmen. Dies steht dann auch so in den AKBs der einzelnen Versicherungen.
Hier wird ja nichts verschenkt, denn der Reparaturbetrieb rechnet die Reparatur komplett mit der Versicherung ab. Aber die Versicherung "verzichtet"darauf, dass sich der Kunde am Schaden beteiligt, weil die Versicherung dennoch Geld spart, wenn der Kunde die Scheibe reparieren lässt und nicht austauscht.
Würde diese Klausel nicht in den AKBs der Versicherungen stehen, dann müsste der Kunde die Reparatur in Höhe von ca. 90 € komplett selbst tragen, wenn er 150,00 € Selbstbeteiligung hat.