Steinschlag Frontscheibe /Versicherungsfrage
Ich hab mal noch ne Frage
Meinen Golf hab ich ja nun erst ca. 5 Wochen.
Leider hab ich nun in der vergangenen Woche nen Steinschlag in der Frontscheibe ab bekommen
Pech gahabt.
Ich bin bei der HUK versichert.
Habe nen Teil- Kasco Select mit 150 Eus SB.
Vor ca. 1,5 Jahren hatte ich diese schon mal in Anspruch genommen bei meinem damaliegen MB E 200.
Da wurde auch ne neue Scheibe bei ATU eingesetzt.
Zusätzlich hatte ich dann nach 6 Monaten nen Hagelschaden am Auto.
Er wurde nicht repariert. Ich bekam 1700 Euro ausgezahlt aus Wertausgleich.
Kann ich jetzt schon wieder mit nem Schaden kommen ohne das mir die Versicherung das übel nimmt und den Vertrag von sich aus kündigt.
Nen bischen peinlich ist mir das ja schon.
aber was soll ich machen.
Der Steinschlag fängt so langsam an zu reißen.
zum Glück ist es nicht unmittelbar im Sichtfeld.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Normalerweise bleibst du auf den Eigenanteil der Teilkasko sitzen, wenn der Glaser den nicht mitübernimmt.
Das gibts nämlich auch, Anruf und fragen kann nicht schaden.
Ich habe so zwei Frontscheiben innerhalb weniger Jahre austauschen lassen (müssen), ohne einen Pfennig dazu bezahlen zu müssen.
Schön, dass du das hier schreibst. Das ist Versicherungsbetrug.
Jegliche Art von Rabatt an der Leistung (also in deinem Fall die 150 EUR in Höhe der SB) steht der Versicherung zu und nicht dir. Schau mal in deinen Vertrag.
ch finde, dass in solchen Fällen sowohl der Glaser (der genau weiß, was er da tut) und auch der Versicherungsnehmer bestraft gehören. Wenn du keine SB bezahlen willst, dann nimm einen Vertrag ohne SB!
34 Antworten
Blauer oder grüner Keil sehen immer merkwürdig aus, wenn dann Graukeil, aber selbst da würde ich mir vorher Scheiben vom gleichen Hersteller angucken.
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Ich glaube, daß du da falsch liegst.
Ich bin mir absolut sicher, dass ich da richtig liege. Es gab inzwischen auch ein paar Gerichtsurteile dazu. Egal wie kreativ die Autoglaser das zu verpacken versuchen. Es bleibt illegal.
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Der Autoglaser hat mir erklärt, er würde mir bei Auftrag an ihn den Selbstbehalt der Teilkasko aus seiner eigenen Tasche erstatten. Er verzichtet also auf einen Teil seines Erlöses und gibt ihn mir, um den Auftrag zu bekommen. Das kannst du Geschenk nennen oder Zuwendung oder sonstwas. Jedenfalls ist es keineswegs in irgendeiner Form strafbar. Der Versicherung enststand kein zusätzlicher Schaden.
Ich nenne es "Rabatt". Du kannst dir absolut sicher sein, dass der Glaser auf gar nichts verzichtet hat. Natürlich hat er die 150 EUR vorher auf die Rechnung aufgeschlagen, oder hast du etwa den Rechnungsbetrag mit anderen Glasern verglichen? Natürlich nicht, denn den musst
duja nicht bezahlen. Und natürlich ist der Versicherung ein Schaden entstanden, nämlich in Höhe von 150 EUR, die dir der Autoglaser Rabatt an seinem Preis gegeben hat und den du an die Versicherung hättest weiterreichen müssen. Das gilt übrigens sogar für Gutscheine und andere geldwerte Vorteile. Das nennt sich auch
SchadensminderungspflichtZitat:
Original geschrieben von rekar
Nun stelle ich mir die Frage, was der Versicherer damit zu tun habe könnte und inwiefern das nicht ordnungsgemäß ist?
Der Versicherer bezahlt doch nur seinen Versicherungsanteil (ohne meinen Selbstbehalt), für den ich versichert bin und wofür ich die Prämie bezahle. Keinen Pfennig mehr.
Nun kläre mich mal auf, was daran falsch sein soll.
Komm. So naiv bist du doch nicht wirklich, dass ich dir das noch erklären muss, oder? Du hast die Versicherung um die SB geprellt und fertig. So ne Scheibenreparatur kostet meistens so um die 400 EUR. Und du glaubst jetzt ernsthaft, der Glaser hat davon 150 EUR an dich zu
verschenken? Der holt sich das Geld natürlich über eine erhöhte Rechnung wieder und das weißt du auch. Tu' nicht so naiv!
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Oder stell dir vor, dein Kumpel repariert dir einen Schaden, für den deine Kasko aufkommen muß.
Da der Kumpel dein Freund ist, macht er es umsonst.
Demnach wäre also der Schaden vom Versicherer nicht zu regulieren, da du ja durch deinen Kumpel die Reparatur umsonst bekommst?
In dem Fall würde die Versicherung den per KVA ermittelten Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung und abzüglich der MwSt. ausbezahlen. Ggf. wird die Versicherung einen eigenen Gutachter zur Ermittlung der Schadenshöhe beauftragen. Ein völlig legitimes vorgehen. Ich sehen allerdings nicht, wo das mit dem oben vergleichbar ist.
Oben beauftragst du einen Dienstleister gegen Rechnung. Die Rechung inkl. aller Rabatte(!) wird abzüglich des SB von der Versicherung beglichen. Wenn der Dienstleister einen Betrag X auf die Rechnung schreibt und dir dann Geld Y auszahlt (das alleine muss dich doch schon stutzig machen, er arbeitet für dich und bezahlt dich!?!?), dann hat auf der Rechnung um Betrag Y betrogen. Wie oben schon geschrieben, stehen alle Rabatte der Versicherung zu.
Zitat:
Wennn alles klappt ist morgen abend die neue Scheibe von ATU drinne
Frage:
Was gibs für den Golf für Frontscheiben
Was würde zu meinem Auto passen. ??
Ich hab nen metallic Schwarzen.
WS mit blauen Lichtkeil
WS mit grünem LichtkeilWS gün getönt oder klar
Gar nichts davon! Lass dich nicht mit den billigen Dritt-Herstellerscheiben abspeisen und verlange eine originale von VW, welche exakt der jetzt verbauten entspricht. Nur so bist du sicher, nachher keinen Ärger mit der Passgenauigkeit oder irgendwelchen Sensoren (Lichtsensor, Wischsensor, Sonnstenstandssensor der Climatronic) zu haben.
Zitat:
Oben beauftragst du einen Dienstleister gegen Rechnung. Die Rechung inkl. aller Rabatte(!) wird abzüglich des SB von der Versicherung beglichen. Wenn der Dienstleister einen Betrag X auf die Rechnung schreibt und dir dann Geld Y auszahlt (das alleine muss dich doch schon stutzig machen, er arbeitet für dich und bezahlt dich!?!?), dann hat auf der Rechnung um Betrag Y betrogen. Wie oben schon geschrieben, stehen alle Rabatte der Versicherung zu.
Also langsam wird mir das zu albern.
Der Autoglaser kann mit seinem Geld machen, was er will. Er kann es in den Gulli werfen oder mir einen Teil davon schenken.
Er hat den Schaden mit dem Versicherer ordnungsgemäß abgerechnet. Die Rechnung war nicht höher oder niedriger als andere vergleichbare. Was er aber mit seinem Erlös macht, ist allein seine Sache. Er kann ihn spenden, ihn behalten, ihn verschenken usw. Der Versicherung ist kein Zusatzschaden entstanden, sie wurde sogar vom Glaser in meinem Beisein vorher angerufen, um alles abzuklären.
Ich kann keine Illegalität darin erkennen. Aber ich bin auch kein Korinthenkacker.
Wenn du es kannst, ist das allein dein Problem.
Ähnliche Themen
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Also langsam wird mir das zu albern.
Der Autoglaser kann mit seinem Geld machen, was er will. Er kann es in den Gulli werfen oder mir einen Teil davon schenken.
Er hat den Schaden mit dem Versicherer ordnungsgemäß abgerechnet. Die Rechnung war nicht höher oder niedriger als andere vergleichbare. Was er aber mit seinem Erlös macht, ist allein seine Sache. Er kann ihn spenden, ihn behalten, ihn verschenken usw. Der Versicherung ist kein Zusatzschaden entstanden, sie wurde sogar vom Glaser in meinem Beisein vorher angerufen, um alles abzuklären.
Ich kann keine Illegalität darin erkennen. Aber ich bin auch kein Korinthenkacker.
Wenn du es kannst, ist das allein dein Problem.
Dass man selbst die Illegalität nicht erkennt, oder nicht erkennen WILL, hat aber nichts damit zu tun, dass es illegal IST, WAR und BLEIBT.
Und "albern" ist das Thema Versicherungsbetrug mit Sicherheit nicht.
Und all Das, was im Beitrag von rekar über Erlös, ordnungsgemässe Abrechnung usw. steht ist für die Tonne.
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".
Zitat:
Und "albern" ist das Thema Versicherungsbetrug mit Sicherheit nicht.
Mit einer Anschuldigung "Versicherungsbetrug" wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtiger.
Üble Nachrede wäre noch das geringste, was man da annehmen könnte....und strafbewehrt ist.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Mit einer Anschuldigung "Versicherungsbetrug" wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtiger.Zitat:
Und "albern" ist das Thema Versicherungsbetrug mit Sicherheit nicht.
Üble Nachrede wäre noch das geringste, was man da annehmen könnte....und strafbewehrt ist.
Zweifelsohne hast Du in den Beiträgen hier im Post ganz klar selbst geschrieben, dass Du trotz SB in der Teilkasko diese nicht bezahlt hast, weil Dein Autoglaser auf diese verzichtet hat und somit Dir einen illegalen Rabatt verschafft hat.
Das hier dargestellte ist also weder eine üble Nachrede noch eine Unterstellung, sondern nur eine Darlegen der von Dir selbst geschriebenen Fakten.
Also daher mein Rat:
Urteile lesen und verstehen und dann entweder eine TK ohne SB abschliessen oder beim nächsten mal einen seriösen Betrieb aufsuchen.
Solche Posts, wie den den ich gerade von Dir zitiert habe, kannst Du Dir in Zukunft sparen und zeigen nur Deine Haltung gegenüber Moral und Ehre.
Zitat:
Solche Posts, wie den den ich gerade von Dir zitiert habe, kannst Du Dir in Zukunft sparen und zeigen nur Deine Haltung gegenüber Moral und Ehre.
Du sprichst von Moral?
Für mich ist dieses Thema durch und ich hoffe, du schenkst niemandem etwas, sonst kommt die Versicherung.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Du sprichst von Moral?Zitat:
Solche Posts, wie den den ich gerade von Dir zitiert habe, kannst Du Dir in Zukunft sparen und zeigen nur Deine Haltung gegenüber Moral und Ehre.
Für mich ist dieses Thema durch und ich hoffe, du schenkst niemandem etwas, sonst kommt die Versicherung.
Immer diese dummen Sprüche, wenn jemand ertappt wurde und seine Schuld nicht einfach eingestehen kann.
Beim Thema "Sparen" setzt bei manchen einfach der Verstand aus.
Sinn und Zweck dieser Hinweise war es nur alle darauf hinzuweisen, dass eine solche Aktivität eine Straftat darstellt und nicht um jemanden persönlich anzugreifen. Aber dies wird von denen nicht verstanden, welche die Urteile nicht verstehen, oder einfach der Meinung sind, dass sie nichts Unrechtes getan hätten, obwohl die Beweise und Urteile absolut das Gegenteil sprechen und klar dies belegen.
Es wäre so einfach gewesen zu sagen:
"Danke für den Hinweis, ich werde dies in Zukunft berücksichtigen"
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Mit einer Anschuldigung "Versicherungsbetrug" wäre ich an deiner Stelle etwas vorsichtiger.Zitat:
Und "albern" ist das Thema Versicherungsbetrug mit Sicherheit nicht.
Üble Nachrede wäre noch das geringste, was man da annehmen könnte....und strafbewehrt ist.
Ich schicke dir gern meinen Klarnamen und Adresse per PN, falls du mich verklagen willst. Ich würde dann allerdings, in Kenntnis deines Klarnamens und Adresse diesen Thread hier gern mal deiner Versicherung zeigen. Dann schauen wir, wer recht hat.
Und zum Thema "schenken". So argumentieren die ganzen Schwarzarbeiter auch immer. "Mein Bekannter von der Werkstatt hat mir mein Auto kostenlos repariert. Ich habe ihm dann ganz unabhängig davon 150 EUR geschenkt." Ja ne, is klar. Wir sind alle n bissl doof.
Und falls du es nochmal Schwarz auf Weiß haben willst: Hier das Urteil vom OLG Köln zu dem Thema (Übrigens nicht das erste und einzige Urteil dazu).
Zusammenfassung: Nachlass in Höhe der Selbstbeteiligung darf durch Autoglaser nicht gewährt werden.
Gericht geht von Betrug aus
Das OLG Köln sah dies anders. Zwar handle es sich nicht um unlauteren Wettbewerb, jedoch um einen Betrug. Ohne Wissen der Autoversicherung wurden ihr die gesamten Reparaturkosten auferlegt. Dabei sei das Abringen eines Werbeaufklebers keineswegs als wertgleiche Gegenleistung für einen Preisnachlass in Höhe von 150 Euro zu sehen. Der Verbleib des Aufklebers auf der Windschutzscheibe des jeweiligen Kunden für die Dauer eines Jahres sei zudem kaum zu kontrollieren. Das Gericht sah in der Umgehung der Kasko-Selbstbeteiligung vielmehr einen Betrug gegenüber der Versicherung und gab ihrem Klagebegehren statt.
Was Betrug ist und was darauf an Strafe vergeben wird kannst du hier nachlesen.
So, jetzt habe ich mal Nägel mit Köpfen gemacht.
Ich habe eine alte Bekannte angerufen und ihr den Fall geschildert.
Sie sitzt bei einer Versicherung in der Hausrat, hat aber sofort einen Kollegen von der Kasko an die Strippe geholt.
Der sagte folgendes: Der Versicherung ist es völlig egal, was der Glaser mit seinem Geld macht. Es ist sein Geld, er kann es seinem Enkel geben, seiner Tochter schenken oder einem Obdachlosen. Das interessiert niemanden. Der Versicherung ist kein Zusatzschaden entstanden, damit sind die raus.
Man kennt die Preise für eine Reparatur, Frontscheibe etc. und sieht sofort, ob ein Betrug vorliegen könnte.
Wenn die Rechnung den üblichen Betrag ausweist, ist der Fall für die Versicherung gegessen.
Schluss und Punkt.
Denkt also künftig etwas nach, bevor ihr solch einen Unsinn verbreitet.
Eure Urteile beziehen sich auf ganz andere Sachverhalte und können nicht zum Vergleich herangezogen werden.
Hallo
wollt berichten
Neue Scheibe ist drinne.
Es ist in der Qualität kein unterschied zur alten orginalen zu erkennen.
auf der Rechnung steht nun
Scheibentausch 554,79
Feinstaubplakette 6,90
------------------------
561,69
- 150,00 Selbstbeteiliegung
----------------
411,69
hab den Wagen heute abend im Dunkeln abgehohlt
Werde mir das Ganze morgen in Ruhe mal am Tage ansehen
aber das was ich bisjezt mit der Taschenlampe kontrolieren konnte ist ohne Beanstandungen.
Nachtrag:
auch wenn ich ne Versicherung habe und diese ja auch regelmäßig bezahle ist es mir peinlich dort nen Schaden zu melden.
Ich habe seit 1975 den Führerschein fürs Motorad. Seit 1978 die Klasse CE und seit 2008 die Klasse DE
Ich hatte noch nie nen Unfall.
Also meine Versicherungen die ich bislang hatte haben immer an mich verdient.
Das mit dem Hagelschaden und den Steinschlägen in der WS konnte ich nicht verhindern.
Danke für Eure Hilfe und Tips
Bitte streitet nicht weiter
wenn die VS immer an mich verdient haben ist ja gut , schöne Tage noch😁
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von rekar
So, jetzt habe ich mal Nägel mit Köpfen gemacht.
Ich habe eine alte Bekannte angerufen und ihr den Fall geschildert.
Sie sitzt bei einer Versicherung in der Hausrat, hat aber sofort einen Kollegen von der Kasko an die Strippe geholt.
....
Denkt also künftig etwas nach, bevor ihr solch einen Unsinn verbreitet.
...
Nochmals ganz deutlich:
Der Einzige, der hier Unsinn verbreitet, ist rekar.
Hier noch einmal die gesammelten Urteile:
Autoglas-Infoportal
In den Urteilen geht es um:
SB-Verzicht
Gutscheine
Werbeaufkleber
usw..
Ganz wichtig ist das Grundsatzurteil des BGH zum Thema SB-Verzicht.
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Eure Urteile beziehen sich auf ganz andere Sachverhalte und können nicht zum Vergleich herangezogen werden.
Und um was geht es speziell in diesem Urteil???
OBERLANDESGERICHT Frankfurt am Main - SB-Verzicht
Es geht in den ganzen Urteilen nicht um überhöhte Rechnungen, sondern nur darum, dass die Kunden einen Rabatt, in welcher Form auch immer, erhalten haben, der sich auf die SB bezieht.
Und dass es den Versicherungen eben nicht egal ist, sieht man an diesem Urteil, denn hier hat sogar die Versicherung selbst geklagt:
http://www.justiz.nrw.de/.../6_U_93_12_Urteil_20121012.html
Zitat:
Original geschrieben von rekar
Der sagte folgendes: Der Versicherung ist es völlig egal, was der Glaser mit seinem Geld macht. Es ist sein Geld, er kann es seinem Enkel geben, seiner Tochter schenken oder einem Obdachlosen. Das interessiert niemanden. Der Versicherung ist kein Zusatzschaden entstanden, damit sind die raus.Man kennt die Preise für eine Reparatur, Frontscheibe etc. und sieht sofort, ob ein Betrug vorliegen könnte.
Wenn die Rechnung den üblichen Betrag ausweist, ist der Fall für die Versicherung gegessen.
Schluss und Punkt.
Es ist kein Zusatzschaden für die Versicherung entstanden, aber es soll ein Schaden abgerechnet werden, der NICHT in dieser Höhe entstanden ist, da ein Rabatt gewährt wurde, der der Versicherung nicht mitgeteilt wurde.
Auszug aus einem Urteil, da einige doch leseresistent sind:
Der von einer Fachwerkstatt gegenüber dem "üblichen" Reparaturpreis gewährte Preisvorteil steht demnach von Rechts wegen der Versicherung zu, da der ermäßigte Reparaturpreis den ersatzfähigen Schaden festlegt. Unerheblich ist insoweit, ob der Preisvorteil unmittelbar als Preisnachlass ausgewiesen oder als (teilweise) Übernahme des Selbstbehaltes bezeichnet wird. Die Gewährung des Preisvorteils kann von dem zugrundeliegenden Werkvertrag nicht getrennt werden. Sie führt im Ergebnis zu einer Reduzierung des Werklohns.
Und wenn dies der angebliche Kasko-Onkel nicht weiss, dann ist er am falschen Platz.
Aber rekar könnte mir die Rufnummer per PN mitteilen, dann könnte ich mit dem Herrn persönlich telefonieren und ihn fragen, ob er die Urteile nicht kennt.
Aber ich wette, dies wird niemals geschehen.
Kannst du nicht lesen?
Es interessiert NIEMANDEN.
Du kannst Korinthenkacken, Erbsenzählen und Paragrafen wälzen solange du willst, es interessiert NIEMANDEN.